N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 19.03.2014.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Sönke Greve
Ausschussmitglied Karl-Heinz Hansmann
Ausschussmitglied Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Harald Wende
wählbarer Bürger Hans Gentz
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
Gemeindevertreter/in Birgit Mackeprang
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Protokollführer/in Sylvia Brücker
Gast Uwe Brückner
Gast Thomas Hinrichs

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Antrag auf Genehmigung eines Kiestrockenabbaus
  Beschlussvorlage - 7/2014
5. Straßenzustandsbericht Gemeinde Barkelsby, Stand Februar 2014
  Beschlussvorlage - 17/2014
6. Widmungsverfahren für die Straße "Mohrberger Weg"
  Beschlussvorlage - 16/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
8. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt. Es wird beschlossen, die für den nicht öffentlichen Teil vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte, nicht öffentlich zu beraten und abzustimmen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Antrag auf Genehmigung eines Kiestrockenabbaus
Beschlussvorlage - 7/2014

Mit erster Genehmigung vom 07.06.1993 und weiteren Verlängerungsgenehmigungen (insgesamt Aktenzeichen 67.22.09-04/93) wurden auf den Flurstücken 30/1, 21/2, 23, 22/1, 24, 25/1 und 28/10 der Flur 4, Gemarkung und Gemeinde Barkelsby im Kreis Rendsburg-Eckernförde Sand und Kies im Trockenabbauverfahren gewonnen. Diese Kiesabbaugenehmigung ist gem. Schreiben des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 19.04.2012 aufgrund der Unterbrechung der Kiesabbautätigkeiten für mehr als ein Jahr abgelaufen. Die Betreiberfirma des bisherigen Kiesabbaus meldete im Jahr 2010 Insolvenz an.
Entsprechend vorab geführter Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde stellt der heutige Flächeneigentümer — die Brückner Rohrtechnik GmbH — den Antrag auf weiteren Abbau der verbliebenen oberflächennahen Rohstoffe im Trockenabbauverfahren auf dem Flurstück 28/12 (neue Flurstücksnummer) der Flur 4. Hierbei handelt es sich um ein neu zugeschnittenes Flurstück, das aus den Flurstücken 28/10, 24 und 25/1 entstanden ist. Im Norden ist das heutige Flurstück 28/13 abgetrennt worden.
Die Rohstoffe auf der Abbaufläche wurden in weiteren Teilen abgebaut. Kleinere Abbaubereiche sind verblieben.
Die bisherige Genehmigung sah vor, die abgebauten Flächen vollständig mit unbelastetem Fremdboden wieder aufzufüllen und den vorigen Flächeneigentümern anschließend wieder für die landwirtschaftliche Nutzung zu überlassen.
Aufgrund der Insolvenz des bisherigen Betreibers sind die Abbau- und Verfüllarbeiten relativ abrupt beendet worden, sodass eine Rekultivierung des Areals derzeit nur in Teilbereichen absehbar ist. Diese Teilbereiche werden nicht erneut für den Kiesabbau beantragt. Der Antrag bezieht sich ausschließlich auf das noch zum Abbau und zur Rekultivierung anstehende Flurstück 28/12.

Aufgrund der nach wie vor hohen Nachfrage nach Sand und Kies als Rohstoff für die Bauwirtschaft und aufgrund der Bindung des Antragstellers zur Rekultivierung der Fläche ist die Neubeantragung der Gewinnungsstätte notwendig.
Der Antrag auf weitere Nutzung der Abbauflächen erfolgt auf Grundlage des § 15 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (Eingriff in Natur und Landschaft) bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde (gem. § 11 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz von Schleswig-Holstein - LNatSchG).

Das geplante Vorhaben wird durch das Planungsbüro Springer direkt vorgestellt.


Der Bauausschussvorsitzende Herr Greve schildert kurz den Sachverhalt und übergibt an Herrn Hinrichs vom Planungsbüro Springer. Herr Hinrichs erläutert die Planungen und den Antrag zum Kiestrockenabbau in der Gemeinde Barkelsby. Er weist u. a. auf das Grundwassergefälle von über 7 Metern hin und macht deutlich, dass dies hier keine Rolle spielt, da es sich bei dem gestellten Antrag um Kiestrockenabbau handelt. Herr Hinrichs weist darauf hin, dass die Artenschutzuntersuchungen ergeben haben, dass in dem Gebiet zu schützende Brutvögel, der Moorfrosch, der Laubfrosch und die Zauneidechse vorgefunden wurden. Maßnahmen zum Artenschutz, wie z. B. der Erhalt der enstandenen Wasserfläche, werden getroffen. Damit wird die Frage aus dem Ausschuss, ob die zu schützenden Gebiete ebenfalls verfüllt werden sollen, verneint.

Im Ausschuss wird die Frage aufgeworfen, ob der Boden für die Rekultivierung unbelastet sein muss. Herr Hinrichs erklärt, dass es hierzu Vorschriften/ Richtlinien gäbe, in denen genau festgelegt ist, wie die Böden für eine Verfüllung beschaffen sein müssen. Im Grundsatz müsse jede Wagenladung, welche zur Verfüllung genutzt wird, überprüft werden. Die neu beantragte Genehmigung hat dies selbstverständlich zu erfüllen. Das Ganze werde zudem vom Kreis überwacht.

Herr Hinrichs weist auf die bestehende Genehmigung als Bodendeponie hin und erklärt, dass dies derzeit nicht anstehe. Herr Brückner lenkt ein und erläutert, dass laut Gutachten noch ca. 100.000 Kubikmeter Kies in der Grube vorhanden sein sollen. Für ihn sei es wichtig diesen "Restkies" abzubauen und die Grube anschließend wieder zu rekultivieren.

Der Bürgermeister Herr Blaas richtet sich mit der Frage, warum die Kiesaabbaugenehmigung erloschen sei und die Genehmigung zur Deponie noch weiter bestehe, an Herrn Hinrichs vom Planungsbüro Springer. Herr Hinrichs erklärt, dass es sich bei der Genehmigung zum Kiesabbau um eine Genehmigung nach dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) handele und bei der Deponie um eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Bei beiden Verfahren seien unterschiedliche Fristen vorhanden. So erkläre sich, warum die Genehmigung zum Kiesabbau nicht mehr angewandt werden kann und eine Neubeantragung erforderlich ist. Herr Hinrichs versucht noch einmal deutlich zu machen, dass es sich bei der genehmigten Deponie nicht um eine Deponie für Sondermüll handelt, sondern für unschädliche Böden, die dennoch nicht überall abgelagert werden dürften. Es handelt sich um Böden die in die kleinste Schadensklasse DK0 einzuordenen wären. Sobald es sich um belastete Böden handelt, müssten diese auf einer speziell abgesicherten Deponie gelagert werden. Zudem sei eine Deponie um einiges strenger zu bewerten. Im Gegensatz zu einer Kiesgrube handele es sich hier um ein richtiges Bauwerk, wo sicher gestellt werden muss, dass das Wasser, welches oben hineinlaufe, nicht in das Grundwasser gelangt.
Herr Brückner erklärt, dass die Umsetzung einer Deponie sehr viel Geld koste (z.B. Sicherheitsleistungen usw.). Wenn er beabsichtige diese Genehmigung, welche ohnehin bereits besteht, umsetzten zu wollen, müsse er nicht vor Ort sein, um seinen Antrag für den Kiestrockenabbau darzustellen. Geplant ist hier nicht die Durchsetzung der Genehmigung zur Deponie, sondern der Kiestrockenabbau.

Herr Blaas fragt nach, ob es für den Abschluss der Verfüllung eine vorgeschriebene Frist gäbe. Herr Hinrichs erklärt, dass die Genehmigung auf Kiestrockenabbau befristet ist. Rein rechtlich habe der Kreis zusätzlich die Möglichkeit in diese bestehende Genehmigung (z. B. aufgrund von Gesetzesänderungen) einzugreifen. Der Kreis mache dies in der Regel nicht, sondern warte bis die Frist abgelaufen ist. Dann ist die Planungssicherheit des Unternehmens nicht mehr uneingeschränkt gegeben, da der Kreis wieder neu entscheiden kann und neue Auflagen erlassen werden könnten. Es sei somit im Interesse des Unternehmers die Genehmigung auch möglichst innerhalb der Frist umzusetzten.

Auf die Frage wie der Abtransport geplant ist, erklärt Herr Greve, dass vorab ein Gespräch im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden habe, wo bereits angesprochen wurde, dass der Lieferverkehr (An- und Abfahrten) von der Kiesgrube ausschließlich über die B 203 und nicht über den Gemeindeweg erfolgen soll. Hierfür wäre ein Vertrag zwischen der Gemeinde und Herrn Brückner zu schließen.


Beschluss:

Der Antrag wird zurück gestellt und soll nach Vorlage der notwendigen Unterlagen in der Sitzung der Gemeindevertretung erneut beraten werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Straßenzustandsbericht Gemeinde Barkelsby, Stand Februar 2014
Beschlussvorlage - 17/2014

In der Sitzungsniederschrift der Geindevertretung vom 18.11.2013 wurde festgelegt, dass zur nächsten Ausschusssitzung eine Bereisung der gemeindlichen Straßen erfolgen soll, um eine Zustandsübersicht des gesamten Straßennetzes in der Gemeinde Barkelsby zu erhalten. Der Bauausschussvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende, Herr Greve und Herr Kiehl, haben den Straßenbestand in einem Zustandsbericht zusammengefasst und schadensanalytisch dokumentiert. Es gilt jetzt, anhand der erstellten Liste eine Priorisierung zu beraten, um ein weiteres Vorgehen bezüglich eventuell angedachter Sanierungsmaßnahmen zu ermöglichen.    


Herr Greve erklärt den einzuschätzenden Zustand der Straße und erläutert die Aufstellung.

Herr Hansmann weist auf die Subjektivität der Aufstellung hin. Hintergrund sei die Überprüfung der Schadensdimension. Es gehe darum, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um eine eventuelle Straßenausbaubeitragspflicht zu verhindern. Ihm fehle es bei der erabeiteten Übersicht jedoch an objektiven Maßstäben, an denen man sich orientiert habe. Somit müsse man an der Bewertung und Einstufung zweifeln. Er bittet nochmals um eine Überprüfung, um dann konkrete Maßnahmen ergreifen zu können. Herr Nießler ergänzt die Diskussion um den Punkt, dass zunächst überprüft werden müsse, welche Straßen beitragspflichtig werden und wo eine Verhinderung dessen noch möglich wäre.

Herr Greve erklärt, dass es realistisch sei einen 5-Jahresplan zu erstellen, in welchem die Maßnahmen aufgenommen werden könnten. Dieser Plan müsse dann kontinuierlich fortgeschrieben werden. Herr Blaas ergänzt, dass es sich zunächst einmal nur um eine Aufstellung handelt, die einen groben Überblick geben soll. Wenn man eine fundierte Übersicht erwünscht, müsse man ein entsprechendes Ingenieurbüro beauftragen. Zudem weist er auf die Eile aufgrund der bald zur Verfügung stehenden EU-Mittel hin.

Herr Greve schlägt vor einen Ortstermin mit Herrn Eggers von der Verwaltung durchzuführten.

Ein Bürger stellt die Frage, ob die jetzt vorhandenen großen Schlaglöcher in den Straßen beseitigt werden. Herr Greve erklärt, dass dies jedes Jahr im Rahmen der Flickarbeiten durchgeführt werden müsse. Die Gemeinde habe hier auch eine Verkehrssicherungspflicht, der sie nachkommen muss.


Beschluss:

Es soll ein Ortstermin bezüglich der Straßen
  1. Westerschau K 27 - Haus Nr. 28
  2. Rögener Weg
  3. Böhnrüher Weg Außenbereich
  4. Mühlenweg
mit Herrn Eggers von der Verwaltung stattfinden. Bei diesem Termin soll über Sanierungsmöglichkeiten beraten werden.
Weiterhin soll ein fortlaufender Instandhaltungsplan über das bestehende Straßennetz erstellt werden.
     
    




Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Widmungsverfahren für die Straße "Mohrberger Weg"
Beschlussvorlage - 16/2014

Für den Ausbau der Straße "Mohrberger Weg" sollen von den Anliegern Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben werden. Dafür ist die Widmung der Straße Voraussetzung. Da Widmungsunterlagen nicht vorhanden und die Widmungstheorie schwierig nachweisbar ist, soll aus Gründen der Rechtssicherheit die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die sich im Eigentum der Gemeinde Barkelsby befindliche Straße "Mohrberger Weg" (Gemarkung Mohrberg, Flur 2, Flurstück 1/10 und Gemarkung Mohrberg, Flur 3, Teilfläche des Flurstücks 29/13) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen. Der genaue Verlauf der Straße ist in der Übersichtskarte rot gekennzeichnet.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 8. Bekanntgaben

Nachdem der Ausschussvorsitzende Herr Greve die Öffentlichkeit wieder hergestellt hat gibt es bekannt, dass die beiden Bauanträge/ Bauvoranfragen positiv entschieden worden sind.



Sylvia Brücker  Sönke Greve 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender