Im Rahmen von Baumpflegemaßnahmen zur Sicherung des Straßenlichtraumprofils öffentlicher Straßen wurde durch das beauftragte Fachunternehmen festgestellt, dass eine Linde im Bereich Böhnrüher Weg eine Rissbildung im Stamm aufweist. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass es im Kronenholz ebenfalls zu Rissbildungen kommen kann. Sofern keine sichernden Maßnahmen veranlasst werden, geht von diesem Baum eine latente Verkehrsgefährdung aus.
Nach Auswertung von Luftbildern ist davon auszugehen, dass der Baum auf öffentlichem Grund und Boden steht. Ggf. müsste zur Klärung der tatsächlichen Zuständigkeit eine einfache Grenzfeststellung erfolgen. Die Kosten hierfür würden ca. 250,00 EURO betragen.
Innerhalb des Ausschusses ist über das weitere Vorgehen und die notwendigen Maßnahmen zu beraten.