N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 11.05.2011.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Maren Block
2. stellv. Bürgermeister Friedrich Hammer
Gemeindevertreter Karl-Christoph Jensen
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Kohrt
1. stellv. Bürgermeister Helmut Prager
Gemeindevertreter Gerd Schütt
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
LVB/Protokollführer Gunnar Bock
Gast Frank Springer
Investor Hollesen
Architekt Loeck
Gemeindearbeiter Klann und Pohl

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schönhagen, südlich Schloßstraße"
Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 15/2011
6. Bebauungsplan Nr. 13 "Schönhagen, südlich Schloßstraße"
Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 16/2011
7. 1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Ferienhausgebiet Seestern"
7.1 a) Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 13/2011
7.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 14/2011
8. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet über:
  • das von der Landjugend organisierte Osterfeuer
  • die Beachtung der Straßenreinigungssatzung
  • das Kanalkataster
  • den morgigen Baubeginn für den Bau der Druckrohrleitung nach Kappeln
  • das Solarmobil, welches am 24.05. von der E.ON zur Verfügung gestellt wird
  • den Einbruch im Strandhuus


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Als TOP 12 wird im nichtöffentlichen Teil eingefügt: „Auftragsvergabe Klärschlammentsorgung“


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schönhagen, südlich Schloßstraße"
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 15/2011

Mit Antrag vom 05.04.2011 stellt Herr Winkler einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Erstellung eins Bebauungsplanes für den südlichen Bereich der Schloßstraße.
Derzeit weist der Flächennutzungsplan der Gemeinde hier eine landwirtschaftliche Fläche aus.
Der Landschaftsplan steht dieser Planung nicht entgegen.
Aus städtebaulicher Sicht würde durch die Überplanung eine Abrundung der Ortslage stattfinden.

Herr Springer erläutert, dass durch den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) der Gemeinde Brodersby wieder Entwicklungspotentiale zur Verfügung stehen. Die angedachte Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet.


Bauausschussvorsitzender Hammer teilt mit, dass der Bauausschuss die Planung einstimmig befürwortet.
GV Jensen lehnt die Planung aus Gleichheitsgrundsätzen ab, da ein entsprechender Bauantrag früher bereits einmal abgelehnt wurde.


Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 11. Änderung aufgestellt,
die für das Gebiet "Schönhagen, südliche Schloßstraße“ folgende Änderung der Planung vorsieht: - Ausweisung eines Wohngebietes *
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Spinger in Busdorf beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bebauungsplan Nr. 13 "Schönhagen, südlich Schloßstraße"
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 16/2011

Mit Antrag vom 05.04.2011 stellt Herr Winkler einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Erstellung eins Bebauungsplanes für den südlichen Bereich der Schloßstraße.
Derzeit weist der Flächennutzungsplan der Gemeinde hier eine landwirtschaftliche Fläche aus.
Der Landschaftsplan steht dieser Planung nicht entgegen.
Aus städtebaulicher Sicht würde durch die Überplanung eine Abrundung der Ortslage stattfinden.

Herr Springer erläutert, dass eine einfache Abrundungssatzung hier nicht zum Tragen kommt, sondern ein B-Plan zu erstellen ist. Auf den Erhalt der Lindenreihe sollte hingewirkt werden.


Beschluss:

1. Für das Gebiet Schönhagen, südliche Schloßstraße wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: - Ausweisung eines Wohngebietes *
  
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Ferienhausgebiet Seestern"

zu TOP 7.1 a) Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 13/2011

Zur touristischen Weiterentwicklung und Standortstärkung ist ein laufender Betrieb in der Gaststätte „Seestern“ zwingend erforderlich.

Trotz intensiver Bemühungen seitens der Besitzer und der Gemeinde Brodersby, ist es in den vergangenen Jahren nicht gelungen einen Betreiber für die Gaststätte zu finden. Die Gründe hierfür sind vor allem in dem schlechten baulichen Zustand der Gaststätte und der fehlenden Betreiberwohnung zu vermuten.

Die Gemeinde hat zwischenzeitlich Gespräche mit dem Grundstücksbesitzer und Investor, der Amtsverwaltung und dem Planungsbüro hinsichtlich der Umgestaltung und besseren Vermarktung geführt.
Es wurde ein Konzept entwickelt, welches eine langfristig funktionierende Restauration ermöglicht.

Erforderlich wird hierzu die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10.
Da die Voraussetzungen für eine vereinfachte Änderung bestehen, wird dies Verfahren durchgeführt.


Die Gemeindevertretung begrüßt die Planung insbesondere wegen der Umsetzung der bisher für das Ostseebad Schönhagen fehlenden Restauration.


Beschluss:

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 „Ferienhausgebiet Seestern“ soll nun wie folgt geändert werden:
            - Ergänzung der Nutzungen (Betriebsleiterwohnung, Freizeiteinrichtungen, touristisch-
gewerblich genutzte Ferienwohnungen, Räume für Betriebspersonal)
            - Anhebung der Firsthöhe auf max. 9,75 m
            - Erhöhung der GRZ
            - geringfügige Baugrenzverschiebung
            - Geschossigkeit max. III
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
                                                                                      
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.
  1. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im vereinfachten Verfahren abgesehen werden.
  1. Von der frühzeitigen Unterrrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  1. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
  1. Der Aufstellungsbeschluss der Teilaufhebung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 10 vom 21.11.2006 wird aufgehoben.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 14/2011

s. Beschlussvorlage 13/2011

Sollten zum Zeitpunkt der Auslegung bereits wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen, sind diese öffentlich auszulegen.


Architekt Loeck stellt die konkrete Planung des Bauvorhabens vor und beantwortet Fragen.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet “Ferienhausgebiet Seestern“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt:

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen mit den nach der Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse erübrigt sich mangels anwesender Einwohner/innen.



Gunnar Bock  Christian Schlömer 
Protokollführer  Bürgermeister