Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
41/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
15.12.2015

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 17.12.2015 

Betreff:
Straßenausbau "Böhnrüher Weg" von Ortsausgang Barkelsby bis L 26

Sachverhalt:
Im Mai 2014 hat die Gemeinde Barkelsby infolge des desolaten Straßenzustandes beim Kreis Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Bezuschussung einer sogenannten Deckenerneuerung des Böhnrüher Wegs vom Ortsausgang Barkelsby bis an die L 26 gestellt. Die Gemeindestraße hat die interne Bezeichnung GIK 19. Die Bezeichnung "Deckenerneuerung" beinhaltet eine Verstärkung mittels einer Profilierung aus Asphalttragschichtmaterial sowie einer neuen Asphaltdecke. Wie bereits hinlänglich beraten, kann ein schlichtes Erneuern der Asphaltdecke aus technischen Gründen mit Nichten empfohlen werden. Überdies würde diese Bauweise auch nicht bezuschusst werden.
Parallel wurde im Mai 2014 auch die Entnahme und Analyse von 3 Bohrkernen durchgeführt. Das Ergebnis attestiert einen über die Jahrzehnte gewachsenen, vierschichtigen Aufbau. Durch die Alterung und die Zunahme der Belastung hat sich das heute offensichtliche Schadensbild mit unzähligen Längs-, Quer- und Netzrissen sowie unterhaltungsaufwendigen Kantenabbrüchen und Schlaglöchern gebildet. Die Fahrbahnoberfläche ist dadurch strukturell erheblich geschädigt. Durch die Alterung ergeben sich an vermeintlich noch intakten Bereichen Ausmagerungen und Splittverluste, die mittelfristig auch weitergehende Schäden erwarten lassen. Dieser Zustand macht einen Ausbau erforderlich.

Nunmehr hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde am 14.12.2015 telefonisch bei Herrn Andresen angefragt, ob die Gemeinde Barkelsby die Deckenerneuerung in 2016 durchgeführen möchte. Aufgrund der Rangfolge der Antragseingänge kann eine Bezuschussung in 2016 in Aussicht gestellt werden. Diese Abfrage konnte erst jetzt erfolgen, weil einige andere Gemeinden aus dem Kreis RD-Eck, die auch über Maßnahmen beraten haben, in den Jahresabschlusssitzungen negative Beschlüsse gefasst haben. Damit sind noch Zuschussmittel frei. Die Zuschussquote liegt bei 55 % auf die Nettobaukosten.

Gemäß der zur Verfügung gestellten Kostenschätzung betragen die Bruttoherstellungskosten rund 162.000 €. Gegenüber einem Vollausbau mit dem Abbruch des Bestandes und der Herstellung eines komplett neuen Unter- und Oberbaus, deren Kosten mit > ½ MIO Euro anzusetzen wären, wird der Hocheinbau zweier neuer Asphaltschichten auf dem Bestand vorgeschlagen. Die bezuschussungsfähigen Bruttokosten wurden auf 139.000 € festgelegt, das entspricht einer Nettosumme von rund 116.800 € und somit einem Zuschuss von rund 64.000 €.

Am 14.12.2015 hat Herr Bürgermeister Blaas Herrn Andresen gebeten, eine Beschlussvorlage zu fertigen. Da die Gemeindevertretersitzung bereits in zwei Tagen am Donnerstag den 17.12.2015 ansteht, muss diese Vorlage als Tischvorlage nachgereicht werden. Der Bürgermeister bittet die GV um Beratung, ob der Straßenausbau durchgeführt werden soll. Ein Vertagen der Entscheidung ist nicht möglich, da der Kreis umgehend noch im Dezember eine Rückmeldung erwartet.
Sofern der Ausbau beschlossen wird, sind zweifelsohne Ausbaubeiträge zu erheben. Der Böhnrüher Weg ist hinsichtlich des Anlieger-Beitragssatzes genauso mit 25 % einzustufen wie der Mohrberger Weg. Allerdings mindern die aus FAG- und / oder GVFG stammenden Zuschussmittel von Land und / oder Bund nicht den beitragsfähigen Aufwand und entlasten daher lediglich den Haushalt der Gemeinde. Es muss aber auch erwähnt werden, dass der administrative Aufwand bei diesen Zuschussprojekten erheblich geringer ist als bei EU-Zuschussprojekten.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Straße "Böhnrüher Weg" vom Ortsausgang Barkelsby bis zur L 26 in 2016 auszubauen. Die Bauweise wird als Hocheinbau definiert. Die geschätzten Kosten von rund 162.000 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2016 bereitgestellt. Ferner wird eine Einnahmehaushaltsstelle für den Zuschuss eingerichtet.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Planer zu beauftragen, erforderliche Vergabeverfahren zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.  


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Lageplan M 1:1000
  • Kostenschätzung vom 15.12.2015
  • Ergebnis der Bohrkernanalyse aus 2014