Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
53/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Michael Eggers   
 
04.10.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss 22.10.2012 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Erneuerung des Zulaufs der Barkelsbyer Druckrohrleitung in das Eckernförder Entwässerungssystem

Sachverhalt:

Die Stadt Eckernförde beabsichtigt einen ca. 4,00 m tiefen Schmutzwasserschacht auf Höhe des Eckernförder Segelclubs zu erneuern. Innerhalb dieses Schachtes übergibt die Gemeinde Barkelsby ihr gepumptes Schmutzwasser an das öffentliche Kanalsystem der Stadt Eckernförde. An einem Ortstermin wurde festgestellt, dass das gesamte Schachtbauwerk unter starker Betonkorrosion leidet und deshalb unbedingt erneuert werden muss. Auf Grund dessen hat die Stadt Eckernförde Gelder bereitgestellt, um das Projekt umzusetzen. Das in das Schachtbauwerk eingeleitete Abwasser der Gemeinde Barkelsby wird zurzeit durch einen sog. inneren Absturz in das Fließgerinne des städtischen Freigefällekanals geleitet. Es ist somit keine Möglichkeit vorhanden, die gemeindeeigene Druckrohrleitung bei Verstopfungen zu spülen oder zu inspizieren. Die Bauamtsverwaltung Schlei-Ostsee empfiehlt, die Entwässerungssituation in Kooperation mit der Stadt Eckernförde zu verbessern, indem ein PE-Kontrollschacht (ca. 1,50 m tief) dem sanierungsbedürftigen Betonschachtbauwerk vorgeschaltet wird. Die Bauamtsverwaltung der Stadt Eckernförde bietet an, sich an einer geplanten Ausschreibung zu beteiligen. In Bezug auf die Kosten bedeutet das:
  • Die Stadt Eckernförde finanziert die Erneuerung des korrodierten ca. 4,00 m tiefen Schachtbauwerks.
  • Die Gemeinde Barkelsby finanziert die ca. 15,00 m lange Anschlussleitung und den ca. 1,50 m tiefen PE-Kontrollschacht.
Die für die Gemeinde Barkelsby benötigten Gelder zur Umsetzung der Maßnahme werden durch die Bauamtsverwaltung Schlei - Ostsee auf ca. 6.500,00 € geschätzt.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Schritte zu veranlassen und die Baumaßnahme umsetzen zu lassen.



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Michael Eggers
-Verwaltung-