N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 15.12.2014.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  19.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Maren Block
Gemeindevertreter Peter Kühlcke
Gemeindevertreter Michael Mikulsky
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
1. stellv. Bürgermeister Dieter Olma
Gemeindevertreter Helmut Prager
2. stellv. Bürgermeister Michael Sander
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Björn Steffen
Gemeindevertreter Jürgen Thietje
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
5. Zuschuss für den Förderverein e. V. Grundschule Karby für eine Tanzprojektwoche
  Beschlussvorlage - 45/2014
6. Kostenübernahme für Kinderhort- und Krippenplätze
  Beschlussvorlage - 40/2014
7. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kurabgaben für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 48/2014
8. Erlass einer Tourismusabgabesatzung für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 49/2014
9. Jahresabschlüsse des Kurbetriebes Schönhagen für die Wirtschaftsjahre 2011-2013
  Beschlussvorlage - 51/2014
10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 43/2014
11. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 44/2014
12. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

TOP 5 Einwohnerfragestunde wird an das Ende des öffentlichen Teils gelegt.
TOP 13 wird nicht öffentlich behandelt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet über:
  • die Verschönerung des Dorfteiches
  • den neuen Vertrag zum touristischen Betrieb
  • ein Gespräch mit derStadt Kappeln zur Kurabgabe und zur Strandpromenade
  • die Aufstellung 2 neuer Bänke
  • die Nichtabnahme der Asphaltflickarbeiten
  • die Anschaffung einer Geschwindigkeitsmessanlage
  • die Anschaffung des Feuerlöschfahrzeuges für die FFw Brodersby
  • diverse Einsätze der Feuerwehren


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Zuschuss für den Förderverein e. V. Grundschule Karby für eine Tanzprojektwoche
Beschlussvorlage - 45/2014

Der Förderverein e. V. Grundschule Karby steht zurzeit für die Grundschule Karby in der Planung, eine Projektwoche mit JuMoTiS zu veranstalten. JuMoTiS bringt ein Tanzprojekt an die Schule, durch das emotionale, soziale und kognitive Fähigkeiten gefördert werden. Bei den Teilnehmern werden durch einen methodisch-didaktischen, bewegungsorientierten und vor allem straff strukturierten Tanz-Unterricht die Konzentration und das Durchhaltevermögen gestärkt. Durch kreative Ideen wird die Phantasie bei allen angeregt und das gewohnte Bewegungsrepertoire erweitert. Der Tanzunterricht wird von professionellen Tanzpädagogen die gesamte Woche begleitet. Zum Anschluss findet eine große Tanz-Aufführung statt. (www.jumotis.de)

Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 4.200,00 €.
Der Förderverein hat den Wunsch dieses großartige Projekt an der Grundschule Karby anbieten zu können, kann jedoch die gesamte Summe nicht alleine tragen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Förderverein e. V. Grundschule Karby für die Tanzprojektwoche einen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Kostenübernahme für Kinderhort- und Krippenplätze
Beschlussvorlage - 40/2014

Der Elternbeirat der Ev.-Luth. Kindergärten "Pezzettino" und "Sternschnuppe" in Karby hat einen Antrag auf Bezuschussung der Hortbetreuung von Grundschülern in den vorgenannten Einrichtungen gestellt.

Der Nahbereichsschulverband Kappeln hat dies bis vor einiger Zeit miteinem Betrag in Höhe von 105,00 EUR pro Kind und Monat bezuschusst. Diese Bezuschussung wurde aufgrund der Eröffnung der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule in Karby eingestellt.

Die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule erfolgt von Montag bis Donnerstag in der Zeit bis 15.15 Uhr, am Freitag bis 13.15 Uhr. Die Hortbetreuung in den Kindergärten erfolgt hingegen auch in den Ferien sowie am Freitagnachmittag.

Nach Besprechung der Bürgermeister der beteiligten Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark wird vorgeschlagen, einen freiwilligen Zuschuss für die Hortbetreuung in den Ev.-Luth. Kindergärten Karby in Höhe von 60,00 EUR pro Kind und Monat zu zahlen.

Finanzausschussvorsitzender Thietje berichtet, dass der Finanzausschuss vorschlägt, den Anteil von 105,00 € monatlich insgesamt zu übernehmen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, auf Antrag der Eltern die Kosten in Höhe von 105 € monatlich für Kinderhort- und Krippenplätze ab dem 01.01.2015 zu übernehmen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kurabgaben für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 48/2014

Die Gemeindevertretung hat am 01.07.2014 beschlossen eine ganzjährige Kurabgabe umzusetzen; aufgrund des Finanzausschussbeschlusses vom 08.10.2014 und des Vorgesprächs in der Amtsverwaltung am 20.10.2014 wurde eine neue Kurabgabesatzung erarbeitet.

Im folgenden werden wesentliche Änderungen erläutert:
  • Der Satzung wird eine Liegenschaftskarte beigefügt, um das Erhebungsgebiet nach § 10 Abs.2 KAG klar zu bestimmen.
  • Definition des abgabenpflichtigen und befreiten Personenkreises wurde der aktuellen Rechtsprechung angepasst.
  • Ermäßigung der Kurabgabe um 50 % für Schwerbehinderte, die eine Behinderung von 80% und mehr (bisher 100 %) nachweisen und deren Begleitperson
  • Festlegung der Abgabensätze in § 5 aufgrund der neuen Haupt- und Nebensaisonzeiten und der entsprechenden Kalkulation für das Jahr 2015
  • Aktualisierung der Vorschriften zu Pflichten und Haftung der Wohnungsgeber, Datenverarbeitung und Ordnungswidrigkeiten


Beschluss:

Die Kurabgabensatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer Tourismusabgabesatzung für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 49/2014

Mit Wirkung vom 01.08.2014 hat der Landesgesetzgeber in § 10 Kommunalabgabengesetz (KAG) den Begriff der Fremdenverkehrsabgabe durch die sog. Tourismusabgabe ersetzt. In seiner Sitzung am 08.10.2014 hat sich der Finanzausschuss bereits mit dem Erfordernis einer Satzungsänderung beschäftigt und beschlossen, dass der Gemeindevertretung ein entsprechender Satzungsentwurf vorgelegt werden soll.

Im folgenden werden wesentliche Änderungen erläutert:
  • In der kompletten Satzung wird der Begriff "Fremdenverkehr" durch den Begriff "Tourismus" ersetzt.
  • Der Satzung wird eine Liegenschaftskarte beigefügt, um § 10 Abs. 6 Satz 2 KAG Rechnung zu tragen (hinreichende Bestimmung des Erhebungsgebietes).
  • Einbeziehung der rechtsfähigen Personenvereinigungen in den Kreis der Abgabepflichtigen und Streichung von Haftungsbestimmungen für Verpächter und Vermieter wegen fehlender Ermächtigungsgrundlage (Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung).
  • Die Abgabenpflicht bezieht sich auf das ganze Kalenderjahr.
  • Streichung von Befreiungsmöglichkeiten, weil diese im Ermessen der Gemeinde stehen und hinsichtlich der Abgabengerechtigkeit rechtlich sehr umstritten sind.
  • Anpassung der Definition der Vorteilseinheit an die aktuelle Rechtsprechung
  • Festlegung der Abgabensätze in § 7 aufgrund der Kalkulation für das Jahr 2015
  • Klare Beschreibung der Mitwirkungspflichten der Abgabepflichtigen
  • Aktualisierung der Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Ordnungswidrigkeiten
  • Überarbeitung der Begrifflichkeiten in den Anlagen 1 bis 4 zu § 6 Abs.2 der Satzung


Beschluss:

Die Tourismusabgabesatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Jahresabschlüsse des Kurbetriebes Schönhagen für die Wirtschaftsjahre 2011-2013
Beschlussvorlage - 51/2014

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DanRevision GmbH, Flensburg-Handewitt, hat die Jahresabschlüsse des Kurbetriebes Schönhagen für die Wirtschaftsjahre 2011-2013 erstellt und die Berichte über die Prüfung vorgelegt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus denBerichten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby muss nunmehr die Jahresabschlüsse in der geprüften Fassung unverändert feststellen.


GV Olma hatte im Finanzausschuss diverse Fragen gestellt, deren Beantwortung nicht zur Zufriedenheit der Gemeindevertretung erfolgt ist. Es wird vorgeschlagen, den Wirtschaftsprüfer zu einer gesonderten Sitzung der Gemeindevertretung einzuladen und die Angelegenheit zu vertagen.


Beschluss:

Dem vorstehenden Vorschlag wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 43/2014

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben beieinzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 44/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2015 unddie nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2015 werden beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.189.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.189.600,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      307.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      307.700,00 EUR

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2015
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 15.12.2014 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
303.100,00 €
 
 
 
die Aufwendungen
311.700,00 €
 
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €
 
 
 

der Jahresverlust

8.600,00 €
 
 
1.2. im Vermögensplan
die Einzahlungen
0,00 €
 
 
 
die Auszahlungen

0,00 €
 
 
 
 

 
2.
Es werden festgesetzt:
 
 
 
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaß- nahmen auf

0,00 €
 
 
2.2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- gungen auf

0,00 €
 
 

2.3.
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €
 


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Einwohnerfragestunde

Die Frage nach der beabsichtigten Art und Weise der Flüchtlingsunterbringung ab März 2015 in Höxmark wird vom Bürgermeister und vom Amtsdirektor umfassend beantwortet.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben

Eine Bekanntgabe erübrigt sich, da keine weitere Öffentlichkeit mehr zugegen ist.



Gunnar Bock  Christian Schlömer 
Protokollführer  Bürgermeister