Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
27/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
08.04.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss 15.05.2014 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Vorstellung des Kanalkatasters (Schmutzwasser) und den daraus folgenden Sanierungsmaßnahmen

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Das Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept, welches sich auf Wunsch der Gemeinde nur auf das Schmutzwassersystem beschränkt, sind nunmehr fertiggestellt. Herr Christian Meyer vom Ingenieurbüro Meyer aus Eckernförde wird zur Sitzung vortragen.
Es wurde sich im Vorwege der Sitzung darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird.

Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität im SW-Kanal vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird.

Somit wird der Vortrag von Herrn Meyer vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Dabei müssen die Defizite der nur singulären Betrachtung der Schmutzwasserkanäle hinsichtlich der Aussagekraft des Gesamtwerkes deutlich werden. Ferner wird er erläutern, in welchem Zustand das SW-Kanalsystem der Gemeinde Barkelsby insgesamt ist und mit welchem, grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist.

Da das Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Sollte der Wunsch der Einsichtnahme bestehen, so kann ein zusammenfassender Aktenordner in der Zeit nach der Sitzung überlassen werden.

Als Ergebnis der Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 2 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen:
Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase)
LP 1:            Grundlagenermittlung
LP 2:            Vorplanung
LP 3:            Entwurfsplanung
LP 4:            Genehmigungsplanung
LP 5:            Ausführungsplanung
LP 6:            Vorbereiten der Vergabe
LP 7:            Mitwirken bei der Vergabe
LP 8:            Bauoberleitung
LP 9:            Objektbetreuung
Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden.
Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden.
Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich.
Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Da diese Zahlen noch nicht vorliegen, kann das Honorar auch noch nicht beziffert werden. Überschlägig kann für das Erbringen der zunächst erforderlichen Leistungen nach LP 2 ein Anteil von 3-4 % der Nettobaukosten als Honorar veranschlagt werden.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Der Vertrag ist als Stufenauftrag zu verfassen und soll zunächst die LP 2 beinhalten. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen.



.....................................
Jan Andresen
-Verwaltung-