N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 15.05.2014.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Sönke Greve
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Harald Wende
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Gerhard Jordan (entschuldigt )
wählbarer Bürger Hans Gentz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter/in Silke Greis
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter/in Birgit Mackeprang
Protokollführer Jan Andresen
Gast Christian Meyer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Vorstellung des Kanalkatasters (Schmutzwasser) und den daraus folgenden Sanierungsmaßnahmen
  Beschlussvorlage - 27/2014
6. Erneuerung von zwei Buswartehäusern an der B 203
  Beschlussvorlage - 31/2014
7. Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraße 27 zum 01.01.2015
  Beschlussvorlage - 30/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Die Beschlussfähigkeit ist erst nach verspätetem Eintreffen von Herrn Kiehl gegeben.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Mohrberger Weg:
Herr Greve und Herr Blaas berichten vom Fortgang der Bauarbeiten am Mohrberger Weg. Herr Blaas berichtet von der Baubesprechung am 14.05.2014, zu der die gesamte Baustelle abgegangen wurde. Die Anlieger sind alle sehr kooperativ. Neben technischen Details wurde vereinbart, dass die Banketten und Böschungen großzügig mit einer Grassaat (Böschungsmischung) eingesät werden, um so zügig eine Durchgrünung und Wurzelfestigung zu erreichen.
Das Thema "zusätzliche Hydranten" wird erklärt. Nach Recherche des WBV Mittelschwansen hat sich herausgestellt, dass die Frischwasserleitung weit außerhalb des Straßenkörpers liegt. Daher muss das Thema nicht in Verbindung mit der Baumaßnahme der Straße erörtert werden. Ein Bau kann auch noch später erfolgen. Der WBV hat Angebote für den Bau von Hydranten vorgelegt. Der Bau eines Hydranten bei Nehls-Wesphal würde rund 4.000 € kosten. Der Bau eines zusätzlichen Hydranten in Mohrberg bei Sievers ist technisch nicht ohne Weiteres möglich, da die Frischwasserleitung nördlich und östlich um den Hof herum verlegt ist. Würde man eine Stichleitung an die Straße legen, um dort einen Hydranten zu installieren, so bekäme man quasi einen "Totstrang", der infolge Stagnationswasserbildung zu verkeimen droht.
Es wird eine Zisterne im Bereich Mühlenweg angesprochen. Diese wurde nach Erinnerung von Herrn Ohrt als Ersatz für eine Kuhle in der angrenzenden Koppel vor rund 20 Jahren gebaut. Da nicht bekannt ist, wie groß das Fassungsvolumen ist, kommt man überein, dass Gemeinde und Feuerwehr, z.B. in Verbindung mit einer Übung, gemeinsam Recherche betreiben.


Kirchenweg:
Frau Witt hatte sich erkundigt, wann der Endausbau der Straße hergestellt wird. Herr Greve erklärt, dass im Zuge der Erstellung des Kanalkatasters festgestellt wurde, dass der Regenwasserkanal nahezu zu 100 % verwurzelt ist. Dieser muss also vor dem Endausbau noch erst saniert werden.


zu TOP 5. Vorstellung des Kanalkatasters (Schmutzwasser) und den daraus folgenden Sanierungsmaßnahmen
Beschlussvorlage - 27/2014

In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Das Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept, welches sich auf Wunsch der Gemeinde nur auf das Schmutzwassersystem beschränkt, sind nunmehr fertiggestellt. Herr Christian Meyer vom Ingenieurbüro Meyer aus Eckernförde wird zur Sitzung vortragen.
Es wurde sich im Vorwege der Sitzung darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird.

Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität im SW-Kanal vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird.

Somit wird der Vortrag von Herrn Meyer vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Dabei müssen die Defizite der nur singulären Betrachtung der Schmutzwasserkanäle hinsichtlich der Aussagekraft des Gesamtwerkes deutlich werden. Ferner wird er erläutern, in welchem Zustand das SW-Kanalsystem der Gemeinde Barkelsby insgesamt ist und mit welchem, grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist.

Da das Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Sollte der Wunsch der Einsichtnahme bestehen, so kann ein zusammenfassender Aktenordner in der Zeit nach der Sitzung überlassen werden.

Als Ergebnis der Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 2 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen:
Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase)
LP 1:            Grundlagenermittlung
LP 2:            Vorplanung
LP 3:            Entwurfsplanung
LP 4:            Genehmigungsplanung
LP 5:            Ausführungsplanung
LP 6:            Vorbereiten der Vergabe
LP 7:            Mitwirken bei der Vergabe
LP 8:            Bauoberleitung
LP 9:            Objektbetreuung
Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden.
Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden.
Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich.
Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Da diese Zahlen noch nicht vorliegen, kann das Honorar auch noch nicht beziffert werden. Überschlägig kann für das Erbringen der zunächst erforderlichen Leistungen nach LP 2 ein Anteil von 3-4 % der Nettobaukosten als Honorar veranschlagt werden.


Herr Meyer trägt vor. Insgesamt sind rund 280 Schächte und rund 7 km SW-Kanal vermessen, gereinigt und untersucht worden. Rund 8 % der Schächte weisen Schäden auf, die kurzfristig (2-3 Jahre) saniert werden sollten. Zudem sind rund 5 % der Haltungen schadhaft. Im Ergebnis kann der Sanierungsaufwand an Schächten auf rund 42.000 € und an Haltungen auf rund 131.000 € geschätzt werden. In diesen Schätzkosten sind die Baunebenkosten bereits enthalten. Somit summiert sich der geschätzte Aufwand auf rund 173.000 €, wobei Herr Greve diese Summe auf der sicheren Seite liegend auf 180.000 € aufrundet. Die Finanzierung möglicher Maßnahmen könnte aus der Sonderrücklage Abwasser erfolgen.
Bei den Schächten führen korrodierte Steigeisen häufig zur Einordnung eines ganzen Schachtes in die sogenannte Objektklasse 5, d.h. kurzfristig sanierungsbedürftig. Da viele Schächte darüber hinaus keine weiteren Schäden aufweisen, wurden diese in der o.g. Kostenschätzung außer Acht gelassen. Stattdessen wird der Bürgermeister seine Mitarbeiter des Bauhofes anweisen, fortan keine Schächte mehr zu betreten (schriftliche Dienstanweisung). Das Betreten wäre ohnehin nach UVV nur unter Beachtung besonderer Vorschriften zulässig.

Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass man sich gemäß Beschluss der Gemeinde zunächst nur auf die Freigefälle SW-Kanäle beschränkt hat. Der bereits bekannte, mittelfristige Sanierungsbedarf der Druckrohrleitung nach Eckernförde blieb bei den o.g. Betrachtungen unbeachtet. Das gesamte RW-System auch.

Herr Andresen regt an, dass das fertige Werk des Katasters (Aktenordner) an ortskundige und interessierte Gemeindevertreter zur kritischen Kenntnisnahme ausgehändigt wird. Sollten noch Unstimmigkeiten auffallen, so sollten diese markiert werden. Das Büro Meyer könnte die Unstimmigkeiten prüfen und ggf. ändern.

Ferner erklärt Herr Andresen, dass die digitalen Daten nach abschließender Fertigstellung auf einen Server beim Büro WVK in NMS aufgespielt werden. Von dort aus kann das Amt dann via Browser und Lesezugriff auf die Daten zugreifen und beispielsweise als Layer im GIS einblenden.
Nicht zu vergessen ist, dass der Datenstamm zukünftig nur so aktuell sein kann, wie er gepflegt wird. Das heißt, Veränderungen am System (B-Pläne, Lückenbebauungen mit neuen Anschlüssen, Sanierungen…) müssen eingepflegt werden.

Ob mit Kanalsanierungsmaßnahmen auch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen einhergeht, wird wie folgt beantwortet:
Herr Meyer geht davon aus, dass eine Vielzahl der Schäden in geschlossener Bauweise repariert / saniert werden können. Die verbleibenden Schäden, die in einer offenen Bauweise repariert / saniert / erneuert werden müssen, bedürfen nur punktueller Baugruben. Daher muss nach heutigen Erkenntnissen keine Baustelle so große Ausmaße annehmen, dass zwingend auch ein beitragspflichtiger Straßenausbau damit einhergeht.

Fazit von Herrn Meyer:
  • SW-Freigefällehauptkanäle untersucht und Handlungsbedarf erkannt
  • SW-Anschlussleitungen der Grundstücke müssen nach SÜVO bis Ende 2015 untersucht werden
  • Erkenntnisse über den Zustand des RW-Systems fehlen noch in Gänze
  • Mit der Sanierung der festgestellten Schäden werden folgende Ziele verfolgt:
    • Langfristiger, störungsfreier (-armer) Kanalbetrieb
    • Nachhaltige Werterhaltung des Anlagevermögens


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Der Vertrag ist als Stufenauftrag zu verfassen und soll zunächst die LP 2 beinhalten. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erneuerung von zwei Buswartehäusern an der B 203
Beschlussvorlage - 31/2014

Die beiden Buswartehäuser an der B 203 sind in einem schlechten baulichen Zustand. Herr Bürgermeister Blaas regt an, die beiden Häuser durch neue Häuser zu ersetzen. Dabei wird an Standardhäuser in Holzblockbohlenbauweise gedacht. Dazu sei ein Vorschlag unterbreitet, der sich in einigen anderen Gemeinden bereits als die günstigste Lösung herausstellte.

Vorgefertigte Buswartehäuser aus Doppelnut- und Feder-Blockhausbohlen 58 mm stark. 2-fach imprägniert. Dach aus zölligen Brettern, mit Bitumenpappe als Wetterschutz. Regenwasser wird seitlich abgeleitet. Mit Sitzbank.
Maße:
  • Breite: 4,20 m
  • Höhe: 2,55 m
  • Dachtiefe: 2,50 m
  • Gewicht: ca. 600 kg
Erstellung der Fundamentplatte sowie die Verankerung der Halle im Fundament sind bauseitige Leistungen. Die Wartehalle wird komplett vormontiert geliefert.

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Kostenschätzung (alles brutto):
  • Einholen einer verkehrsrechtlichen Anordung für Bauarbeiten an der Bundesstraße beim LBV-SH, Material für die Beschilderung der Baustelle nach vorgeschriebenem Regelplan (pauschal ca. 500 €).
  • Demontage und Entsorgung der bestehenden Häuser durch den Bauhof (pauschal ca. 250 € Entsorgungskosten).
  • Herrichten der Fundamentplatten, dazu Abräumen der vorhandenen Befestigungen und Fundamente, Schaffung eines Planums, Herstellung einer Randschalung für eine Stahlbetonsohle, Betonieren und Glätten der Sohle, Ausschalen, Bodenandeckung und Rasensaat, Angleichen seitlich vorhandener Oberflächenbefestigen. Auch wenn der Bauhof tätig werden soll, so wird ein Bagger- und Fuhrbetrieb unterstützen und Fertigbeton eingekauft werden müssen. Ferner wird empfohlen, den Beton maschinell zu glätten, um eine optisch ansprechende und leicht zu reinigende Oberfläche zu erhalten. ( ca. 2.000 € / Stk.)
  • Anschaffung zweier Wartehäuser in Blockbohlenbauweise, z.B. Hesse Typ W 3050 (3.400 €/Stk). Nach Beschluss wird eine konkrete Preisanfrage durchgeführt, die ggf. ein paar Prozent günstigere Preise ergeben kann.
  • Fracht für zwei Häuser frei Barkelsby (800 €).
  • Entladen und Versetzen der fertig gelieferten Häuser mittels Radbagger oder Radlader, Befestigung mit langschenkeligen Niro-Stahlwinkeln (350 €)

Damit ergeben sich bei zwei Häuschen Gesamtkosten von rund 12.700 €. Die Holzbohlen sind kieferfarben imprägniert (nicht druckimprägniert). Nach einigen Jahren muss sicherlich eine deckender Lasur folgen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, 2 Bushaltestellen für die Aufstellung an der B 203 für Gesamtkosten von 12.700 € anzuschaffen.
Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2014 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraße 27 zum 01.01.2015
Beschlussvorlage - 30/2014

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) hat mit Schreiben vom 16.04.2014 mitgeteilt, dass sich mit der Fertigstellung und der Verkehrsfreigabe des 4-streifigen Ausbaus der B 76 in Eckernförde der überörtliche Verkehr von der Landesstraße 27 innerhalb des Stadtgebietes Eckernförde auf die B 76 verlagern wird. Dies ist das Ziel der Baumaßnahme und die Prognose aus dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der B 76 vom 10.11.2008. Die Bundesstraße 76 und die Bundesstraße 203 sind dann geeignet, den überörtlichen und auch weiträumigen Verkehr in der Region Eckernförde aufzunehmen. Sie bilden mit der Landesstraße 26 nahezu einen Ring um die Stadt Eckernförde, sodass die Landesstraße 27 innerhalb dieses Ringes für den überörtlichen und weiträumigen Verkehr keine Funktion mehr haben wird. Innerhalb des Stadtgebietes dient dann die L 27 überwiegend dem Verkehr innerhalb der Gemeinde und zwischen benachbarten Gemeinden bzw. der Verkehr entsteht oder endet im Stadtgebiet.

Damit tritt eine Änderung der Verkehrsbedeutung dieser Teilstrecken der L 27 ein und gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) ist die Straße in die entsprechende Straßengruppe abzustufen. Die Abstufung der Teilstrecken der Landesstraße 27 wird zum 01.01.2015 zu Gemeindestraßen in der Baulast der Stadt Eckernförde sowie zur Gemeindestraße in der Baulast der Gemeinde Barkelsby erfolgen. Der Ausbau der Bundesstraße 76 innerhalb der Stadt Eckernförde wird zum Jahresende 2014 abgeschlossen sein. Es ist nicht nur die Stadt Eckernförde sondern auch die Gemeinde Barkelsby mit einem Teilstück der L 27 auf einer Länge von 43 m betroffen ist. Der Bereich der Gemeinde Barkelsby erstreckt sich von der Gemeindegrenze gegen Eckernförde bis zum Kreisel.

Im Mai 2014 wird durch den Betriebssitz des LBV-SH in Kiel die Ankündigung der Abstufung der Teilstrecken der L 27 zum 01.01.2015 erfolgen. Danach wird der Gemeinde die Übergabeverhandlung und die Übernahmevereinbarung zur Unterschrift übersandt. Die Gemeinde hat die Gelegenheit, bis Oktober 2014 eine Stellungnahme abzugeben. Bei der Abgabe der Stellungnahme wird gebeten zu bedenken, dass das StrWG unter den eingangs genannten Rahmenbedingungen keinen Spielraum lässt. Im November/Dezember 2014 soll dann die Umstufungsverfügung im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht werden. Es besteht dann letztmalig für die Gemeinde Barkelsby die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Im Sinne einer zügigen Umsetzung der geplanten Abstufung ist dem LBV- SH an einer von allen Seiten akzeptierten Lösung gelegen. Es wird daher von dort möglichst bald um eine abschließende Stellungnahme der Gemeinde Barkelsby gebeten.

Ziel sollte es sein, mit den angrenzenden Straßenbaulastträgern eine Einigung zur Übernahme der Straßenbaulast zu erreichen. Gespräche mit dem LBV-SH, den Abschnitt von 43 m dem Kreisverkehr und somit LBV-SH als Straßenbaulastträger zuzuschlagen, haben nicht zum Erfolg geführt. Die Straßenbaulast erstreckt sich ausschließlich bis zu den Verkehrsknotenpunkten und endet im Falle des Kreisverkehrs am Bereich der Fahrbahnmarkierung.

Weitere Gespräche müssen noch mit der Stadt Eckernförde erfolgen. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage war dies terminbedingt noch nicht möglich.


Herr Andresen berichtet von neuen Erkenntnissen, die Herr Jordan ermittelt hat. Demnach könnte nur noch ein ca. 20 m Straßenabschnitt betroffen sein. Daher soll dem Beschlussvorschlag gefolgt werden.


Beschluss:

Die Abgabe einer abschließenden Stellungnahme wird vorerst vertagt. Die Gemeinde wird mit den angrenzenden Straßenbaulastträgern das Gespräch zur Übernahme der Straßenbaulast für das Teilstück von 43 m suchen. 


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Sönke Greve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender