Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
8/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Michael Eggers   
 
31.01.2013

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss 12.02.2013 
Gemeindevertretung 19.02.2013 

Betreff:
Vermeidung von unerwünschten Einträgen in die Pumpwerke "Campingplatz Hemmelmark" und "Gut Hemmelmark"

Sachverhalt:

Die Pumpwerke am Campingplatz Hemmelmark und an der Gutsverwaltung Hemmelmark werden bereits seit längerer Zeit durch unerwünschte Einträge in das Schmutzwasserentwässerungssystem geschädigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um diverse Gegenstände, kiessandiges erodiertes Material, sowie Hygieneartikel und Fette. Diese Fremdstoffe verstopfen die Pumpen und erzeugen hier einen massiv erhöhten Wartungs- und Instandsetzungsaufwand. Die in das Entwässerungssystem einleitenden Anwohner wurden bereits am 15.11.2012 durch die Bauamtsverwaltung angeschrieben und über den Sachverhalt aufgeklärt keine unzulässigen Fremdstoffe in das Schmutzwasserkanalsystem zu entsorgen. 
An einem Besprechungstermin am 25.01.2013 mit dem Verwalter des Campingplatzes und des Gutes Hemmelmark wurden folgende Verbesserungen zur Entwässerungssituation beraten:
  • Am Campingplatz Hemmelmark soll ein Vorschacht zur Pumpstation hergestellt werden. Der Vorschacht wird mit einem Sumpf ausgebildet, indem sich schwere Gegenstände absetzen und in regelmäßigen Abständen entfernt werden können. Die Herstellung und Wartung des Vorschachtes obliegt dem Campingplatzbetreiber.
  • Um den Eintrag von kiessandigem Material in das Pumpwerk des Gutes Hemmelmark zu vermeiden ist es sinnvoll die im Gutsweg liegenden Schachtabdechungen durch sogenannte Tagwasserdichte Schachtabdeckungen auszutauschen, die ein Eindringen von Fremdwasser und erodiertem Material verhindern. Der gemeindliche Kostenaufwand zur Umsetzung der Maßnahme wird seitens der Bauamtsverwaltung auf ca. 2.000,00 € geschätzt.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Maßnahme durch die Bauamtsverwaltung umsetzen zu lassen.



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Michael Eggers
-Verwaltung-