N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 30.03.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.33 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Maren Block
Gemeindevertreter Peter Kühlcke
Gemeindevertreter Michael Mikulsky
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
1. stellv. Bürgermeister Dieter Olma
Gemeindevertreter Helmut Prager
2. stellv. Bürgermeister Michael Sander
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Jürgen Thietje
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Björn Steffen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
5. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Brodersby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Brodersby
  Beschlussvorlage - 1/2017
6. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Brodersby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark
  Beschlussvorlage - 2/2017
7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2017
8. Bezuschussung Kühlfahrzeug für die Kappelner Tafel e. V.
  Beschlussvorlage - 5/2017
9. Betriebskostenabrechnung 2015 der Stadt Kappeln über die gemeinsame Kläranlagennutzung
  Beschlussvorlage - 6/2017
10. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby für das Gebiet "Schönhagen, südlich Schlossstraße"
10.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 7/2017
10.2 Abschließender Beschluss der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 8/2017
11. Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby für das Gebiet "Schönhagen, südlich Schlossstraße"
11.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 9/2017
11.2 Satzungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 10/2017
12. Weiteres Vorgehen zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich zwischen Torhaus und Schlossbrücke
  Beschlussvorlage - 12/2017
13. Sachstand zum Bau einer DLRG-Wache in Schönhagen, Sanierungen am Strandhus im Rahmen der Unterhaltung
  Beschlussvorlage - 13/2017
14. Aufstellung eines Badewagens in Schönhagen
  Beschlussvorlage - 16/2017
15. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Schlömer stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen neuen nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt 19 "Bauanfragen und Bauanträge" zu erweitern. Des Weiteren beantragt er, dass im Rahmen des TOP "Bericht des Bürgermeisters" Frau Geibel von der GLC und Herr Kraack von Schäferwagen Manufaktur kurz über das geplante Projekt "Aufstellung eines Badewagens in Schönhagen" informieren. Darüberhinaus schlägt der Bürgermeister vor, die TOP 16 - 18 ebenfalls nicht öffentlich zu beraten.

Gegen die Anträge erhebt sich kein Widerspruch.

Weitere Anträge werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Herr Bürgermeister Schlömer berichtet über folgende Punkte:

- Gespräch mit der Landesplanung über das Neubaugebiet "Tennishalle" und einer evtl.
Velegung des Werkhofs auf das Klärwerkgelände
- Buhnenerneuerung nach dem Hochwasser
- Feststellungsergebnis, dass der Strandwall ein Regionaldeich ist und somit in der
Unterhaltung des WaBo's Schleibek liegt
- Beginn Umbau Feuerwehrgerätehaus 03.04.2017
- Demonstration gegen Windkraft in Schwansen am 15.04.2017 in Waabs


Frau Geibel und Herr Kraack informieren über das geplante Projekt Strandschlafen in Schönhagen in einem Badewagen. Die Kurzpräsentation und ein Flyer werden dem Protokoll beigefügt. Frau Geibel berichtet über die Entwicklung "Schlafen am Strand" u. a. über den Schlafstrandkorb, der letztes Jahr den Tourismuspreis erhalten hat. Herr Kraack stellt die Schäferwagen Manufaktur vor und die Möglichkeit, im nostalgischem Rahmen am Strand zu übernachten. Beide sehen hierin keine Konkurrenz zum bisher vorhandenen Übernachtungsangebot. Es ist eine gute Marketingidee für Schönhagen. Bestimmte Punkte wie Müllentsorgung usw. müssen über eine Servicefirma geregelt werden.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Brodersby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Brodersby
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.
 
Herr Thietje erläutert kurz den Hintergrund der Satzung sowie die darin enthaltenen Wertgrenzen.

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Brodersby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Brodersby wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Brodersby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark
Beschlussvorlage - 2/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.
 

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Brodersby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2016.

Herr Thietje informiert über einzelne geprüfte Ergebnisse zu Haushaltsstellen aus dem Vermögenshaushalt, festgestellte Haushaltsüberschreitungen und das Ergebnis der Jahresrechnung.

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Brodersby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bezuschussung Kühlfahrzeug für die Kappelner Tafel e. V.
Beschlussvorlage - 5/2017
Der Bürgermeister der Stadt Kappeln ruft mit Schreiben vom 05.12.2016 (siehe Anlage) zu einer Spende zu Gunsten der Kappelner Tafel e. V. auf.

Durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Kappelner Tafel e. V. werden Menschen, regelmäßig Familien mit Kindern, die lediglich über geringe oder gar kein Einkommen verfügen, mit Lebensmitteln versorgt. Kam dieser Personenkreis vor Jahren noch aus dem Stadtgebiet Kappelns, so lässt sich heute vermehrt feststellen, dass auch aus entfernteren Orten dieses Angebot genutzt wird.

Immer umfangreichere Lebensmitteltransporte von den Geschäften im Kreisgebiet zum Ausgabeort im Begegnungszentrum Kappeln-Ellenberg mit einer unterbrochenen Kühlkette machen die Beschaffung eines weiteren Kühlfahrzeuges notwendig. Die hierfür erforderlichen Kosten in Höhe von 36.000 € können bisher nur zum Teil über Spenden aufgebracht werden. Weiteres Sponsoring ist notwendig.
Herr Sander schlägt vor, den Zuschuss an die Kappelner Tafel e. V. zweckgebunden zu erteilen.

Beschluss:
Die Gemeinde Brodersby erteilt der Kappelner Tafel e. V. eine zweckgebundene Bewilligungszusage in Höhe von 1.000 € für die Anschaffung eines Kühlfahrzeuges. Die Zusage erlischt mit Ablauf des Jahres 2017, wenn bis dahin kein gültiger Kaufvertrag dem Bürgermeister oder dem Vertreter im Amt vorgelegt wird.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Betriebskostenabrechnung 2015 der Stadt Kappeln über die gemeinsame Kläranlagennutzung
Beschlussvorlage - 6/2017
Gemäß dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die gemeinsame Kläranlagennutzung mit der Stadt Kappeln hat sich die Gemeinde Brodersby im Verhältnis der Abwassermengen an den Betriebs- und Unterhaltungskosten für die Kläranlage Kappeln zu beteiligen. Die Betriebskostenabrechnung 2015 hat einen Nachzahlungsbetrag in Höhe von 50.050,37 € ergeben. Auf Nachfrage hat Herr Kutz von der Stadt Kappeln auf drei wesentliche Unterschiede im Vergleich zur Abrechnung von 2014 hingewiesen:
Kostenart
2014
2015
Differenz u. Erläuterungen
Kosten der Kläranlage
314.552,01 €
294.276,27 €
-20.275,74 €
Kosten der Behandlung und Entsorgung des Klärschlamms
-22.556,88 €
114.909,26 €
+ 137.466,14 €
    #

# = In 2014 konnten vorhandene Rückstellungen aufgelöst werden. Darüber hinaus wurde in 2014 angefallener Klärschlamm zum Teil erst 2015 abgefahren.
Zusätzlich hat sich die Abwassermenge aus Schönhagen im Jahr 2015 um rund 15.000 m³ erhöht. Damit steigt der Kostenanteil über die gemeinsame Kläranlagennutzung von 8,61 % auf 10,22 %.

Um einen Überblick über die Kostenentwicklung der Betriebskosten zu geben, wurde eine Aufstellung über die Betriebskostenabrechnung der Jahre 2012 - 2015 angefertigt (s. Anlage). Auffällig ist, dass sich die Kosten der allgemeinen Verwaltung (einschl. Abwasserabgabe) im Jahr 2015 gegenüber den Vorjahren mehr als verdreifacht haben.

Herr Kutz wird in der Bauausschusssitzung zu dieser Erhöhung Stellung nehmen und die Betriebskostenabrechnung erläutern. Außerdem wird er über die vorgenommenen und geplanten Investitionen auf der Kläranlage Kappeln informieren, an denen sich die Gemeinde Brodersby mittels eines Investitionskostenzuschusses zu beteiligen hat.  
Herr Mikulsky erläutert den Anwesenden den Hintergrund über Problematik zu der Betriebskostenabrechnung 2015. Frau Schwartz-Sander schlägt vor, die Kenntnisnahme des Nachzahlungsbetrag bis zur Vorlage einer nachprüfbaren Abrechnung zu vertagen.

Beschluss:
Die zur Kenntnisnahme des Nachzahlungsbetrages zur Betriebskostenabrechnung 2015 in Höhe von 21.457,86 € erfolgt erst bei Vorlage einer nachprüfbaren Betriebskostenabrechnung.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby für das Gebiet "Schönhagen, südlich Schlossstraße"

zu TOP 10.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 7/2017
Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby und die Begründung haben in der Zeit vom 09.01.2017 bis zum 10.02.2017 erneut in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 08.12.2016 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 27.05.2011.  

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
  • siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.  
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Kühlcke

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2 Abschließender Beschluss der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 8/2017
Siehe Beschlussvorlage 7/2017.  

Beschluss:
Abschließender Beschluss
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brodersby abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.  
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Kühlcke

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby für das Gebiet "Schönhagen, südlich Schlossstraße"

zu TOP 11.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 9/2017
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Brodersby und die Begründung haben in der Zeit vom 09.01.2017 bis zum 10.02.2017 erneut in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 08.12.2016 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 27.05.2011.  

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
- siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.  
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Kühlcke

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 Satzungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 10/2017
Siehe Beschlussvorlage 9/2017.  

Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Brodersby durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby in Kraft.

Die Bekanntmachung soll erst nach Unterzeichnung des Erschließungsvertrages erfolgen.  
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Kühlcke

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Weiteres Vorgehen zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich zwischen Torhaus und Schlossbrücke
Beschlussvorlage - 12/2017
Die Gemeindevertretung Brodersby hat am 23.04.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich zwischen Torhaus und Schlossbrücke gefasst. In der Zwischenzeit haben mehrere Gespräche stattgefunden, um zu prüfen, wie sich eine Entwicklung in diesem Bereich darstellen kann. Die Gemeinde hatte sich dazu entschieden das Grundstück der ehemaligen Tennishalle zu erwerben. Mit dieser Entscheidung wurden Möglichkeiten für eine bauliche Entwicklung in der Gemeinde geschaffen. Es ist beabsichtigt die Erschließung und Vermarktung durch die Gemeinde selbst durchzuführen.

Damit das weitere Vorgehen voran getrieben und in die Planung eingestiegen werden kann, muss die Gemeinde festlegen, welches Bebauungskonzept zu Grunde gelegt werden soll.
Der ursprüngliche Geltungsbereich sollte beibehalten werden.   
Herr Schlömer und Herr Olma erläutern die Sachlage zum geplanten Baugebiet und informieren über geführte Gespräche mit der Landesplanung.

Beschluss:
Die Gemeinde beschließt den Geltungsbereich beizubehalten und als Grundlage für die weitere Planung festzulegen. Die weitere städtebauliche Planung soll folgende Ziele berücksichtigen:
  • Die Zufahrtsmöglichkeit zum östlich gelegenen Grundstück soll geplant werden.
  • Die Verhandlungen mit dem östlichen Nachbarn als Vorteilshabende einer Zufahrt sollen fortgesetzt werden.
  • Ein Wendehammer wird gewünscht, damit Müllfahrzeuge wenden können.
  • Die Straßenführung soll versucht werden so zu führen, dass sich Parkplätze für die Feuerwehr entlang der Straße realisieren lassen.
  • Wohnbebauung soll das Ziel sein. Gegenüber der Landesplanung soll u.a. argumentiert werden, dass die Gemeinde eine nahezu zu 100 % mit Tennishalle und Tennisplätzen versiegelte Fläche entsiegelt hat.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Sachstand zum Bau einer DLRG-Wache in Schönhagen, Sanierungen am Strandhus im Rahmen der Unterhaltung
Beschlussvorlage - 13/2017
Die letzte Beschlusslage aus der GV vom 20.10.2016 ging noch von der Machbarkeit der Aufstockung auf dem Strandhus zwecks Unterbringung der DLRG aus. Nachdem diese im vergangenen Jahr wegen zu hoher Kosten und Risiken bei der Gründung verworfen wurde (Kosten > 750.000 €), wurde der Vorentwurf eines für sich stehenden Gebäudes nördlich des Strandhuses verfolgt.

Bei der Prüfung der Bestandskonstruktionen im Strandhus sind einige bauliche Mängel aufgefallen. Damit diese über die Zeit und fortschreitende Korrosion nicht zu statischen Problemen führen, wird empfohlen, diese fachkundig beseitigen zu lassen. Dazu wurde von einer Firma, die auf dem Gebiet der Betoninstandsetzung, dem Korrosionsschutz und der Spezialbeschichtung fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist, ein Angebot eingeholt. Dieses schließt mit rund 3.500 €. Die Mängel befinden sich an folgenden Bauteilen:
  • Die vorhandene Rundstütze im Obergeschoss direkt im Eingangsbereich zeigt starke Vertikalrisse auf.
  • An den vorhandenen Stahlbetonunterzügen im Deckenbereich des Obergeschosses im Bereich der Lichtkuppel sind Schadstellen im Beton sichtbar.
  • Im Erdgeschoss schwächt ein Durchbruch einen Unterzug.


Bzgl. der Planung eines frei stehenden DLRG-Gebäudes wurde im November / Dezember 2016 ein 1. Entwurf vom Architekten vorgelegt und erörtert. Im Zuge der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit hatte das Landesamt für Küstenschutz und Nationalpark (LKN) angemahnt, dass das Gebäude zu sehr in den Regionaldeich einbindet. Es müsse sichergestellt sein, dass das Gebäude auch bei drohenden Hochwasserszenarien nicht in seiner Standsicherheit gefährdet wird. Daher musste der Entwurf verändert werden, indem der Standort nach Westen verlagert und die EG-Höhe angehoben wurde. Dieser Entwurf wurde erneut mit den Fachbehörden abgestimmt und diente als Grundlage für eine Besprechung am 15.02.2017. Der Inhalt dieser Besprechung sei im folgenden kurz notiert:

Teilnehmer zur Besprechung am 15.02.2017
  • Frau Schwarz-Sander
  • Herr Paris
  • Herr Wohlenberg
  • Herr Olma
  • Herr Prof. Weigel
  • Herr Schlömer
  • Herr Jordan

Herr Bürgermeister Schlömer schildert die Ergebnisse aus dem Gespräch mit dem LKN.
Der wirtschaftliche Druck durch die geplante Vermietung steht dem Baurecht und anderen rechtlichen Rahmenparametern gegenüber. Es muss im Konsens eine umsetzbare Lösung gefunden werden.

Gebäudevorgaben:
  • EG öffentliche Räume und Sanitätsraum
  • OG Platz für 4 Appartements
  • DG ggf. als Penthouse ausbilden
Herr Jordan weist auf genehmigungsrechtliche Zwangspunkte (z. B. Landschaftsschutzgebiet) hin.  

Mindestanforderungen an das Raumprogramm:
  • 16 m x 7 m Gebäudekubatur
  • 4 Appartements mit 2 x 20 m², 1 x 30 m² und 1 x 40 m²
  • Die 2 x 20 m² ohne Pantry-Küche.
  • Zugang zum Ausguck neu planen – Herr Paris gibt zu bedenken, dass Vorteile des funktionalen Zusammenhangs der DLRG-Räume verlustig gehen könnten.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der erforderlichen Planungssicherheit für die Unterbringung des DLRG-Personals ist eine bauliche Umsetzung einschließlich Fertigstellung in 2017 nicht mehr erforderlich.

Herr Prof. Weigel empfiehlt ein Treppenhaus im Gebäude auf der seeabgewandten Seite inclusive der Erschließung des DLRG Ausgucks.

Aus den zusammengetragenen Parametern ergibt sich, dass der bisherige Entwurf nicht fortgeschrieben wird, sondern das eine komplette Neuplanung erforderlich ist.

Daher soll ein neuer Entwurf erstellt und das somit entstehende Konzept weiter konkretisiert und mit den Behörden abgestimmt werden.
  • Plan A - Penthouse aufstocken
  • Plan B (für den Fall, dass Plan A scheitert) - Baukörper verbreitern

Neue Planentwürfe werden durch das Architektenbüro Wohlenberg erarbeitet. Diese sind mit der Gemeinde und der GLC abzustimmen. Danach ist der sich ergebende Entwurf mit den Fachbehörden abzustimmen. Ggf. macht es Sinn, dass GLC im Dialog mit dem Architekten das Betreiberkonzept schon inhaltlich aufbereiten. 

Jedenfalls wird der seitens der Gemeinde mit GLC und den Fachbehörden abgestimmte Entwurf mit dem Ordnungsamt des Amtes und der DLRG besprochen, damit deren Belange Berücksichtigung finden.

Hinsichtlich der Terminplanung wurden in dem Gespräch am 15.02.2017 zwar keine Festlegungen getroffen, jedoch möchte Herr Andresen für folgenden Zeitstahl sensibilisieren:
  • Baufertigstellung zum 20.05.2018 (Badesaison beginnt am 01.06. eines Jahres)
  • 8 Monate Bauzeit, Voraussetzung ist, dass der Rohbau vor dem Winter 2017 / 2018 fertig ist. Es muss immer davon ausgegangen werden, dass in der wetterexponierten Lage im Winter auch mal über Wochen keine Bautätigkeit möglich ist.
  • Baubeginn also spätestens 01.10.2017
  • Vergabe der Bauaufträge bis Anfang September 2017
  • LP 7 (Ausschreibungen bis Vergabeempfehlungen) bis Ende August 2017
  • LPs 5 und teilweise 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) bis Anfang August 2017
  • Baugenehmigung bis Mitte Juli 2017
  • 3 Monate Bearbeitungszeit für die Erteilung der Baugenehmigung
  • Bauantrag bis Ende April 2017
  • Beschlussfassung durch die Gremien der Gemeinde Anfang April 2017
  • Abstimmung des neunen Entwurfes mit den Fachbehörden Ende März 2017
  • Vorlage des neuen Entwurfes durch das Architektenbüro bis 17.03.2017. Während der Erarbeitung des Entwurfes Abstimmung mit Amt / Bürgermeister

Damit ist deutlich ersichtlich, dass die kommenden Wochen intensiv genutzt werden müssen, um tatsächlich bis Ende April diesen Jahres eine allseits abgestimmte Entwurfsplanung zu erhalten.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die empfohlenen Sanierungen am Strandhus durchzuführen. Der Aufwand in Höhe von ca. 3.500 € wird aus dem Haushalt der Kurbetriebe Schönhagen bestritten.
Ferner wird beschlossen, zu versuchen, die Planungen zum Neubau einer DRLG-Wache so voranzutreiben, dass der im Sachverhalt beschriebene Zeitstrahl realistisch bleibt. Der endabgestimmte Entwurf wird den Gremien der Gemeinde zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Ggf. wird vor der GV Ende März noch ein weiterer Bauausschuss eingeladen. Andernfalls wird das Thema in der GV zu beraten sein.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Aufstellung eines Badewagens in Schönhagen
Beschlussvorlage - 16/2017
Wie bereits aus den Medien zu entnehmen ist, ist das Thema "Strandschlafen" ein viel beachtetes Thema. Auch in Eckernförde wird das Projekt "Strandschlafen" schon umgesetzt. Hier dienen gleich zwei Schlaf-Strandkörbe zur Übernachtung.
Die Tourist-Information Schönhagen Ostsee möchte gerne für Schönhagen ein ähnliches aber dennoch anderes Konzept entwickeln, welches einen Mehrwert für die Gemeinde bieten würde.

Die Tourist-Information Schönhagen Ostsee nimmt in Ihrer Mail vom 30.01.2017 Bezug auf die Schäferwagen-Manufaktur aus Oersberg, die Schäferwagen zum Wohnen herstellt. Die Schäferwagen-Manufaktur stellt unter anderem auch sogenannte Badewagen her, in denen 2 Personen übernachten können. Die Tourist-Information Schönhagen Ostsee möchte das Konzept gerne touristisch nutzen und den Urlauberinnen und Urlaubern die Möglichkeit bieten, in Schönhagen ein besonderes Übernachtungsangebot wahrzunehmen und ein unvergessliches Urlaubserlebnis zu schaffen.

Dabei geht es nicht darum in Konkurrenz zu den Ferienhäusern oder Ferienwohnungen zu treten, sondern den Badewagen als Besonderheit zu kommunizieren. Geplant ist von der Tourist-Information Schönhagen einen Badewagen aufzustellen und zwar auf der Grünfläche oberhalb des Bootsliegeplatzes.
Bei der Grünfläche oberhalb des Bootsliegeplatzes ("Bürgerpark") handelt es sich um eine öffentliche Fläche aus dem Bebauungsplan Nr. 9 "Nordhagener Straße", die sich im Eigentum der Gemeinde Brodersby befindet.

Es ist zu klären, ob das Projekt "Strandschlafen" von der Gemeindeseite Unterstützung erfährt.
Sollte dies der Fall sein, ist weiterhin zu klären, unter welchen Auflagen/Bedingungen das Projekt umgesetzt werden kann.  
Herr Kühlke sieht in der Aufstellung eines Badewagens ebenfalls eine gute Marketingidee für Schönhagen. Er hält allerdings den Standort für problematisch, weil der Bereich mit seinen Sitzmöglichkeiten von Urlaubern als Erholungsfläche genutzt wird.

Herr Olma bittet bei der Entscheidung zu berücksichtigen, dass hier eine Fläche für gewerbliche Zwecke genutzt werden soll. Somit müssen andere künftige Anträge ebenfalls positiv behandelt werden. Dies könnte zu Problemen führen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, der dortigen Aufstellung nicht zu zustimmen, da der vorgeschlagene Standort für ungeeignet gehalten wird. Die Gemeinde selber verfügt nicht über geeignete Flächen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Einwohnerfragestunde
Auf eine mögliche Verlegung des Werkhofs auf das Klärwerksgelände wird mitgeteilt, dass es lediglich eine Idee war. Der Kreis würde nach jetzigem Stand nicht zustimmen. Die Idee wird aber weiter verfolgt.

Auf die Frage, ob an der Zuwegung am Schulwald Parkplätze angedacht sind, teilt Herr Schlömer mit, dass dort 4 Mitarbeiterstellplätze für die dortige Einrichtung entstehen sollen.

Es wird nach der Zahl der Asylbewerber, die in der Gemeinde untergebracht sind gefragt. Die genaue Zahl kann nicht genannt werden. Die Anzahl der Personen, die in der Gemeinde untergebracht sind, hat sich aber verringert.

In diesem Zusammenhang schlägt Frau Müller vor, die Asylbewerber in kleineren Unterkünften unterzubringen, statt in einer großen, weil dadurch die Integration einfacher ist.

Die Durchführung der Aktion "Saubere Gemeinde" wird noch mit der Feuerwehr abgestimmt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her. Es ist jedoch kein Einwohner mehr anwesend. 


Christian Schlömer  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer