Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
54/2014
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Claudia Buhs   
 
15.10.2014

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 30.10.2014 
Gemeindevertretung 11.12.2014 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten

Sachverhalt:
Im Finanzausschuss vom 30.10.2014 wurden zur Neuregelung der in der bisherigen Satzung des gemeindlichen Kindergartens festgelegten Aufteilung der Betreuungszeiten folgende Veränderungen erarbeitet:

a) 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
b) 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
c) 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Bei der Prüfung der derzeitigen Inanspruchnahme des gemeindlichen Kindergartens wurde außerdem festgestellt, dass die 2- und 3- Tagesregelung nur sehr begrenzt genutzt wird. Daher wurde im Finanzausschuss angeregt, die 2-Tagesregelung gänzlich aus dem § 3 Abs. 4 der Satzung zu streichen und im Ü3-Bereich nur noch eine 5-tägige Betreuung anzubieten. Im U3-Bereich wird eine 3- und 5-tägige Betreuung angeboten.

Aufgrund der im Finanzausschuss erarbeiteten Veränderungen war eine Neukalkulation der Gebühren erforderlich, die als Anlage beigefügt ist.

Danach ergeben sich folgende Gebühren:

Ü3- Gruppen (5-Tagesbetrieb)
Betreuungszeit
Höhe der Gebühr
Gebühr lt. bisheriger Satzung
7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
130,00 EUR
125,00 EUR
7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
151,00 EUR
150,00 EUR
7.00 Uhr bis 16.30 Uhr
205,00 EUR
225,00 EUR

U3-Gruppe (3-Tagesbetrieb)
Betreuungszeit
Höhe der Gebühr
Gebühr lt. bisheriger Satzung
7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
156,00 EUR
150,00 EUR
7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
182,00 EUR
180,00 EUR
7.00 Uhr bis 16.30 Uhr
246,00 EUR
270,00 EUR

U3-Gruppe (5-Tagesbetrieb)
Betreuungszeit
Höhe der Gebühr
Gebühr lt. bisheriger Satzung
7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
259,00 EUR
250,00 EUR
7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
302,00 EUR
300,00 EUR
7.00 Uhr bis 16.30 Uhr
410,00 EUR
450,00 EUR

Gemäß der Satzung ist eine Ermäßigung der Gebühren für das Mittagessen aufgrund der Sozialstaffelregelung möglich. Den Unterschiedsbetrag trägt in voller Höhe die Gemeinde, da eine Erstattung des Kreises Rendsburg-Eckernförde nicht für Einnahmeausfälle des Mittagessens erfolgt. Diese Gebühr sollte daher kostendeckend erhoben werden.

Die derzeitigen Kosten für das Mittagessen betragen 3,30 EUR pro Essen zuzüglich 11,00 EUR Transportkosten pro Tag, so dass sich eine kostendeckende Gebühr von 3,45 EUR ergibt.

Die im Finanzausschuss erarbeiteten Änderungen münden in der 1. Nachtragssatzung zur Satzung für den gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Barkelsby, die als Anlage beigefügt und von der Gemeindevertretung zu beschließen ist.

Abstimmungstext:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


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Claudia Buhs
-Verwaltung-

Anlagen:
1. Kalkulation der Gebühren Kindergarten Barkelsby für 2015.

2. 1. Nachtragssatzung zur Satzung für den gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Barkelsby