Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
37/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
23.11.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss 01.01.2016 
Gemeindevertretung 16.06.2016 

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Achterworth II"

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.11.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Erweiterung Baugebiet Am Redder" beschlossen. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass vier Grundstücke des Bebauungsplanes Nr. 8 "Achterworth II" mit überplant werden müssen. Im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 8 "Achterworth II" wurde u. a. ein Waldabstand festgesetzt. Durch den künftigen Fortfall des Waldes, sind diese Festsetzungen entsprechend anzupassen.
Überdies haben zwischenzeitlich Überlegungen zu einer weiteren Ausdehnung des Geltungsbereichs in Richtung Norden stattgefunden. Unter Berücksichtigung dieser Ziele, ist der Geltungsbereich zu ändern/ zu vergrößern.

Da der neue Geltungsbereich mehrere Grundstücke des Bebauungsplans Nr. 8 berührt, ist das Verfahren als 1. Änderung und Erweiterung durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss für den bisherigen Bebauungsplan Nr. 10 für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Am Redder" wäre somit in der Konsequenz wieder aufzuheben. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 38/2015 verwiesen.   

Abstimmungstext:
  1. Für das Gebiet "Achterworth II"* wird die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
    Schaffung von neuem Wohnraum
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

* s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

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Norbert Jordan
-Verwaltung-