Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 17.11.2016 |
Betreff: |
Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 |
Sachverhalt: |
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollenmöglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017. |
Abstimmungstext: |
Für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Gemeindetreff Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagsswahl am 17.-/- 24. September 2017 vorgeschlagen: Wahlvorsteher: Hans-Heinrich Köpke stellv. Wahlvorsteher: Christian Levien Schriftführer: Harald Wende stellv. Schriftführer: Rainer Hagemann Beisitzer: Sönke Greve Beisitzer: Hans Genz Beisitzerin: Silke Greis Beisitzerin: Claudia Hinrichsen Beisitzer: Ingo Schulz Beisitzer: Bernd Truelsen Reserve: Dieter Petersen |