Sitzungsort: | im Gemeindtreff, Riesebyer Str. 5, 24360 Barkelsby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.25 Uhr |
Ausschussvorsitzender Karl-Heinz Hansmann |
stellvertr. Ausschussvorsitzender Harald Nissen |
Ausschussmitglied Wolf-Dieter Ohrt |
Ausschussmitglied Bärbel Schenk |
Ausschussmitglied Bernd Truelsen |
Bürgermeister Hans-Heinrich Köpke |
Gemeindevertreter Rainer Hagemann |
Gemeindevertreter Günther Ina |
Gemeindevertreter Oliver Nießler |
Gemeindevertreter Harald Wende |
Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 09.11.2009 |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Erlass Haushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 58/2009 |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende stellt bei Eröffnung der Sitzung fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß ergangen und der Ausschuss aufgrund der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 09.11.2009 |
Es werden keine Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 09.11.09 gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass seit der letzten Sitzung über keine neuen Angelegenheiten im Ausschuss zu berichten ist. |
zu TOP 5. | Erlass Haushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 58/2009 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Die bestehenden Hebesätze aus 2009 werden wie folgt geändert: Grundsteuer A: von 200 v.H. auf 230 v.H. Grundsteuer B: von 200 v.H. auf 250 v.H. Gewerbesteuer: von 275 v.H. auf 300 v.H. An folgenden Haushaltstellen wurden Änderungen vorgenommen: 13000.55000 63000.55000 67000.51000 67000.54000 76500.11000 90000.00000 90000.00100 90000.00300 13800.93500 76510.95000 Erklärungen zum Haushalt: 21100.16200 - Schulkostenbeiträge Gemeinden: Eine Veränderung in der Darstellung im Haushalt ist nicht möglich. 81300.22600 - Konzessionsabgabe von den Stadtwerken: Die Kozessionsabgaben Gas und Strom wurden im Jahr 2009 gemeinsam unter der HHST. 81000.22600 abgerechnet. Aufgrund dessen ist das Ergebnis der Jahresrechnung 2008 0€. 91000.20600 - Zinsen aus Geldanlagen: Die Summe aus dem Jahr 2008 in Höhe von 44.089,57 € ergibt sich durch die Umstellung der Zinsabrechnungen im neuen Amt. Dadurch wurden in 2008 Zinseneinnahmen für 2 Jahre berechnet. Zudem war der Stand der Rücklagen deutlich höher. 13900.93500 - Anschaffung eines Laptops: Die Anschaffung des Laptops für die Feuerwehr wurde bereits im Jahr 2008 veranschlagt. Da der Erwerb in 2008 nicht stattgefunden hat, wurde der Betrag in Höhe von 600 € als Haushaltsrest in das Jahr 2009 übertragen. Nach Anschaffung des Laptops in 2009 wurde dieser jedoch falsch, auf die HHST. 13300.93500, gebucht. |
Beschluss: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 11 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Christian Levien | Karl-Heinz Hansmann |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |