N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 08.12.2009.

Sitzungsort:  im Gemeindtreff, Riesebyer Str. 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Karl-Heinz Hansmann
stellvertr. Ausschussvorsitzender Harald Nissen
Ausschussmitglied Wolf-Dieter Ohrt
Ausschussmitglied Bärbel Schenk
Ausschussmitglied Bernd Truelsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Günther Ina
Gemeindevertreter Oliver Nießler
Gemeindevertreter Harald Wende
Protokollführer Christian Levien
Frau Scheel (EZ)

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 09.11.2009
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Erlass Haushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 58/2009

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß ergangen und der Ausschuss aufgrund der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 09.11.2009

Es werden keine Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 09.11.09 gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass seit der letzten Sitzung über keine neuen Angelegenheiten im Ausschuss zu berichten ist.


zu TOP 5. Erlass Haushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 58/2009

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.



Die bestehenden Hebesätze aus 2009 werden wie folgt geändert:
Grundsteuer A: von 200 v.H. auf 230 v.H.
Grundsteuer B: von 200 v.H. auf 250 v.H.
Gewerbesteuer: von 275 v.H. auf 300 v.H.

An folgenden Haushaltstellen wurden Änderungen vorgenommen:
13000.55000
63000.55000
67000.51000
67000.54000
76500.11000
90000.00000
90000.00100
90000.00300
13800.93500
76510.95000

Erklärungen zum Haushalt:
21100.16200 - Schulkostenbeiträge Gemeinden: Eine Veränderung in der Darstellung im Haushalt ist nicht möglich.
81300.22600 - Konzessionsabgabe von den Stadtwerken: Die Kozessionsabgaben Gas und Strom wurden im Jahr 2009 gemeinsam unter der HHST. 81000.22600 abgerechnet. Aufgrund dessen ist das Ergebnis der Jahresrechnung 2008 0€.
91000.20600 - Zinsen aus Geldanlagen: Die Summe aus dem Jahr 2008 in Höhe von 44.089,57 € ergibt sich durch die Umstellung der Zinsabrechnungen im neuen Amt. Dadurch wurden in 2008 Zinseneinnahmen für 2 Jahre berechnet. Zudem war der Stand der Rücklagen deutlich höher.
13900.93500 - Anschaffung eines Laptops: Die Anschaffung des Laptops für die Feuerwehr wurde bereits im Jahr 2008 veranschlagt. Da der Erwerb in 2008 nicht stattgefunden hat, wurde der Betrag in Höhe von 600 € als Haushaltsrest in das Jahr 2009 übertragen. Nach Anschaffung des Laptops in 2009 wurde dieser jedoch falsch, auf die HHST. 13300.93500, gebucht.


Beschluss:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     1.605.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     1.605.300 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     517.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     517.100 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     401.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        11 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     230 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     250 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.



§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Karl-Heinz Hansmann 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender