N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Brodersby vom 11.04.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum EG, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  17.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Christian Schlömer
Ausschussmitglied Maren Block
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Kohrt
Ausschussmitglied Helmut Prager
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Schwartz-Sander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Friedrich Hammer
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Gast (zu TOP 5) Jürgen Pillatzke

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 9/2013
6. Rückübertragung der Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen"
  Beschlussvorlage - 11/2013
7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren
  Beschlussvorlage - 12/2013
8. Entwässerungssituation Strandstraße und Weidengrund
  Beschlussvorlage - 5/2013
9. Verlängerung inneres Darlehen für die Abwasserbeseitigung im Ostseebad Schönhagen zur Herstellung einer RW-Kanalisation
  Beschlussvorlage - 13/2013
10. Ballfangzaun südliches Tor B-Platz
  Beschlussvorlage - 10/2013
11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 8/2013
12. Einwohnerfragestunde
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 10.12.2012 erhoben.

Herr Erichsen berichtet, dass die Anfrage beim Sozial-Forum in Kappeln ergeben hat, dass 17 Personen aus der Gemeinde Brodersby die Leistungen in Anspruch nehmen.

Der Zuschussantrag des Sozial-Forums soll auf die Tagesordnung des nächsten Finanzausschusses.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Schlömer berichtet, dass das Grundgerüst des Gästeinformationssystems eingerichtet ist. Die Wetterinformationen bauen sich nur sehr langsam auf. Hieran wird aber gearbeitet.

zu TOP 5. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschlussvorlage - 9/2013

Steuerberater Jürgen Pilatzke, Kiel, hat den Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2012 erstellt und vorgelegt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Jahresabschluss. Eine Langfassung wird zur Sitzung vorgelegt.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DanRevision GmbH, Flensburg-Handewitt, wird für die vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses drei Wirtschaftsjahre zusammen fassen. Ein Prüfbericht wird im Jahre 2014 vorgelegt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby muss nunmehr den Jahresabschluss unverändert feststellen und den Beschluss fassen, den Jahresverlust auszugleichen.

Herr Pillatzke erläutert den Jahresabschluss 2012.
Festzustellen ist, dass die seinerzeit eingeleiteten Maßnahmen (Verlängerung der kurtaxpflichtigen Zeit; Wirtschaftsprüfung alle 3 Jahre) nunmehr greifen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Durch Beschluss wird der Jahresabschluss 2012 der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby in der vorgelegten Fassung unverändert festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 10.948,50 EUR wird durch die Gemeinde ausgeglichen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Rückübertragung der Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen"
Beschlussvorlage - 11/2013

Die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark haben die Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ derzeit auf das Amt übertragen. Aufgrund der Änderung des § 5 der Amtsordnung ist eine Rückübertragung dieser Aufgabe beabsichtigt. Entsprechende Gespräche wurden mit den Bürgermeistern und den betroffenen Feuerwehrverantwortlichen geführt. Es ist beabsichtigt, die Trägerschaft durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Vorher ist jedoch grundsätzlich über die Rückübertragung zu entscheiden.

Die Aufgabe kann zum 01.01.2014 an die Gemeinden zurückübertragen werden, wenn neben dem Amtsausschuss auch alle betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ wird zum 01.01.2014 auf die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark übertragen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren
Beschlussvorlage - 12/2013

Nach dem Grundsatzbeschluss über die Rückübertragung der Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ auf die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark ist zwischen diesen Gemeinden eine Regelung über die künftige Wahrnehmung der Aufgabe zu vereinbaren. Hierzu dient der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren Waabs und Winnemark durch die Gemeinden Waabs und Winnemark.

Für die jugendlichen Feuerwehrmitglieder wird sich in der Praxis keine Veränderung ergeben. Auch für die Gemeinde ergeben sich (außer des Trägerwechsels) keine spürbaren Neuerungen.

Die fehlende Seite mit den §§ 1-3 wird den Ausschussmitgliedern ausgehändigt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag der Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark zur Übernahme der Trägerschaft für die Jugendfeuerwehren Waabs und Winnemark durch die Gemeinden Waabs und Winnemark wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Entwässerungssituation Strandstraße und Weidengrund
Beschlussvorlage - 5/2013
In der GV am 14.12.2012 wurde unter TOP 10 beschlossen, die seinerzeit im Sachverhalt der Vorlage beschreibenen Maßnahmenschritte 1- 4 durchzuführen und das Ergebnis in der Sitzungsrunde Mitte März 2013 vorzutragen.


Zur Erinnerung seien die Punkte hier erneut genannt:
  1. Ergänzung der durch die Kanalkatastererstellung gewonnenen Erkenntnisse durch weiterführende Untersuchungen mit Spezialwerkzeug und Planer, Einholen von Bestandsplänen Dritter, Grundaussage der Umsetzbarkeit, erste grobe Kostenschätzung, Angebot eines Ingenieurvertrages: Alles bis 25.01.2013
  2. Abschluss eines Ingenieurvertrages bis 08.02.2013
  3. Erstellung der Entwurfsplanung nebst Kostenberechnung bis 28.02.2013
  4. Konzeptionierung der Finanzierung (6-stellige Summe wird prognostiziert)
  5. Bauausschuss- und Gemeindevertretersitzung bis Mitte April 2013
  6. Ausschreibung und Vergabe der Leistung bis Mitte Juni 2013
  7. Bauausführung nach der Sommersaison 2013 ab Mitte September (Bauzeit rund 10 Wochen)

Die Punkte 1- 3 sind momentan in der Umsetzung. Der selbst gesetzte Termin 28.02.2013 kann leider nicht gehalten werden. Der Sondereinsatz des Spülfahrzeugs und des Inspektionsfahrzeugs war nur in einer frostfreien Zeit möglich. Die Baugrunderkundung erfolgt in der 9.KW. Die bereits begonnenen Planungen werden bis zur Sitzung am 12.03.2013 vervollständigt und das Ergebnis durch Herrn Flach vom Büro Torresin & Partner sowie Herrn Andresen vorgetragen.

Hinsichtlich des Maßnahmenpunktes 3 „Konzeptionierung der Finanzierung“ teilt Herr Peters als Kämmerer mit, dass er dem Protokollführer der Bauausschusssitzung am 13.03.2013 Informationen zur Finanzierung mitgeben werde.

Ob die Terminierung der weiteren Maßnahmenpunkte 5- 7 so beibehalten werden kann, wie bereits im Sachverhalt der Vorlage 38/2012 vorgesehen, muss die Beratung in der Sitzung am 12.03.2013 (bzw. der nachfolgenden GV) ergeben.
Wegen noch fehlender Unterlagen wird keine Beschlussempfehlung ausgesprochen.

Die fehlenden Unterlagen werden zur Gemeindevertretersitzung zugesandt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Maßnahme entsprechend der Punkte 6 + 7 des Sachverhaltes fortzusetzen. Die geschätzten Kosten in Höhe von ca. 165.000,00 € werden zur Kenntnis genommen. Die Finanzierung erfolgt über die allgemeine Rücklage mit Verzinsung zu Lasten der Abwasserentsorgung/erfolgt über eine Kreditaufnahme als Kommunalkredit auf dem freien Kreditmarkt.

zu TOP 9. Verlängerung inneres Darlehen für die Abwasserbeseitigung im Ostseebad Schönhagen zur Herstellung einer RW-Kanalisation
Beschlussvorlage - 13/2013

Im Jahre 2003 wurde ein inneres Darlehen in Höhe von 50.000 € für die Herstellung einer RW-Kanalisation im Bäckergang für die Abwasserbeseitigung im Ostseebad Schönhagen aufgenommen. Die Laufzeit wurde mit 10 Jahren vereinbart und ist am 23.01.2013 abgelaufen. Als Zinssatz wurden jährlich 4 % festgeschrieben. Die Tilgung beträgt jährlich 1.000 €.

Der nach Ende der Laufzeit noch nicht getilgte Darlehensbetrag in Höhe von 39.750 € ist in einer Summe fällig.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:            

Beschluss:

Es wird beschlossen, das innere Darlehen um weitere 10 Jahre zu einem Zinssatz von 2% und einer Tilgung von jährlich 2.000 € zu verlängern und den Bürgermeister zu ermächtigen, einen entsprechenden Datlehensvertrag zu unterzeichnen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Ballfangzaun südliches Tor B-Platz
Beschlussvorlage - 10/2013

Der TSV hatte einen Antrag an die Gemeinde Karby gerichtet und um Erneuerung des Ballfangzaunes gebeten. Am 21.02.2013 fand diesbzgl. um 17:00 Uhr ein Ortstermin am Ballfangzaun des B-Platzes statt. Anwesend waren als Vertreter der Gemeinde Herr Bürgermeister Becker sowie Herr Hauser. Seitens des Sportvereins waren Frau Pohl, Herr Jammers und Herr Behrens anwesend. Von der Verwaltung war Herr Andresen dabei.

Der Zaun ist rund 45 m lang und 4 m hoch. 17 Spannbetonpfähle richten ihn auf.

Es wurde einhellig festgestellt, dass das vorhandene Geflecht abgängig und keiner Reparatur mehr würdig ist. Es wurde über die verschiedenen Optionen der Sanierung oder des Neubaus diskutiert.

Herr Andresen hat das Ergebnis dieser Diskussion sowie zusätzliche Informationen in dieser Vorlage zusammengefasst:
  1. Option: Nylonnetz
Nylonnetze werden erst ab einer Höhe ab 2,00 m eingesetzt. In den unteren 2 m wird immer ein nicht besteigbares Material verwendet. Die Kosten sind unwesentlich günstiger, die Dauerhaftigkeit dafür geringer als andere Materialien. Aus diesem Grunde wird diese Option hier nicht weiter verfolgt.
  1. Option: Sanierung des vorhandenen Zauns mit neuem Drahtgeflecht
Der Bewuchs hinter dem Zaun wird bauseits durch die Gemeinde / den Sportverein in Eigenleistung soweit zurückgeschnitten, dass ein Arbeiten am Zaun ohne Behinderung möglich ist.
Das vorhandene Drahtgeflecht wird demontiert und entsorgt. Neues Geflecht mit einer Maschenweite von 50/3,1 mm wird geliefert und montiert. Da die vorhandenen Befestigungsösen teilweise abgerostet sind, müssen neue eingebohrt werden. Ob dieses schadlos an den alten Pfosten möglich ist, müsste zunächst ausprobiert werden. Falls beim Bohren der Beton absprengt, müsste das neue Geflecht mit Drahtschlaufen an den Pfosten fixiert werden. Das Geflecht sollte mit einem Bodenfreistand von rund 7,5 cm montiert werden, damit der Faden eines Freischneiders unterdurchschlagen kann.
Kosten rund 5.000 €
  1. Option: Komplette Demontage des vorhandenen Zauns und Lieferung sowie Montage eines neuen Doppelstabmattenzauns
Der Bewuchs hinter dem Zaun wird bauseits durch die Gemeinde / den Sportverein in Eigenleistung soweit zurückgeschnitten, dass ein Arbeiten am Zaun ohne Behinderung möglich ist.
Nach der Demontage und der Entsorgung des alten Geflechtes sowie der alten Spannbetonpfähle werden neue, verzinkte Stahlpfosten im Rastermaß von 2,50 m einbetoniert. Dann würden bis 2,0 m Höhe verzinkte Doppelstabmatten mit einer Maschenweite von 50/200 mm und darüber mit einer Maschenweite von 100/200 mm montiert. Die Doppelstabmatten sollten mit einem Bodenfreistand von rund 7,5 cm montiert werden, damit der Faden eines Freischneiders unterdurchschlagen kann.
Kosten rund 9.000 € gemäß Angebotseinholung durch Herrn Bürgermeister Becker

Es wurde zudem überlegt, ob zum Schutze des Drahtgeflechtes eine Rodung der vorhandenen Stubben von Büschen und Bäumen sinnvoll sei. Da diese teilweise unmittelbar neben den Pfosten stehen, ist ein Roden ohne Beeinträchtigung der Pfosten durch die kreuz und quer verlaufenden Wurzeln nicht möglich. Daher wird empfohlen, die Stubben so kurz als möglich zurück zu schneiden und die wachsenden Zweige jährlich mit dem Freischneider abzumähen.

Ferner wurde angeregt, die Maschendrahtzäune links und rechts des Ballfangzauns aus optischen Gründen komplett zu demontieren. Dieses würde ggf. bauseits durch die Gemeinde oder den Sportverein erfolgen.

Inwiefern die Umlandgemeinden um eine Beteiligung an den Kosten einer Sanierung gebeten werden sollen, müssen die Beratungen ergeben.

Aktuell stellt die Gemeinde Karby einen Antrag auf Beteiligung der Gemeinden Dörphof, Winnemark und Brodersby. Herr Bürgermeister Becker unterbreitet den Vorschlag, dass die Gemeinde Karby 5.000 € der Kosten eines Neubaus übernimmt und die verbleibenden 4.000 € von den Umlandgemeinden zu z.B. je ein Drittel getragen werden.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, aufgrund der neuen Sachlage die Entscheidung über eine Bezuschussung zurückzustellen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 8/2013

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Brodersby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2012.

Der Jahresabschluss wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.
Die Kassenbelege werden von den Ausschussmitgliedern geprüft.
Beanstanden ergeben sich nicht.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:



Beschluss:

Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Brodersby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 13. Bekanntgaben
Bürgermeister Schlömer berichtet über die Vorgehensweise in einer Personalangelegenheit. 


Ulrich Erichsen  Christian Schlömer 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender