N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 02.09.2010.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.52 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender/Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Bärbel Schenk
Ausschussmitglied Bernd Truelsen
Ausschussmitglied Harald Wende

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Sönke Greve (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Rainer Hagemann
Gemeindevertreter Günther Ina
Gemeindevertreter Harry Ossowski
Protokollführer Michael Eggers

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Winterschäden Böhnrüher Weg
5. Vorprüfung Skaterpark
6. Erschließungsmaßnahmen Baugebiet "Achterworth II"
7. Knickpflegemaßnahmen
8. Lüftungsanlage Sporthalle
9. Au-Brücke am Sportplatz
10. Überschwemmung bei Starkregen im Diekstöken
11. Unterhaltungsmaßnahmen an der Teichanlage im Baugebiet "Rommelsworth I"
12. Erneuerung eines Garagenschwingtores auf dem Sportplatz in Barkelsby
13. Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept
  Beschlussvorlage - 26/2010

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 06.07.2010 erhoben.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag die Tagesordnung um die Punkte 12 und 13 zu erweitern.            


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Winterschäden Böhnrüher Weg
Herr Ohrt berichtet über die Bereitstellung von Geldern aus dem kommunalen Investitionsfonds des Landes Schleswig-Holstein zur Behebung von winterbedingten Straßenschäden. Eine Prüfung des vom Amt Schlei-Ostsee und dem Amt Hüttener Berge gestellten Antrages hat eine bereitgestellte Geldsumme von ca. 86.000 € ergeben. Mit Hilfe dieses noch an alle Gemeinden zu verteilenden Geldbetrages soll die bereits geplante Schwarzdeckenerneuerung des Böhnrüher Weges in Barkelsby finanziell unterstützt werden. In diesem Zuge stellt der Ausschussvorsitzende einen Antrag der Anwohner des Böhnrüher Weges vor, in dem der Wunsch erleutert wird, den ursprünglichen Zustand von einer durchgängigen Asphaltstraße wieder herzustellen. Derzeit ist die Asphaltfläche durch mehrere Pflasterflächen unterbrochen, die zu einer erhöhten Lärmbelästigung der Anwohner führen. Nach kurzer Diskusion der Ausschussmitglieder empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Sanierung des Böhnrüher Weges baulich in einer durchgängig asphaltierten Bauweise umzusetzen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Vorprüfung Skaterpark

Der Bauausschussvorsitzende informiert über die Umsetzung eines Skaterparks in der Gemeinde Barkelsby. Nachdem verschiedene Varianten geprüft wurden, bleibt nur noch die Möglichkeit die Skateranlage auf dem Sportplatzgelände des BSV zu errichten. Durch die Verwaltung wird derzeit geprüft, ob ein Lärmgutachten erforderlich und ob eine geeignete Restfläche als Standort auf dem Sportplatzgelände verfügbar ist. 


zu TOP 6. Erschließungsmaßnahmen Baugebiet "Achterworth II"
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dass das Ing. Büro Meyer aus Eckernförde die Planungsaufgaben für das Baugebiet „Achterworth II“ unverzüglich aufnimmt und zielgerichtet vorantreibt.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Knickpflegemaßnahmen

Der Ausschuss berät über die Knickpflegemaßnahmen in der Gemeinde Barkelsby. Das Ausschussmitglied Herr Jordan macht diesbezüglich aufmerksam auf den Bewuchs hinter dem Sportplatz, der dringend durch die Gemeindearbeiter aufgeputzt werden müsste.
Alle anderen betroffenen Einwohner sollen abschnittsweise angeschrieben und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen werden, um eine einheitliche Knickpflege im gesamten Dorfgebiet zu erhalten.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Lüftungsanlage Sporthalle
Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Lüftungsanlage in der Sporthalle seit längerer Zeit einen defekten Zustand aufweist. Ein bestellter Sachverstädiger beziffert die anfallenden Reparatur- bzw. Wartungskosten auf ca. 3000 €. Es wird beschlossen die defekte Lüftungsanlage gemäß des vorliegenden Angebotes von 3000 € zu reparieren und warten zulassen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Au-Brücke am Sportplatz
Eine örtliche Besichtigung hat ergeben, dass die Aubrücke am Sportplatz saniert oder gegebenenfalls zu erneuern ist. Es wird beschlossen die Angelegenheit weiter zu verfolgen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Überschwemmung bei Starkregen im Diekstöken

Bei Starkregenereignissen in Diekstöken kann das anfallende Regenwasser der öffentlichen Verkehrsflächen nur zeitversetzt am tiefsten Punkt abgeführt werden. Verursacht wird dieser Rückstau durch eine Entwässerungsleitungsüberlastung. Um Abhilfe zu schaffen ist es angedacht den bestehenden RW-Einlauf an der tiefsten Stelle durch einen größeren Schacht zu ersetzen. In dem Schacht soll ab einer bestimmten Anstauhöhe eine dort angeschlossene Entlastungsleitung Überflutungen des Areals vermeiden. Die Entlastungsleitung soll auf ein nahe gelegenes, gemeindeeigenes Grundstück gelegt werden. Das anfallende Regenwasser kann hier in einem Rückhaltebecken aufgefangen werden und anschließend versickern. Eine grobe Kostenschätzung von Herrn Eggers für die Umsetzung der Baumaßnahme beläuft sich auf ca. 10.000 €. Der Bauausschuss beschließt das Bauvorhaben laut vorbeschriebenen Sachverhalt umzusetzen. 


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Unterhaltungsmaßnahmen an der Teichanlage im Baugebiet "Rommelsworth I"

Gemäß der Beschlussvorlage vom 25.08.2009 wird der Bürgermeister ermächtigt die Angelegenheit umzusetzen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erneuerung eines Garagenschwingtores auf dem Sportplatz in Barkelsby

Ein Garagenschwingtor auf dem Sportplatzgelände von Barkelsby ist nicht mehr funktionell und muß erneuert werden. Der Bauausschuss beschließt laut Angebot der Fa. Klaus Damm das Garagentor für einen Preis von ca. 1100 € austauschen zu lassen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept
Beschlussvorlage - 26/2010

Mit Schreiben vom 21.12.2009 hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Planfeststellungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange über die geplante Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wurden u. a. dem Amt Schlei-Ostsee sowie dem Amt Dänischenhagen die Planfeststellungsunterlagen zur öffentlichen Auslegung (08.01.2010 bis 08.02.2010) übersandt.

Durch die Verklappung des durch den Ausbau des NOK anfallenden Nassbaggerguts in der Ostsee wurden durch die an die Eckernförder Bucht angrenzenden Gemeinden nicht vorhersehbare Beeinträchtigungen für die gesamte Region gesehen. Neben einer Trübung des Wassers musste auch mit Verdriftungen des Verklappungsgutes gerechnet werden. Diese Beeinträchtigungen können, aufgrund der lang anhaltenden Dauer dieser Maßnahme, zu rückgängigen Besucherzahlen führen.

Die Verklappung des Nassbaggerguts wurde in mehreren geführten Gesprächen durch die Gemeinden für die gesamte Region als bedenklich eingestuft. Da für die Folgen der Verklappung, insbesondere die Verdriftung des Baggerguts sowie die zusätzliche Trübung der Ostsee, nicht absehbar waren, wurde Herr Prof. Dr. Ing. Malcherek von der Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, beratend hinzugezogen. Ein entsprechendes Fachgespräch mit dem WSA Kiel-Holtenau hatte bereits am 12.06.2009 stattgefunden. Die Ergebnisse dieses Fachgesprächs haben aufgezeigt, dass der Vorhabenträger die durch die Verklappung zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht ausreichend untersucht hat. Dies hat die Anrainergemeinden dazu veranlasst, die Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens zu beauftragen, welches am 29.01.2010 im Congress Centrum Damp vorgestellt wurde.

Wie den Gemeinden bekannt ist, kann festgehalten werden, dass die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen keine ausreichenden Untersuchungen zu den Auswirkungen der Verklappung aufweisen. Die angenommenen Auswirkungen (Wirkungsradius ca. 500 m zzgl. 250 m Reserve) sind vermutlich als zu niedrig zu beurteilen. Durch das Gutachten wurde ein Wirkungsradius von mind. 5.000 m ermittelt. Da aufgrund der Unvorhersagbarkeit der vor allem meteorologisch induzierten Strömungen in der Ostsee nicht alle möglichen Situationen prognostiziert werden können, liegt eine Überschreitung des im Gutachten ermittelten Wirkungsradius von 5.000 m im Bereich des Möglichen. Eine Beeinträchtigung der Strände kann somit nicht in Gänze ausgeschlossen werden; für die Gemeinden verbleibt ein nicht kalkulierbares Restrisiko, das so nicht hingenommen werden kann.
Da es sich aufgrund der nicht klar vorhersehbaren Strömungsverhältnisse der Ostsee nicht ausschließen lässt, dass die Strände der Eckernförder Bucht doch beeinträchtigt werden, wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein entsprechendes Monitoring gefordert.

Im Dialog zwischen Vorhabenträger, Verwaltung und dem Vertreter der Anrainergemeinden (Bürgermeister Böttcher) wurde in mehreren Gesprächen über Möglichkeiten eines geeigneten Monitoringprogramms beraten. Als Ergebnis kann folgendes festgehalten werden:

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Monitoringkonzept

Zunächst sind Fahrstrecke und Entladeklappenzustand der eingesetzten Klappschuten zu überwachen, um sicherzustellen, dass Abladevorgänge nur innerhalb des zur Verbringung vorgesehenen Gebietes stattfinden.

Weiterhin werden 5 Dauermessstationen um die Verbringungsfläche B1 herum angeordnet.
Die Entfernung der Stationen zum Rand der Verbringungsfläche B1 beträgt ca. 500 m; die nach Süden ausgerichtete Station wird auf der Grenze des FFH-Gebietes „Eckernförder Bucht mit vorgelagerten Flachgründen“ positioniert.
Eine weitere Station etwa 5 km westlich der Verbringungsfläche dient als Referenzstation.
Anordnung und Position der Stationen ergeben sich aus der nachfolgenden Abbildung.


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Rot: Dauermessstation
Orange: Referenzstation

Dauermessprogramm für den Zeitraum der Umlagerung:
  • Strömungsgeschwindigkeit und –richtung (an mind. 1 Mess- und der Referenzstation)
  • Trübung und Fluoreszenz (an allen 6 Stationen)
  • Temperatur (an allen 6 Stationen)
  • Leitfähigkeit (an allen 6 Stationen)
  • Sauerstoffgehalt (an allen 6 Stationen)
Die Aufnahme der Parameter erfolgt jeweils 2 m unter Wasseroberfläche und 2 m über Grund.

Nullmessung
Zur Dokumentation der natürlichen Situation anhand einer Jahresganglinie erfolgt eine Datenerhebung mit mindestens zwei Messstationen (Referenzstation und südliche Station zum FFH-Gebiet) bereits vor Beginn der Umlagerung. Die Nullmessung soll nach Beendigung des Planfeststellungsverfahrens (voraussichtlich Frühjahr 2011) beginnen. Mit der Verbringung des Nassbaggerguts ist voraussichtlich Ende 2012 zu rechnen.


Kampagnenmessung
Zusätzlich zum oben beschriebenen Dauermessprogramm werden die ersten Abladevorgänge durch Befliegung, Probennahmen aus der „Trübungswolke“ und eine Aufnahme der Trübungswolke per ADCP von einem Messschiff aus begleitet. Je nach Ergebnis ist eine Anpassung des Monitoringumfangs in Abstimmung mit den Betroffenen und der Planfeststellungsbehörde vorzunehmen.

Bereitstellung von Informationen
Die Datenerfassung an den Dauermessstationen erfolgt per Datenlogger. Die erfassten Daten sollen von den Messstationen parallel und in Echtzeit per Funk oder GPRS, prozessiert durch ein externes Ing.-Büro, im Internet veröffentlicht werden.

Nach ggf. erforderlicher Umrechnung auf die darzustellenden Parameter (z.B. je nach verwendeter Messtechnik Trübung von „NTU“ auf „mg/l“) durch ein Software-Skript erfolgt die Veröffentlichung der darzustellenden Parameter auf der Internet-Präsenz zu den Ausbauprojekten der WSV (www.portal-nok.de) und eine Weiterleitung an einen von den Anrainer-Kommunen noch zu benennenden Teilnehmerkreis.

Der Vorhabenträger wird ausarbeiten, in welcher Art die Daten zur Verfügung gestellt werden können. Neben den Messdaten der Dauermessstationen sollen auch die Informationen über die Klappschuten visualisiert im Internet dargestellt werden.

Begleitet wird die Veröffentlichung durch regelmäßige Kurzberichte des das Monitoring begleitenden Gutachters, um auch für den interessierten Laien eine verständliche Darstellung zu gewährleisten.
Die Anrainerkommunen richten auf ihren Internet-Präsenzen eine Verlinkung zur WSV-Seite ein.

Weiteres Vorgehen
Die Festlegung des Grenzwertes, ab dem die Verbringung des Nassbaggergutes einzustellen ist, ist auf der Grundlage der Ergebnisse der Nullmessung und ggf. der Kampagnenmessung noch zu benennen. Hierzu wird sich der Vorhabenträger mit dem die Anrainerkommunen beratenen Prof. Malcherek abstimmen.

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Dieses Konzept soll sich in einer noch zu schließenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Anrainergemeinden und Vorhabenträger widerspiegeln. Im Hinblick auf das laufende Planfeststellungsverfahren ist eine zeitnahe Abwicklung wünschenswert.

Die Anrainergemeinden haben im Rahmen der Solidargemeinschaft gemeinsam das bisherige Verfahren begleitet. Auf dieser Basis werden ebenfalls alle betroffenen Gemeinden gebeten, das verhandelte Monitoringkonzept zu beraten und den Bürgermeister/die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Vereinbarung zu ermächtigen.


Beschluss:

Dem Monitoringkonzept zur geplanten Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht wird inhaltlich zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde zu schließende Vereinbarung zu unterzeichnen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Michael Eggers  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender