N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 26.09.2013.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Sönke Greve
wählbarer Bürger Hans Gentz
Ausschussmitglied Karl-Heinz Hansmann
stellv. Ausschussvorsitzende/r wB Bernd Kiehl
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Harald Wende

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Gerhard Jordan (unentschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Protokollführer Norbert Jordan
19 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Einwohnerfragestunde
6. Wegebau im Mohrberger Weg
  Beschlussvorlage - 38/2013
7. Antrag eines Anliegers aus dem Mohrberger Weg
  Beschlussvorlage - 39/2013
8. Steuerung für die Heizungsanlage im Gemeindetreff
  Beschlussvorlage - 46/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, die Tagesordnung um folgende Punkte zu ergänzen:

a) Einrichtung einer Haltestelle an der "Waabser Chaussee"
b) Grundstücksvergabe im B-Plan-Gebiet Nr. 9 "An der Kirche - Dorfstraße"
c) Antrag eines Bürgers über die Ausbesserung eines Rinnsteins

Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit, dass der Punkt c) Straßenunterhaltung darstellt und keiner gesonderten Beratung bedarf. Die Tagesordnung soll um die Punkte a) und b) ergänzt werden. Beide Punkte sollen nichtöffentlich beraten werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:
  • Am 09.09.2013 wurde sich im Rahmen eines Ortstermins der Baufortschritt am Übergabeschacht der Hauptdruckrohrleitung von Barkelsby nach Eckernförde angesehen.
  • Zum Tagesordnungspunkt Nr. 8 wurden Kostenangebote eingeholt
  • Eine Begehung des Wehrführers im Außenbereich der Schule hat dahingehend Bedenken ergeben, dass die Fluchtwege nicht mehr in ausreichendem Maß gegeben sind.
  • Ein Ortstermin wurde wahrgenommen, bei dem sich ein defekter Rinnstein angesehen wurde, der ausgetauscht werden muss.
  • Am 25.09.2013 hat in Gammelby eine Infoveranstaltung zum Thema "Straßenausbaubeiträge" stattgefunden.


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Konkrete Fragen liegen nicht vor. Der Ausschussvorsitzende und der Protokollführer informieren über verschiedene Inhalte zum Thema "Straßenausbaubeitragssatzung".


zu TOP 6. Wegebau im Mohrberger Weg
Beschlussvorlage - 38/2013
In der Bau-, Umwelt- und Wegeausschusssitzung am 26.06.2012 und der Gemeindevertretersitzung am 02.07.2012 hat Herr Andresen die Möglichkeiten der Förderung des Wegebaus über die Aktiv-Region Schlei-Ostsee aufgezeigt. Als Grundlage eines Förderantrages wurde das vorgestellte Kernwegekonzept beschlossen. Ferner wurde beschlossen, eine Vorplanung in Form einer qualifizierten Entwurfsplanung über ein Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Diese kann dann als Grundlage eines konkreten Förderantrages dienen.
In der Bau-, Umwelt- und Wegeausschusssitzung am 10.09.2012 wurde unter TOP 10 der seinerzeit aktuelle Sachstand mitgeteilt.

Im Spätherbst 2012 wurde das von den Gemeinden Thumby und Barkelsby gemeinsam beantragte Kernwegekonzept (2.Nachtrag zum regionalen Konzept) seitens des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländliche Räume (LLUR) sowie der Aktiv-Region Schlei-Ostsee genehmigt, so dass es als Voraussetzung für eine Förderung herangezogen werden konnte. Im Ranking stand das Projekt der Gemeinde Thumby aus Budgetgründen der Aktiv-Region vor dem Projekt der Gemeinde Barkelsby. Nachdem sich die Dinge entwickelten und die Gemeinde Thumby von ihrem geplanten Projekt Abstand genommen hatte, war zügiges Handeln der Gemeinde Barkelsby angesagt. Kurzerhand wurde in Absprache mit Herrn Bürgermeister Ohrt ein konkreter, formeller Projektantrag für das "Kernwegeprojekt Barkelsby B 203 – Mohrberg – Böhnrüh 2012 – 2014" endformuliert und im Dezember 2012 über die Aktiv-Region an das LLUR gerichtet.

Die wesentlichen Unterlagen der Entwurfsplanung aus November 2012 wurden den Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern zur Beratung zur Verfügung gestellt.

Nach dem Wechsel der Parteien in der Landesregierung ist es seit dem 01.01.2013 in aller Munde, dass Kommunen eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen und bei Straßenausbaumaßnahmen Ausbaubeiträge von den Anliegern erheben müssen. Dieses Thema haben Herr Andresen und Herr Ohrt seinerzeit schon erörtert. In diesem Zusammenhang muss ebenso erwähnt werden, dass insgesamt rund 1.000 m² Grunderwerb erforderlich wird, um den Ausbau der Straße realisieren zu können (im Wesentlichen zur Unterbringung von Böschungen und Banketten). Tatsächlich wird ein Landanlieger nur freiwillig Land veräußern, wenn er das Projekt insgesamt anerkennt. Vor diesem Hintergrund hat Herr Ohrt seinerzeit mit den beiden wesentlichen Landanliegern (in Bezug auf Grunderwerb) Kontakt aufgenommen und erfragt, ob sie auf der einen Seite bereit seien, Land im geringen Umfang für den Wegebau zu veräußern und gleichzeitig auf der anderen Seite Ausbaubeiträge zu zahlen. Herr Ohrt berichtete stets, dass die angesprochenen Anlieger zu dem Projekt stehen, mit allen geschilderten Konsequenzen.
Herr Andresen hat, bei sich bietenden Gelegenheiten, jüngst beide Anlieger sprechen können und erfahren, dass diese Darstellung nach wie vor Bestand hat. Natürlich hat man ein Interesse daran zu erfahren, welche Größenordnung ein Ausbaubeitrag annehmen wird. Nicht zuletzt aus diesem Grunde ist es wichtig, dass die Gemeinde auch die Ausbaubeitragssatzung entwirft, berät und beschließt.
An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass einige andere Anlieger der Straße entweder das Projekt gänzlich oder aber in Teilen ablehnen. Diese Ablehnung wurde telefonisch oder persönlich sowohl beim Amt als auch bei Herrn Ohrt vorgetragen. Ein schriftlicher Antrag eines Anliegers ist Gegenstand der Vorlage 39/2013 und wird / wurde separat beraten.

Am 05.09.2013 ging der positiv beschiedene Bewilligungsbescheid im Amt Schlei-Ostsee ein. Unter der Maßgabe, dass förderungsfähige Nettobaukosten in Höhe von bis zu 330.647,09 € entstehen, wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 181.855,89 € bewilligt. Das heißt, auf die förderungsfähigen Nettobaukosten wird ein Zuschuss von 55 % gewährt.
Wer nachrechnet, stellt fest, dass bei der Prüfung des Antrages durch das LLUR netto rund 9.000 € als nicht förderungsfähig definiert wurden. Dabei handelt es sich z.B. um Kosten von Grunderwerb und Vermessung. (Berechnung: 403.000 € brutto, also 338.655 € netto, 55 % davon ergeben 186.260 € Zuschuss. Tatsächlich sind aber nur 330.647 € als förderungsfähig anerkannt worden, daher "nur" 181.855,89 € maximaler Zuschuss).

Sofern die Maßnahme umgesetzt werden soll, werden sich im Zuge der Ausführungsplanung möglicherweise Problemstellungen ergeben, die im weiteren Planungsverfahren zu lösen sein werden. Hiermit soll nur zum Ausdruck gebracht werden, dass bis dato zur Vermeidung unnötiger Kosten nur die Entwurfsplanung erforderlich war. Erst die Ausführungsplanung wird auf Details eingehen, die möglicherweise noch Probleme aufwerfen.

Innerhalb des Ausschusses ergibt sich eine umfassende Diskussion zum Thema Straßenausbaubeiträge. Auf die Fragen der einzelnen Zuhörer wird näher eingegangen.

Im Wesentlichen werden noch einmal ausführlich Informationen zur Notwendigkeit des Ausbaus erteilt. Die Notwendigkeit leitet sich dabei aus den insgesamt schlechten Zustand der Straße (Quer- und Netzrisse) und den Ergebnissen der Kernbohrungen ab. Die Straße bedarf dringend der Sanierung. Eine einfache Unterhaltungsmaßnahme ist aufgrund des mangelnden Unterbaus nicht ausreichend und entspricht nicht den Regeln der Technik. Ebenso ist ein Ausbau auf eine Breite von 3,50 m nicht realistisch, da diese Straßenbreite nicht für den stattfindenden Begegnungsverkehr ausreichend ist. Gemäß Konzept der Gemeinde Barkelsby handelt es sich um einen Kernweg. Dies wurde auch im Rahmen der Antragstellung auf Fördermittel durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) bestätigt. Es muss ein Ausbau auf eine Breite von mind. 4,50 m erfolgen.

Viele Anlieger sehen derzeit keine Notwendigkeit für die Maßnahme. Der Weg besteht schon seit vielen Jahren in diesem Zustand. Eine Verbreiterung würde auch zu einer Zunahme und Beschleunigung des Verkehrs führen. Weiterhin besteht der Wunsch erst die Satzung zu erstellen, damit die Anlieger sich besser auf die zu erwartenden Kosten einstellen können.
Durch den Protokollführer wird ausführlich auf die derzeitige Situation und die durchzuführenden Verfahrensschritte hingewiesen. Unter Berücksichtigung der zeitlich begrenzten Bereitstellung der Fördermittel, muss die Umsetzung der Maßnahme zeitnah umgesetzt werden.

Grundsätzlich ist ein Landankauf notwendig. Durch die Flächenbereitstellung sollen Böschungskanten profiliert und Bereiche für die Oberflächenwasserversickerung geschaffen werden. Sofern der Eigentümer dem Verkauf nicht zustimmen sollte, wäre eine Realisierung dennoch möglich. Der Aufwand wäre nur entsprechend höher, da die Böschungen entsprechend abgefangen werden müssten. Eine Enteignung des Grundeigentümers ist bisher nicht thematisiert worden und nach derzeitigem Kenntnisstand auch nicht beabsichtigt.

Die Gemeinde hat sich im Rahmen der Infoveranstaltung zum Thema Straßenausbaubeiträge einen umfassenden Überblick über die derzeit rechtliche Situation verschaffen können. In einem an die Veranstaltung stattgefundenen Gespräch mit dem Rechtsberater hat die Gemeinde noch einmal Raum gehabt, gezielt Fragen zum Ausbau des Mohrberger Weges zu stellen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Landesgesetze keine Untergrenze für die Beteiligung der Anlieger an den Ausbaukosten vorsieht. Es gibt lediglich eine maximale Obergrenze. Unter Beachtung der gängigen Rechtsprechung muss jedoch festgehalten werden, dass die Beteiligung am Ausbau der Straßen im Außenbereich bei rund 30 v. H. liegt. Niedrigere Werte werden rechtlich kritisch bewertet. Bei der Fragestellung der Beteiligung von Anliegern an Straßenausbaubeiträgen ist immer das gesamte Gemeindegebiet zu betrachten.
Auch weitere Nachfragen der Gemeinde bei Juristen und ehem. Landräten haben keine konkreteren Aussagen zum Ergebnis gehabt.

Auf weitere Fragen wird im Detail eingegangen. Den Zuhörern wurde angeboten, sich die Unterlagen zu diesem Thema bei der Amtsverwaltung anzusehen.


Beschluss:
Es wird beschlossen, den Ausbau des Mohrberger Weges in der geplanten Fassung durchzuführen. Die geschätzten Kosten in Höhe von rund 403.000 € werden anerkannt und in den Vermögenshaushalt 2014 eingestellt. Ferner wird eine Einnahmehaushaltsstelle für den EU-Zuschuss eingerichtet.
Es wird ferner beschlossen, das bereits tätig gewordene Ingenieurbüro Meyer mit den weiteren Leistungsphasen nach HOAI zu beauftragen und eine öffentliche Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen. Maßgabe soll sein, dass die Ausschreibung bis zum 15.11.2013 veröffentlicht wird. Nach Wahrung aller Fristen nach VOB sollen die Angebote submittiert und geprüft werden. Das geprüfte Ergebnis der Ausschreibung soll bis Anfang Januar 2014 als Vergabevorschlag formuliert und an die Gemeinde gesendet werden. Der Auftrag soll sodann an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden. Die Ausführung der Bauarbeiten soll im Frühjahr 2014 erfolgen.
Ziel soll dabei sein, dass in der künftig zu erlassenen Straßenausbaubeitragssatzung für Straßen im Außenbereich ein maximaler Beteiligungsschlüssel von 30 v. H. festgelegt wird.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag eines Anliegers aus dem Mohrberger Weg
Beschlussvorlage - 39/2013

Die Gemeinde Barkelsby hat sich bemüht, Zuschüsse für den Ausbau des Mohrberger Wegs einzuwerben. Ziel eines Ausbaus soll sein, dass die Straße in Ihrem Aufbau und ihrer Breite durchgängig von der B 203 bis nach Böhnrüh den heutigen und zukünftigen Verkehrsanforderungen angepasst bzw. hergerichtet wird.

Zuschüsse im außerörtlichen Wegebau können heute quasi nur noch aus EU-Töpfen eingeworben werden. Kreis-, Landes- oder Bundesmittel stehen nicht zur Disposition. Die EU- Zuschüsse werden in Schleswig-Holstein innerhalb definierter Förderperioden über das Land an die Aktiv-Regionen als Budget zugeteilt. Die Aktiv-Regionen entscheiden mit Ihren Beschlussgremien über die Auswahl von Projekten. Voraussetzung für die Beteiligung am Wettbewerb um die Zuschüsse ist das Vorhandensein eines vom Landesamt für Landwirtschaft und Ländliche Räume (LLUR) genehmigten regionalen und kommunalen Kernwegekonzeptes. Diese Konzepte stellen darauf ab, dass unterhalb der klassifizierten Straßen kommunale Wege definiert werden, die in der Gemeinde und der Region eine vernetzende Funktion erfüllen. Sofern diese Funktion erfüllt ist, kommt eine Bezuschussung in Frage. Der Zuschussgeber bzw. die Förderregularien definieren dann allerdings auch einen Mindeststandard des Ausbaus der Wege.

In Bezug auf den Mohrberger Weg hat ein Anlieger mit Schreiben vom 28.06.2013 Bedenken zum Ausbau geäußert. Der Eingang des Schreibens wurde dem Absender bestätigt und eine Erörterung in der Gemeinde angekündigt.
Er erkennt die Notwendigkeit eines Ausbaus von der B 203 bis "Mohrberg-Mitte" an, stellt den weiteren Ausbau von dort bis Böhnrüh aber in Frage. In diesem Zusammenhang definiert er den Weg als Anliegerstraße. Diese subjektive Definition steht der Definition als Kernweg entgegen, da Kernwege nur als solche durch das LLUR anerkannt werden, wenn es keine Anliegerstraßen sind.
Der Antragsteller regt an, den Ausbau mit einer breiteren Fahrbahn nur bis "Mohrberg-Mitte" vorzunehmen. Von dort bis Böhnrüh solle die Fahrbahnbreite im Istzustand beibehalten bleiben.
Diese Anregung möge subjektiv sinnvoll sein, steht allerdings der vermeintlich objektiven Einschätzung der Prüfinstanz des LLUR entgegen. Das LLUR hat den Mohrberger Weg als Kernweg anerkannt. Damit ist der Weg aus dem Blickwinkel dieser Fachdisziplin keine Anliegerstraße.
Somit entsteht der Konflikt, entweder einen Ausbau mit dem Genuss von Zuschüssen zu betreiben oder dem Anliegen des Antrages Rechnung zu tragen.
Ferner wird eine Bepflanzung des Wegeabschnittes von Mohrberg bis Böhnrüh, z.B. mit einer Baumreihe, angeregt.

Die Notwendigkeit eines Ausbaus an sich kann seitens der Gemeinde aus technischen und verkehrsinfrastrukturellen Gründen eigentlich nicht mehr in Zweifel gezogen werden, da zumindest die Gemeindevertretung der letzten Wahlzeit aus der Notwendigkeit heraus das Einwerben von Zuschüssen veranlasst hat.

Hinweis zum Thema Ausbaubeiträge und wem kommen öffentliche Zuschüsse zu Gute?

Die Ausbaubeiträge bemessen sich nach den Vorgaben der (noch zu entwerfenden und beschließenden) Ausbaubeitragssatzung. Die Bemessung erfolgt anhand des beitragsfähigen Aufwandes, bei dem ein ggf. gewährter Zuschuss nicht in Abzug gebracht wird. D.h. öffentliche Zuschüsse reduzieren den kommunalen Kostenanteil, nicht aber die Ausbaubeiträge der Anlieger. Es sei denn, es ergibt sich ein Verhältnis, wonach die Gemeinde am Ende der Abrechnung einer Maßnahme statt Kosten einen Überschuss aus der Maßnahme erzielen würde. Dann würde der Überschuss den Ausbaubeitragsanteil entlasten. Diese Konstellation kann sich bei einer Maßnahme im Mohrberger Weg aber definitiv nicht ergeben.

Der Bauausschuss und schlussendlich die Gemeindevertretung muss beraten, ob:
  1. das Projekt mit einem durchgängigen Ausbau und mit der Gewährung von Zuschüssen sowie dem Erheben von Ausbaubeiträgen durchgeführt werden soll.
    oder
  2. ob nur ein teilweiser Ausbau alleinig auf Kosten der Gemeinde und der Anlieger durchgeführt werden soll.
    oder
  3. ob gar kein Ausbau durchgeführt werden soll.

HINWEIS: Eine Diskussion, ob es sich bei den Möglichkeiten 1 und 2 um einen Ausbau mit der Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen handelt, ist überflüssig. Es ist Ausbau und es sind Ausbaubeiträge zu erheben!


Unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses zu Tagesordnungspunkt 6 wird auf eine weitere Beratung verzichtet.


Beschluss:

Es wird die Option 1 gemäß den Darstellungen des Sachverhaltes beschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Steuerung für die Heizungsanlage im Gemeindetreff
Beschlussvorlage - 46/2013

Herr Andresen wurde gebeten, eine Beschlussvorlage zu fertigen. Mit den an ihn herangetragenen Informationen wurde diese Vorlage geschrieben.

Die Steuerung der Heizung im Gemeindetreff ist noch mechanisch bzw. analog. Wenngleich sie noch funktioniert, so muss jemand "ständig" kontrollieren, ob die eingestellten Solltemperaturen und Laufzeiten in Bezug auf die Nutzung der Räume wirtschaftlich sind. In der Vergangenheit wurde der wirtschaftliche Betrieb der Heizung durch häufige Inaugenscheinnahmen und entsprechende Reaktionen gewährleistet.
Um in Zukunft die Kontrollzeiten reduzieren zu können und die wirtschaftliche Fahrweise noch zu optimieren, wird aus Reihen der Gemeindevertretung die Umrüstung der analogen Steuerung auf eine digitale angeregt. Die Kosten belaufen sich auf 9.500 €.
Um schon im Winter 2013 / 2014 in den Genuss der Vorzüge einer neuen Steuerung zu kommen, ist eine kurzfristige Umsetzung angedacht.


Durch den Ausschussvorsitzenden wird ergänzend zum Sachverhalt geschildert, dass verschiedene Angebote eingefordert wurden. Nicht alle Firmen haben ein Angebot abgegeben. Im Ergebnis liegen zwei Angebote vor, die nach Abzug von Skonto 8.729,00 € und 8.650,00 € aufweisen. Auf Nachfrage wird durch den Ausschussvorsitzenden bestätigt, dass beide Angebote die Aufwendungen für die Erneuerung der Elektrik beinhalten.

Es wird ausschließlich das vorhandene System aufgerüstet wird. Eine Erweiterung erfolgt nicht. Die Heizungssteuerung soll auch über eine entsprechende App möglich sein. Um Speilraum für evtl. Unvorgesehenes zu haben soll der kalkulierte Ansatz von 9.500,00 € bleiben.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Steuerung der Heizung im Gemeindetreff zu erneuern. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 9.500 € werden in den Nachtragshaushalt 2013 eingestellt. Der Auftrag soll an den günstigsten Anbieter erteilt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben

Die noch anwesenden Zuhörer werden über die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse unterrichtet.



Norbert Jordan  Sönke Greve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender