N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 26.02.2015.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Sönke Greve
Ausschussmitglied Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Christian Levien
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Harald Wende
wählbarer Bürger Hans Gentz
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter/in Birgit Mackeprang
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Protokollführerin Bärbel Schiewer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Barkelsby
  Beschlussvorlage - 67/2014
6. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
  Beschlussvorlage - 66/2014
7. Straßenausbau "Rögener Weg" von L 27 bis Gemeindegrenze Gammelby
  Beschlussvorlage - 4/2015
8. Bau eines Carports für Feuewehrtransporter (Sprinter) an der Hauptpumpstation
  Beschlussvorlage - 9/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Tagesordnung um den TOP 8 "Bau eines Carports für Feuerwehrtransporter (Sprinter) an der Hauptpumpstation" zu erweitern.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

  • Der Ausschussvorsitzende, Herr Sönke Greve, teilt mit, dass das dritte Feuerwehrfahrzeug der Gemeinde bis Ende April ausgeliefert wird. Da der Umbau des Feuerwehrgerätehauses an der Riesebyer Straße erst in eineinhalb bis zwei Jahren fertiggestellt sein wird, muss für diesen Zeitraum eine andere Unterstellmöglichkeit für den Feuerwehrtransporter (Sprinter) geschaffen werden. Dieser Sachverhalt soll im zusätzlich aufgenommenen Tagesordnungspunkt beraten werden.
  • Desweiteren berichtet er über ein Gepräch in der Amtsverwaltung zwecks möglicher Bebauung in der zweiten Reihe in der Dorfstraße. Anwesend waren Herr Greve, Herr Bürgermeister Blaas, der Grundstückseigentümer, Herr Carstensen sowie Herr Jordan von der Abteilung Bauen und Umwelt. Die Gemeinde steht einer Bebauung positiv gegenüber, ist jedoch nicht bereit, die Kosten für die verkehrliche Erschließung zu übernehmen.


zu TOP 5. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Barkelsby
Beschlussvorlage - 67/2014

Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Barkelsby 595 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 59 WE möglichen. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotenzial in Abzug zu bringen.

Grundsätzlich könnte über eine Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

Um für Barkelsby über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Prüfung des vorhandenen Innenentwicklungspotenzials
  • Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
  • Vorrangige Entwicklung im/am Dorfkern

Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 bis 3.000,00 EURO. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauleitplanerisch tätig werden möchte.

Es erscheint sachdienlich, dass sich für die Gemeinde Barkelsby grundsätzliche Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden.
Ziel der Beratung sollte somit sein,
  • ob eine Entwicklung erfolgen soll,
  • in welchem Umfang die Entwicklung erfolgen soll und
wo die Entwicklung erfolgen soll.


Der Ausschussvorsitzende stellt den Sachverhalt vor und weist nochmals auf die in Frage kommenden Bereiche für die Ausweisung von Baugebieten hin. Es handelt sich dabei um die Flächen westlich des Sportplatzes und südlich des Westerschauer Weges sowie die Ausgleichsfläche "Am Redder". Es entsteht eine rege Diskussion darüber, was die Gemeinde wirklich will:

- Die Schließung der innerörtlichen Baulücken, was baurechtlich bereits sofort umsetzbar ist oder
- die Durchführung der Bauleitplanung für die Ausweisung neuer Baugebiete, für die die Aufstellung der Innenentwicklungsanalyse auf jeden Fall erforderlich ist.

Auf die Frage, ob es Bauwillige in der Gemeinde gäbe, spricht Herr Blaas von ca. zehn Anfragen im Laufe des letzten Jahres.
Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, heute keinen Beschluss für die Beauftragung eines Fachplaners zu fassen. Vor der Gemeindevertretersitzung am 04.03.2015 werden Sitzungen in allen Fraktionen stattfinden, in denen dieser Sachverhalt nochmals beraten werden soll. Zusätzlich werden interne Ortsbesichtigungen angeregt.
Daher wird gemäß Vorlage kein Beschluss gefasst, sondern einstimmig die Beschlussfassung auf die Gemeindevertretersitzung vertagt.


Beschluss:

zu TOP 6. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
Beschlussvorlage - 66/2014

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten.

Der Maßnahmenplan schlägt für Barkelsby den barrierefreien Ausbau der beidseitigen Haltestellen in der Riesebyer Straße bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit der Bordsteinhöhe von nur 10 cm begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestellen wird mit der zentralen Ortslage und einer naheliegenden Seniorenwohnanlage begründet, wobei es sich wohl eher um die naheliegende Schule handeln müsste.

Die Haltestellen liegen innerhalb der Ortsdurchfahrt an der L 27, weshalb die Zuständigkeit für Baumaßnahmen nicht immer offensichtlich ist. Aufgrund des über die Ortsdurchfahrt in beide Fahrtrichtungen hinausgehenden Radweges bzw. Rad- und Gehweges geht die Amtsverwaltung davon aus, dass die Straßenbaulast für die Haltestelle in Fahrtrichtung Eckernförde beim Land liegt, so dass dieses grundsätzlich auch für die Kosten aufkommen muss. Auch, wenn Grenzfälle hinsichtlich der Zuständigkeit noch grundsätzlich mit den nicht gemeindlichen Straßenbaulastträgern geklärt werden müssen, sollte sich die Gemeinde derzeit auf den Standpunkt stellen, für die Haltestelle nicht zuständig zu sein. Soweit das Land hier in der Pflicht ist, sollte es auch federführend Verantwortung übernehmen und die Gemeinde rechtzeitig in die Planung einbeziehen sowie eine mögliche Kostenverteilung abstimmen. Das Land sollte daher auch im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens zur Haltestelle in Barkelsby Stellung nehmen.


Vom Ausschussvorsitzenden wird nochmals verdeutlicht, dass es sich bei der im Sachverhalt genannten Bushaltestelle um die an der L 27 im Bereich der "Daddelhalle" handelt. Er weist darauf hin, dass sich die Bedeutung dieser Haltestelle nicht wie im maßnahmenplan genannt auf eine naheliegende seniorenwohnanlage, sondermn um die naheliegende Schule handeln muss. Es wird die Frage gestellt, ob es sich wirklich um das Land Schleswig-Holstein als Baulastträger handelt. Herr Levien erläutert hierzu, dass das Land bei einer früheren Baumaßnahme (Ausbau Radweg) bereits die Kosten als Träger übernommen hat.


Beschluss:

Die Gemeinde Barkelsby ist für die Haltestelle in der Ortsdurchfahrt der L 27 in Fahrtrichtung Eckernförde kein Straßenbaulastträger. Das Land ist daher in der Pflicht, die Maßnahme durchzuführen. Es sollte daher insgesamt federführend Verantwortung übernehmen und die Gemeinde rechtzeitig in die Planung einbeziehen sowie eine mögliche Kostenverteilung abstimmen. Aus diesem Grunde sollte das Land auch im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens zur Haltestelle in Barkelsby Stellung nehmen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Straßenausbau "Rögener Weg" von L 27 bis Gemeindegrenze Gammelby
Beschlussvorlage - 4/2015

Herr Andresen wurde vom Bürgermeister gebeten, eine Vorlage zu einer denkbaren weiteren Vorgehensweise bzgl. eines Ausbaus des Rögener Wegs zu verfassen. Dieser Bitte nachkommend muss zunächst festgestellt werden, dass der Zustand des asphaltierten Weges aufgrund der zahlreichen und tiefen Schlaglöcher, der Quer- und Längs- sowie auch Netzrisse einen Ausbau verlangt. Der Weg verbindet die L 27 über das Gut Rögen mit dem Ort Gammelby. Der Wegeabschnitt von der L 27 bis an die Gemeindegrenze zur Gemeinde Gammelby ist rund 340 m lang.

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  • Ausbaubeitragspflicht:
Sollte eine Ausbaumaßnahme beschlossen werden, so müssen Ausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden. Zuständig für die Sachbearbeitung dieser Thematik ist die Finanzabteilung des Amtes Schlei-Ostsee.
Der beitragsfähige Aufwand ermittelt sich anhand der Regelungen der geltenden Straßenausbaubeitragssatzung. Ein möglicherweise bewilligter Zuschuss aus ELER-Mitteln der EU würde den beitragsfähigen Aufwand mindern und damit nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Anlieger entlasten.
  • Förderungsmöglichkeiten
    Die Gemeinde Barkelsby hat im Jahr 2010 / 2011 ein Kernwegekonzept erstellt und schließlich auch durch die LAG und das LLUR genehmigt bekommen. In diesem Konzept ist der hier gegenständliche Weg als Kernweg ausgewiesen. Im Juni 2012 hat die Gemeinde Barkelsby dann den Ausbau verschiedener Wege erwogen und
    entsprechende Anträge bei der Aktiv-Region Schlei-Ostsee gestellt. Zwei Wege wurden nach einem Rankingverfahren in eine Projektliste aufgenommen. Zum einen handelt es sich um den Mohrberger Weg, der bekanntermaßen im vergangenen Jahr tatsächlich erfolgreich ausgebaut und auch bezuschusst wurde. Der zweite Weg war der Rögener Weg. Diesen hatte man zusätzlich aufgenommen für den Fall, dass das seinerzeit noch zu Verfügung stehende Förderbudget für den Ausbau des Mohrberger Wegs nicht ausreicht. Für diesen Fall hätte man auf den Ausbau der hier gegenständlichen, kürzeren Wegestrecke ausweichen können.
    In der Förderperiode der EU von 2009 – 2013 wurden über die sogenannte Säule 2 der Ländlichen Strukturförderung (ELER – Europäische Landwirtschaftsförderung für die Entwicklung des ländlichen Raums) u.a. Mittel für den kommunalen ländlichen Wegebau bereitgestellt. Das Land SH hat den Aktiv-Regionen diese Mittel anteilig als Budget zur projektbezogenen Vergabe an die einzelnen Kommunen zugewiesen, d.h. die Aktiv-Regionen waren Dreh- und Angelpunkt für die Auswahl förderungswürdiger Projekte. Die Ausbaumaßnahme "Mohrberger Weg" wurde 2014 als letzte Maßnahme aus Mitteln der bereits abgelaufenen Förderperiode bezuschusst.

    Heute ist die oben beschriebene Förderperiode beendet und eine neue hat begonnen (2014 – 2020). Die Förderregularien und –zuständigkeiten der abgelaufenen Periode werden nicht einfach übernommen, sondern es werden vom Land SH neue Verfahren und Konzepte entwickelt. Diese muss sich das Land SH allerdings durch die EU genehmigen lassen. Mit der Genehmigung kann frühestens im dritten Quartal dieses Jahres gerechnet werden. Allerdings ist schon relativ sicher, dass die Aktiv-Regionen nicht mehr vermittelnd bei der Mittelvergabe eingeschaltet sein werden. Förderanträge werden wahrscheinlich jährlich zu einem Stichtag direkt an das LLUR zu richten sein. Dort werden die eingehenden Anträge dann geprüft und bei Förderwürdigkeit einer objektiven Priorisierung unterzogen.

    Trifft man jetzt die Annahme, dass die Gemeinde Barkelsby den Ausbau des "Rögener Weges" beschließt, so wäre es sicherlich zwingend erforderlich, einen Förderantrag zu stellen. Ob dieser positiv beschieden und in eine Projektliste aufgenommen würde, kann natürlich heute nicht geklärt werden. Aber der Versuch muss unternommen werden.
Da die Ausformulierung eines qualifizierten Bauentwurfes, der den heute noch nicht bekannten Förderregularien genügt, sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollte der Planungsauftrag frühzeitig als Stufenauftrag erteilt werden. Der Entwurf eines Antrages könnte dann schon im Laufe des ersten Halbjahres 2015 ausgearbeitet, weitergehend beraten und in die Schublade gelegt werden. Sobald die Förderregularien und der erfahrungsgemäß kurzfristig festgesetzte Stichtag zur Abgabe der Anträge bekannt gegeben wird, kann der Antragsentwurf schnell angepasst, endformuliert und verschickt werden. Zu bedenken ist, dass auch die Vergabe des Planungsauftrages entsprechend den Vorgaben der VOF in Verbindung mit dem Vergabegesetz Schleswig- Holsteins sowie der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge nach einem direkten Verhandlungsverfahren erfolgen muss.
  • Bauliche Form des Ausbaus
    Die letzten Überlegungen hinsichtlich der Form eines Ausbaus gingen von einem Vollausbau aus. D.h. der vorhandene Straßenober- und unterbau würde gänzlich ausgebaut. Anschließend würde der Unterbau mit Trag- und Frostschutzschicht sowie der Oberbau mit bituminösen Schichten komplett neu hergestellt. Die damit verbundenen Bruttoherstellungskosten werden auf 147.900 € geschätzt.
  • Finanzierungsbeispiel in Absprache mit der Finanzverwaltung:
Bruttoherstellungskosten:                                                            147.900 €
abzgl. Zuschuss EU:                                                            60.000 €
Rest = möglicher beitragsfähiger Aufwand                                    87.900 €
abzgl. zu fordernde Ausbaubeiträge            ( 25%)                                    21.975 €
Rest = Anteil der Gemeinde                                                65.925 € 


Die Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass ein Ausbau des Rögener Weges dringend erforderlich ist. Es wird darüber diskutiert, ob ein Ausbau des gesamten Rögener Weges (auch der Bereich der Gemeinde Gammelby) sinnvoll sei. Der Barkelsbyer Teil ist in einem wesentlich schlechteren Zustand als der Gammelbyer Teil, daher wird Gammelby kein Interesse haben und sich nicht darauf einlassen.
Herr Greve hat nochmals Rücksprache mit Frau Hagemeier im Amt gehalten, ob die 25% der Kosten, die die Anlieger als Ausbaubeiträge gemäß Satzung übernehmen müssen, wirklich realistisch sei. Nach Prüfung hat sich ergeben, dass von 10 % auszugehen ist. Ein Spielraum in der Prozenthöhe ist möglich, ein Spielraum in der Bewertung des Straßentyps jedoch nicht. Dieser wird erst nach dem Ausbau festgesetzt.
Daraufhin wird sich die Aufstellung der Kosten wie folgt ändern:

Bruttoherstellungskosten                                                147.900 €
abzügl. Zuschuss EU                                                            60.000 €
Rest = möglicher beitragsfähiger Aufwand                        87.900 €
abzgl. zu fordernde Ausbaubeiträge (10%)                        8.790 €
Rest = Anteil der Gemeinde                                                79.110 €

Herr Greve macht nochmals deutlich, wie wichtig die Bewilligung des Zuschusses der EU ist. Ansonsten muss die Gemeinde von Kosten in Höhe von 139.110 € ausgehen (nach Abzug der 10 %igen Ausbaubeträge 14790 €).


Beschluss:

Es wird beschlossen, den "Rögener Weg" auszubauen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Planungsauftrag als Stufenauftrag bis zur Leistungsphase 3 nach HOAI 2013 zu erteilen. Die Auswahl des Planungsbüros erfolgt über ein direktes Verhandlungsverfahren und wird schriftlich dokumentiert. Die Planungen bis zur LP 3 sind bis Ende Mai 2015 fertig zu stellen und dem Bürgermeister vorzulegen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bau eines Carports für Feuewehrtransporter (Sprinter) an der Hauptpumpstation
Beschlussvorlage - 9/2015

Das dritte Feuerwehrfahrzeug wird bis Ende April ausgeliefert. Da der Umbau des Feuerwehrgerätehauses erst in etwa eineinhalb bis zwei Jahren fertiggestellt sein wird, ist eine Unterstellmöglichkeit für den Feuerwehrtransporter (Sprinter) erforderlich. Die Anmietung eines Teilbereiches einer Halle (Hoffmann) wäre möglich. Dort lagert jedoch, ohne weitere Abtrennung, Material des Eigentümers, das möglicher Weise beschädigt werden könnte. Außerdem ist mit hohen Mietkosten zu rechnen.

Daher kommt der Vorschlag des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters, ein Carport auf dem gemeindeeigenen Grundstück der Hauptpumpstation "An der Au" links neben dem Pumpenhaus zu errichten. Dieser könnte nach Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses an der Riesebyer Straße im Anschluss von den Gemeindearbeitern weitergenutzt werden. Eine Problematik im Rahmen der Sanierung der Druckrohrleitung könnte dadurch auftreten, dass das Carport die Druckrohrleitung überbaut. Dafür müsste eine Lösung gefunden werden.

Die Protokollführerin weist darauf hin, dass für die Errichtung eines solchen Carports eine baurechtliche Prüfung erforderlich ist.


Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das Amt mit einer baurechtlichen Prüfung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück der Hauptpumpstation "An der Au" zu beauftragen. Vorausgesetzt, diese Baumaßnahme ist baurechtlich umzusetzen, empfiehlt der Bauauschuss den Bau des Carports mit den folgenden Maßen:
  • Breite      3,00 m
  • Länge      6,00 m
  • Höhe      2,60 m


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Bärbel Schiewer  Sönke Greve 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender