Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
6/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
31.01.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Errichtung eines Solarparks auf der ehemaligen Deponie im Bereich Rossee

Sachverhalt:

An die Gemeinde Barkelsby sind verschiedene Anfragen zur Ansiedelung eines Solarparks herangetragen worden. Ziel ist es dabei, die ehemalige Mülldeponie im Bereich Rossee mit Solarmodulen zu versehen. Denkbar ist ggf. auch eine weitere Entwicklung im Bereich der angrenzenden Kiesgrube.

Dieser Standort hat neben der Tatsache, dass es sich um eine Konversionsfläche handelt, den Vorteil der Nähe zum Umspannwerk. Die erzeugte Energie könnte dort direkt eingespeist werden.

Gemäß gemeinsamen Beratungserlass des Innenministeriums, der Staatskanzlei, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 5. Juli 2006 sollte die Überplanung von (als Ackerland genutzten) Freiflächen zugunsten bereits vorbelasteter Landschaftsteile zurückgestellt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um
  • versiegelte Konversionsflächen aus wirtschaftlicher und militärischer Nutzung,
  • sonstige brachliegende, ehemals baulich genutzte Flächen im Außenbereich,
  • Flächen im räumlichen Zusammenhang mit größeren Gewerbebetrieben im Außenbereich,
  • Abfalldeponien und Altlastenflächen, sofern dies mit Umweltanforderungen (z.B. Schutz der Deponieabdichtung), dem Sanierungserfordernis und bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Standfestigkeit der baulichen Anlagen) vereinbar ist,
  • ...
Auch wenn der Beratungserlass zum 31.12.2011 außer Kraft getreten ist, dient dieser dennoch als Handlungsleitfaden für neu geplante Anlagen.

Unter Berücksichtigung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Einspeisevergütungssätze für solare Strahlungsenergie auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung höher, als auf anderen Flächen. Konversionsflächen dürfen zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes jedoch nicht
a) als Naturschutzgebiet im Sinne des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes oder
b) als Nationalpark im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes
rechtsverbindlich festgesetzt worden sein. Dies würde für die in Barkelsby betroffenen Flächen nicht zutreffen.

Betrachtet man nur die Fläche der ehemaligen Deponie, ist ein Gebiet von ca. 9 ha betroffen. Dies würde für ca. 21.000 Solarmodule und einer energetischen Leistung von ca. 4,1 MW reichen.

Derzeit befinden sich die betroffenen Grundeigentümer noch im Entscheidungsprozess, ob die Flächen für diese Zwecke zur Verpachtung angeboten werden sollen. Mit einer Entscheidung wird voraussichtlich zeitnah zu rechnen sein.

Für ein solches Vorhaben wird zwingend Bauleitplanung sowie der Abschluss städtebaulicher Verträge notwendig. Unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit gilt es darüber zu beraten, ob sich die Gemeinde Barkelsby die Ansiedelung eines solchen Solarparks grundsätzlich vorstellen kann.


Abstimmungstext:

Die Gemeinde Barkelsby spricht sich für eine Ansiedelung einer Flächensolaranlage auf der ehemaligen Deponie aus. Die Gemeinde könnte sich vorstellen, die notwendige Bauleitplanung für ein solches Vorhaben zu betreiben.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Übersichtskarte