Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
4/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
23.01.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Erstellung eines Gutachtens zur Auswirkung der Planungen "Windkraft" auf den Tourismus

Sachverhalt:
Am 19.01.2017 haben sich die Bürgermeister der Küstengemeinden (Brodersby bis Eckernförde) sowie Vertreter der Eckernförde Touristik & Marketing GmbH und der Ostseefjord Schlei zusammengefunden, um über die Auswirkungen und die mögliche Akzeptanz der Windkraftplanungen des Landes SH auf den Tourismus zu sprechen. Fachlich ergänzt wurden die Beratungen durch Herrn Dr. Schmücker vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH. Wissentlich dessen, dass der gesamte Raum Schwansen touristisch geprägt ist, erfolgte eine auf die Küstenanlieger reduzierte Beratung. Nur diese sind aktuell Schwerpunktraum für Tourismus bzw. sollen dies im Rahmen der nächsten Fortschreibung der Landesplanungen werden.

Ziel der Beratungen war es, wissenschaftlich belegbare Daten und Fakten zu erhalten, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und Regionalplans "Sachthema Windenergie" eingereicht werden können. Die letzten Erhebungen sind aus dem Jahr 2014. Die gesellschaftlichen Diskussionen zum Thema Ausbau Windkraft haben sich seitdem verändert. Damit der heutige Blickwinkel der Touristen bewertet werden kann, wäre eine neue Befragung vorzunehmen. Denkbar wäre dabei eine Befragung in den Osterferien. Insgesamt sollen 300 Befragungen stattfinden. Dies ist das Mindestmaß, um verlässliche Daten zu ermitteln. Die Kosten hierfür werden ca. 20.000,00 € brutto betragen. Aufgrund der stark differenzierten Basisdaten der einzelnen Gemeinden (Finanzkraft, Einwohner, jährliche Übernachtungen, etc.) wurde vorgeschlagen, den Aufwand solidarisch durch die sechs Küstengemeinden zu teilen. Somit würde ein Kostenanteil pro Gemeinde in Höhe von ca. 3.500,00 € entstehen. Eine Abrechnung über den Amtshaushalt im Rahmen der jeweiligen Amtsumlageschlüssel ist nicht möglich. Sofern sich weitere Gemeinden an den Kosten beteiligen wollen, ist dies grundsätzlich möglich.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, sich solidarisch mit 2.000 € Kostenanteil an dem vom Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH zu erstellenden Gutachten zu beteiligen.  


.....................................
Norbert Jordan
-Verwaltung-