N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 22.12.2011.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  18.05 Uhr
Ende der Sitzung:  19.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Maren Block
2. stellv. Bürgermeister Friedrich Hammer
Gemeindevertreter Karl-Christoph Jensen
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Kohrt
1. stellv. Bürgermeister Helmut Prager
Gemeindevertreter Gerd Schütt
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
LVB/Protokoll Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 19/2011
6. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schönhagen - südlich Schloßstraße"
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 21/2011
7. Bebauungsplan Nr. 13 "Schönhagen, südliche Schloßstraße"
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 22/2011
8. Sanierung des öffentlichen Gehwegs zwischen dem "Am Mittelkamp" und "Am Brekenbarg" in Schönhagen
  Beschlussvorlage - 28/2011
9. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 26/2011
10. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 30/2011
11. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
  Beschlussvorlage - 31/2011
12. Geschwindigkeitsreduzierung 30 km / h Westerfelder Weg und Drasberger Weg
  Beschlussvorlage - 33/2011
13. Kostenbeteiligung für den Neubau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz des TSV Nordschwansen-Karby
  Beschlussvorlage - 29/2011
14. Einrichtung eines Gästeinformationssystemes
  Beschlussvorlage - 36/2011
15. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 35/2011
16. Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby, Ortsteil Schönhagen (Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 34/2011
17. Erstellung eines Gemeindewappens
  Beschlussvorlage - 40/2011
18. IV. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Brodersby
  Beschlussvorlage - 41/2011
19. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 37/2011
20. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 39/2011
21. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
24. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters

Nachdem die letzte Sitzung erst vor kurzem stattgefunden hat, erfolgt kein weiterer Bericht.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

TOP 5 „Antrag auf einen Zuschuss für den dänischen Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V.“ entfällt. Die weiteren TOP´e verschieben sich entsprechend.


zu TOP 5. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 19/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Für die Gemeinde Brodersby wurde über eine mögliche Ausweisung von Flächen beraten. Unter Berücksichtigung des im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes vorgelegten Kartenmaterials standen jedoch keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Bei einer Änderung der Rahmenbedingungen würde die Gemeinde über die Angelegenheit neu entscheiden.

Wie dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die Rahmenbedingungen noch weiter verschärft. Das Gemeindegebiet Brodersby ist vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit Ausschlussgebiet dar.

Durch die Verwaltung wird auf ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Kreis RD-ECK am 15.09.2011 hingewiesen. Ergänzend zum vorstehenden Sachverhalt wurde durch den Kreis RD-ECK angeregt, über eine mögliche Stellungnahme zum erstmalig kartographisch dargestellten charakteristischen Landschaftsraum zu beraten. Dieser könnte ggf. für künftige Planvorhaben, z. B. Ausbau der Stromnetze, nachteilige Folgen haben.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass durch die Bezeichnung „charakteristischer Landschaftsraum“ keine Einschränkungen für die Gemeinde Brodersby entstehen dürfen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schönhagen - südlich Schloßstraße"
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 21/2011

Die Gemeindevertretung hat am 11.05.2011 die nötigen Planungen für die Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich der südlichen Schloßstraße beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 12.07.2011 eine positive Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 27.05.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen wurden die Planungen überarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist.


Beschluss:

1. Die Entwürfe der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet “Schönhagen - südlich Schloßstraße“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bebauungsplan Nr. 13 "Schönhagen, südliche Schloßstraße"
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 22/2011

Die Gemeindevertretung hat am 11.05.2011 die nötigen Planungen für die Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich der südlichen Schloßstraße beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 12.07.2011 eine positive Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 27.05.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen wurden die Planungen überarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist.


Beschluss:

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet “Schönhagen, südliche Schloßstraße“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
   
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Sanierung des öffentlichen Gehwegs zwischen dem "Am Mittelkamp" und "Am Brekenbarg" in Schönhagen
Beschlussvorlage - 28/2011

Sowohl der Bürgermeister als auch die Mitarbeiter des Bauhofes werden des öfteren auf den Zustand des öffentlichen Gehweges zwischen den Erschließungsstraßen „Am Mittelkamp“ und „Am Brekenbarg“ angesprochen. Die Anlieger, insbesondere der Sprecher des Reihenhauses „Am Mittelkamp 24 - 31“, fordern eine Sanierung, da der Weg uneben ist und Unfallgefahren birgt.

Am 28.09.2011 besichtigt Herr Klann zusammen mit Herrn Andresen den Zustand des Weges. Der Weg ist natürlich nicht in einem neuwertigen Zustand, die angrenzenden Borde sind teilweise im Privateigentum der Anlieger und sind verkippt. Über die gesamte Fläche der Plattenbefestigungen zeigen sich kleine Versätze zwischen den einzelnen Gehwegplatten durch Setzungen und / oder Hebungen. Aufgrund des in sich aber einheitlichen Zustands scheint Herrn Andresen allerdings eine punktuelle Reparatur nicht sinnvoll. Es können kaum Stellen ausgemacht werden, die qualitativ prioritär zu bewerten wären. Regelrechte Unfallgefahren (Versätze > 2 cm) konnten subjektiv nicht ausgemacht werden.
Wenn die vorhandenen Unebenheiten beseitigt werden sollen, dann bleibt eigentlich nur die Aufnahme und Neuverlegung der gesamten Wegebefestigung. Die Kosten dafür mögen folgendermaßen geschätzt werden:

Länge: 110 lfdm
Breite: 1,75 m
zahlreiche Schächte integriert
Befahrbarkeit mit Gerät kam möglich
  • Aufnehmen der Platten von der Mitte her jeweils zu den Seiten mit Paletten und Hubwagen
  • Zwischenlagern der Platten auf den Wendehammern
  • Wurzeln etc. aus dem Unterbau beseitigen
  • Richten von Borden...
  • Herstellung eines neuen Planums und Wiederverlegung der gelagerten Platten von den Seiten zur Mitte
  • Angleichen der Schächte und Umpflastern mit Mosaik
==> geschätzter Aufwand für die Arbeiten:
  • Eine Woche mit drei Facharbeitern, weitesgehend Handarbeit:    4.500 €
  • Abfuhr von Boden und defekten Platten:         250 €
  • Zufuhr von Planumsmaterial 0/2 sowie zu ersetzenden Platten   250 €

                                                Summe netto             5.000 €
                                                + MwSt.                         950 €
                                                Summe brutto             5.950 €
                                                Summe gerundet            6.000 €
                                                            
Möglicherweise wäre es einen Versuch wert, die Platten mit einem Pflastenrüttler mit Rollenunsatz abzurütteln und so kleine Unebenheiten auszugleichen. Dazu müsste allerdings geprüft werden, ob es sich um 8 cm starke Platten handelt, da dünnere Platten brechen würden.


Beschluss:

Der Zustand des öffentlichen Gehweges zwischen den Erschließungsstraßen „Am Mittelkamp“ und „Am Brekenbarg“ soll weiterhin beobachtet werden. Eine Sanierung wird zurückgestellt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 26/2011

In vielen Gemeinden stellt das sog. „wilde Plakatieren“ ein Problem dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist. Die Gemeindevertretung hält jedoch die bestehenden Regelungen für die Gemeinde Brodersby für erprobt, so dass es keiner neuen Satzung bedarf.


Beschluss:

Der Erlass einer neuen Satzung ist nicht erforderlich. Die bisherigen Regelungen sollen weiter Anwendung finden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 30/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 01.01.2002 30,00 € für den ersten, 40,00 € für den zweiten und 50,00 € für jeden weiteren Hund.
Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die gültige Satzung enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.


Beschluss:

Die II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Brodersby wird in der vorgelegten Fassung mit folgender Änderung beschlossen:

§ 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Steuer beträgt jährlich:
            für den ersten Hund            40 €
            für den zweiten Hund            55 €
            für jeden weiteren Hund            65 €


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
Beschlussvorlage - 31/2011

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.


Beschluss:

Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Feuerwehrgerätehaus Brodersby

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:
Wahlvorsteher:             Christian Schlömer
stellv. Wahlvorsteher: Friedrich Hammer
Schriftführer/in:            Maren Block
stellv. Schriftführer/in: Birgit Schwartz-Sander
Beisitzer/in:            Karl-Christoph Jensen
Beisitzer/in:            Hans-Heinrich Kohrt
Beisitzer/in:            Helmut Prager
Beisitzer/in:            Gerd Schütt
Beisitzer/in:            Claus-Hermann Thomsen              


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Geschwindigkeitsreduzierung 30 km / h Westerfelder Weg und Drasberger Weg
Beschlussvorlage - 33/2011

Am 08.11.2011 wurde anl. eines Ortstermines seitens Vertretern der Gemeinde Brodersby der Wunsch geäußert, dass die Straßen Westerfelder Weg und Drasberger Weg mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km / h versehen werden sollten.

Ferner stellt der Bauausschussvorsitzende Hammer ein Beschilderungskonzept für den Strand- und Kurbereich Schönhagen vor.


Beschluss:

Es soll ein Antrag gestellt werden bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km / h im Westerfelder Weg und Drasberger Weg.

Außerdem sollen Kosten für die Umsetzung des genannten Beschilderungskonzeptes ermittelt werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Kostenbeteiligung für den Neubau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz des TSV Nordschwansen-Karby
Beschlussvorlage - 29/2011

Der TSV Nordschwansen-Karby stellt den Antrag, den Nebau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz mit 400 € zu unterstützen.
Der jetzige Ballfangzaun auf dem B-Platz besteht schon seit etlichen Jahren. Da dieser Zaun mittlerweile marode geworden ist, wird eine Erneuerung notwendig.


Beschluss:

Der TSV Nordschwansen-Karby wird für den Neubau des Ballfangzaunes auf dem B-Platz von Seiten der Gemeinde Brodersby mit 400 € unterstützt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Einrichtung eines Gästeinformationssystemes
Beschlussvorlage - 36/2011

Ab der Badesaison 2012 müssen die Betreiber der Badestellen ihre Gäste über die Qualität Wassers an der Badestelle informieren. Im Zusammenhang mit dieser Vorschrift ist es sinnvoll, ein allgemeines Informationssystem für die Gäste aufzubauen. Die Gemeinde Damp hat dies im Ostseebad Damp bereits durchgeführt. Das System wurde durch die Mehrheit der Gemeindevertreter besichtigt.

Durch dieses System können die Gäste zusätzlich über Wetter, Veranstaltungen, Gastronomie, Aktionen oder Veranstaltungen in der Region und vieles mehr informiert werden. Der tatsächliche Umfang der Informationen wäre mit dem Angebotsersteller abzuklären.

Weiterhin ist es sinnvoll, dies in Kombination mit der Errichtung einer Kamera für die DLRG zu verbinden. Die DLRG-Einsatzkräfte können hierdurch sehr große Strandabschnitte bei Gefahrensituationen überblicken und den Bereich mit dem 35 fachen Zoom heranholen.

Das System ist im Ostseebad Damp seit dem Frühjahr 2011 in Betrieb. Die Gemeinde Damp hat hiermit sehr gute Erfahrungen gemacht. Von den Gästen wird das Informationssystem sehr gut angenommen. Bei einer ersten Auswertung im Herbst 2011 hat sich herausgestellt, dass von den Gästen am Meisten die Informationen über die Badewasserqualität angeklickt werden.

Bei dem Gästeinformationssystem handelt es sich um ein sehr innovatives Projekt, welches in der Gemeinde Damp durch die Aktivregion gefördert wurde.

Die Einzelheiten des Systems können den Vorlagen entnommen werden.

Die Kosten betragen ca. 15.000 €. Wenn eine Förderung durch die Aktivregion erfolgt, könnte ein Zuschuss von 55 % fließen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass Gästeinformationssystem grundsätzlich einzuführen. Ein Förderantrag ist zu stellen. In den Haushalt 2012 sollen die Kosten eingestellt werden. Die Maßnahme soll unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung durchgeführt werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschlussvorlage - 35/2011
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DanRevision GmbH, Flensburg-Handewitt, hat den Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2010 erstellt und den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 vorgelegt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Bericht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby muss nunmehr den Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert feststellen und den Beschluss fassen, den Jahresverlust in Höhe von 83.399,25 EUR auszugleichen.

Beschluss:
Durch Beschluss wird der Jahresabschluss 2010 der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby in der geprüften Fassung unverändert festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 83.399,25 EUR wird durch die Gemeinde ausgeglichen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby, Ortsteil Schönhagen (Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 34/2011

Aufgrund der Übergabe des Abwassers aus dem Ortsteil Schönhagen nach Kappeln und der damit verbundenen Schließung der Kläranlage war eine Neukalkulation der Gebühren für die Abwasserbeseitigung erforderlich.
Diese ergibt einen absoluten Abwasserpreis von 2,64 € pro m³ Abwasser.
Aufgeteilt auf Grundgebühren und Zusatzgebühren für Schmutzwasser ergeben sich folgende Beträge:

Grundgebühr:
Wasserzähler bis 2,5 qn            144,00 € p.a.
            bis 6 qn 345,60 € p.a.
            bis 10 qn            576,00 € p.a.
            bis 50 qn 2880,00 € p.a.

Zusatzgebühr:
pro m³ Abwasser 1,60 €.

Die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert.

Die weiteren Änderungen haben redaktionellen Charakter und dienen der rechtssicheren Anwendbarkeit durch die Verwaltung.


Beschluss:

Die II. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby, Ortsteil Schönhagen (Gebührensatzung) wird beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Erstellung eines Gemeindewappens
Beschlussvorlage - 40/2011

I. Historische Begründung des Wappens:

Das Wappen ist dreigeteilt. Es bezieht sich auf die drei Ortsteile Brodersby, Höxmark und Schönhagen, aus denen die Gemeinde Brodersby besteht.
Im linken oberen Teil steht ein dreiblättriger Eichenzweig, welcher die große Eiche im Ortsteil Brodersby symbolisiert, die unter Denkmalschutz steht. Die drei Blätter verweisen auch auf die drei Ortsteile.
Im rechten oberen Teil stehen drei grüne Ähren mit zusammengestellten Stielen, welches ebenfalls auf den Zusammenschluss der drei Dörfer verweist. Des Weiteren stehen sie für den ehemaligen Gutsbetrieb Schönhagen mit seinem Schloss, welches heute eine Reha-Klinik ist. Sie verdeutlichen aber auch die bedeutende Rolle der Landwirtschaft hinsichtlich der Wirtschaft in der Gemeinde. Brodersby und Höxmark wurde 1268 erstmals erwähnt. 1876 wurde Brodersby selbständige Landgemeinde. Das Gut Schönhagen entstand 1711 aus einem Meierhof in Höxmark. Der gleichnamige Gutsbezirk bestand bis 1928.

Im unteren Teil ist ein schwimmender Schwan dargestellt. Der Schwan gibt die geographische Lage der Gemeinde Brodersby auf der Halbinsel Schwansen wieder. Der blaue Hintergrund und die weißen Wellen bezeugen den hohen Stellenwert der Ostsee mit dem Tourismus im Ostseebad Schönhagen, verweisen auch gleichzeitig auf den Schwansener See, der zum Teil in der Gemeinde liegt.

II. Wappenentwurf

In Silber eine erhöhte eingebogene blaue Spitze. Oben rechts ein dreiblättriger grüner Eichenzweig, oben links drei gefächerte grüne Ähren. Unten über fünf silbernen Wellenfäden ein silberner Schwan.


Beschluss:

I. Die historische Begründung des Wappens wird beschlossen.

II. Die Gemeindevertretung entscheidet sich für den vorliegenden Wappenentwurf.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. IV. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Brodersby
Beschlussvorlage - 41/2011

Die Gemeindevertretung hat den Entwurf für das gemeindliche Wappen sowie dessen Beschreibung beschlossen. Somit ist es rechtlich erforderlich, das Wappen und Siegel in die Hauptsatzung einzuarbeiten. Das geschieht durch den vorliegenden Entwurf der IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Brodersby.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die IV. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Brodersby in der vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 37/2011

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 39/2011
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Auch ist der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2012 erstellt worden und muss ebenfalls beraten und beschlossen werden.
Die Zahlen und Erläuterungen ergeben sich aus dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012, das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2015, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2012 und die nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2012 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.105.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.105.000,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      252.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      252.600,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.
Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.



Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2012
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 22.12.2011 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
225.400,00 €
 
 
 

die Aufwendungen

217.400,00 €
 
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €
 
 
 

der Jahresverlust

63.000,00 €
 
 

1.2. im Vermögensplan

die Einzahlungen

8.000,00 €
 
 
 

die Auszahlungen

8.000,00 €
 
 
 
 


 
2.
Es werden festgesetzt:
 
 
 
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaß- nahmen auf

0,00 €
 
 

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- gungen auf

0,00 €
 
 

2.3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €
 


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Einwohnerfragestunde

Fragen zum Gästeinformationssystem und zum Dorfbild Schönhagen werden vom Bürgermeister beantwortet.


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 24. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.



Gunnar Bock  Christian Schlömer 
Protokollführer  Bürgermeister