N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 04.12.2014.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Sönke Greve
Ausschussmitglied Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Harald Wende
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Christian Levien (entschuldigt )
wählbarer Bürger Hans Gentz (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter/in Birgit Mackeprang
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Verwaltung Michael Eggers
Verwaltung/Protokollführerin Bärbel Schiewer
Gast Christian Meyer
13 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Erneuerung SW- Druckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde
  Beschlussvorlage - 60/2014
6. Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 4 für den Bereich "Diekstöken (Klönhammerkoppel)"
  Beschlussvorlage - 64/2014
7. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Barkelsby
  Beschlussvorlage - 62/2014
8. Schaffung eines zusätzlichen Klassenraumes durch Aufstellung von Mobilcontainern
  Beschlussvorlage - 63/2014
9. Antrag auf Lärmschutzmaßnahmen im Kindergarten Barkelsby
  Beschlussvorlage - 61/2014
10. Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung 30 km/h im Böhnrüher Weg
  Beschlussvorlage - 59/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

  • Der Ausschussvorsitzende Sönke Greve berichtet über Vorgespräche mit dem Bürgermeister und den Eigentümern über mögliche neue Baugebiete in der Gemeinde im Bereich des Böhnrüher Weges und des Kasmarker Weges. Die Eigentümer sind jedoch nicht bereit, die landwirtschaftlich genutzten Flächen zu veräußern
  • Im Vorwege wurden mehrere Gespräche mit dem Amt Schlei-Ostsee bezüglich der heute zu beratenden Tageordnungspunkte geführt.


zu TOP 5. Erneuerung SW- Druckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde
Beschlussvorlage - 60/2014

In der Gemeindevertretung vom 08.09.2014 wurde beschlossen, die angedachte Sanierungsmaßnahme der SW-Druckrohrleitung zwischen Barkelsby und Eckernförde konzeptionell durch das Ingenieurbüro Meyer überplanen zu lassen und das Ergebnis in der nächsten Bauausschusssitzung vorzustellen. Zur weiteren Umsetzung des Bauvorhabens ist es notwendig, die nächsten Planungsschritte zu beauftragen, damit die Ausschreibung voraussichtlich im April 2015 erfolgen kann. Das Ergebnis könnte dann innerhalb der nächsten Ausschusssitzungen präsentiert und die Beauftragung des günstigsten Bieters beschlossen werden. Die vorläufige Kostenschätzung der gesamten Maßnahme schließt mit einer Bruttosumme von 577.150,00 €. Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass dieses Vorhaben aus technischer Sicht als komplex einzustufen ist und sehr viele Detailpunkte zu beachten sind. Deshalb sollte der Planungsphase ein großzügiges Zeitkontingent zur Verfügung stehen, um das Bauvorhaben dann auch problemlos umsetzen zu können.


Herr Christian Meyer vom Ingenieurbüro Meyer aus Eckernförde erläutert mit Hilfe einer Powerpoint-Präsentation die Planungungkonzeptionsaufstellung für die Maßnahme. Anhand von Fotos und Kartenmaterial erläutert er die 4,1 km lange Trasse, die von der Hauptpumpstation "An der Au" entlang der Dorfstraße über die L 27 bis zum Kreisel verläuft, weiter entlang der Bundeswehrstraße, dann über den Louisenberger Weg bis hinunter zum Segelclub Eckernförde. Dort befindet sich der Anschluss an das System der Stadt Eckernförde. Mit Bildern einer Kanalkamera werden Schädigungen des Leitungssystems deutlich, wie z.B. die Aufweichung des Materials der vorhandenen Asbestzementrohre. In diesem Zusammenhang erklärt er, dass heute andere Materialien wie Kunststoff PE-HD verwendet werden, die eine Lebensdauer von mindestens 50 Jahren haben.
Desweitern erläutert er die möglichen Verlegungsverfahren:
  • Grabung
  • Bohr-Spülverfahren
  • Berstlining
  • Einpflügeverfahren

Er weist darauf hin, dass alle Verfahren Vor- und Nachteile haben.
Basierend auf Ausführungsplänen von 1975 ist zu prüfen, ob die alte Trasse beibehalten werden kann. Weiterhin ist zu prüfen, ob Wege- und Leitungsrechte erforderlich sind. Es wird eine Vermessung folgen und es sind Gespräche mit allen Beteiligten zu führen. Erst daraufhin kann eine Entscheidung über die Art des Verlegeverfahrens getroffen werden.
Nach Durchführung der einzelnen anstehenden Verfahrensschritte ist mit einer Umsetzung der geplanten Maßnahme von Juli bis Oktober 2015 auszugehen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, auf Grund der vorgestellten Planung ein zertifiziertes Ingenieurbüro in enger Zusammenarbeit mit dem Amt Schlei-Ostsee mit der weiteren Planung zu beauftragen. Die vorläufig geschätzten Kosten in Höhe von 577.150,00 € werden anerkannt und im Vermögenshaushalt 2015 bereitgestellt.   


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 4 für den Bereich "Diekstöken (Klönhammerkoppel)"
Beschlussvorlage - 64/2014

Die Gemeinde Barkelsby plant den Anbau an das Feuerwehrgerätehaus. Zudem sollen die Umkleideräume erweitert und die Stellplätze neu geordnet werden.
Für diesen Bereich hat es seinerzeit eine Änderung gegeben, die jedoch fehlerhaft und daher nicht mehr anzuwenden ist. Da ohne erneute Überplanung die o. a. Vorhaben nicht genehmigt werden können, wird die Neuaufstellung einer 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 erforderlich.
Nach Rücksprache mit dem Kreis kann dieses Verfahren nach § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.


Der Ausschussvorsitzende ergänzt zum Sachverhalt, dass diesbezüglich fraktionsübergreifend Gespräche mit dem Amt Schlei-Ostsee geführt wurden. Auf Nachfrage wird durch die Protokollführerin ergänzt, dass man von Planungskosten in Höhe von 10.000 bis 15.000 Euro ausgehen kann. Die Dauer für das Verfahren wird ca. ein Jahr betragen.


Beschluss:

  1. Die bisherige 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 ist fehlerhaft und wird durch diese Neuaufstellung überplant.
  2. Der B-Plan Nr. 4 für das Gebiet "Diekstöken (Klönhammerkoppel)"* soll wie folgt geändert werden: Schaffung von Flächen für den Anbau an das Feuerwehrgerätehaus, die Erweiterung der Umkleideräume, die Neuordnung der Stellplätze.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  4. Das Planungsbüro soll über Honorarkostenangebote und Leistungsstärke ermittelt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an das geeignetste Büro zu vergeben.
  5. Die Änderung des Planes wird gem. § 13 a i. V. m. § 10 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  6. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  7. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Evtl. ist der Artenschutz abzuprüfen.
  • * siehe ums. räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Barkelsby
Beschlussvorlage - 62/2014

Die bereits seit 2012 geführten Diskussionen über einen Anbau an das Feuerwehrhaus der FF Barkelsby sind Bestandteil eines kürzlich geführten Beratungsgespräches bei der Feuerwehr Unfallkasse gewesen. Der Wehrführer, Herr Nommels, wurde von HFUK Nord schriftlich informiert, dass der aktuelle, teilweise sicherheitstechnisch bedenkliche Zustand am Feuerwehrhaus in Barkelsby verbessert werden muss, und die Planungen für einen Anbau zügig vorangetrieben werden sollten. Die Bauamtsverwaltung Schlei - Ostsee empfiehlt diesbezüglich ein Architekturbüro für eine konzeptionelle Planung zu beauftragen, die die gemeindlichen und wehrtechnischen Belange berücksichtigt. Das gilt insbesondere für eine ausreichend vorhandene Anzahl an Pkw-Stellplätzen für die Einsatzkräfte. Die Ergebnisse der Planung können dann in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorgestellt und weiter beraten werden.


Auf Bitten des Ausschussvorsitzenden berichtet der Wehrführer Jens Nommels noch ergänzend über das Gespräch mit der Feuerwehrunfallkasse. Die geforderten Maßnahmen sind in einem Zeitfenster von drei bis fünf Jahren zu vollziehen. Aus anderen Gemeinden ist ihm bekannt, dass diese mit dieser Zeitangabe negative Erfahrungen gemacht haben. Er drängt daher auf einen Anschub der Maßnahme im Jahr 2016 hin. Es ergibt sich eine Diskussion darüber, wie die Maßnahme, auch im Hinblick auf die weiteren in der Gemeinde geplanten Vorhaben, finanziert werden soll. Über Finanzierungsmöglichkeiten ist nachzudenken, um die Rücklagen nicht total aufzubrauchen. Zuschüsse für die geplanten Baumaßnahmen wird es nicht geben.
Der Ausschussvorsitzende beendet die Diskussion mit dem Hinweis, dass die Gemeinde sich an die Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse halten muss, der Bestand entspricht nicht mehr der Norm, es sind bisher bereits Ausnahmen getätigt worden. Die Aufstellung des B-Planes und die parallel verlaufende Planung eines Architekten/Fachplaners für die Umbaumaßnahmen im Feuerwehrgerätehaus sind der Beginn der Umsetzung der geforderten Maßnahmen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen, und den Bürgermeister zu ermächtigen, ein Architekturbüro für die Vorplanung zu beauftragen. Die Ergebnisse der Planung werden dann zur weiteren Beratung in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorgestellt. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Schaffung eines zusätzlichen Klassenraumes durch Aufstellung von Mobilcontainern
Beschlussvorlage - 63/2014

Die Grundschule in Barkelsby benötigt einen zusätzlichen Klassenraum, um die Kinder zu schulen. Seitens der Gemeindevertretung hegt sich der Gedanke, diesen Raumbedarf über die Aufstellung von Containern zu gewährleisten. Durch den Bürgermeister der Gemeinde Barkelsby, Herrn Blaas, wurden zwei Vergleichsangebote eingeholt, die eine monatliche Mietpauschale von vier aneinandergereihten Containern anbieten. Die gesamte Containergrundfläche von ca. 60 m² ergibt sich aus einer Länge von 9,81 m und einer Breite von 6,06 m. Das günstigste Mietangebot beträgt 680,00 € netto im Monat. Zur üblichen Ausstattung von Türen, Fenstern, Heizung und Beleuchtung zählt auch eine fahrbare Klappschiebetafel mit einer Fläche von 200 x 100 cm. Folgende Arbeiten sind zusätzlich als einmalig anfallende Kosten zu berücksichtigen:
  • Stromanschluss
  • Einholen einer baurechtlichen Genehmigung
  • Vormontagekosten für Teppich
  • Containeranfuhr und Montage der Anlage
  • Demontage und Abfuhr der Anlage
  • Endreinigung
In der Summe ergibt sich daraus ein zu schulternder Betrag von ca. 7.500,00 € für die einmalig anfallenden Nebenarbeiten sowie eine alljährliche Mietpauschale von 9.710,40 € brutto.


Der Bürgermeister erläutert, dass von den vier aneinander gereihten Containern drei für den Unterricht und einer für Unterrichtsmaterial und Garderobe vorzusehen ist.
Auf Nachfrage wird ergänzt, dass der Standort für die Container an der Grundstücksgrenze im Bereich der jetzigen Stellplätze für die Lehrkräfte vorzusehen ist. Die Lehrkräfte würden für Folgezeit z.B. ihre PKws auf dem Parkplatz der Kirche abstellen. Dies ist mit der Schulleitung und den Lehrkräften bereits abgesprochen.
Die Dauer der Anmietung beläuft sich auf zwei Jahre, dies sieht die baurechtliche Genehmigung des Kreises vor.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebene Containeranlage auf dem Schulhof der Grundschule Barkelsby aufstellen zu lassen, zu betreiben und für zwei Jahre anzumieten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen und alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um das Vorhaben umzusetzen. Die benötigten finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag auf Lärmschutzmaßnahmen im Kindergarten Barkelsby
Beschlussvorlage - 61/2014

Die stellvertretende Leitung des Gemeindekindergartens Barkelsby beantragt im Namen des Kollegiums die Anbringung von Lärmschutzelementen an den Decken des Kindergartens. Ursächlich für den Antrag ist die starke Lärmbelastung während der alltäglichen Arbeitszeit. Ziel der Maßnahme soll sein, den Schall innerhalb der Räumlichkeiten zu absorbieren, beziehungsweise den Wiederhall zu verhindern. Für die Umsetzung der Maßnahme ist, unter Berücksichtigung einer Deckenfläche von ca. 100 m², ein durch die Bauamtsverwaltung geschätzter finanzieller Aufwand von 12.500,00 € notwendig. 
Nach Aussagen der betroffenen Erzieherinnen hat sich der Lärmpegel im Laufe der Zeit merklich erhöht. Zurückzuführen sei dies wahrscheinlich auf die doppelte Anzahl der Kinder in der Gruppe. Außerdem seien die Räumlichkeiten für die Betreuung der Kinder für den Zeitraum von 8.00 bis 12.00 Uhr und nicht wie heute von 7.00 bis 16.30 Uhr konzipiert worden.
Der Lärmpegel soll daher durch einen Fachingenieur geprüft werden. Aus den daraus resultierenden Ergebnissen ist dieser oder ein anderer Fachplaner mit der Auswahl der geeigneten Maßnahmen zu beauftragen

Im Publikum sind einige der betroffenen Erzieherinnen anwesend. Auf Nachfrage bestätigen Sie, dass es im Laufe der Zeit tatsächlich wesentlich lauter geworden ist. Grund dafür ist wahrscheinlich die doppelte Anzahl der Kinder in der Gruppe. Außerdem seien die Räumlichkeiten zur Zeit der Erstellung für die Betreuung der Kinder für den Zeitraum von 8.00 bis12.00 Uhr und nicht wie heute von 7.00 bis16.30 Uhr konzipiert worden.
Der Lärmpegel soll geprüft werden und ein Fachplaner wird mit der Auswahl der geeigneten Maßnahme beauftragt.

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, Angebote einzuholen und den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung 30 km/h im Böhnrüher Weg
Beschlussvorlage - 59/2014

An die Gemeinde wurde eine Antrag gerichtet, dass die Gemeinde beschließen möge, einen Antrag bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen, mit dem Ziel, dass im Böhnrüher Weg (innerorts von B 203 kommend bis Ortsausgang) eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km / h angeordnet wird. Der Antragsteller fügte dem Antrag eine Unterschriftenliste von Anwohnern bei.   

Hinweis seitens Ordnungsamt: Ggf. wäre hier auch die Beantragung einer Tempo-30-Zone möglich (diese sodann verbunden mit der in einer Tempo-30-Zone gesetzlichen Vorfahrtregelung rechts-vor-links).

Zum Thema Tempo-30-Zone weist Herr Eggers vom Amt Schlei-Ostsee darauf hin, dass dies im Bereich Finkenweg und Drosselweg nicht möglich sei, da diese beiden Straßen durch Bordabtrennung vom Böhnrüher Weg getrennt seien. Eine rechts-vor-links-Regelung ist hier nicht möglich. Eine Prüfung durch den Kreis sei erforderlich.
Weiterhin sei zu bedenken, dass eine Änderung der Vorfahrtsregelung ein höheres Gefahrenpotenzial nach sich zieht.

In diesem Zusammenhang wird von Herrn Eggers ergänzt, dass es im Amt Schlei-Ostsee Geschwindigkeitsmesstafeln gibt, die sich die Gemeinde für einen Zeitraum ausleihen könnte, um in diesem Streckenabschnitt, die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu messen. Eine Auswertung könnte im nächsten Bauauschuss vorgestellt werden. Außerdem sollen die Anwohner des Böhnrüher Weges in einem Gespräch darüber informiert werden, dass der Bürgersteig von parkenden Fahrzeugen freizuhalten ist.

Beschluss:

Die Gemeinde Barkelsby beschließt, einen Antrag an die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu richten, dass im Böhnrüher Weg (innerorts - ab Dorfstraße, kommend bis Ortsausgang, unter Beibehaltung der jetzigen Vorfahrtsregelungen) eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet wird.  


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, wird auf die Bekanntgabe der Beschlüsse verzichtet.



Bärbel Schiewer  Sönke Greve 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender