Nachdem die Bürgerinitiative des Mohrberger Weges zu den Ausbauplanungen Stellung genommen und die Bedenken schriftlich formuliert und an die Gemeinde gerichtet hat, kann nunmehr folgendes erklärt werden:
Die schriftlich formulierten Bedenken wurden von Herrn Andresen m.d.B. um Kommentierung an das LLUR übermittelt. Im Ergebnis wurden alle Bedenken zerstreut. Der Bewilligungsbescheid ist rechtmäßig und behält seine Gültigkeit.
Das LLUR und das MELUR haben erkannt, dass die Akzeptanz der Maßnahme bei den Anliegern eingeschränkt und daher die Umsetzung gefährdet ist. Auch wenn die im Antragsentwurf fixierte Bauweise in vollem Umfang den Empfehlungen des Leitfadens zum Wegebau in Schleswig-Holstein entspricht, so kann in diesem Falle mit einer entsprechenden Begründung auch einer etwas schlankeren Bauweise entsprechend des Leitfadens zugestimmt werden. Dann muss allerdings ein besonders stabiler und den Gegebenheiten angepasster Kantenschutz in den Banketten vorgesehen werden. Ferner müssen an geeigneten Stellen Ausweichstellen in Form von Fahrbahnaufweitungen vorgesehen werden.
In Abstimmung mit Herrn Bürgermeister Blaas am 06.11.2013 wird das Ingenieurbüro Meyer nunmehr unter Berücksichtigung der unter Punkt 2 genannten Möglichkeiten einen neuen, geänderten Entwurf erarbeiten. Einhergehend damit werden die zu erwartenden Kosten neu berechnet.
Dieser Entwurf muss in der GV beraten und ggf. beschlossen werden. Sofern das Projekt umgesetzt werden soll, so muss ein Änderungsantrag zum Zuschussantrag an das LLUR nach Flensburg gesendet werden. Hier muss der Änderungsantrag geprüft und genehmigt werden. Erst nach Vorlage der Genehmigung in Form eines neuen Bewilligungsbescheides kann die Ausführungsplanung abgeschlossen und eine öffentliche Ausschreibung veranlasst werden.
Da die Sitzungen der Gemeinde Barkelsby kurz bevor stehen, kann der geänderte Entwurf nicht vor der Sitzung versendet werden. Daher wird er in der Sitzung vorgetragen.
Folgende, mögliche zeitliche Abfolge kann skizziert werden:
Beschlussfassung in der GV am 18.11.2013
Endformulierung des Änderungsantrages nebst den zugehörigen Entwurfsunterlagen und Versendung an das LLUR in der 47. KW
Genehmigung des geänderten Entwurfes bis Weihnachten 2013
Von der 52.KW 2013 bis Mitte der 2.KW 2014 haben sowohl die meisten Firmen als auch das Planungsbüro Betriebsferien.
Vollendung der Ausführungsplanung und Veröffentlichung der Ausschreibung bis frühestens Ende Januar 2014.
Es soll deutlich werden, dass eine Beschlussfassung erst im Dezember 2014 dazu führen würde, dass sich der Zeitraum zwischen Bewilligung des Zuschusses und Ausführung der Arbeiten weiter verkürzen und dafür sorgen würde, dass Firmen bei der Ausschreibung wahrscheinlich teurer kalkulieren werden.