Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
7/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
07.02.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss  
Gemeindevertretung 27.03.2014 

Betreff:
Antrag auf Genehmigung eines Kiestrockenabbaus

Sachverhalt:

Mit erster Genehmigung vom 07.06.1993 und weiteren Verlängerungsgenehmigungen (insgesamt Aktenzeichen 67.22.09-04/93) wurden auf den Flurstücken 30/1, 21/2, 23, 22/1, 24, 25/1 und 28/10 der Flur 4, Gemarkung und Gemeinde Barkelsby im Kreis Rendsburg-Eckernförde Sand und Kies im Trockenabbauverfahren gewonnen. Diese Kiesabbaugenehmigung ist gem. Schreiben des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 19.04.2012 aufgrund der Unterbrechung der Kiesabbautätigkeiten für mehr als ein Jahr abgelaufen. Die Betreiberfirma des bisherigen Kiesabbaus meldete im Jahr 2010 Insolvenz an.
Entsprechend vorab geführter Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde stellt der heutige Flächeneigentümer — die Brückner Rohrtechnik GmbH — den Antrag auf weiteren Abbau der verbliebenen oberflächennahen Rohstoffe im Trockenabbauverfahren auf dem Flurstück 28/12 (neue Flurstücksnummer) der Flur 4. Hierbei handelt es sich um ein neu zugeschnittenes Flurstück, das aus den Flurstücken 28/10, 24 und 25/1 entstanden ist. Im Norden ist das heutige Flurstück 28/13 abgetrennt worden.
Die Rohstoffe auf der Abbaufläche wurden in weiteren Teilen abgebaut. Kleinere Abbaubereiche sind verblieben.
Die bisherige Genehmigung sah vor, die abgebauten Flächen vollständig mit unbelastetem Fremdboden wieder aufzufüllen und den vorigen Flächeneigentümern anschließend wieder für die landwirtschaftliche Nutzung zu überlassen.
Aufgrund der Insolvenz des bisherigen Betreibers sind die Abbau- und Verfüllarbeiten relativ abrupt beendet worden, sodass eine Rekultivierung des Areals derzeit nur in Teilbereichen absehbar ist. Diese Teilbereiche werden nicht erneut für den Kiesabbau beantragt. Der Antrag bezieht sich ausschließlich auf das noch zum Abbau und zur Rekultivierung anstehende Flurstück 28/12.

Aufgrund der nach wie vor hohen Nachfrage nach Sand und Kies als Rohstoff für die Bauwirtschaft und aufgrund der Bindung des Antragstellers zur Rekultivierung der Fläche ist die Neubeantragung der Gewinnungsstätte notwendig.
Der Antrag auf weitere Nutzung der Abbauflächen erfolgt auf Grundlage des § 15 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (Eingriff in Natur und Landschaft) bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde (gem. § 11 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz von Schleswig-Holstein - LNatSchG).

Das geplante Vorhaben wird durch das Planungsbüro Springer direkt vorgestellt.


Abstimmungstext:

Der Antrag wird zurück gestellt und soll nach Vorlage der notwendigen Unterlagen in der Sitzung der Gemeindevertretung erneut beraten werden.



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Sylvia Brücker
-Verwaltung-