Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
5/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
24.01.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss 06.02.2017 
Gemeindevertretung 20.02.2017 

Betreff:
Vorgehen bei der Umrüstung des Gemeindetreffs und der Anbauten auf LED-Beleuchtung

Sachverhalt:
Nachdem in der GV-Sitzung am 28.09.2016 beschlossen wurde, die Umrüstung in Verbindung mit der Einwerbung eines Bundeszuschusses in 2017 umzusetzen, wurden Mittel in den Vermögenshaushalt 2017 eingestellt.
  • Ausgabehaushaltsstelle 76500.93500: 40.000 €
  • Einnahmehaushaltsstelle 76500.36100:            10.000 €
Diese Summen wurden auf Basis einer sehr groben Kostenschätzung eingestellt. Möglicherweise wird es im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung noch Verschiebungen geben.

Nunmehr soll dargestellt werden, wie die konkrete Umsetzung der Maßnahme abgearbeitet werden muss.

Bei der komplizierten Antragstellung des Bundeszuschusses ist Unterstützung durch Fachleute erforderlich. Die SH-Netz AG bietet diese Unterstützung an.

Grundsätzliches:
  • Bezuschussung des Bundes läuft über den Projektträger Jülich. Sehr aufwendiges und kompliziertes Antragsverfahren (Stichworte easy-online und Nachweis von 50 % CO2-Einsparung, siehe z.B. folgender Link: https://www.trilux.com/de/themen/bmub-foerderprogramm/ueberblick/). Es bedarf dritter Hilfe, beispielsweise durch die SH-Netz AG. Die Verwaltung / das Bauamt muss auch nicht zu unterschätzenden Aufwand in die Antragstellung investieren.
  • Es steht zu befürchten, dass nur die Umrüstung der Gebäudeteile Sporthalle und Kindergarten bezuschusst werden. Das erforderliche Stromeinsparpotential von 50 % ist bei den anderen Gebäudeteilen wahrscheinlich nicht darstellbar.
  • Ausarbeitung eines technischen Leistungsverzeichnisses ist erforderlich. Das Leistungsverzeichnis nebst aller Verdingungsunterlagen muss 100 %-ig produktneutral sein. Auch hier kann die SH-Netz AG unterstützen.
  • Ausschreibung / Preisanfrage der Bauleistungen durch das Bauamt

Um abzuschätzen, ob der oben beschriebene Aufwand sich schließlich lohnt und eine Amortisation der Investition unter Berücksichtigung des Bundeszuschusses in Aussicht steht, hat Herr Andresen die jährlichen Stromverbräuche des Objektes recherchiert. Es stellte sich heraus, dass der Gemeindetreff anscheinend nur einen Stromanschluss hat, über den alle Gebäudeteile angeschlossen sind. Über eine Aufteilung anhand der Flächenanteile am Gesamtgebäude werden die Kosten den einzelnen Haushaltsstellen zugeordnet. Nach dem Anbau an den KiGa hat es zwar eine Veränderung gegeben, die in der folgenden Tabelle aber zunächst unberücksichtigt bleibt.



-
Feuerwehr
7 %
-
KiGa 
24 %
-
Sporthalle  
56 %
-
Gemeindetreff    
13 %

graphic

Hinweis: Die Einzelverbräuche in den einzelnen Gebäudeteilen ist anhand der Flächenprozentanteile nur theoretisch berechnet. Zu diesen Stromverbräuchen tragen neben der Beleuchtung auch noch andere Verbraucher bei (Heizung, Umwälzpumpen, Küche, Ladeerhaltung FW-Fahrzeuge, Maskentrocknung…). Deswegen hat Herr Andresen einen Beleuchtungsanteil von 70 % angenommen.

Legt man diese Verbrauchsdaten zugrunde und geht man von einem Planungsaufwand von bis zu 4.000 € sowie einem 40 %-igen Bundeszuschuss aus, so kann abgeschätzt werden, dass sowohl eine Umrüstung auf LED als auch eine Beantragung eines Bundeszuschusses wirtschaftlich ist. Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass sich eine Amortisationszeit von über 10 Jahren ergibt. Unabhängig von diesen Gesichtspunkten sind zahlreiche Leuchten der Sporthallenbeleuchtung ohnehin defekt und bedürfen sowieso eines Austausches. Durch die Umrüstung auf LED-Technik mit erheblich längeren Standzeiten wird nebenbei der Bauhof um die Tätigkeit der häufigen Leuchtmittelwechsel im Gebäude entlastet.

Folgender Projektzeitenplan kann sich ergeben:
  • Förderantrag bis Einreichfrist 30.09.2017 (ggf. noch bis Ende März 2017 möglich)
  • Danach muss die Bewilligung des Zuschusses abgewartet werden. Spätestens Anfang 2018 wird diese Bewilligung vorliegen. D.h. wahrscheinlich wird die Umrüstung auf LED erst 2018 realisiert werden können.
  • Start eines Wettbewerbs unter Einbeziehung der örtlichen Fachunternehmen.
  • Vergabe der Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter
  • Umrüstungsarbeiten
  • Erstellung Verwendungsnachweis und Dokumentation für den Projektträger Jülich.
  • Festsetzungsbescheid über Zuschuss  

Abstimmungstext:
Kein Beschluss erforderlich. Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.  


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Jan Andresen
-Verwaltung-