N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Brodersby vom 09.12.2015.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.54 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Thietje
Ausschussmitglied Maren Block
Ausschussmitglied Elsbeth Müller
Ausschussmitglied Dieter Olma
Ausschussmitglied Helmut Prager
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Schwartz-Sander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Christian Schlömer
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Jahresabschluss des Kurbetriebes Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 38/2015
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2015
  Beschlussvorlage - 43/2015
7. Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby, Ortsteil Schönhagen (Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 46/2015
8. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Brodersby
  Beschlussvorlage - 27/2015
9. Zuschussantrag der Angelner Eisenbahn Gesellschaft für einen Schwellenwechsel
  Beschlussvorlage - 35/2015
10. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 39/2015
11. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird beantragt, die Einwohnerfragestunde ans Ende des öffentliches Teils der Tagesordnung zu verschieben und die Punkte 12-14 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 08.10.2015 erhoben.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

zu TOP 5. Jahresabschluss des Kurbetriebes Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschlussvorlage - 38/2015
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rades, Kiel, hat den Jahresabschluss des Kurbetriebes Schönhagen für die Wirtschaftsjahre 2014 erstellt und den Bericht über die Prüfung vorgelegt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Bericht.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby muss nunmehr den Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert feststellen.
Frau Gesine Rades berichtet, dass das Wirtschaftsprüfungsbüro Rades vom Kreis Rendsburg-Eckernförde den Auftrag erhalten hat, den Jahresabschluss 2014 des Kurbetriebs Schönhagen und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 zu prüfen.
Sie trägt den Ausschussmitgliedern den Prüfungsbericht vor.
Fragen werden von ihr beantwortet bzw. werden per Mail geklärt.
Man kommt überein, keine Fehlbetragszahlung, sondern ein Verrechnung des Fehalbetrages vorzunehmen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Durch Beschluss wird der Jahresabschluss 2014 der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby in der geprüften Fassung unverändert festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 23.214,12 EUR wird durch die Gemeinde ausgeglichen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorlage - 43/2015
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben beieinzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2015 und ein Nachtragshaushaltsplan 2015 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden empfohlen:
  • Erhöhung des Ansatzes "Schulkostenbeiträge Gymnasien" um 10.000 € von 42.000 € auf 52.000 €
  • Erhöhung des Ansatzes " Schulkostenbeiträge Waldorfschulen" um 3.000 € von 4.000 € auf 7.000 €

Damit beträgt die Rücklagenzuführung nunmehr 134.200 € und der Rücklagenstand per 31.12.2015 insgesamt 352.000 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby, Ortsteil Schönhagen (Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 46/2015
Aufgrund gestiegener Kosten und geringerer Wasserverbräuche wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erforderlich.
Diese ergibt einen absoluten Abwasserpreis von 4,48 € pro m³ Abwasser.
Aufgeteilt auf Grundgebühren und Zusatzgebühren für Schmutzwasser ergeben sich folgende Beträge:

Grundgebühr:
Wasserzähler
bis 2,5 qn            180,00 € / jährlich
            bis 6 qn             360,00 € / jährlich
            bis 10 qn            1.080,00 € / jährlich
            bis 50 qn             8.100,00 € / jährlich

Zusatzgebühr pro m³ Abwasser 2,90 €
Niederschlagswassergebühr pro qm 0,45 €/ jährlich. 
Der Sachverhalt wird erläutert.
Unklar ist die Berechnung der Grundgebühr. Diese soll als Anlage zum Protokoll geklärt werden.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die III. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby, Ortsteil Schönhagen (Gebührensatzung) wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Brodersby
Beschlussvorlage - 27/2015
Da der frühere Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben.

Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995.

Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes.

Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden.

Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dieses.

Die Mehreinnahmen werden sichdurch diese Änderung auf ca. 22.500 € belaufen.
Der Sachverhalt wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Brodersby wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschussantrag der Angelner Eisenbahn Gesellschaft für einen Schwellenwechsel
Beschlussvorlage - 35/2015
Die Angelner Dampfeisenbahn gehört zu den touristischen Highlights der Schleiregion mit einem Alleinstellungsmerkmal. Seit nunmehr 40 Jahren rollt die Museumsbahn auf der Eisenbahnstrecke zwischen Kappeln und Süderbrarup und befördert bis zu 15.000 Fahrgäste im Jahr.

Der Erhalt der kreiseigenen Eisenbahninfrastruktur war in den vergangenen Jahren immer eine Gemeinschaftsaufgabe des Kreises, der Ämter, Gemeinden und der Stadt Kappeln. Es wird jedoch immer schwieriger, diese Aufgabe zu bewältigen.

Da auch die Region Schwansen von der Angelner Dampfeisenbahn profitiert, muss die Finanzierung auf weitere Träger verteilt werden, um diese Aufgabe zu bewältigen. Unter diesem Aspekt stellt die Angelner Eisenbahn Gesellschaft einen Förderantrag, der dieser Vorlage beigefügt ist und bittet um finanzielle Unterstützung.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Angelner Eisenbahn Gesellschaft keinen Zuschuss für die Erneuerung der Schwellen zu gewähren.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 39/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. 
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltes 2016 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden empfohlen:
  • Erhöhung des Ansatzes "Schulkostenbeiträge Gymnasien" um 10.000 € von 42.000 € auf 52.000 €
  • Erhöhung des Ansatzes " Schulkostenbeiträge Waldorfschulen" um 3.000 € von 4.000 € auf 7.000 €
  • Streichung des Ansatzes "Zuweisung Kurbetrieb (Ausgleich Unterschuss)" um 23.300 €.
  • Streichung des Ansatzes "Investitionszuschuss Angelner Eisenbahn" um 1.000 €
  • Neuer Ansatz "Rückfluss Rücklage Kurbetriebe" in Höhe von 50.000 €

Damit beträgt die Rücklagenentnahme nunmehr 348.300 € und der Rücklagenbestand per 31.12.2016 voraussichtlich 4.000 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2016 unddie nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2016 werden beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.332.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.332.300,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      648.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      648.200,00 EUR

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      2,0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2016
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 16.12.2015 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
301.500,00 €
 
 

die Aufwendungen

298.500,00 €
 
 

der Jahresgewinn

3.0000,00 €
 
 

der Jahresverlust

0,00 €
 

1.2. im Vermögensplan

die Einzahlungen

0,00 €
 
 

die Auszahlungen

12.200,00 €
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €




2.




Es werden festgesetzt:

der Jahresverlust

12.200,00 €
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaßnahmen auf

0,00 €
 

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0,00 €
 

2.3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 


 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einwohnerfragestunde
Frau Müller fragt, warum die 5.000 € für den Sprachunterricht, die im Mai vom Amtsausschuss beschlossen wurden, erst im Oktober zur Auszahlung gelangt sind.
Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Herr Erichsen sagt eine Klärung zu.

Anmerkung:
Die Bezuschussung durch den Kreis musste abgewartet werden, bevor die Auszahlung vorgenommen werden konnte.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Ulrich Erichsen  Jürgen Thietje 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender