N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 05.11.2015.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Sönke Greve
Ausschussmitglied Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Harald Wende
wählbarer Bürger Hans Gentz
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Christian Levien (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang
Protokollführerin Bärbel Schiewer
Feuerwehrführer Jens Nommels
Gast  Zanon

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Neuaufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Diekstöcken (Klönhammerkoppel)"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 30/2015
6. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Barkelsby
  Beschlussvorlage - 67/2014
7. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Am Redder"
  Beschlussvorlage - 34/2015
8. Einrichtung absolutes Halteverbot Einfahrt Achterworth/ Ausfahrt Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 35/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Nach Eingang der Einladung wurde die Beschlussvorlage 67/2015 "Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Barkelsby" nachgereicht. Es wird vorgeschlagen, dieses Thema als Tagesordnungspunkt 6 zu beraten und die folgenden Tagesordnungspunkte nach hinten zu verschieben.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.  

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Erneuerung der Abwasserdruckrohrleitung Barkelsby-Eckernförde
Momentan befindet sich die Maßnahme in der Ausschreibungsphase, Ergebnisse können noch nicht mitgeteilt werden.
Die Gemeinde Barkelsby wird sich anteilig an den Kosten der Klärwerkserweiterung Eckernförde beteiligen müssen. Gemäß Vertrag mit der Stadt werden für Barkelsby 2.000 Einwohnern veranschlagt. Dementsprechend werden die Kosten für Neuanschaffung bzw. Neuerrichtung umgelegt, Reparaturkosten werden nicht eingerechnet.
Für das Jahr 2016 ist für die Gemeinde von 300.000 € auszugehen.

Erweiterung Feuerwehrgerätehaus
Zwischenzeitlich wurden konstruktive Gespräche zwischen der Wehrführung und der Gemeinde über die Möglichkeiten des Umbaus des Feuerwehrgerätehauses geführt. Die Ergebnisse wurden bereits an das beauftragte Architekturbüro Wohlenberg zwecks Umsetzung weitergegeben. Dabei wurden auch die Einbeziehung eines erforderlichen Büro-/Besprechungsraumes für die KiTa als auch die teilweise notwendige Dachsanierung berücksichtigt.  

zu TOP 5. Neuaufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Diekstöcken (Klönhammerkoppel)"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 30/2015
Die Gemeinde Barkelsby plant den Anbau an das Feuerwehrgerätehaus. Zudem sollten die Unkleideräume erweitert und die Stellplätze neu geordnet werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.12.2014 gefasst.  

Nachdem der Ausschussvorsitzende den Sachverhalt erläutert hat, stellt Frau Zanon vom Planungsbüro Springer aus Busdorf den Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 anhand der Planzeichnung vor. Dabei wird deutlich, dass noch einige Änderungen in den Festsetzungen erforderlich sind. Dies sind im Einzelnen:
  • Erweiterung des Geltungsbereiches im Bereich des Sportplatzes parallel zur Mehrzweckhalle, um dort die erforderlichen Parkplätze mit entsprechender Zufahrt unterzubringen
  • Erweiterung der überbaubaren Fläche im Westen bis an die Grenze des 30 m-Waldabstandes
  • Anordnung von vier Stellplätzen für die KiTa im Wendehammer "Diekstöcken"
  • Anordnung der Stellplätze für die Feuerwehr gemäß Entwurf des Architekturbüros Wohlenberg
  • Festsetzung für Containerstandort entfernen
Diese Änderungen sind entsprechend einzuarbeiten. Dann soll erneut darüber im Bauausschuss beraten werden, um den Entwurf- und Auslegungsbeschluss in der Gemeindevertretersitzung zu fassen. 

Beschluss:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Diekstöcken (Klönhammerkoppel)" und die Begründung werden gemäß folgender Änderungen überarbeitet:
  • Erweiterung des Geltungsbereiches im Bereich des Sportplatzes parallel zur Mehrzweckhalle, um dort die erforderlichen Parkplätze mit entsprechender Zufahrt unterzubringen
  • Erweiterung der überbaubaren Fläche im Westen bis an die Grenze des 30 m-Waldabstandes
  • Anordnung von vier Stellplätzen für die KiTa im Wendehammer "Diekstöcken"
  • Anordnung der Stellplätze für die Feuerwehr gemäß Entwurf des Architekturbüros Wohlenberg
  • Festsetzung des Containerstandortes entfernen

In der nächsten Bauausschusssitzung wird der Entwurf erneut beraten.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Barkelsby
Beschlussvorlage - 67/2014
Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Barkelsby 595 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 59 WE möglichen. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotenzial in Abzug zu bringen.

Grundsätzlich könnte über eine Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

Um für Barkelsby über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Prüfung des vorhandenen Innenentwicklungspotenzials
  • Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
  • Vorrangige Entwicklung im/am Dorfkern

Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 bis 3.000,00 EURO. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauleitplanerisch tätig werden möchte.

Es erscheint sachdienlich, dass sich für die Gemeinde Barkelsby grundsätzliche Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden.
Ziel der Beratung sollte somit sein,
  • ob eine Entwicklung erfolgen soll,
  • in welchem Umfang die Entwicklung erfolgen soll und
  • wo die Entwicklung erfolgen soll.

Der Bauausschuss hat am 26.02.2015 bereits über die Angelegenheit beraten. Es wurde jedoch kein Beschluss gefasst, da eine Notwendigkeit seinerzeit nicht bestand. Da nun ein Baugebiet in Barkelsby geplant ist, ist erneut über den Punkt abzustimmen.   
Der Ausschussvorsitzende ergänzt zum Sachverhalt, dass von den erwähnten 59 WE bereits 30 WE durch erfogte Lückenbebauung wie im Kasmarker Weg, der Dorfstraße oder im Kirchenweg errichtet wurden, weitere Potentiale stehen nicht mehr zur Verfügung. Eine bauliche Entwicklung wird auch weiterhin gewünscht, das macht auch die Aussage des Bürgermeisters deutlich, der von momentan fünf Anfragen von Bauwilligen im Gemeindegebiet berichten kann.
Aus unterschiedlichen Gründen werden in der weiteren Beratung mögliche Bauflächen verworfen. Unter anderem der Bereich nordwestlich des Sportplatzes, der von einer Hochspannungsleitung überquert wird. Nach Rücksprache mit der sh-Netz AG soll diese in den nächsten fünf bis zehn Jahren in die Erde verlegt werden. Dann würde diese Fläche wieder zur Diskussion stehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich eine bauliche Entwicklung daher nur auf der momentan als Ausgleichsfläche ausgewiesenen Fläche nordwestlich des Baugebietes "Am Redder" realisieren. Ausgleich dafür steht an mehreren Stellen in der Gemeinde zur Verfügung.
Der angrenzende Schulwald solll erhalten bleiben. Eine Umnutzung in einen Schulgarten ist jedoch erforderlich, um die gesamte Fläche des Geltungsbereiches bebauen zu können, ohne einen zwingenden Waldabstand (30 m) einhalten zu müssen.
Im Verlauf der Diskussion wird deutlich, dass die Innenentwicklungsanalyse auf jeden Fall erforderlich wird.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gemeinde näher zu untersuchen. Zur Klärung, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung möglich ist, soll eine konkrete Untersuchung durch das Planungsbüro Springer aus Busdorf erfolgen.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Am Redder"
Beschlussvorlage - 34/2015
Bereits in der Vergangenheit wurde in der Gemeinde thematisiert, dass Baugebiet "Am Redder" zu erweitern. Ziel ist es weiteren Wohnraum in der Gemeinde Barkelsby zu schaffen.  
Es wird angeregt, vor Beschlussfassung der Aufstellung des B-Planes das Ergebnis der zuvor beauftragten Innenentwicklungsanalyse abzuwarten. Dem wurde entgegengesetzt, dass bereits jetzt Bedarf für eine bauliche Entwicklung vorhanden ist (siehe TOP 6) und daher ein Beschluss gefasst werden könne.
Frau Zanon stellt im Anschluss eine mögliche Bebauung für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Am Redder" vor. Dabei konnte der erweiterte Geltungsbereich, der allen Ausschussmitgliedern zu Beginn der Sitzung ausgehändigt wurde, nicht berücksichtigt werden. Sie sieht zunächst vier Grundstücke mit Einfamilienhäusern vor, die sich östlich des vorhandenen Redders an die bereits vorhandene Bebauung des Baugebietes "Am Redder" anschließen und auch von dort verkehrlich erschlossen werden. Durch den veränderten Geltungsbereich können zwei weitere Grundstücke vorgesehen werden. Zudem wird durch eine verkehrsgünstigere Straßenführung (Einsehbarkeit in den Einmündungsbereich der Eckernförder Straße) aus dem gesamten Baugebiet möglich.
Als wesentliche Eckpunkte für den zu erarbeitenden Entwurf des B-Planes Nr. 4 werden der Erhalt des Redders, die fußläufige Erschließung in Richtung Achterworth/Schule sowie der Erhalt/Schaffung einer grünen Lunge in Verbindung mit dem Schulgarten deutlich.  

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Erweiterung Baugebiet Am Redder"* wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zweckeder Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

* s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Einrichtung absolutes Halteverbot Einfahrt Achterworth/ Ausfahrt Dorfstraße
Beschlussvorlage - 35/2015
Von den Anliegern der Straße "Achterworth" liegt ein Antrag auf die Einrichtung eines absoluten Halteverbotes für den Einmündungsbereich Achterworth/Dorfstraße vor. Grund ist die widerrechtliche Nutzung der Verkehrsfläche als Parkplatz für die Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen bzw. abholen. Dadurch wird der Einmündungsbereich zeitweise stark blockiert. Es kommt in dem Bereich zu einer starken Gefährdung der Schulkinder. Das Ein- und Ausfahren aus der Straße "Achterworth" wird stark behindert.  

Beschluss:
Das durch die Anwohner beantragte absolute Halteverbot im Einmündungsbereich Achterworth/Dorfstraße soll wie im Antrag (Standorte für Halteverbotsschilder) aufgeführt umgesetzt werden. Das Amt wird den Kreis Rendsburg-Eckernförde mit der Umsetzung beauftragen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Bärbel Schiewer  Sönke Greve 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender