N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Sozialausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 08.05.2012.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Rainer Hagemann
wählbarer Bürger Claus Becker
Ausschussmitglied Erika Matt
wählbare Bürgerin Marita Schmidt
Ausschussmitglied Harald Wende

Abwesend sind:
stellv. Auschussvorsitzende/r Harald Nissen (entschuldigt )
Ausschussmitglied Harry Ossowski (unentschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
Gemeindevertreter Oliver Nießler
Gemeindevertreterin Bärbel Schenk
KiGa-Leiterin Nicole Herrmann-Sell

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Kindergarten Barkelsby
4.1 Einrichtung einer 3. Gruppe
4.2 Instandsetzungspunkte
4.3 Außengelände
5. Kinderspielplätze Rommelsworth
a) Instandsetzungsarbeiten
6. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 12/2012
7. Seniorenfahrt der Gemeinde Barkelsby 2012
8. Ferienaktion der Gemeinde Barkelsby

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Ausschussvorsitzende beantragt die Änderung der Tagesordnung für einen Punkt Ferienaktion der Gemeinde Barkelsby. Der Punkt wird unter TOP 8 eingefügt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Kindergarten Barkelsby

Die Leiterin des Kindergartens beschreibt die derzeitige Situation bzgl. Anzahl der Kinder, weitere Entwicklung und Ausblick auf das kommende Kindergartenjahr.


zu TOP 4.1 Einrichtung einer 3. Gruppe

Einrichtung einer 3. Gruppe (befristet zunächst auf ein Jahr). Beginn neues KiGa-Jahr 01.08.2012.

Problempunkte (z.B. die Skatspieler am Mittwoch der Seniorennachmittage) sind angesprochen worden.

Die Erhöhung der Gruppenstärke (1 Gruppe auf 25 – ohne U3 Kinder) ist wirksam von Februar diesen Jahres bis zum 31.7. 2012 (Info)

Diesjährige Sommerpause KiGa vom 2. – 13. Juli (Info)

Beschlussempfehlung an die GV:
Der Sozialausschuss empfiehlt die befristete Einrichtung einer 3. Gruppe aufgrund der Voranmeldungen. Des weiteren müssen notwendige personelle und materielle Voraussetzungen geschaffen werden.



Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4.2 Instandsetzungspunkte

zu TOP 4.3 Außengelände

Der Ausschutzvorsitzende erläutert den derzeitigen Planungssstand für die Umgestaltung der Außenanlage des Kindergartens. Als nächstes wird die Sandkiste umgestaltet, das Klettergerüst bleibt auf seinem bisherigen Platz und der Spielhügel wird seitlich versetzt. Zum Abschluss im Herbst wird der Zaun von innen begrünt.


zu TOP 5. Kinderspielplätze Rommelsworth
a) Instandsetzungsarbeiten

Situation Kinderspielplätze RoWo 1 und 2 (Info)

RoWo 1
Platz ist nach Fällung der Bäume in den vorherigen Zustand versetzt worden

RoWo 2
Folgende Instandhaltungsmaßnahmen sind erforderlich:

1.Einige Zaunbretter (Einfassung) müssen erneuert werden
2.Sand muss aufgefüllt werden
3.Seilbahn: Rundhölzer müssen erneuert werden
4.Motorrad muss befestigt werden
5.Schaukel: Rundhölzer müssen erneuert werden

Für den TOP 5 ist keine Beschlußempfehlung notwendig, da es sich hier um Instandhaltungsmaßnahmen handelt.


zu TOP 6. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 12/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.


Momentan nur von Belang, wenn die Eltern berufstätig sind. Jedoch gibt es aus Barkelsby danach Anfragen.
Ab dem 1.8.2013 gilt ein Rechtsanspruch für jedes Kind ab einem Alter von einem Jahr; die Bedingung Berufstätigkeit der Eltern entfällt jedoch dann. Förderung (Betreuung ist jedoch dann auf 4 Std/Tag begrenzt)
Mit dieser Vorlage soll die Gemeinde auf Tagespflege verweisen können. Die Vermittlung von Tagesmüttern erfolgt über das Rathaus in Eckernförde. Ansprechpartner bei Bedarf ist zunächst das Amt Schlei-Ostsee (im Moment Frau Anike Braun). Nach ihrer Aussage haben bisher alle Amtsgemeinden (die bis dato eine Ausschusssitzung hatten) die Vorlage mitgetragen. Ebenso kann/soll durch das Angebot der finanzielle Kostenausgleich der Gemeinde reduziert werden.

Fallbeispiel: U3-Kind Betreuungszeit 6 Std. Dafür muss die Gemeinde einen Kostenausgleich an den Träger von 462,-€ zahlen (77,-€/Std/Monat). Mit Annahme des Entwurfes für eine Vereinbarung, die bisher alle Gemeinden beschlossen haben, reduziert sich der Kostenanteil der Gemeinde auf 129,-€ (1,-€/Std/Monat). Der Kreis wird sich ebenso mit dem gleichen Betrag beteiligen. Die Finanzierung der Tagespflege ist also erheblich günstiger für die Gemeinde als die Finanzierung des Kostenausgleiches.
Unterstellt man einen Krippenbeitrag von 300,-€/Monat (durchaus realistisch) und eine maximale Vergütung für eine Tagespflegeperson von 5,00€/Std/Tag ergibt sich ein monatlicher Aufwand von 649,95€. Die Zuschüsse der Gemeinde und des Kreises in Höhe von zusammen 258,-€ sind vom Betrag abzuziehen – somit bleibt ein Aufwand von 391,95€.

Dieser überschreitet den durchaus üblichen Betrag für eine Krippenbetreuung im Mittel immer noch um ca. 90,-€/Monat. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, das in Krippeneinrichtungen U3 bis zu 10 Kindern in einer Gruppe betreut werden; bei einer Betreuung durch eine Tagesmutter jedoch (max. 5 Kinder) individuell betreut werden (ggfs. auch weniger).
Wird ein mittlerer Stundensatz für die Tagespflegeperson vereinbart (hier: 4,25€), ergeben sich monatliche Tagespflegekosten von 552,46€. Zieht man nun den Zuschussbetrag von 258,-€ ab, liegt der Elternanteil in etwa in Höhe des durchaus üblichen Krippenbetrages.
Parallel dazu verringert sich der Kostenanteil der Gemeinde um 333,-€.

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB III für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Erweiterung des Top 6 bezgl. Ü3-Kinder

Ein Anliegen ist die Thematisierung, in der Gemeinde nach einer ortsansässigen Tagesmutter zu suchen, die für Ü3-Kinder eine Betreuung nach Schliessung des Kindergartens übernimmt. Hier ist der Zeitraum von 14 bis max. 18 Uhr interessant. Dazu könnten die Räume des Kindergartens genutzt werden.
Die Gemeinde hat dann die Möglichkeit, auf eine Betreuung in Kombination mit einer bestehenden Einrichtung (hier: eigener KiGa) und anschließender Tagespflege (Tagesmutter) zu verweisen.
Hintergrund: Kinder im Ort zu halten (Kindergarten). Der Kostenausgleich, den die Gemeinde u.a. für „abgewanderte“ Kinder aufgrund Berufstätigkeit der Eltern aufwenden muss, beträgt hier 43,-€/Monat/Stunden pro Tag.
Als Anreiz soll die Gemeinde die Ausbildung zur Tagesmutter (ca. 500,-€ und Fahrtkosten) übernehmen.

Derzeitiger Stand: 4 Kinder Dänische Schule bzw. Waldorfschule
5 Kinder andere Kindertagesstätten Eckernförde

Beschlussempfehlung an die GV:
Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, in der Gemeinde Barkelsby eine Kinderbetreuung ab 14 Uhr bis ca. 17 Uhr anzubieten.


zu TOP 7. Seniorenfahrt der Gemeinde Barkelsby 2012

Termin 1.8.2012 mit dem Riesebyer nach Kiel-Molfsee. Einladungen folgen.


zu TOP 8. Ferienaktion der Gemeinde Barkelsby

Diskussion hinsichtlich Angebot (in Zusammenarbeit mit dem Sportverein) aufgrund der Erfahrungen im Jahre 2010 und 2011.
Ergebnis der Beratung: Aufgrund der gemachten Erfahrungen in den letzten beiden Jahren wird eine Ferienaktion für diese Jahr nicht geplant. Sollten sich Hinweise bzgl. einer Notwendigkeit für eine solche Durchführung ergeben, wird die Gemeinde kurzfristig darauf reagieren.



  Rainer Hagemann 
  Ausschussvorsitzender / Protokollführer