Sitzungsort: | im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 17.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 18.11 Uhr |
Ausschussvorsitzender Hans-Heinrich Köpke |
Ausschussmitglied Birgit Mackeprang |
Ausschussmitglied Oliver Nießler |
stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Truelsen |
Ausschussmitglied Holger Hinrichsen (entschuldigt ) |
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas |
Gemeindevertreter Christian Levien |
Gemeindevertreter Harald Wende |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
Verwaltung (zu TOP 8) Norbert Jordan |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Erlass der 1.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) |
Beschlussvorlage - 3/2018 | |
5. | Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 4/2018 | |
6. | 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten |
Beschlussvorlage - 7/2018 | |
7. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 8/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
11. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Ausschussvorsitzende beantragt die Punkte 8-10 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln und den Punkt 8 vorzuziehen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Erlass der 1.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) |
Beschlussvorlage - 3/2018 Aufgrund der Erschließung der Erweiterung des B-Planes Nr. 8 "Am Redder" ist eine Neukalkulation der Anschlussbeiträge für die Ortsentwässerung erforderlich. Aus der vorliegenden Kalkulation ergibt sich, dass der Beitragssatz für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung 64,31 € und der Beitragssatz für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung 34,52 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche beträgt. Die Sätze wurden in die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS) eingearbeitet.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die vorliegende Beitragskalkulation wird anerkannt. Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS) wird beschlossen.
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Ja-Stimmen | :2 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung |
Beschlussvorlage - 4/2018 Mit Gesetz vom 04.01.2018 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge aufgehoben und deren Erhebung in das Ermessen der Gemeinden gestellt. Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVOBl.) am 25.01.2018 ist die Gesetzesänderung am 26.01.2018 in Kraft getreten. § 76 Gemeindeordnung (GO) Abs.2 Satz 2 lautet nun: "Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht." Daher kann die Gemeinde Barkelsby nun eine Satzung über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beschließen. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten |
Beschlussvorlage - 7/2018 Die Satzung für den gemeindlichen Kindergarten in Barkelsby muss überarbeitet werden. Bisher gab es keine Regelung bezüglich des Kostenausgleichs gem. § 25a KiTaG. Dieser soll durch die 1. Nachtragssatzung in § 4 Abs.6 der Satzung aufgenommen werden. In Zukunft stellt die Gemeinde daher sicher, dass auswärtige Kinder nur mit einer Kostenausgleichserklärung aufgenommen werden. Auch Fälle, wenn während der Betreuungszeit ein Umzug erfolgt, sind durch die Änderung abgedeckt. Die Gemeinde behält sich die Möglichkeit vor, den Betreuungsplatz zu kündigen, wenn die Eltern sich nach einem Umzug nicht um einen Kostenausgleich bei der neuen Wohnortgemeinde kümmern.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Satzung ist auszufertigen und bekanntzumachen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 8/2018 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2017.
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Das Ergebnis wird von Herrn Köpke vorgetragen. Die anschließende Belegprüfung führt zu keinen Beanstandungen. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Barkelsby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 11. | Bekanntgaben |
Ulrich Erichsen | Hans-Heinrich Köpke |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |