Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss | 02.09.2014 |
Gemeindevertretung | 08.09.2014 |
Betreff: |
Verkehrsangelegenheiten, hier: Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches im Kirchenweg |
Sachverhalt: |
Anwohner haben beantragt, dass der Kirchenweg als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden möge (die Umsetzung solle geprüft werden - auch im Hinblick auf die anstehende Erneuerung der Fahrbahn). Zum "Verkehrsberuhigten Bereich" folgende Informationen seitens des Ordnungsamtes: Die Anordnung der Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich obliegt der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Für die Beantragung wäre ein entsprechender Beschluss des Straßenbaulastträgers / der Gemeinde erforderlich. Als verkehrsberuhigter Bereich wird in Deutschland eine mit Verkehrszeichen 325.1 beschilderte Straße oder Verkehrsfläche bezeichnet. Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Umgangssprachlich wird der verkehrsberuhigte Bereich häufig als "Spielstraße" bezeichnet, was aber kein verkehrsrechtlicher Begriff ist. Die Verkehrsberuhigung wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben. Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveaugleichen Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht. Innerhalb dieses Bereiches gilt:
Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereiches Zeichen 325.2 |
Abstimmungstext: |
Die Gemeinde beantragt bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Anordnung, dass der Kirchenweg als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird. |
Anlagen: |
Schreiben der Anwohner v. 08.07.2014 |