Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
41/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
21.07.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraße 27 zum 01.01.2015

Sachverhalt:

Einleitend wird zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Beschlussvorlage 30/2014, beraten am 15.05.2014 im gemeindlichen Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss, verwiesen. Danach wurde die Abgabe einer Stellungnahme vorerst vertagt. Es sollten zuerst noch Gespräche mit den angrenzenden Straßenbaulastträgern zur Übernahme der Straßenbaulast erfolgen.

Durch die Verwaltung wurden die Gespräche gesucht. Ein Verbleib der Straßenbaulast beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV SH) wurde dabei nicht in Aussicht gestellt. Dies gilt auch für den Verbleib dieses Teilstücks als Landesstraße 27. Gemäß Kreuzungsrecht beginnt die Baulast und die Unterhaltung nach der Abstufung für die Gemeinde Barkelsby am äußeren Rand des Kreisverkehrs. Die Verkehrsinsel in diesem Bereich würde ebenfalls mit in die Unterhaltung der Gemeinde fallen. Der Kreisverkehr verbleibt bei der Landesstraße 26.
Entsprechende Vereinbarungen zwischen dem LBV SH und der Gemeinde wurden bereits durch den LBV-SH vorbereitet und übersandt.

Weiterhin wurde die Stadt Eckernförde um Prüfung gebeten, ob eine Übernahme der Trägerschaft der Straßenbaulast für den betroffenen Abschnitt in Aussicht gestellt wird. Die Prüfung dauert derzeit noch an.

Im Ergebnis ist derzeit festzuhalten, dass sich die Gemeinde Barkelsby auf eine Übernahme der Straßenbaulast für das betroffene Teilstück einstellen muss. Da der LBV SH um eine Stellungnahme bis Oktober 2014 gebeten hat, wird diese Angelegenheit erneut zur Beratung gestellt.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme gegenüber dem LBV SH abzugeben:

Die Gemeinde Barkelsby spricht sich gegen eine Umstufung des im Gemeindegebiet Barkelsby befindlichen Teilstücks der L 27 (L 27 -030 Stat./km 1,931 bis L 27 -030 Stat./km 1,974) aus. Die Gemeinde verfügt erst in ca. 670 m Entfernung über die nächste Gemeindestraße. Es ist unzumutbar, für diesen untergeordneten Teilabschnitt den Winterdienst und Straßenunterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Überdies wird die Auffassung vertreten, dass sich das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich nicht wie prognostiziert verringern wird. Die Straßenbaulast sollte daher beim LBV SH verbleiben.

Die Gemeinde Barkelsby behält sich im Verfahren weitere Stellungnahmen bzw. die Einreichung von Widersprüchen vor.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:

- Übersichtsplan
- Entwurf Vereinbarung zur Übernahme der Straßenbaulast