N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 06.02.2017.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Sönke Greve
Ausschussmitglied Christian Levien
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Harald Wende
wählbarer Bürger Hans Gentz
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Gerhard Jordan (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreterin Birgit Mackeprang
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Protokollführerin Bärbel Schiewer
Gast Jens Nommels
Gast Matthias Wohlenberg
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Ausbauplanung für den Anbau Feuerwehrgerätehaus und Kindergarten
  Beschlussvorlage - 7/2017
6. Sachstandsbericht zum Vorgehen bei der Umrüstung des Gemeindetreffs und der Anbauten auf LED-Beleuchtung
  Beschlussvorlage - 5/2017
7. Feststellung von Vergabekriterien für die Vermarktung der Grundstücke im Neubaugebiet
  Beschlussvorlage - 3/2017
8. Erstellung eines Gutachtens zur Auswirkung der Planungen "Windkraft" auf den Tourismus
  Beschlussvorlage - 4/2017
9. Rissbildsanierung auf Gemeindestraßen
  Beschlussvorlage - 8/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Für eine fundierte Beratung und Abstimmung zum TOP "Temporäre Mobilklassen der Schule Barkelsby" sind grundlegende Informationen erforderlich. Daher sollten die Ergebnisse der Beratung zum gleichen Thema im Schulausschuss am 15.02.2017 abgewartet werden, um dann abschließend in der Gemeindevertretersitzung einen Beschluss fassen zu können. Auf Antrag von Herrn Levien wird der Tagesordnungspunkt daher abgesetzt. Die Nummerierung der folgenden TOPs ändert sich dementsprechend.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
  • Der Ausschussvorsitzende berichtet über die Umrüstung der Straßenlaternen auf LED-Beleuchtung. Im Bereich des Böhnrüher Weges werden teilweise Lichtkegel durch Schattenwurf von Bäumen auf Privatgrundstücken beeinflusst. Die Gemeinde wird in Absprache mit den Eigentümern ein Beschneiden durch die Gemeindearbeiter durchführen lassen.
  • Die Erstellung der notwendigen Stellplätze nördlich der Sporthalle ist abgeschlossen. Diese können dann im Rahmen der Umbaumaßnahme Feuerwehrgerätehaus/Kindergarten in Anspruch genommen werden.

zu TOP 5. Ausbauplanung für den Anbau Feuerwehrgerätehaus und Kindergarten
Beschlussvorlage - 7/2017
Die konzeptionelle Ausbauplanung für den Anbau des Feuerwehrgerätehauses und des Kindergartens sind abgeschlossen und sollen innerhalb der Ausschusssitzung durch das Architekturbüro Wohlenberg vorgestellt werden. Die zu schulternde Bruttogesamtsumme für das Projekt beträgt 210.000,00 €. Zur Umsetzung der baulichen Maßnahme ist es nun notwendig, das Architekturbüro Wohlenberg für die übrigen Planungsphasen zu beauftragen.
Der Ausschussvorsitzende ergänzt, dass die veranschlagte 10%e Erhöhung der Bruttogesamtsumme für das Projekt auf die allgemeine Kostensteigerung zurückzuführen ist. Als grobes Ziel für die Umsetzung der Maßnahme wird Ende 2017 anvisiert.
Auf Nachfrage ergänzt Herr Wohlenberg, dass das Büro Borowski und Partner aus Eckernförde für die Erstellung der erforderlichen Statik ausgewählt wurde.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, das Architekturbüro Wohlenberg für alle übrigen Planungsphasen zu beauftragen und die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 210.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Sachstandsbericht zum Vorgehen bei der Umrüstung des Gemeindetreffs und der Anbauten auf LED-Beleuchtung
Beschlussvorlage - 5/2017
Nachdem in der GV-Sitzung am 28.09.2016 beschlossen wurde, die Umrüstung in Verbindung mit der Einwerbung eines Bundeszuschusses in 2017 umzusetzen, wurden Mittel in den Vermögenshaushalt 2017 eingestellt.
  • Ausgabehaushaltsstelle 76500.93500: 40.000 €
  • Einnahmehaushaltsstelle 76500.36100:            10.000 €
Diese Summen wurden auf Basis einer sehr groben Kostenschätzung eingestellt. Möglicherweise wird es im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung noch Verschiebungen geben.

Nunmehr soll dargestellt werden, wie die konkrete Umsetzung der Maßnahme abgearbeitet werden muss.

Bei der komplizierten Antragstellung des Bundeszuschusses ist Unterstützung durch Fachleute erforderlich. Die SH-Netz AG bietet diese Unterstützung an.

Grundsätzliches:
  • Bezuschussung des Bundes läuft über den Projektträger Jülich. Sehr aufwendiges und kompliziertes Antragsverfahren (Stichworte easy-online und Nachweis von 50 % CO2-Einsparung, siehe z.B. folgender Link: https://www.trilux.com/de/themen/bmub-foerderprogramm/ueberblick/). Es bedarf dritter Hilfe, beispielsweise durch die SH-Netz AG. Die Verwaltung / das Bauamt muss auch nicht zu unterschätzenden Aufwand in die Antragstellung investieren.
  • Es steht zu befürchten, dass nur die Umrüstung der Gebäudeteile Sporthalle und Kindergarten bezuschusst werden. Das erforderliche Stromeinsparpotential von 50 % ist bei den anderen Gebäudeteilen wahrscheinlich nicht darstellbar.
  • Ausarbeitung eines technischen Leistungsverzeichnisses ist erforderlich. Das Leistungsverzeichnis nebst aller Verdingungsunterlagen muss 100 %-ig produktneutral sein. Auch hier kann die SH-Netz AG unterstützen.
  • Ausschreibung / Preisanfrage der Bauleistungen durch das Bauamt

Um abzuschätzen, ob der oben beschriebene Aufwand sich schließlich lohnt und eine Amortisation der Investition unter Berücksichtigung des Bundeszuschusses in Aussicht steht, hat Herr Andresen die jährlichen Stromverbräuche des Objektes recherchiert. Es stellte sich heraus, dass der Gemeindetreff anscheinend nur einen Stromanschluss hat, über den alle Gebäudeteile angeschlossen sind. Über eine Aufteilung anhand der Flächenanteile am Gesamtgebäude werden die Kosten den einzelnen Haushaltsstellen zugeordnet. Nach dem Anbau an den KiGa hat es zwar eine Veränderung gegeben, die in der folgenden Tabelle aber zunächst unberücksichtigt bleibt.



-
Feuerwehr
7 %
-
KiGa 
24 %
-
Sporthalle  
56 %
-
Gemeindetreff    
13 %

graphic

Hinweis: Die Einzelverbräuche in den einzelnen Gebäudeteilen ist anhand der Flächenprozentanteile nur theoretisch berechnet. Zu diesen Stromverbräuchen tragen neben der Beleuchtung auch noch andere Verbraucher bei (Heizung, Umwälzpumpen, Küche, Ladeerhaltung FW-Fahrzeuge, Maskentrocknung…). Deswegen hat Herr Andresen einen Beleuchtungsanteil von 70 % angenommen.

Legt man diese Verbrauchsdaten zugrunde und geht man von einem Planungsaufwand von bis zu 4.000 € sowie einem 40 %-igen Bundeszuschuss aus, so kann abgeschätzt werden, dass sowohl eine Umrüstung auf LED als auch eine Beantragung eines Bundeszuschusses wirtschaftlich ist. Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass sich eine Amortisationszeit von über 10 Jahren ergibt. Unabhängig von diesen Gesichtspunkten sind zahlreiche Leuchten der Sporthallenbeleuchtung ohnehin defekt und bedürfen sowieso eines Austausches. Durch die Umrüstung auf LED-Technik mit erheblich längeren Standzeiten wird nebenbei der Bauhof um die Tätigkeit der häufigen Leuchtmittelwechsel im Gebäude entlastet.

Folgender Projektzeitenplan kann sich ergeben:
  • Förderantrag bis Einreichfrist 30.09.2017 (ggf. noch bis Ende März 2017 möglich)
  • Danach muss die Bewilligung des Zuschusses abgewartet werden. Spätestens Anfang 2018 wird diese Bewilligung vorliegen. D.h. wahrscheinlich wird die Umrüstung auf LED erst 2018 realisiert werden können.
  • Start eines Wettbewerbs unter Einbeziehung der örtlichen Fachunternehmen.
  • Vergabe der Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter
  • Umrüstungsarbeiten
  • Erstellung Verwendungsnachweis und Dokumentation für den Projektträger Jülich.
  • Festsetzungsbescheid über Zuschuss  
Der Bürgermeister ergänzt, dass für den 16.02.2017 ein Termin mit der SH-Netz AG für die Unterstützung der komplizierten Antragstellung des Bundeszuschusses angesetzt wurde. Das Vorhaben hat höchste Priorität, damit nach erhoffter Bezuschussung bereits im Herbst mit der Umrüstung auf LED-Beleuchtung begonnen werden kann.

Beschluss:
Kein Beschluss erforderlich. Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.  

zu TOP 7. Feststellung von Vergabekriterien für die Vermarktung der Grundstücke im Neubaugebiet
Beschlussvorlage - 3/2017
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.12.2016 fragte Herr Nießler nach den Vergabekriterien für die Baugrundstücke im Neubaugebiet.
Der Bürgermeister erklärte, dass im Dorf Gerüchte über ein Punktesystem grassieren. Ein solches System gibt es jedoch nicht. Herr Greve erklärt in der Gemeindevertretersitzung, dass angedacht ist, wie bisher auch, eine Arbeitsgruppe einzurichten.
Wie auch schon im Jahr 2010 für das Baugebiet "Achterworth II" ist auch bei der 1. Änderung und Erweiterung des Baugebietes "Achterworth II" davon auszugehen, dass es mehr Interessenten als Grundstücke geben wird. Daher wird es erforderlich sein, sich mit den Vergabemodalitäten auseinanderzusetzen. Betreffend der Vergabe der Grundstücke sollte darauf geachtet werden, dass zur Sicherung der Schule bzw. des Kindergartens Familien mit Kindern bevorzugt werden.

Da man 2010 schon gute Erfahrung mit der Bildung eines Arbeitskreises gemacht hat, der sich mit den Modalitäten des Vergabeverfahrens beschäftigt hat, ist es auch für die 1. Änderung und Erweiterung des Baugebietes empfehlenswert, einen Arbeitskreis zu bilden. 
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, den Arbeitskreis mit Mitgliedern aus jeder Fraktion zu besetzen. Dabei wird eine ungerade Anzahl der Personen bestehend aus zwei Mitgliedern der SPD, zwei Mitgliedern der Wählergemeinschaft und einem Mitglied der CDU vorgeschlagen. Dies wird in den Fraktionssitzungen beraten werden. Die daraus resultierenden Personen werden dann in der nächsten Gemeindevertretersitzung benannt. Mittlerweile gibt es 27 Bewerbungen für die 10 vorgesehenen Grundstücke im B-Plan Gebiet.

Beschluss:
Es wird beschlossen, für das Vergabeverfahren einen Arbeitskreis aus fünf Personen zu gründen, der sich mit den Vergabemodalitäten beschäftigt. Die Festlegung der Personen erfolgt durch den Bürgermeister in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erstellung eines Gutachtens zur Auswirkung der Planungen "Windkraft" auf den Tourismus
Beschlussvorlage - 4/2017
Am 19.01.2017 haben sich die Bürgermeister der Küstengemeinden (Brodersby bis Eckernförde) sowie Vertreter der Eckernförde Touristik & Marketing GmbH und der Ostseefjord Schlei zusammengefunden, um über die Auswirkungen und die mögliche Akzeptanz der Windkraftplanungen des Landes SH auf den Tourismus zu sprechen. Fachlich ergänzt wurden die Beratungen durch Herrn Dr. Schmücker vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH. Wissentlich dessen, dass der gesamte Raum Schwansen touristisch geprägt ist, erfolgte eine auf die Küstenanlieger reduzierte Beratung. Nur diese sind aktuell Schwerpunktraum für Tourismus bzw. sollen dies im Rahmen der nächsten Fortschreibung der Landesplanungen werden.

Ziel der Beratungen war es, wissenschaftlich belegbare Daten und Fakten zu erhalten, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und Regionalplans "Sachthema Windenergie" eingereicht werden können. Die letzten Erhebungen sind aus dem Jahr 2014. Die gesellschaftlichen Diskussionen zum Thema Ausbau Windkraft haben sich seitdem verändert. Damit der heutige Blickwinkel der Touristen bewertet werden kann, wäre eine neue Befragung vorzunehmen. Denkbar wäre dabei eine Befragung in den Osterferien. Insgesamt sollen 300 Befragungen stattfinden. Dies ist das Mindestmaß, um verlässliche Daten zu ermitteln. Die Kosten hierfür werden ca. 20.000,00 € brutto betragen. Aufgrund der stark differenzierten Basisdaten der einzelnen Gemeinden (Finanzkraft, Einwohner, jährliche Übernachtungen, etc.) wurde vorgeschlagen, den Aufwand solidarisch durch die sechs Küstengemeinden zu teilen. Somit würde ein Kostenanteil pro Gemeinde in Höhe von ca. 3.500,00 € entstehen. Eine Abrechnung über den Amtshaushalt im Rahmen der jeweiligen Amtsumlageschlüssel ist nicht möglich. Sofern sich weitere Gemeinden an den Kosten beteiligen wollen, ist dies grundsätzlich möglich.  
Herr Nießler berichtet, dass er zusammen mit Herrn Greve an dem Termin im Januar teilgenommen hat. Bereits 2014 hat es eine solche Studie mit einem damals nicht befriedigenden Ergebnis gegeben. Es stellt sich die Frage, wie eine erneute Befragung im Rahmen der Fortschreibung des Landeswicklungsplanes gewichtet wird. Ein Stimmungsbild der Bevölkerung ist nicht Inhalt der Studie, es wird ausschließlich Touristen befragt. Dieses Gutachten ist als "on top" auf die sonstigen Stellungnahmen der Gemeinden, Institutionen oder Privatpersonen anzusehen. Ein Dank diesbezüglich für die intensiven Bemühungen für diese weitere Chance geht dabei an Herrn Bock, Amtsdirektor des Amtes Schlei-Ostsee.
Bereits zum Zeitpunkt der Besprechung wurde von beiden Ausschussmitgliedern eine Aufsplittung gemäß Einwohnerzahl favorisiert. Nach kurzer Diskussion im Ausschuss ist man sich einig, sich selbstverständlich an den Kosten zu beteiligen. Ein gleich hoher Kostenanteil für alle beteiligten Gemeinden wird jedoch für Barkelsby ausgeschlossen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich solidarisch mit 2.000 € Kostenanteil an dem vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH zu erstellenden Gutachten zu beteiligen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Rissbildsanierung auf Gemeindestraßen
Beschlussvorlage - 8/2017
Im Zuge der Straßenunterhaltung besteht Bedarf, die vorhandenen Rissbilder in der Asphaltoberfläche der gemeindlichen Straßen zu sanieren. Eine vorläufige Begehung hat eine Gesamtrissbildlänge (Längs- und Querrisse) von ca. 1500 m ergeben. Bei dem Verfahren werden die vorhandenen Risse gefräst, gesäubert, mit einer bituminösen, elastoplastischen Masse vergossen, die Oberfläche dann 5 - 6 cm breit versiegelt und abschließend mit Edelsplitt abgestreut. Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Bruttosumme von ca. 5.000,00 € erforderlich.      
Der Bürgermeister ergänzt, dass für die Rissbildsanierung die erhaltungswürdigen Straßen betrachtet wurden. Die Maßnahmen sind daher vorgesehen für die Straßen:
  • Dorfstraße
  • Kasmarker Weg
  • Am Sportplatz
  • Schusterredder

Straßen wie der Westerschauer Weg wurden außer Acht gelassen, da hier ohnehin ein Straßenausbau vorgesehen ist.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Mittel in Höhe von 5.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.         

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass der Bürgermeister für die Erteilung der Planungsaufträge ermächtigt wurde.


Bärbel Schiewer  Sönke Greve 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender