N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 15.05.2012.

Sitzungsort:  im Strandhus in Schönhagen, Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Maren Block
2. stellv. Bürgermeister Friedrich Hammer
Gemeindevertreter Karl-Christoph Jensen
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Kohrt
1. stellv. Bürgermeister Helmut Prager
Gemeindevertreter Gerd Schütt
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Schleswag Abwasser GmbH Herr Jan Schliep

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Schönhagen, südliche Schloßstraße"
5.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 13/2012
5.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 14/2012
6. Bebauungsplan Nr. 13 für den Bereich "Schönhagen, südliche Schloßstraße"
6.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 15/2012
6.2 b) abschließender Beschluss des B-Planes sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 16/2012
7. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Nordhagener Straße", Schönhagen
  Beschlussvorlage - 20/2012
8. Erlass einer Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Nordhagener Straße" in Schönhagen
  Beschlussvorlage - 21/2012
9. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 17/2012
10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 18/2012
11. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters

Herr Bürgermeister Schlömer berichtet über folgende Angelegenheiten:

- neue Hinweisschilder am Strand montiert
- neues Sprungrettungstuch im Rahmen der Gemeindewehrübung am 07.05. eingeweiht
- Infoveranstaltung zum Thema „Patientenverfügung“ im Juli, Referent Herr Dr. Reinicke


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Schlömer stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen neuen TOP 14 „Auftragsvergabe“ im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu erweitern.
Aufgrund einer Änderung in der Gemeindeordnung sind grundsätzlich alle Tagesordnungspunkte öffentlich zu beraten. Bei der Einladung zur Sitzung erfolgt künftig ein Vorschlag, welche TOP nicht öffentlich beraten werden sollten. Über die Form der Beratung stimmt dann die Gemeindevertretung ab. Da Einigkeit über die Nichtöffentlichkeit zu den TOP 12 und 13 sowie den neuen TOP 14 besteht, soll en'block abgestimmt werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die TOP 12 und 13 sowie den neuen TOP 14 unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu beraten.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Schönhagen, südliche Schloßstraße"

zu TOP 5.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 13/2012

Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 15.02.2012 bis 16.03.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 24.01.2012 hierüber informiert, erneut am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 27.05.2011.


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer- wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behörden-/TöB-Bet.  vom 24.01.2012 (öff.Auslegung v. 15.02. – 16.03.2012)
hier11. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Brodersby und
          B-Plan Nr. 13 „Schönhagen südlich Schloßstraße“
 
 
Datum:
Bedenken:
2.
Schl.-Holst. NetzAG
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
Moltkeplatz 17
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr S.-H.
durch den LBV-SH

15.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländl. Räume des Landes Schl.- Holst.
Abt. Naturschutz, Forstwirtschaft u. Jagd
 

17.
Forstbehörde Nord
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
13.03.2012
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (ehem. Staatl. Umweltamt)
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
21.
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
06.02.2012
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
14.03.2012
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Nordschwansen
 
 
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
32.
Wasser-und Bodenverband
"Schleibek-Olpenitz"
 
 
34.
Entwässerung/ Techniker
i. Hause
03.02.2012
s. Stellungnahme
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
06.03.2012
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
z. Hd. Frau Nortrud Rosenberg
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
 
 
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung und Regionalplanung
 
 
44.
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 

Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
48.
Gemeinde Dörphof
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
50.
Gemeinde Karby
30.01.2012
keine
54.
Stadt Kappeln
Bauabteilung
Postfach 1226
24372 Kappeln
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 14/2012

s. Beschlussvorlage 13/2012


Herr Bürgermeister Schlömer erläutert auf Nachfrage von Frau Block, die in diesem Zusammenhang notwendige Alternativprüfung. 


Beschluss:

b) Beschluss/ -empfehlung
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 11.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Die zusammenfassende Erklärung zum Bauleitplan wird zur Kenntnis genommen - § 6 (5) BauGB

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bebauungsplan Nr. 13 für den Bereich "Schönhagen, südliche Schloßstraße"

zu TOP 6.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 15/2012

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 für den Bereich „Schönhagen, südliche Schloßstraße“ der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 15.02.2012 bis 16.03.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 24.01.2012 hierüber informiert, erneut am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 27.05.2011.


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer- wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behörden-/TöB-Bet.  vom 24.01.2012 (öff.Auslegung v. 15.02. – 16.03.2012)
hier11. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Brodersby und
          B-Plan Nr. 13 „Schönhagen südlich Schloßstraße“
 
 
Datum:
Bedenken:
2.
Schl.-Holst. NetzAG
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
Moltkeplatz 17
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr S.-H.
durch den LBV-SH

15.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländl. Räume des Landes Schl.- Holst.
Abt. Naturschutz, Forstwirtschaft u. Jagd
 

17.
Forstbehörde Nord
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
13.03.2012
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (ehem. Staatl. Umweltamt)
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
21.
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
06.02.2012
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
14.03.2012
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Nordschwansen
 
 
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
32.
Wasser-und Bodenverband
"Schleibek-Olpenitz"
 
 
34.
Entwässerung/ Techniker
i. Hause
03.02.2012
s. Stellungnahme
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
06.03.2012
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
z. Hd. Frau Nortrud Rosenberg
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
 
 
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung und Regionalplanung
 
 
44.
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 

Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
48.
Gemeinde Dörphof
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
50.
Gemeinde Karby
30.01.2012
keine
54.
Stadt Kappeln
Bauabteilung
Postfach 1226
24372 Kappeln
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 b) abschließender Beschluss des B-Planes sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 16/2012

s. Beschlussvorlage 15/2012

Für die Erschließung ist noch eine Planung sowie ein Vertrag zu erarbeiten.


Beschluss:

b) Beschluss/ -empfehlung
Der Bebauungsplan Nr. 13, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Die zusammenfassende Erklärung zum Bauleitplan wird zur Kenntnis genommen.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Nordhagener Straße", Schönhagen
Beschlussvorlage - 20/2012

Der Bebauungsplan Nr. 9 „Nordhagener Straße“ wurde am 12.06.2002 rechtskräftig. Es erfolgte eine Überplanung des Bestandes u. a. mit dem Ziel der Festsetzung von Höhen für bauliche Anlagen und von Maßnahmen der Baugestaltung.
Als Art der baulichen Nutzung finden sich im gesamten B-Planbereich die Ausweisungen: Wohn-, Dorf- sowie Wochenendhausgebiet.

Aufgrund eines Normenkontrollantrages entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 12.08.2004, dass der Bebauungsplan Nr 9 „Nordhagener Straße“ bezüglich der Gemeinschaftsgaragen-Anlage, des Wohnweges und des Feldweges und damit der Baufelder 15, 16 und 17 unwirksam ist.

Um die Rechtskraft für diesen Teilbereich wieder herzustellen, leitet die Gemeinde ein Änderungsverfahren ein, nachdem einige Vertreter ein Gespräch mit dem Kreisbauamt und der Amtsverwaltung geführt haben (Erschließung, Zulässigkeit von Vorhaben).


Herr Schlömer erläutert den Anwesenden die Sachlage und die Beschlussvorlage.


Beschluss:

1. Der Bebaungsplan Nr. 9 für das Gebiet “Nordhagener Straße“ in Schönhagen soll wie folgt geändert werden:
  • Wiederherstellung der Rechtskraft eines Teilbereiches unter Berücksichtigung der ursprünglichen Planungsinhalte

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Nordhagener Straße" in Schönhagen
Beschlussvorlage - 21/2012

Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde, sobald sie einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat, zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre erlassen.
Inhalt der Veränderungssperre:
  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.


Herr Bürgermeister Schlömer stellt die Notwendigkeit zum Erlass einer Veränderungssperre dar.


Beschluss:


I. Beschlusstext der Veränderungssperre:


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby hat in ihrer Sitzung vom 15.05.2012 aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bek. v. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) (zuletzt geänd. durch Art. 1 des Gesetztes v. 22.07.2011, BGBl. I S. 1509) folgende Satzung beschlossen:


Satzung der Gemeinde Brodersby vom 15.05.2012 über die Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Nordhagener Straße" in Schönhagen, umgrenzt von der Nordhagener Straße im Norden, dem Feldweg und landwirtschaftlichen Flächen im Süden und angrenzender Bebauung im Osten und Westen (s. auch Übersichtsplan).


§ 1

Zu sichernde Planung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby hat in ihrer Sitzung am 15.05.2012 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet der Gemeinde Brodersby, "Nordhagener Straße", die 1. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.


§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der Karte, die als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.


§ 3

Rechtswirkung der Veränderungssperre

(1)   In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen

1.         Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:

a)   Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen, oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird,

b)   Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtung, Ablagerung einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach a) sind,


2.         erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- und anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.


(2)   Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.


(3)   Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.


§ 4

Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung im Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, von der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Falle außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.



II. Der Beschluss über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.



Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 17/2012

Seit 2008 laufen die Planungen für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals. Im Frühjahr 2010 erfolgte die erstmalige Auslegung der Planfeststellungsunterlagen. Durch die seinerzeit vorgebrachten Stellungnahmen haben die Anrainerkommunen der Ostseeküste (Eckernförder Bucht) und die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die Planungsgruppe zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beim Wasser und Schifffahrtsamt, eine Vereinbarung über die Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals treffen können.

Die Vielzahl vorgebrachter Stellungnahmen hat die Planfeststellungsbehörde dazu veranlasst, die Planfeststellungsunterlagen erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt dabei in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 15.05.2012. Stellungnahmen können bis spätestens 29.05.2012 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden (es zählt das Eingangsdatum).

Sofern eine Betroffenheit im Bereich der einzelnen Änderungsmaßnahmen vorliegen sollte, also nicht ausschließlich von der ursprünglichen Planung betroffen ist, hat man die Möglichkeit eine Einwendung zu erheben. Es ist nicht erforderlich, bereits erhobene Einwendungen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan erneut zu erheben. Die bisher erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin Gegenstand des Verfahrens.

Die Änderungen der vorliegenden Planfeststellungsunterlagen beziehen sich auf folgende Punkte:

Kurve Landwehr (Baulos 1)
  • Reduzierung der Eingriffe im Böschungskörper im Bereich der nördlichen Zufahrtsstraße zur Fähre Landwehr
  • Einrichtung einer neuen Umschlagstelle für Schuten östlich der Fährstelle Landwehr (Kkm 87,135 bis 87,360)
  • Rückverlegung von Baufeldgrenzen

Wittenbeker Kurve (Baulos 2)
  • Verlegung der Umschlagstelle nach Osten (Kkm 90,060 bis 90,275)
  • Überarbeitung der Zufahrtsrampe an die verlegte Umschlagstelle
  • Verschiebung der Wendestelle bzw. der Betriebswegsausweiche für LKW auf dem Betriebsweg nach Kkm 89,57 bzw. 87,9
  • Ausführung einer flacheren Böschungsneigung

Kurve Groß Nordsee (Baulos 4)
  • Verlegung der Baustraße 4b östlich der Waldfläche „Im Linden"

Gerade Königsförde (Baulos 5)
  • Anschluss des oberen Wirtschaftsweges an die Straße Bökenrott
  • Anpassung des Wendehammers an der Dorfstraße in Königsförde
  • Zusätzliche Zuwegung zum unteren Betriebsweg für Fußgänger und Radfahrer
  • Schaffung von Ersatzparkflächen im Bereich der Gaststätte „Lindenkrug"
  • Änderung der Straßenanbindung Ziegeleiweg

Spülfeldkomplex Flemhude
  • Verkleinerung der Baustelleneinrichtungsfläche und Begrenzung des Baufeldes
  • Geringfügige Vergrößerung des Eingriffsbereichs im Bereich der Umschlagstelle
  • Umlagerung des im Flemhuder See gewonnenen Materials in den südlichen Bereich des Sees
  • Herstellung von Steininseln im Flemhuder See
  • Veränderte Trassierung der neuen Zufahrtstraße
  • Gestaltung des Strohweges vom Einmündungsbereich der neuen Zufahrt bis zur K67
  • Profilierung eines neuen bepflanzten Erdwalls südlich des Spülfeldkomplexes als Verbringungs- und Kompensationsfläche
  • Errichtung eines Sportbootanlegers als Ersatz für Sportbootreede

Verbringungsflächen
  • Veränderter Zuschnitt der Ablagerungsfläche „Warleberg Süd"
  • Verlegung der Förderbandtrasse nach Osten
  • Änderung der Entwässerungsführung der Ablagerungsfläche „Warleberg Zentral"
  • Veränderte Nutzhöhen der Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz Schinkel /Kippland"
  • Änderung der Zufahrt 4b zur Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz, Ziegelgrube"

Nassbaggergutverbringung in die Kieler Bucht
  • Reduzierung der Verbringungsfläche von 3,75 km2 auf 0,81 km2 durch Aufhöhung bis auf 14 m Wassertiefe - jetzige Tiefe ca. 20 m
  • Anlage eines Steinfeldes vor Bookniseck, Waabs als Kompensationsmaßnahme

Darüber hinaus hat der Vorhabensträger den Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung für vorgezogene Teilmaßnahmen gem. § 14 Abs. 2 Wasserstraßengesetz zurückgenommen.

Zum Steinfeld kann von hier angemerkt werden, dass dies aus den im Trockenabtrag separierten Findlingen (>30 cm Durchmesser) angelegt und - sofern genügend Findlinge vorhanden sind - weitere auf der Verbringungsfläche abgelegt werden soll/en. Nach telef. Rücksprache wurde die Planänderung damit begründet, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) dies als Kompensation des geplanten Eingriffs fordert. Aus verschiedenen Bereichen wurde vorrangig Strandbek ausgewählt. Die Steine sollen dabei unter der Wasseroberfläche in einem Bereich von ca. drei ha abgelegt werden. Ziel ist die Ansiedelung von Pflanzen und Tieren. Das LLUR hat sich zwischenzeitlich ausführlich zur geplanten Maßnahme geäußert und die näheren Beweggründe für das Vorhaben geschildert. Betreffend des Steinfeldes ist Herr Prof. Malcherek gehört worden. Dieser hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Herstellung geäußert.

Steine für den Küstenschutz oder einen Buhnenbau stehen hingegen nicht zur Verfügung. Evtl. überschüssige Steine sollen, wie bereits erwähnt, auf der Verbringungsfläche abgelegt werden.

Die Fachgutachten wurden überdies um eine Einschätzung der langfristigen Auswirkungen der Verbringung von Nassbaggergut in die Ostsee ergänzt. Die Inhalte stellen im wesentlichen auf Schwerpunkte ab, die für die Anrainergemeinden sekundär von Bedeutung sind. Dies sind u. a. die Tierwelt und die Entwicklungsprognose nach Abschluss der Ablagerung.


Herr Bürgermeister Schlömer berichtet über die Änderungen im Planfeststellungsverfahren hinsichtlich der Verbringungsfläche für das Nassbaggergut und der Errichtung eines künstlichen Riffs vor Waabs. Herr Schlömer vertrtitt die Auffassung, dass das Nassbaggergut aufgrund vermutlicher Rückstände nicht in die Ostsee gehört. Herr Jensen schließt sich der Auffassung von Herrn Schlömer an. Mehr als das Ergebnis, welches sich aus dem durchgeführten Monitoring ergab, konnte nicht erwartet werden. Auf Nachfrage von Frau Schwartz-Sander, teilt Herr Schlömer mit, dass jede Schutte, die Nassbaggergut ausbringen soll, beprobt wird. Die Messergebnisse, die die Sonden im Wasser bezüglich der Wasservertrübung ermitteln, sind dann im Internet einzusehen.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung der bisher eingereichten Stellungnahme sowie der Vereinbarten Monitoring-Maßnahmen wird auf die Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme verzichtet.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 18/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.


Herr Schlömer informiert darüber, dass sich für Brodersby hinsichtlich der Teilfortschreibung keine Änderungen ergeben haben. Abzuwarten bleibt, welche Auswirkungen durch den charakteristischen Landschaftsraum für Brodersby entstehen könnten. Es dürfen sich dadurch keine Nachteile ergeben.


Beschluss:

Das die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll wird zur Kenntnis genommen.

Die bisherige Stellungnahme, dass es durch die charakteristischen Landschaftsräume zu keinen Nachteilen für die Gemeinde Brodersby kommen darf, wird weiterhin aufrecht erhalten.

Der Bürgermeister wird legitimiert ggf. weitere Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einwohnerfragestunde

Es wird angefragt, wann die Maßnahme „Umbau Seestern“ umgesetzt wird. Hierzu wird mitgeteilt, dass die Planung sehr positiv erfolgt ist, aber ein Termin für die Umsetzung kann nicht genannt werden. Die Gemeinde hat ihre Möglichkeiten ausgeschöpft. Es wird in diesem Zusammenhang nach den ausbleibenden Steuereinnahmen durch diesen Betrieb gefragt. Herr Schlömer verweist hierzu auf den Zeitrahmen, wann bei einem neuen Betrieb zum ersten Mal Gewerbesteuer zu zahlen ist. 
Des Weiteren wird nach den Gewerbesteuereinnahmen durch die Solaranlage gefragt. Hierzu wird auf das Steuergeheimnis verwiesen. Herr Schlömer erläutert auch kurz die Problematik auf die Planung der Gewerbesteuereinnahmen. Dabei geht er auf die Zahlung der Gewerbesteuerumlage durch die Gemeinde und die Gefahr von hohen Gewerbesteuerrückerstattungen und deren Verzinsung ein.
Ein Anlieger aus der Straße “Mittelkamp“ berichtet über die Probleme der dortigen Anlieger aufgrund einer Anzeige, hinsichtlich der nicht genehmigungsfähigen Nutzung des Dachraumes der Häuser als Wohnraum. Die Häuser in der Nachbarstraße „Am Brekenbarg“, die den Raum ebenfalls als Wohnraum nutzen, werden allerdings nicht überprüft. Herr Schlömer ist durch das Amt über diesen Vorgang unterrichtet wurden. Das Verfahren wird aber vom Kreis als Bauaufsicht durchgeführt. Die Gemeinde kann diesen Zustand durch Aufstellung eines B-Plans für diesen Bereich legitimieren. Die Kosten des Verfahrens wären dann aber von den Anliegern zu tragen. Dadurch würde eine einheitliche Lösung für alle entstehen. 


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.

Weitere Informationen:

1. Zum Antrag von Frau Schwartz-Sander zur Entkrautung des Löschwasserteiches in Brodersby
  - Es handelt sich um keinen offiziellen Löschwasserteich und eine Entkrautung muss von der UNB genehmigt werden, Löschwasser kann aber durch die Feuerwehr, trotz Verkrautung, entnommen werden

2. Neue Feuerwehrhelme sind bestellt

3. Badebetrieb Schönhagen
  - DLRG : ab Juni ein Wachgänger, ab Ferienzeit voller Dienst, ab September wieder reduzierter Dienst
  - Neues Boot für die DLRG
  - Bojen werden mit einem GFK-Boot durch die Gemeinde selber gesetzt
  - Badeinsel muss wieder durch einen Taucher befestigt werden

4. Neue Spielgeräte aufgestellt

5. 2 Freischneider für die Gemeindearbeiter gekauft

6. Bushaltestelle höher gesetzt

7. Ein Hinweisschild eines Vermieters aus dem öffentl. Straßenbereich entfernt

8. Übergabe Chronikordner durch Herrn Jensen bis 15. Juni

9. NABU-Hütte Schwansener See, Deckungslücke von 40.000,- €

10. Mitgliedschaft Gemeinde Brodersby bei der Interessengemeinschaft Küstenschutz



Christian Schlömer  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer