N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 11.12.2017.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Sönke Greve
Ausschussmitglied Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Christian Levien
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Harald Wende
wählbarer Bürger Hans Gentz
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Andreas Greis
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Protokollführerin Bärbel Schiewer
7 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Antrag auf Zuschuss für einen neuen Lichtmast auf dem Sportplatz des Barkelsbyer SV
  Beschlussvorlage - 24/2017
6. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018
  Beschlussvorlage - 45/2017
7. Holzfällarbeiten im Gemeindegebiet Barkelsby
  Beschlussvorlage - 46/2017
8. Verkehrsgefährdung durch Kastanien im Bereich Böhnrüher Weg
  Beschlussvorlage - 47/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Es wird darauf hingewiesen, dass es in der Gemeinde Barkelsby immer wieder Verspätungen bei der Postzustellung gibt. Die Verwaltung wird gebeten, dies bei der Versendung der Sitzungseinladungen im Rahmen der Einhaltung Ladungsfrist zu berücksichtigen.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Anträge zur Änderung der Tagesordnung werde nicht gestellt.  

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.  

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet über die begonnenen Rodungsarbeiten im Bereich des Baugebietes "Am Redder".

Der Bürgermeister informiert über die begonnenen Arbeiten an der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses. Das Ringfundament und die Sohle sollen noch in der 50 KW geschüttet werden. Die weiteren Gewerke werden sich anschließen, so dass bei normalem Bauverlauf mit einer Fertigstellung im März/April 2018 gerechnet werden kann.   

zu TOP 5. Antrag auf Zuschuss für einen neuen Lichtmast auf dem Sportplatz des Barkelsbyer SV
Beschlussvorlage - 24/2017
Der Barkelsbyer SV beantragt einen Zuschuss für einen neuen Lichtmast auf seinem Trainingsgelände. Der jetzige im Bestand befindliche Mast ist stark verrostet und muss aus sicherheitstechnischen Gründen ersetzt werden. Ein vorläufig eingeholtes Kostenangebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 4.670,95 €. Der Barkelsbyer SV bittet um eine gemeindliche Kostenübernahme von einem Drittel der Gesamtkosten, also ca. 1.560,00 €.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag des BSV zu entsprechen und die Kosten von einem Drittel des anfallenden Betrages zu übernehmen. Die anteilige Summe von ca. 1.560,00 € wird anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.       

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018
Beschlussvorlage - 45/2017
Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. Dies ist bezogen auf die Gemeinde Barkelsby die Bundesstraße 203 (B 203).

Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Barkelsby von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant.

Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde (LLUR) gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.    

Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.      
Unter Punkt 3.2 - Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre - soll in der Spalte für die Umsetzung der geplanten Maßnahme Sofortige Ausführung eingesetzt werden. Zudem ist die Maßnahme zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zwischen Ausfahrt Barkelsby und OD-Schild Eckernförde von 100 km auf 80 km aufzunehmen.  

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2017/2018 für die Gemeinde Barkelsby wird in der vorliegenden Fassung mit den aufgeführten Änderungen zu Punkt 3.2 gebilligt.
  2. Der Entwurf ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Holzfällarbeiten im Gemeindegebiet Barkelsby
Beschlussvorlage - 46/2017
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.11.2017 wurde durch einen Einwohner der Werdegang zu verschiedenen gemeindlichen Holzfällarbeiten dargelegt. Es wurden Bedenken über die Zulässigkeit und die Vorgehensweise geäußert. Gleichzeitig wurden verschiedene Forderungen gegenüber der Gemeinde zur Kompensation der Eingriffe gefordert. Näheres ist den zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.

Es ist darüber zu beraten, ob und in welchem Umfang ggf. den Forderungen nachgekommen wird.   
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Angelegenheit an einem runden Tisch mit dem Antragsteller, Herrn Lorenzen, den Vorsitzenden der Fraktionen, dem Ausschussvorsitzenden und dem Bürgermeister zu klären. Dieser Vorschlag wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern angenommen.  

Beschluss:

zu TOP 8. Verkehrsgefährdung durch Kastanien im Bereich Böhnrüher Weg
Beschlussvorlage - 47/2017
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.11.2017 wurde durch einen Anlieger des Böhnrüher Weges auf eine mögliche Verkehrsgefährdung durch mehrere Kastanien am "Böhnrüher Weg" hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde auf eine im Jahr 2010 getätigte schriftliche Eingabe verwiesen. Da die Kastanien in ihrem Vitalzustand eingeschränkt sein sollen, ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit eine Beseitigung der Bäume zu prüfen.

Nach der Sitzung der Gemeindevertretung hat sich Bürgermeister Blaas mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises RD-ECK in Verbindung gesetzt. Es wurde durch den Kreis RD-ECK ein Gutachten gefordert, aus dem nähere Erkenntnisse über die Vitalität der Bäume entnommen werden kann. Danach wäre weiter zu entscheiden, welche Maßnahmen zu veranlassen sind. Dieses Gutachten wurde durch den Bürgermeister beauftragt. Mit dem Ergebnis ist zeitnah zu rechnen.   
Auf die Nachfrage nach den möglichen Kosten für ein solches Gutachten wird auf Grundlage bereits durchgeführter Gutachten von rund 1.000 € ausgegangen.   

Beschluss:
Es wird der aktuelle Sachstand zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis aus dem Gutachten bleibt abzuwarten. Danach sind mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises RD-ECK die notwendigen Maßnahmen abzustimmen.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her. Er gibt bekannt, dass dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Meyer für die Erschließung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Am Redder" nachgekommen wird und der Bürgermeister ermächtigt wird, den Auftrag an die Firma zu erteilen.  


Bärbel Schiewer  Sönke Greve 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender