Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
11/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anja Schnutz   
 
07.03.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss 06.06.2016 
Gemeindevertretung 16.06.2016 

Betreff:
Widmungsverfahren für die Straßen "Böhnrüher Weg" und "Rögener Weg"

Sachverhalt:
Für den Ausbau der Straßen "Böhnrüher Weg" und "Rögener Weg" sollen von den Anliegern Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben werden. Dafür ist die Widmung der Straße Voraussetzung. Da Widmungsunterlagen nicht vorhanden und die Widmungstheorie schwierig nachweisbar ist, soll aus Gründen der Rechtssicherheit die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

Die Klassifizierung der Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz ist unabhängig von der Klassifizierung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, folgende Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
Nr.
Bezeichnung
Gemarkung
Flur
Flurstück/e
1
Böhnrüher Weg (Ortslage)
Neubarkelsby
Barkelsby
1
3
Teilfläche von 13/13
52/19, 61/17, Teilflächen von 130/18, 52/16 und 134/25
2
Böhnrüher Weg (außerhalb der Ortslage)
Barkelsby
Mohrberg
3
1
Teilfläche von 134/25
Teilflächen von 2/3, 2/5 und 8/5
3
Rögener Weg
Aukamp
1
25/2

Die Einstufung der unter der Nr. 1 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße. Sie ist im Lageplan I grün dargestellt.
Die Einstufung der unter der Nr. 2 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße. Sie ist in den Lageplänen I und II rot dargestellt.
Die Einstufung der unter der Nr. 3 aufgeführten Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße. Sie ist im Lageplan III blau dargestellt.    


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Anja Schnutz
-Verwaltung-

Anlagen:
Übersichtspläne