Sitzungsort: | im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.10 Uhr |
Ausschussvorsitzender/Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt |
wählbarer Bürger Sönke Greve |
Ausschussmitglied Oliver Nießler |
Ausschussmitglied Bärbel Schenk |
Ausschussmitglied Bernd Truelsen |
Ausschussmitglied Harald Wende |
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Jordan (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann |
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke |
Protokollführer Norbert Jordan |
Verwaltung Kevin Rosenthal |
Gast Monika Bahlmann |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bebauungsplan Nr. 9 "An der Dorfstraße - Kirchenweg" |
4.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 60/2012 | |
4.2 | b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 61/2012 | |
5. | Situation der Pumpenstationen im Gemeindegebiet |
6. | Verstopfungen im Kanalnetz durch Fremdeinträge |
7. | Sachstandsbericht zum Planungsstand Schulhofgestaltung |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bebauungsplan Nr. 9 "An der Dorfstraße - Kirchenweg" |
zu TOP 4.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 60/2012 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 12.10.2012 bis 14.11.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 01.10.2012 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. |
Ergänzend zur vorliegenden Beschlussvorlage wird durch Frau Bahlmann darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich auch die Stellungnahme vom Innenministerium zum Bauleitplan eingegangen ist. Es wurde von dort erklärt, dass durch die Planung die Ziele der Raumordnung nicht berührt werden. Betreffend der Anmerkung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur vorgesehenen Stellplatzregelung wird von Frau Bahlmann die Empfehlung ausgesprochen, dies ergänzend auch im Kaufvertrag zu regeln. |
Beschluss: Die während des Beteiligungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Bahlmann - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4.2 | b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 61/2012 s. Beschlussvorlage 60/2012 |
Beschluss: Der Bebauungsplan Nr. 9, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Situation der Pumpenstationen im Gemeindegebiet |
Der nachstehende Sachverhalt spiegelt den Inhalt zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 wider. Durch den Ausschussvorsitzenden wird einleitend auf die seit Sommer 2012 bestehenden Probleme im Bereich von Druckrohrleitungen sowie den Pumpwerken im Bereich vom Gut Hemmelmark und dem Campingplatz Hemmelmark hingewiesen. Bei Reparaturen der Pumpen musste wiederkehrend festgestellt werden, dass Gegenstände in das Abwassernetz eingebracht wurden, die dort nicht hinein gehören. Dies sind. z. B. Besteck, Binden, Lappen, etc. Die Bürger müssen dahingehend sensibilisiert werden, dass die Unterhaltungskosten an der Abwasserbeseitigungsanlage vollständig durch die Abwasserbeseitigungsgebühren gedeckt werden. Der Umfang der in diesem Jahr entstandenen Schäden sowie die allgemeinen Betriebskosten haben dazu geführt, dass die Abwasserbeseitigungsgebühr von 2,30 EURO/m³ auf 2,60 EURO/m³ angehoben werden musste. Innerhalb des Ausschusses wird zur Beratung gestellt, wie diese Probleme künftig vermieden werden können. In diesem Zusammenhang weist der Bürgermeister darauf hin, dass als erste Maßnahme die Anlieger im Bereich „Gutsweg“ durch die Verwaltung angeschrieben und auf die Problematik hingewiesen wurden. Nach eingehender Beratung kommt der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass der Bürgermeister gebeten wird, mit dem Verwalter des Campingplatzes das Gespräch zu suchen. Ziel soll es sein, den Eintrag von Fremdeinträgen und ggf. auch Fremdwasser zu reduzieren. Für den Bereich des Campingplatzes wäre dabei die Errichtung eines weiteren Pumpwerks, welches sich im Eigentum des Campingplatzes befindet, denkbar. Von dort würde das Abwasser in die öffentliche Anlage gepumpt werden. Dies kann ein Schutz für die öffentliche Einrichtung bedeuten. Mögliche Fremdstoffe würden dann vorrangig in dem privaten Pumpwerk verbleiben. Derzeit ist das Pumpwerk auch im Winter in Betrieb, da in den Schacht Sickerwasser eindringt, welches dann entsprechend abgepumpt werden muss. Weiterhin soll geprüft werden, ob die Elektrosteuerung so angepasst werden kann, dass die Pumpen sich nach einer gewissen Zeit automatisch ausschalten. Ebenso wird eine Anpassung des Pumpensumpfes und Einbau eines Gitters für Fremdstoffe vorgeschlagen. Im Bereich „Gutsweg“ werden die Schächte durch die Gemeindearbeiter regelmäßig geprüft und bei Bedarf gesäubert. So soll der Eintrag von Sand reduziert werden. Die Ausschussmitglieder nehmen diesen Sachverhalt zur Kenntnis und werden dieses Thema weiter verfolgen. Ein Beschluss wird nicht gefasst. |
zu TOP 6. | Verstopfungen im Kanalnetz durch Fremdeinträge |
Hierzu wird auf Tagesordnungspunkt 5 verwiesen. |
zu TOP 7. | Sachstandsbericht zum Planungsstand Schulhofgestaltung |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird vorgetragen, dass die Arbeitsgruppe bisher einmal getagt hat. Am 12.12.2012 soll die nächste Sitzung stattfinden. Das derzeitige Beratungsergebnis hat zum Inhalt, dass der Schulhof ähnlich einem Amphitheater umgestaltet werden soll. Der beteiligte Planer schätzt die Kosten hierfür auf ca. 30.000,00 EURO. Hinzu kommen weitere ca. 8.000,00 EURO für die Architektenleistungen. In den Kosten ist nach vorliegendem Kenntnisstand auch die Anpassung / Beseitigung der Regenwasserproblematik inbegriffen. Diese soll aus der Gesamtmaßnahme herausgelöst und durch die Verwaltung abgearbeitet werden. So sollen die Kosten möglichst weiter reduziert werden. Die durch den Ausschussvorsitzenden mitgeteilten Informationen werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss wird nicht gefasst. |
Norbert Jordan | Wolf-Dieter Ohrt |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |