N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 03.09.2013.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Sönke Greve
wählbarer Bürger Hans Gentz
Ausschussmitglied Karl-Heinz Hansmann
Ausschussmitglied Gerhard Jordan
stellv. Ausschussvorsitzende/r wB Bernd Kiehl
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Harald Wende

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter/in Birgit Mackeprang
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Protokollführer Jan Andresen
Herr Steinmetz, EZ
Herr Krüger, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung der Wählbaren Bürgerinnen und Bürger
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Einwohnerfragen
7. Antrag eines Anliegers aus dem Mohrberger Weg
  Beschlussvorlage - 39/2013
8. Wegebau im Mohrberger Weg
  Beschlussvorlage - 38/2013
9. SW - Druckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde
  Beschlussvorlage - 40/2013
10. Lärmaktionsplan Barkelsby
10.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 32/2013
10.2 b) abschießender Beschluss
  Beschlussvorlage - 33/2013

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Verpflichtung der Wählbaren Bürgerinnen und Bürger

Gemäß § 21 Gemeindeordnung wurden die wählbaren Bürger Hans Genz und Bernd Kiehl durch den Ausschussvorsitzenden verpflichtet, ihre Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Darüber hinnaus wurden sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Als neuer TOP 6 wird ein Punkt „Einwohnerfragen“ eingefügt. Alle nachfolgenden TOPs verschieben sich nach hinten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet:
  • KITA U3-Anbau: Bauzeitenplan im Plan, Kosten im Ausblick auf die Fertigstellung ca. 28-30 Tsd. € über dem Budget. Gründe für die Überschreitung liegen in den besonderen Umständen des Baugrundes, der Anschlüsse der Haustechnik und der Entwässerung.
    Der Ausschuss wünscht, dass der Architekt, wenn möglich, in der GV vorträgt und die Gründe für die Mehrkosten erläutert.
  • Das Amphitheater der Schule ist fertig gestellt. Die Kosten sind etwas günstiger ausgefallen als geplant.
  • Baugebiet an der Kirche: Einige Grundstücksverkäufe laufen noch, der Ersatzbau der Garage für die Kirchengemeinde ist fertig. Die geplanten Kosten wurden leicht überschritten.


zu TOP 6. Einwohnerfragen

Der Ausschussvorsitzende wendet sich an diejenigen Einwohner, die als Anlieger des Mohrberger Weges erschienen sind. Er erklärt den Werdegang der Einführung der Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen. Anwesende Anlieger stellen Fragen zur Beitragshöhe, Beitragsgerechtigkeit in Hinblick auf die Hauptnutzer der Straße und den angedachten Ausbaugrad. Insgesamt wird seitens des Ausschusses erklärt, dass man derzeit nur relativ sicher sei, dass es EU- Zuschüsse für einen Ausbau geben würde. Diese würden aber nicht die Anliegerbeiträge entlasten. Zur Beitragshöhe und Beitragsgerechtigkeit können noch keine Aussagen gemacht werden, weil die Gemeinde noch keine Satzung hat. Am 25.09.2013 findet im Amt Schlei-Ostsee eine Info-Veranstaltung zum Thema „Ausbaubeitragssatzungen“ für Gemeindevertreter statt.
Der Ausschussvorsitzende plädiert bei aller Kritik dafür, nicht die ehrenamtlichen Gemeindevertreter vor Ort anzuklagen, sondern sich selbst politisch zu engagieren und Gesetzeslagen nicht nur in Hinblick auf die eigene Betroffenheit zu hinterfragen. Die Gemeindevertretung hat geltendes Recht zu beachten.


zu TOP 7. Antrag eines Anliegers aus dem Mohrberger Weg
Beschlussvorlage - 39/2013

Die Gemeinde Barkelsby hat sich bemüht, Zuschüsse für den Ausbau des Mohrberger Wegs einzuwerben. Ziel eines Ausbaus soll sein, dass die Straße in Ihrem Aufbau und ihrer Breite durchgängig von der B 203 bis nach Böhnrüh den heutigen und zukünftigen Verkehrsanforderungen angepasst bzw. hergerichtet wird.

Zuschüsse im außerörtlichen Wegebau können heute quasi nur noch aus EU-Töpfen eingeworben werden. Kreis-, Landes- oder Bundesmittel stehen nicht zur Dispotion. Die EU- Zuschüsse werden in Schleswig-Holstein innerhalb definierter Förderperioden über das Land an die Aktiv-Regionen als Budget zugeteilt. Die Aktiv-Regionen entscheiden mit Ihren Beschlussgremien über die Auswahl von Projekten. Voraussetzung für die Beteiligung am Wettbewerb um die Zuschüsse ist das Vorhandensein eines vom Landesamt für Landwirtschaft und Ländliche Räume (LLUR) genehmigten regionalen und kommunalen Kernwegekonzeptes. Diese Konzepte stellen darauf ab, dass unterhalb der klassifizierten Straßen kommunale Wege definiert werden, die in der Gemeinde und der Region eine vernetzende Funktion erfüllen. Sofern diese Funktion erfüllt ist, kommt eine Bezuschussung in Frage. Der Zuschussgeber bzw. die Förderregularien definieren dann allerdings auch einen Mindeststandard des Ausbaus der Wege.

In Bezug auf den Mohrberger Weg hat ein Anlieger mit Schreiben vom 28.06.2013 Bedenken zum Ausbau geäußert. Der Eingang des Schreiben wurde dem Absender bestätigt und eine Erörterung in der Gemeinde angekündigt.
Er erkennt die Notwendigkeit eines Ausbaus von der B 203 bis “Mohrberg-Mitte“ an, stellt den weiteren Ausbau von dort bis Böhnrüh aber in Frage. In diesem Zusammenhang definiert er den Weg als Anliegerstraße. Diese subjektive Definition steht der Definition als Kernweg entgegen, da Kernwege nur als solche durch das LLUR anerkannt werden, wenn es keine Anliegerstraßen sind.
Der Antragsteller regt an, den Ausbau mit einer breiteren Fahrbahn nur bis „Mohrberg-Mitte“ vorzunehmen. Von dort bis Böhnrüh solle die Fahrbahnbreite im Istzustand beibehalten bleiben.
Diese Anregung möge subjektiv sinnvoll sein, steht allerdings der vermeintlich objektiven Einschätzung der Prüfinstanz des LLUR entgegen. Das LLUR hat den Mohrberger Weg als Kernweg anerkannt. Damit ist der Weg aus dem Blickwinkel dieser Fachdisziplin keine Anliegerstraße.
Somit entsteht der Konflikt, entweder einen Ausbau mit dem Genuss von Zuschüssen zu betreiben oder dem Anliegen des Antrages Rechnung zu tragen.
Ferner wird eine Bepflanzung des Wegeabschnittes von Mohrberg bis Böhnrüh, z.B. mit einer Baumreihe, angeregt.


Die Notwendigkeit eines Ausbaus an sich kann seitens der Gemeinde aus technischen und verkehrsinfrastrukturellen Gründen eigentlich nicht mehr in Zweifel gezogen werden, da zumindest die Gemeindevertretung der letzten Wahlzeit aus der Notwendigkeit heraus das Einwerben von Zuschüssen veranlasst hat.

Hinweis zum Thema Ausbaubeiträge und wem kommen öffentliche Zuschüsse zu Gute?

Die Ausbaubeiträge bemessen sich nach den Vorgaben der (noch zu entwerfenden und beschließenden) Ausbaubeitragssatzung. Die Bemessung erfolgt anhand des beitragsfähigen Aufwandes, bei dem ein ggf. gewährter Zuschuss nicht in Abzug gebracht wird. D.h. öffentliche Zuschüsse reduzieren den kommunalen Kostenanteil, nicht aber die Ausbaubeiträge der Anlieger. Es sei denn, es ergibt sich ein Verhältnis, wonach die Gemeinde am Ende der Abrechnung einer Maßnahme statt Kosten einen Überschuss aus der Maßnahme erzielen würde. Dann würde der Überschuss den Ausbaubeitragsanteil entlasten. Diese Konstellation kann sich bei einer Maßnahme im Mohrberger Weg aber definitiv nicht ergeben.

Der Bauausschuss und schlussendlich die Gemeindevertretung muss beraten, ob:
  1. das Projekt mit einem durchgängigen Ausbau und mit der Gewährung von Zuschüssen sowie dem Erheben von Ausbaubeiträgen durchgeführt werden soll.

    oder
  2. ob nur ein teilweise Ausbau alleinig auf Kosten der Gemeinde und der Anlieger durchgeführt werden soll.


oder
  1. ob gar kein Ausbau durchgeführt werden soll.


HINWEIS: Eine Diskussion, ob es sich bei den Möglichkeiten 1 und 2 um einen Ausbau mit der Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen handelt, ist überflüssig. Es ist Ausbau und es sind Ausbaubeiträge zu erheben!


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Beschlussfassung zum Antrag des Anliegers so lange zurückzustellen, bis ein Entwurf einer Ausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Barkelsby vorliegt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Wegebau im Mohrberger Weg
Beschlussvorlage - 38/2013

In der Bau-, Umwelt- und Wegeausschusssitzung am 26.06.2012 und der Gemeindevertretersitzung am 02.07.2012 hat Herr Andresen die Möglichkeiten der Förderung des Wegbaus über die Aktiv-Region Schlei-Ostsee aufgezeigt. Als Grundlage eines Förderantrages wurde das vorgestellte Kernwegekonzept beschlossen. Ferner wurde beschlossen, eine Vorplanung in Form einer qualifizierten Entwurfsplanung über ein Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Diese kann dann als Grundlage eines konkreten Förderantrages dienen.
In der Bau-, Umwelt- und Wegeausschusssitzung am 10.09.2012 wurde unter TOP 10 der seinerzeit aktuelle Sachstand mitgeteilt.

Im Spätherbst 2012 wurde das von den Gemeinden Thumby und Barkelsby gemeinsam beantragte Kernwegekonzept (2.Nachtrag zum regionalen Konzept) seitens des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländliche Räume (LLUR) sowie der Aktiv-Region Schlei-Ostsee genehmigt, so dass es als Voraussetzung für eine Förderung herangezogen werden konnte. Im Ranking stand das Projekt der Gemeinde Thumby aus Budgetgründen der Aktiv-Region vor dem Projekt der Gemeinde Barkelsby. Nachdem sich die Dinge entwickelten und die Gemeinde Thumby von ihrem geplanten Projekt Abstand genommen hatte, war zügiges Handeln der Gemeinde Barkelsby angesagt. Kurzerhand wurde in Absprache mit Herrn Bürgermeister Ohrt ein konkreter, formeller Projektantrag für das „Kernwegeprojekt Barkelsby B 203 – Mohrberg – Böhnrüh 2012 – 2014“ endformuliert und im Dezember 2012 über die Aktiv-Region an das LLUR gerichtet.

Die wesentlichen Unterlagen der Entwurfsplanung aus November 2012 wurden den Ausschuss- mitgliedern und Gemeindevertretern zur Beratung zur Verfügung gestellt.

Nach dem Wechsel der Parteien in der Landesregierung ist es seit dem 01.01.2013 in aller Munde, dass Kommunen eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen und bei Straßenausbaumaßnahmen Ausbaubeiträge von den Anliegern erheben müssen. Dieses Thema haben Herr Andresen und Herr Ohrt seinerzeit schon erörtert. In diesem Zusammenhang muss ebenso erwähnt werden, dass insgesamt rund 1.000 m² Grunderwerb erforderlich wird, um den Ausbau der Straße realisieren zu können (im Wesentlichen zur Unterbringung von Böschungen und Banketten). Tatsächlich wird ein Landanlieger nur freiwillig Land veräußern, wenn er das Projekt insgesamt anerkennt. Vor diesem Hintergrund hat Herr Ohrt seinerzeit mit den beiden wesentlichen Landanliegern (in Bezug auf Grunderwerb) Kontakt aufgenommen und erfragt, ob sie auf der einen Seite bereit seien, Land im geringen Umfang für den Wegebau zu veräußern und gleichzeitig auf der anderen Seite Ausbaubeiträge zu zahlen. Herr Ohrt berichtete stets, dass die angesprochenen Anlieger zu dem Projekt stehen, mit allen geschilderten Konsequenzen.
Herr Andresen hat, bei sich bietenden Gelegenheiten, jüngst beide Anlieger sprechen können und erfahren, dass diese Darstellung nach wie vor Bestand hat. Natürlich hat man ein Interesse daran zu erfahren, welche Größenordnung ein Ausbaubeitrag annehmen wird. Nicht zuletzt aus diesem Grunde ist es wichtig, dass die Gemeinde auch die Ausbaubeitragssatzung entwirft, berät und beschließt.
An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass einige andere Anlieger der Straße entweder das Projekt gänzlich oder aber in Teilen ablehnen. Diese Ablehnung wurde telefonisch oder persönlich sowohl beim Amt als auch bei Herrn Ohrt vorgetragen. Ein schriftlicher Antrag eines Anliegers ist Gegenstand der Vorlage 39/2013 und wird / wurde separat beraten.

Am 21.08.2013 erkundigt sich Herr Andresen nach dem Bearbeitungsstand der Prüfung des Förderantrages vom Dezember 2012. Er hat erfahren, dass die Bewilligung kurz bevor steht. Lediglich zur Förderquote konnte noch keine abschließende Aussage getroffen werden, da das Budget der Aktiv-Region begrenzt ist. Möglicherweise wird die Quote unter 55 % der Nettobaukosten sinken.

Sofern die Maßnahme umgesetzt werden soll, werden sich im Zuge der Ausführungsplanung möglicherweise Problemstellungen ergeben, die im weiteren Planungsverfahren zu lösen sein werden. Hiermit soll nur zum Ausdruck gebracht werden, dass bis dato zur Vermeidung unnötiger Kosten nur die Entwurfsplanung erforderlich war. Erst die Ausführungsplanung wird auf Details eingehen, die möglicherweise noch Probleme aufwerfen.


Beratung innerhalb des Bauschusses:

Es wird das Dilemma bzgl. nahezu sichergestellter Zuschussmöglichkeiten und der Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen erörtert. Herr Andresen erklärt, dass die Bewilligung der Zuschüsse mit einer Quote von 55 % auf die Nettobaukosten vorbehaltlich der Unterschrift des Amtsleiters der zuständigen Abteilung beim LLUR sicher ist. Ferner wird der Bewilligungszeitraum am 15.07.2014 enden. Bis dahin müsste die Maßnahme abgeschlossen und abgerechnet sein und der Verwendungsnachweis beim LLUR vorgelegt werden.

Unterstellt man eine Bauzeit von 8 Wochen und eine Zeit für Abnahme und Abrechnung sowie Verwendungsnachweiserstellung von weiteren 6 Wochen, so müssten die Bauarbeiten spätestens in der ersten Aprilwoche 2014 beginnen.

Zu bedenken sind folgende, vorangehende Abläufe:
  • Durchführung der Ausführungsplanung einschließlich der Vorbereitung der Verdingungsunterlagen = 4 Wochen
  • Öffentliche Ausschreibung mit Veröffentlichung, Angebotsfrist, Widerspruchsfrist = 8 Wochen
  • Adäquate Vorlaufzeit zwischen Auftragserteilung und Baubeginn = mindestens 4 Wochen

Diese Zeiten und die Jahreswechselpause berücksichtigend und ausgehend von einem Baubeginn in der ersten Aprilwoche 2014 stellt man fest, dass ein Beschluss zur Durchführung der Maßnahme spätestens Mitte November 2013 vorliegen muss. Im Sinne wirtschaftlicher Preise müsste angestrebt werden, die öffentliche Ausschreibung rechtzeitig zu veröffentlichen. Enge Fristen führen fast immer zu teuren Angeboten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine Beschlussfassung zurück zu stellen. Die Verwaltung wird gebeten, einen Entwurf einer Ausbaubeitragssatzung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde zu erarbeiten und kurzfristig vorzulegen. Es soll geprüft werden, ob ggf. widersprüchliche Beschlüsse aus der Vergangenheit angepasst werden müssten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. SW - Druckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde
Beschlussvorlage - 40/2013

Im August 2012 kam es bekanntlich zu mehreren Brüchen in der Abwasserdruckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde. Diese Brüche sind dem hohen Alter (ca. 45 Jahre) der aus Asbestzement bestehenden Leitung geschuldet. Um die Funktionalität der Druckrohrleitung wieder zu gewährleisten, musste die Gemeinde Barkelsby im letzten Jahr bereits 25.000,00 € ausgeben. Seitens der Bauamtsverwaltung sei in dieser Vorlage darauf hingewiesen, dass mittelfristig für die gesamte Rohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde Sanierungsbedarf besteht. Es ist sinnvoll, die Sanierungsmaßnahme konzeptionell durch ein Ingenieurbüro überplanen zu lassen und die für diese Baumaßnahme anfallenden Kosten schätzen zu lassen. Die ermittelten Ergebnisse könnten dann in den Ausschüssen weiter beraten werden.


Beratung innerhalb des Bauschusses:
Der Ausschussvorsitzende führt aus, dass er es für erforderlich erachtet, zunächst den genaunen Zustand der Druckrohrleitung zu ermitteln. Herr Andresen erklärt, dass eine Inspektion aus technischen Gründen nur unter erheblichem Aufwand möglich wäre. Zudem wäre dazu eine abschnittsweise Verletzung der Leitung erforderlich. Dieses wäre absolut kontraproduktiv.
Kurzum sollte der TOP lediglich dazu dienen, alle Gemeindevertreter über die Havarien aus 2012 in Kenntnis zu setzen und darauf aufmerksam zu machen, dass eine Asbestzementdruckrohrleitung eine endliche Standzeit besitzt. Daher könnte es sinnvoll sein, in Hinblick auf eine langfristige Finanzplanung sich rechtzeitig über eine Sanierung / Erneuerung Gedanken zu machen. Daher wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Es wird beschlossen, das fertige Kanalkataster mit der Darstellung des digitalisierten Leitungsverlaufes abzuwarten. Darüber hinaus soll zunächst keine weitere konzeptionelle Planung angestrengt werden. Nach Vorlage des Katasters wird man sich ggf. wieder des Themas annehmen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Lärmaktionsplan Barkelsby

zu TOP 10.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 32/2013

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barkelsby für Bereiche an der B 203 (Schwansenstraße) und der L 27 (Eckernförder Landstraße) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten
haben in der Zeit vom 10.06.2013 bis 11.07.2013 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 28.05.2013 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Beratung innerhalb des Bauschusses:
Der Ausschussvorsitzende informiert und leitet in das Thema ein. Da Herr Andresen nicht lückenlos die Gründe für die Aufstellung des LAPs und den dahinführenden Prozess erläutern kann, wird die Verwaltung gebeten, in der GV unkomplizierte Erläuterungen zum kompliziert anmutenden Sachverhalt nachzureichen.


Beschluss:

a) Abwägungsbeschlüsse:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage Abwägungsvorschläge - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
„Lärmaktionsplan der Gemeinde Barkelsby“
Eingegangene Stellungnahmen zur Behörden-/TöB-Beteiligung v. 28.05.2013
 
 
Datum:
Bedenken:
1.
Eisenbahn-Bundesamt

Keine Stellungnahme
2.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes S.- H.
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4den LBV-SH
Landesbetrieb Straßenbauu. Verkehr
11.06.2013
s. Stellungnahme
3.
Ministerium f. Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
 
Keine Stellungnahme
4.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
25.03.2013
02.06.2013
s. Stellungnahme
keine
5.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
19.07.2013
s. Stellungnahme


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
6.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
 
Keine Stellungnahme
7.
Gemeinde Waabs
(über Amt Schlei-Ostsee)
31.05.2013
keine
8.
Gemeinde Loose
(über Amt Schlei-Ostsee)
04.06.2013
keine
9.
Gemeinde Gammelby
(über Amt Schlei-Ostsee)
04.06.2013
keine

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2 b) abschießender Beschluss
Beschlussvorlage - 33/2013

s. Beschlussvorlage 32/2013


Beschluss:

Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird der Lärmaktionsplan der Gemeinde Barkelsby für Bereiche an der B 203 (Schwansenstraße) und der L 27 (Eckernförder Landstraße) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten abschließend beschlossen.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Lärmaktionsplan ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit den Karten während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Sönke Greve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender