N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 22.03.2012.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
1. stellv. Bürgermeister Helmut Prager
Gemeindevertreter Gerd Schütt
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Maren Block (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Friedrich Hammer (entschuldigt )
Gemeindevertreter Karl-Christoph Jensen (entschuldigt )
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Kohrt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Jürgen Pillatzke

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Brodersby sowie Ernennung.
  Beschlussvorlage - 6/2012
6. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Brodersby sowie Ernennung.
  Beschlussvorlage - 7/2012
7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2012
8. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 9/2012
9. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 5/2012
10. Verbindungsleitung zwischen der neuen Schmutzwasserpumpstation auf der ehemaligen Kläranlage und dem 600 m³-Stahlbetonbehälter
  Beschlussvorlage - 11/2012
11. Oberflächenentwässerung Erlengrund
  Beschlussvorlage - 10/2012
12. Erstellung einer Gemeindeflagge
  Beschlussvorlage - 2/2012
13. V. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Brodersby
  Beschlussvorlage - 3/2012
14. Kosten für Gemeindeflaggen und Wappenaufkleber
  Beschlussvorlage - 12/2012
15. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters

Herr Bürgermeister Schlömer berichtet über folgende Punkte:

- Herr Hammer ist aus der SPD-Fraktion ausgetreten und ist fraktionsloses Mitglied der
Gemeindevertretung
- Behälter auf dem Klärwerk wurden demontiert, dafür hat die Gemeinde 1.300,- € erhalten
- Verlängerung der Strandpromenade fast abgeschlossen 


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Schlömer beantragt, den TOP 5 „Einwohnerfragestunde“ als TOP 15 vor den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu setzen, da die Geschäftsordnung der Gemeinde dies so vorsieht.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Tagesordnung entsprechend des Antrages zu ändern.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Brodersby sowie Ernennung.
Beschlussvorlage - 6/2012

Die Freiwillige Feuerwehr Brodersby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 23.02.2012 Herrn Björn Steffen zum Gemeindewehrführer gewählt. Herr Steffen kann heute abend leider nicht anwesend sein.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Björn Steffen zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Brodersby zu.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Brodersby sowie Ernennung.
Beschlussvorlage - 7/2012

Die Freiwillige Feuerwehr Brodersby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 19.03.2012 Herrn Matthias Schlömer zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Matthias Schlömer zum stellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Brodersby zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Matthias Schlömer zum stellv. Gemeindewehrführer vor.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Brodersby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2011.


Die stellvertretende Ausschussvorsitzende, Frau Schwartz-Sander erläutert kurz die Eckdaten der Jahresrechnung 2011. Des Weiteren werden die Erläuterung zur Jahresrechnung sowie die Haushaltsüberschreitungen den Anwesenden dargestellt.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Brodersby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2011
Beschlussvorlage - 9/2012
Steuerberater Jürgen Pilatzke, Kiel, hat den Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2011 erstellt und vorgelegt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Jahresabschluss.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DanRevision GmbH, Flensburg-Handewitt, wird für die vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses drei Wirtschaftsjahre zusammen fassen. Ein Prüfbericht wird im Jahre 2014 vorgelegt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby muss nunmehr den Jahresabschluss unverändert feststellen und den Beschluss fassen, den Jahresverlust in Höhe von 49.269,35 EUR auszugleichen.

Herr Pilatzke verteilt eine geringfügig geänderte Abschlussbilanz und trägt diese in ihren einzelnen Positionen vor. Aufgrund der Zustimmung der Kommunalaufsicht ist eine Prüfung der Jahresbilanz nicht mehr jährlich notwendig, sondern alle drei Jahre rückwirkend für jedes einzelne Jahr. Der Unterschuss für das Wirtschaftsjahr 2011 ist erheblich geringer als im Vorjahr, obwohl die Witterung gegenüber 2010 schlechter war. Frau Schwartz-Sander verweist auf den hohen Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten. Herr Schlömer vertritt die gleiche Auffassung, erläutert aber gleichzeitig die nicht vorhandene Möglichkeit, dies an den Eigentümer auszuzahlen. Diese finanziellen Mittel können für Investitionen im Kurbetrieb genutzt werden, z. B. für Sandaufspülungen. Bei diesen Geldern handelt es sich auch um Abschreibungsbeträge für Reinvestitionen.
  


Beschluss:
Durch Beschluss wird der Jahresabschluss 2011 der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby in der vorgelegten Fassung unverändert festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 49.269,35 EUR wird durch die Gemeinde ausgeglichen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 5/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.


Herr Bürgermeister erläutert den Anwesenden den Sachverhalt und die Vorlage. Frau Schwartz-Sander gibt zu bedenken, dass ein solcher Beschluss kontraproduktiv zu den vorhandenen Krippenplätzen sein könnte. Herr Schlömer verweist hierzu auf die z. Zt. besetzten Krippenplätze in der Kinderkrippe Sternschnuppe. Bei der geplanten Förderung der Kindertagespflege handelt es sich um ein Zusatzangebot.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen und auf zwei Jahre befristet.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verbindungsleitung zwischen der neuen Schmutzwasserpumpstation auf der ehemaligen Kläranlage und dem 600 m³-Stahlbetonbehälter
Beschlussvorlage - 11/2012

Zwischen der neuen Schmutzwasserpumpstation und dem 600 m³-Stahlbetonbehälter könnte eine feste Verbindungsleitung gebaut werden. Diese könnte dazu dienen, um bei Havarien an der Druckrohrleitung zwischen Schönhagen und Olpenitz oder am weiterführenden System bis nach Kappeln eine Zwischenspeicherung, des aus dem Ortsnetz Schönhagen kommenden Abwassers, zu ermöglichen.
Für die Herstellung dieser Verbindungsleitung einschließlich der erforderlichen Erd- und Anschlussarbeiten an die beiden Fixpunkte wurde ein Angebot einer Fachfirma eingeholt. Dieses schließt mit rund 10.000 €.

Die eingeplanten und in den Haushalt 2011 eingestellten und nach 2012 übertragenen Mittel für den Bau der neuen Druckrohrleitungsverbindung nach Olpenitz sind ausgeschöpft. Daher wäre diese zusätzliche Leistung separat zu finanzieren. Vornehmlicher Zweck dieser Leitung ist eine Erhöhung der Betriebssicherheit. Es ließe sich über 2-3 Tage das ankommende Abwasser zwischenspeichern und anschließend sukkzessive wieder in die Pumpstation zurückführen. Natürlich ist mit derartigen Havarie-Szenarien nicht häufig zu rechnen, allerdings ist es auch nicht auszuschließen.

Alternativ zum Bau der Leitung wäre im Bedarfsfall ein Zwischentransport mittels Anhängerfass zwischen Pumpensumpf und Betonbehälter möglich. Vom Dienstleister werden rund 85 €/h brutto berechnet.


Herr Schlömer verweist auf § 8 des Versorgungsvertrages mit der Schleswag Abwasser, wonach die Gemeinde für die Leitung nach Kappeln verantwortlich ist. Eine solche Verbindungsleitung zum Stahlbetonbehälter wäre nur für Notfälle. Innerhalb der Gemeindevertretung besteht Einvernehmen, dass eine solche Maßnahme nicht notwendig ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die feste Leitungsverbindung zwischen Pumpe und Behälter zu bauen. Die Fiananzierung der erforderlchen Mittel erfolgt über den Nachtrag.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Oberflächenentwässerung Erlengrund
Beschlussvorlage - 10/2012

Bei starken Regenereignissen gelangt Oberflächenwasser vom “Holmer Weg“ und vom “Erlengrund“ auf tiefergelegene private Grundstücke. Dieser bereits häufiger aufgetretene Umstand war die Ursache dafür, dass Beschwerden seitens der Anlieger gegenüber der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung geäußert wurden. Um Abhilfe zu schaffen, wird von der Bauamtsverwaltung folgende technische Lösung vorgeschlagen:
  • Der beiläufige Entwässerungsgraben (Mulde) im “Holmer Weg“ sollte nachprofiliert werden, um mehr Regenwasser aufnehmen zu können.
  • Im “Erlengrund“ ist eine einseitige Betonmuldenrinne mit zwei Regeneinläufen zu setzen. Um das anfallende Oberflächenwasser nicht über die Rinne hinweg schießen zu lassen, ist es sinnvoll, diese durch ein leicht erhöhtes Tiefbord zu begrenzen. Die beiden Regeneinläufe entwässern über eine mitzuverlegende Rohrleitung, die an die in unmittelbarer Nähe befindliche öffentliche RW-Entwässerungsleitung angeschlossen wird.  


Herr Bürgermeister Schlömer erläutert kurz die Oberflächenwasserproblematik in den Straßen „Holmer Weg“ und „Erlengrund“ sowie die daraus resultierenden Probleme für die dort tiefergelegenen privaten Grundstücke. Hier ist die Gemeinde verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.


Beschluss:

Dem zuvor beschriebenen Sachverhalt wird entsprochen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage zu veranlassen und die Baumaßnahme an den günstigsten Bieter zu vergeben und umzusetzen.  


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erstellung einer Gemeindeflagge
Beschlussvorlage - 2/2012
Nach der Genehmigung des Gemeindewappens bestand auch der Wunsch nach einer Gemeindeflagge.
Das Wappen wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.12.2011 angenommen. Nach der Bearbeitung des genehmigten Wappens wurde auch ein Entwurf für eine Flagge beim Landesarchiv eingereicht.
Hieraus ergab sich die nachfolgend aufgeführte Ausführung für die Flagge, bei der die zu beachtende Ausführung des Landesarchivs, eingearbeitet wurde.
Flaggenbeschreibung:
„Auf dem gleichmäßig waagerecht geteilten gelb-blauen Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.“

Frau Schwartz-Sander gibt bekannt, da sie gegen das Wappen gestimmt hat, wird sie auch gegen diesen und den beiden folgenden Punkten mit „Nein“ stimmen.


Beschluss:
Es wird beschlossen, dem vorgelegten Flaggenentwurf zuzustimmen. Er wird als Anlage dem Originalprotokoll beigefügt.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. V. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Brodersby
Beschlussvorlage - 3/2012

Die Gemeindevertretung hat den Entwurf für die gemeindliche Flagge sowie dessen Beschreibung beschlossen. Somit ist es rechtlich erforderlich, die Flagge in die Hauptsatzung einzuarbeiten. Das geschieht durch den vorliegenden Entwurf der V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Brodersby.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Brodersby in der vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Kosten für Gemeindeflaggen und Wappenaufkleber
Beschlussvorlage - 12/2012

Die Gemeinde Brodersby hat sich letztes Jahr für ein Wappen entschieden und darüber beschlossen. Nachträglich soll jetzt aus dem Gemeindewappen auch die Gemeindeflagge beschlossen werden.
Dadurch entsteht grundsätzlich ein Bedarf an Gemeindeflaggen und Wappenaufklebern untern den Einwohnern sowie bei den Urlaubsgästen.
Für einen Anfangsbestand von 50 Gemeindeflaggen sind ca. 1.750,- € zu veranschlagen. Für Aufkleber entstehen Kosten von ca. 1,- € pro Stück. Hierbei ist es abhängig, wieviele Aufkleber bestellt werden. Folglich wären für diese beiden Wappenartikel ein Haushaltsansatz von ca. 2.300,- € in den Nachtragshaushalt aufzunehmen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, für die Anschaffung von Gemeindeflaggen und Wappenaufklebern einen Kostenansatz von 2.300,- € in den Nachtragshaushalt aufzunehmen. Diese sollen dann zu einem noch festzusetzenden Preis verkauft werden.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Einwohnerfragestunde

1. Es wird nachgefragt, ob das gemeindliche Wappen privat genutzt werden kann. Es wird
mitgeteilt, dass jegliche Nutzung durch Dritte von der Gemeinde zu genehmigen ist.
2. Die Pflasterung Olpenitzer Weg / Ecke Ellerüher Weg ist wieder abgesackt, wo die
Gasleitung verlegt wurde. Das Bauamt soll diesbezüglich Kontakt mit der E.ON aufnehmen.
3. Ob die Möglichkeit besteht, das Gemeindewappen noch zu verändern, wird
verneint, da dieses schon beschlossen wurde. Für ein Wappen bestehen heraldische
Vorschriften, die zu beachten sind.
4. Es wird mitgeteilt, dass das Gehwegpflaster auf der Höhe Karbyer Weg 2, ebenfalls
abgesackt ist. Das Bauamt soll die Angelegenheit prüfen. 
5. Es wird nach der Möglichkeit gefragt, ob die Feuerwehr eine Aktion „Saubere Gemeinde“
wie in anderen Gemeinden durchführen kann. Eine solche Aktion ist nicht Aufgabe der
Feuerwehr. Wenn in der Vergangenheit eine solche Aktion durchgeführt wurde,
haben meistens die Feuerwehrkameraden und deren Angehörige gesammelt. Hierzu wären
dann alle Bürger aufgerufen.
6. Durch Einwohner wird auf die Verkrautung des Löschteiches hingewiesen. Daher wird die
Frage gestellt, ob dieser nicht ausgebaggert werden sollte. Das Bauamt soll diese Frage
prüfen.
7. Es wird die Problematik bezüglich der Geschwindigkeit der großen landwirtschaftlichen
Fahrzeuge auf der Dorfstraße diskutiert. Dies gilt vor allem für die Maistransporte zur
Biogasanlage. Zur Zeit fahren die Gülletransporte zum Auftragen der Gülle auf die
landwirtschaftlichen Flächen. Hierzu erläutert Gemeindevertreter Thomsen die GülleVO und
die Verpflichtungen der Landwirte beim Aufbringen der Gülle. Das Ordnungsamt / Bauamt
soll prüfen, ob es bei der Baugenehmigung der Biogasanlage Auflagen gab oder ob das
Ordnungsamt etwas gegen die großen schweren Fahrzeuge auf der Hauptstraße in
Brodersby veranlassen kann.


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.



Christian Schlömer  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer