N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 10.09.2012.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender/Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
wählbarer Bürger Sönke Greve
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Bärbel Schenk
Ausschussmitglied Bernd Truelsen
Ausschussmitglied Harald Wende

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
Protokollführer/in Sylvia Boller
Verwaltung Norbert Jordan
Gast Monika Bahlmann
6 Gäste
EZ, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bebauungsplanes Nr. 9 "An der Dorfstraße - Kirchenweg"
4.1 a) Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 41/2012
4.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 42/2012
5. Schäden an der Hauptdruckrohrleitung nach Eckernförde
6. Umgestaltung des Schulhofes
6.1 Einrichtung einer Arbeitsgruppe
  Beschlussvorlage - 43/2012
6.2 Beauftragung eines Planungsbüros
  Beschlussvorlage - 44/2012
7. Versorgung von Klassenräumen der Grundschule mit Internet
  Beschlussvorlage - 45/2012
8. Schaffung von weiteren Abstellmöglichkeiten in der Grundschule
  Beschlussvorlage - 49/2012
9. Anschaffung eines neuen Mehrzweckfahrzeuges für die Gemeindearbeiter
  Beschlussvorlage - 48/2012
10. Perspektiven der Förderung im Kernwegebau in Barkelsby
  Beschlussvorlage - 46/2012
11. Antrag auf Überlassung von Grundstücksteilen und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 "Klönhammer-Koppel"
  Beschlussvorlage - 47/2012
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden wird angeregt den TOP Nr. 11 in öffentlicher Sitzung zu beraten. Personenbezogene Daten werden nicht genannt. Hier gegen wird kein Widerspruch erhoben.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bebauungsplanes Nr. 9 "An der Dorfstraße - Kirchenweg"

zu TOP 4.1 a) Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 41/2012

Bereits in den vorangegangenen Sitzungen hat die Gemeinde sich mit der Überplanung des Bereiches Dorfstraße - Kirchenweg befasst. Die Stadtplanerin Frau Bahlmann hat dafür verschiedene Vorentwürfe erarbeitet, die diskutiert wurden.

Um die bestehenden Planungsvorstellungen umsetzen zu können, wird die Überplanung dieses Bereiches mit einem Bebauungsplan erforderlich. Die Voraussetzungen nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind hier gegeben.

Die Dipl. - Ing. Frau Bahlmann stellt die Planung im Detail vor.
Sie erläutert, dass sich im Rahmen der neuen Vermessung ergeben habe, dass sich auf den Grundstücken Nr. 1, 4 und 5 Schächte befinden, was wiederum bedeute, dass dort Leitungen liegen. Bei der Umsetzung der Maßnahme müsse also geprüft werden, um was für Leitungen es sich hierbei handelt. Zudem dürften diese nicht einfach überbaut werden, so dass eine Umlegung in diesen Fällen erforderlich wäre.
Frau Bahlmann erklärt zudem, dass ein Teilstreifen des überplanten Gebietes dem Grundstück „Dorfstraße 26“ zugerechnet werden solle. Von der Gebäudekante ist ein 3 m breiter Streifen geplant, so dass sich eine Teilfläche von ca. 40 m² ergeben würde.
Weiterhin wird durch die Dipl.-Ing. erläutert, dass eine Umsetzung des bestehenden Trafogebäudes im östlichen Bereich der überplanten Fläche sehr teuer wäre. Die Planung solle deshalb so erfolgen, dass das Trafogebäude bestehen bleibt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf den Grundstücken 1 und 2 Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind, während auf den Grundstücken 3, 4 und 5 nur Einzelhäuser zugelassen sind. Zudem wird auf die maximalen Erdgeschossfußbodenhöhen hingeweisen, welche für das Grundstück Nr. 1 bei 1,20 m, für Grundstück Nr. 2 bei 0,60 m und für die Grundstücke Nr. 3 bis 5 bei 0,30 m liegen. Die maximale Gesamthöhe der Gebäude liegt von 7,50 m bei den Grundstücken 3 bis 5, über 9,10 m für das Grundstück Nr. 2 bis hin zu 9,70 m für das Grundstück Nr. 1. Die Dachneigungen liegen für die Grundstücke Nr. 1 und 2 bei mindestens 35 Grad und bei den Grundstücken der Nr. 3 bis 5 bei mindestens 25 Grad. Im Übrigen geht Frau Bahlmann auf die geplanten Festsetzungen wie z. B. GRZ, GFZ, die höchzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden usw. ein.

Frau Bahlmann erklärt weiterhin, dass die artenschutzrechtliche Untersuchung von Herrn Dr. Schauser ergeben hat, dass es sich im vorliegnden Fall nicht um Fledermausquartiere handele. Es liege durchaus ein Fledermausjagdgebiet vor, was aber im Hinblick auf die Umnutzung unproblematisch sei.
Nach Ermittlungen durch Herrn Dr. Schauser seinen insgesamt 6 neue Bäume als Ersatz zu pflanzen. Zudem wäre eine Ausgleichsfläche von 2.500 m² sinnvoll. Es wird daraufhin gewiesen, dass für die Ausgleichsfläche von 2.500 m² keine rechtliche Verpflichtung nach den Regelungen des Baugesetzbuches besteht, so dass es freiwillig wäre. Nach kurzer Beratung kommt man zu dem Schluss, dass lediglich die geforderten 6 Bäume im Bereich der Ausgleichsflächen „Rommelsworth / B 203“, gepflanzt werden sollen. 

Frau Bahlmann führt aus, dass durch die Planung im Bereich des Kirchenweges die Sichtachse zur Kirche erhalten werden soll. Die niedrige Firsthöhe soll der Kirche, auch im Hinblick auf das Rücksichtsnahmegebot, Schutz bieten.

Durch die neue Erschließungsstraße, auch bezogen auf die notwendige Schleppkurve, sei es wichtig die vordere Garagenanlage der Kirche zu beseitigen. Die Kirche überlässt der Gemeinde unentgeltlich ca. 300 m² Fläche. Im Gegenzug dazu, soll auf dem Kirchengelände ein neues Doppelcarport mit Zufahrt geschaffen werde. Das neue Carport soll über den Erschließungsweg mit angebunden werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass ebenso wie im Bebauungsplan Nr. 8 grundsätzlich der vorhandene Pflanzenbestand erhalten werden soll. Es obliege dem neuen Grundstückseigentümer, ob er die Pflanzen dann weiter erhalten wolle.

Auf Fragen der Zuhörerschaft wurde näher eingegangen. Der Hinweis, im Rahmen der Erschließung über mögliche weitere Stellplätze auf dem Kirchengrundstück (hergestellt aus Rasengittersteinen) nachzudenken, wurde dankend angenommen.

Folgende Änderungen werden gewünscht:

1.) Es sollen keine Pultdächer auf den Grundstücken 3 bis 5 zulässig sein. Somit soll eine Begrenzung auf die Formen Satteldach, Walm- und Krüppelwalmdach erfolgen.

2.) Die bisher als öffentlich gekennzeichnet genutzte Grünfläche im Einmündungsbereich Kirchenweg wird geteilt. Der Teil auf dem sich das Trafogebäude befindet wird der öffentlichen Verkehrsfläche zugeschlagen. Der verbleibende Teil wird, weiterhin mit der Bindung Grünfläche, dem Grundstück Nr. 2 zugeschlagen. Innerhalb dieses Teilstückes soll dem neuen Eigentümer des Grundstückes Nr. 2 eine Grundstückszufahrt von max. 5 m zugesprochen werden.

Beschluss:

  1. Für das Gebiet „An der Dorfstraße - Kirchenweg“ wird ein Bebauungsplan Nr. 9 im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
            - Nutzung des Innenentwicklungspotenzials nach Aufgabe der Hofstelle durch
Wohnbebauung -
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Bahlmann, Eckernförde, beauftragt werden.
  3. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann und soll im Verfahren nach § 13a BauGB verzichtet werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung wird nach §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  5. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
  6. Es sind 6 Bäume im Bereich der Ausgleichsflächen „Rommelsworth / B 203“ zu pflanzen.
  7. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 ist in folgenden Punkten zu ändern:
    1. Pultdächer sind nicht zulässig. Die Zulässigkeit wird auf die Dachformen Satteldach, Walm- und Krüppelwalmdach beschränkt.
    2. Die bisher als öffentlich gekennzeichnet genutzte Grünfläche im Einmündungsbereich Kirchenweg wird geteilt. Der Teil auf dem sich das Trafogebäude befindet wird der öffentlichen Verkehrsfläche zugeschlagen. der verbleibende Teil wird, weiterhin mit der Bindung Grünfläche, dem Grundstück Nr. 2 zugeschlagen. innerhalb dieses Teilstückes soll dem neuen Eigentümer des Grundstückes Nr. 2 eine Grundstückszufahrt von max. 5 m zugesprochen werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 42/2012

s. Beschlussvorlage 41/2012

Sollten zum Zeitpunkt der Auslegung bereits wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen, sind diese öffentlich auszulegen.


Die Diskussion zu den TOP 4. 1 und 4. 2 wurde zusammengefasst, so dass der Protokolltext zu dem TOP 4. 2 mit unter TOP 4. 1 zu finden ist.


Beschluss:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet “An der Dorfstraße - Kirchenweg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt:

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen mit den nach der Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Schäden an der Hauptdruckrohrleitung nach Eckernförde

Der Ausschussvorsitzende Herr Ohrt informiert darüber, dass unterhalb der Bundesstraße / Tannengehölz / Hemmelmark die Druckrohrleitung am 23.08.2012 geplatzt ist. Durch einen Stein soll großer Druck auf das Asbestzementrohr ausgeübt worden sein. Der Riss war etwa 5 m lang. Es wurde daraufhin ein Teil von etwa 6 bis 7 m Länge ausgetauscht. Um diesen Austausch vornehmen zu können, musste im Vorwege die gesamte Leitung leer laufen. Am Abend des 23.08.2012 liefen die Pumpen wieder an.

Am 24.08.2012 ist auf der Höhe des Bundeswehr (kurz bevor es in den Louisenberger Weg hinein geht) erneut ein Rohr geplatzt. Man geht davon aus, dass dieser Vorfall noch am 23.08.2012, direkt nachdem die Pumpen wieder anliefen, passiert war. Der Schaden wurde direkt am 24.08.2012 behoben.

Am 28.08.2012 wurde mitgeteilt, dass im Bereich des Eimersees sehr starke Gerüche festgestellt wurden. Auch hier war wieder eine Leitung geplatzt, aufgrund dessen die Pumpen erneut abzustellen waren. Die notwendigen Reparaturen wurden direkt vorgenommen. Nach erneutem Anlaufen der Pumpen mussten diese kurze Zeit später wieder ausgeschaltet werden, da die Leitung erneut geplatzt war.
Bei den letzten beiden Schäden handelte es sich um Risse, welche bis zu 10 m lang waren.

Es wurde festgestellt, dass durch das Leerlaufen der Rohre lediglich die flüssigen Bestandteile abgeflossen sind. Die festen Teile hatten sich jedoch in den Leitungen gesammelt und zusammengeklumt. Das Problem bestand demzufolge darin, dass sich die festen Bestandteile noch in der Leitung befanden. Am 30.08.2012 wurden die Leitungen auf Höhe des Louisenberger Weges aufgemacht und gespült, woraufhin sie dann frei waren.

Im Gespräch wurde diskutiert, ob das T-Stück vom Campingplatz Hemmelmark (welches eventuell Auslöser war) ausgetauscht werden soll und damit dem heutigen Stand der Technik angepasst wird. Dies ist noch zu diskutieren, damit hierfür ggf. rechtzeitig Mittel im Haushalt 2013 bereit gestellt werden können.

Der Schaden beläuft sich, wie sich aus einer bereits vorliegenden Rechungen i. H. v. etwa 25.000,00 € und einer noch ausgestehenden Rechnung von etwa 2.000,00 € ergibt, auf insgesamt ca. 27.000,00 €. Der Pumpwagen musste 74 Stunden laufen.

Herr Ohrt erklärt, dass Gefahr in Verzug vorlag und ein Einschreiten somit geboten war. Herr Eggers von der Verwaltung habe sich mit der UNB des Kreises Rendsburg-Eckernförde in Verbindung gesetzt, welche mitteilte, dass es vernüpftig geregelt worden sei. Die Nachfrage von Herrn Hansmann, ob umwelttechnisch durch die UNB noch etwas auf die Gemeinde zukommen werde, verneint Herr Ohrt.

Herr Ohrt schließt das Gespräch damit ab, dass es sich hierbei um eine Information des Sachstandes handele und man noch nicht wisse, wie weiter in der Sache verfahren werde.


zu TOP 6. Umgestaltung des Schulhofes

zu TOP 6.1 Einrichtung einer Arbeitsgruppe
Beschlussvorlage - 43/2012

Im Rahmen der letzten Sitzung wurde sich mit einer möglichen Umgestaltung des Schulhofgeländes beschäftigt. Um das weitere Vorgehen vorzubereiten wird es als sinnvoll erachtet, eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen. Eine mögliche Besetzung könnte dabei aus zwei Mitgliedern des Schulausschusses, zwei Mitgliedern der Schule sowie zwei Mitgliedern des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses erfolgen. Die einzelnen Mitglieder sind durch die jeweiligen Fachausschüsse zu benennen.


Beschluss:

Als Mitglieder für die Arbeitsgruppe werden durch den Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss Herr Wolf-Dieter Ohrt (Vertreter Herr Sönke Greve) und Frau Bärbel Schenk (Vertreter Herr Gerhard Jordan) gestellt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 Beauftragung eines Planungsbüros
Beschlussvorlage - 44/2012

Im Rahmen der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses sowie der Gemeindevertretung wurde sich darauf verständigt, dass bei umfangreicheren Umgestaltungsmaßnahmen am Schulhofgelände eine fachliche Begleitung als notwendig angesehen wird. Recherchen der gebildeten Arbeitsgruppe haben ergeben, dass das Ministerium für Energiewende, für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit dem Kooperationspartner des Vereins KIWI e. V. aus Kiel bei der Beratung, Planung und Umsetzung solcher Vorhaben unterstützt. Dies wäre für die weitere Planung ein möglicher Partner.


Herr Ohrt weist kurz daraufhin, dass der Verein KIWI e. V. bereits die Planung und Gestaltung des Spielplatzes für den Kindergarten in Loose übernommen hatte. Er würde sich für die Beauftragung des Vereins aussprechen.
Es gibt sonst keine weiteren Vorschläge.


Beschluss:

Der Verein KIWI e. V. soll als Planungsbüro beauftragt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Versorgung von Klassenräumen der Grundschule mit Internet
Beschlussvorlage - 45/2012

In der Vergangenheit wurde über eine Ausstattung der Klassenräume mit Internet beraten. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass zunächst mit dem Schulleiter Herrn Düllmann Rücksprache gehalten werden soll, welche Bedürfnisse in Hinblick auf die LAN- bzw. WLAN-Versorgung bestehen. Nach Klärung sollte diese Angelegenheit erneut zur Beratung gestellt werden.

Aus dem Gespräch mit Herrn Düllmann hat sich ergeben, dass er die Kinder in seiner Schule keinen Strahlungen aussetzen möchte, so dass W-LAN für ihn nicht in Frage kommt und er eine LAN Verbindung für sinnvoll erachtet.

Herr Hansmann spricht sich dafür aus, diesem Wunsch nachzukommen und den neuen Standart der Technik zu nutzten. Es gäbe die Möglichkeit der D-LAN-Verbindung. Wie Herr Jordan von der Verwaltung kurz erläutert würde dort die Internetverteilung direkt über die 220 Volt Leitung des Hausnetzes erfolgen.
Herr Hansmann teilt mit, dass es somit nicht notwendig wäre, überall Leitungen zu verlegen. Die vorhandenen Steckdosen in den Gebäuden können für das Internet genutzt werden. Dafür wäre eine Anschaffung von zwei Geräten erforderlich, welche sich auf Kosten von etwa 100,00 € belaufen würden. Im Vorwege wäre Herr Hansmann bereit, der Schule diese Geräte zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen. Somit könne für alle Räume festgestellt werden ob der D-LAN Anschluss möglich ist.

Herr Ohrt wird die Gesprächsinhalte mit Herrn Düllmann besprechen.

Beschluss:

zu TOP 8. Schaffung von weiteren Abstellmöglichkeiten in der Grundschule
Beschlussvorlage - 49/2012

Es wurde festgestellt, dass die Schule einen Bedarf an weiteren Abstellraum besitzt. Eine Doppelnutzung des „Eisenbahnraumes" (Dachboden) ist nicht möglich. Herr Röder hat die Schlüssel bereits an den Schulleiter übergeben. Momentan ist die Gruppe nicht aktiv. Es wird notwendig über das weitere Vorgehen und den tatsächlichen Raumbedarf zu beraten.


Beschluss:

  1. Die Eisenbahngruppe wird aufgelöst.
  2. Der Raum wird der Schule zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anschaffung eines neuen Mehrzweckfahrzeuges für die Gemeindearbeiter
Beschlussvorlage - 48/2012

Die Gemeindearbeiter verfügen derzeit über ein Kommunalfahrzeug der Marke „Pfau“. Dieses Fahrzeug ist nunmehr 11 Jahre alt und es tritt vermehrt ein Bedarf an Reparaturen auf. Die letzten Reparaturen wurden zunehmend arbeitsintensiver und teurer. Viele Ersatzteiel für das Fahrzeug sind inzwischen nicht mehr lieferbar. So ist der Sitz des Kommunalfahrzeuges beispielsweise völlig durchgeschlissen und eine Ersatzbeschaffung hier nicht mehr möglich. Reparaturen an der Hydraulik haben im vergangenen Jahr bereits 1.000,00 € gekostet. Des Weiteren verfügt das Fahrzeug nicht über Allrad.
Zudem könne man die Mittel frühestens im Haushalt 2013 bereit stellen. Zu diesem Zeitpunkt sei es dann bereits 12 Jahre alt. Unter Berücksichtigung dieser Umstände soll über eine mögliche Ersatzbeschaffung beraten werden.


Herr Hansmann stellt die Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer Neuanschaffung. Herr Nießler lenkt ein und erläuterte, dass bei einer solchen Berechnung die Schäden, Reparaturen usw. dem Neuwert einer Ersatzbeschaffung gegenüber gestellt werden. Irgendwann erreiche man einen Kippwert, bei dem sich Reparaturen nicht mehr rentieren. Dieser Wert sei bei dem Fahrzeug sicher schon längst überschritten.

Herr Ohrt weißt nochmals darauf hin, dass es nicht um die Art der Ersatzbeschaffung, sondern um einen Grundsatzbeschluss, der sich für oder gegen solch einen Kauf ausspreche, gehe.
Weiterhin geht er darauf ein, dass mit dem vorhandenen Fahrzeug nur bedingt Winterdienst betrieben werden könne. Ein Fahrzeug mit Allrad wäre somit wünschenswert. Diese Problematik würde bei einer Neuanschaffung berücksichtigt werden. Für den Bürger würde das Winterdienst in einer kürzeren Zeit und somit mehr Komfort und Bürgerfreundlichkeit bedeuten.

Beschluss:

  1. Es ist ein neues Kommunalfahrzeug anzuschaffen.
  2. Der erforderlich gewünschte Fahrzeugtyp wird zeitnah durch die Gemeindearbeiter und den Bürgermeister ermittelt.
  3. Der Finanzausschuss wird beauftragt die entsprechenden notwendigen Mittel im Haushalt 2013 bereit zu stellen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Perspektiven der Förderung im Kernwegebau in Barkelsby
Beschlussvorlage - 46/2012

Bezug nehmend auf den dargestellten Sachverhalt zu den Beratungen zu TOP 16 der GV vom 02.07.2012 kann folgende Entwicklung mitgeteilt werden:

Sachstand zum Datum 30.08.2012:
Unterdessen wurde der 2.Nachtrag zum Kernwegekonzept der AktivRegion Schlei-Ostsee mit den gegenständlichen Wegen der Gemeinden Thumby und Barkelsby seitens des LLUR genehmigt. Beschlüsse der Gremien der AktivRegion stehen noch aus, können allerdings positiv in Aussicht gestellt werden.
Aufgrund des geringen, noch verfügbaren Restbudgets der Förderperiode 2011- 2013 wurde der kleinen Maßnahme in der Gemeinde Thumby eine höhere Priorität eingeräumt. Die Maßnahmen in der Gemeinde Barkelsby, insbesondere der „Moorberger Weg“ erreichen einen Kostenrahmen, deren Förderung in dieser Förderperiode mangels Budget nicht mehr möglich sein wird.
Sollten sich in der Gemeinde Thumby widererwartend Probleme einstellen, so ließe sich die Maßnahme „Mooberger Weg“ möglicherweise in zwei Bauabschnitte teilen, um so das Restbudget dieser Förderperiode in Schwansen zu nutzen. Planmäßig sollte aber davon ausgegangen werden, dass die Maßnahme für 2014 vorbereitet wird. Beschlussgemäß wird derzeit über ein direktes Verhandlungsverfahren nach VOF ein Planungsbüro ermittelt, welches dann mit der Erstellung einer erweiterten Vorplanung beauftragt wird. Das Ergebnis wird dem Bauausschuss zu gegebener Zeit vorgelegt.

neuer Sachstand zum Datum 05.09.2012
Aufgrund von Klärungsbedarf bzgl. der Thumbyer Maßnahme hat am Montag den 03.09.2012 ein Gesprächstermin im LLUR stattgefunden. Für die Verwaltung hat Herr Andresen teilgenommen. Beiläufig wurde dort mitgeteilt, dass vom Ministerium das Büdget der Aktiv-Region Schlei-Ostsee für den Kernwegebau aufgestockt wurde. Dieses war möglich, da der 2.Nachtrag zum Kernwegekonzept fristgerecht eingereicht und schließlich anerkannt und genehmigt wurde. Dadurch wurden freie Mittel aus anderen Aktiv-Regionen verschoben.
Für die Maßnahme in Barkelsby bedeutet das, dass entweder die gesamte Maßnahme noch in 2013 (Restabarbeitung aus der Förderperiode 2011 - 2013 auch in 2014 möglich) oder ein nennenswerter erster Bauabschnitt umgesetzt werden kann.

Die Auswirkungen bzgl. der Absicht der Landesregierung, die Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen wieder im KAG (Kommunales Abgabengesetz) und der GO (Gemeindeordnung) festzuschreiben, können in Bezug auf diese Maßnahme noch nicht abgesehen werden.


Beschluss:

zu TOP 11. Antrag auf Überlassung von Grundstücksteilen und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 "Klönhammer-Koppel"
Beschlussvorlage - 47/2012

Herr Uwe Mosalf stellte am 15.08.2012 einen Befreiungsantrag bezüglich der Festsetzungen des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 4 „Klönhammer-Koppel“. Dieser Antrag beinhaltet die Erweiterung seines Stellplatzes auf der Gesamtlänge von 9,50 Metern, in eine Breite von 1,00 Metern. Nach Pflasterung dieser Fläche wird beabsichtigt, diese als Abstellfläche für sein Wohnmobil zu nutzen.

Die Prüfung in der Verwaltung hat ergeben, dass sich die örtlichen Gegebenheiten anders darstellen, als es ursprünglich im B-Plan festgesetzt wurde. Gemäß B-Plan wurde für jede Wohneinheit je ein Stellplatz vorgesehen. Ebenso wurden für die jeweiligen Hausgruppen Müllsammelplätze festgesetzt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Katasterpläne sind derzeit zwölf Stellplätze vermessen, die insgesamt zehn Wohneinheiten zugeordnet sind.
Der Stellplatz von Herrn Moslaf befindet sich auf dem Flurstück 69/74 und war im B-Plan ursprünglich als Stellfläche für Müllboxen ausgewiesen. Die beantragte Erweiterung würde eine Befreiung vom B-Plan, hinsichtlich der Nutzung als Fläche für Müllboxen, notwendig machen. Ebenso würde sich der Stellplatz auf die angrenzende Grünfläche, welche sich im Eigentum der Gemeinde befindet, ausweiten. Es erfolgt somit eine Inanspruchnahme gemeindlichen Eigentums.


Beschluss:

Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 „Klönhammer-Koppel“ sowie der Flächeninanspruchnahme des gemeindlichen Grundstücks wird entsprochen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bekanntgaben

Da der unter TOP Nr. 11 nicht öffentlich vorgesehen Teil öffentlich beraten wurde entfällt eine Bekanntgabe an dieser Stelle.



Sylvia Boller  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender