N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Brodersby vom 05.12.2016.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schönhagen, Eiskellerweg, 24398 Schöngaen
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Thietje
Ausschussmitglied Maren Block
Ausschussmitglied Elsbeth Müller
Ausschussmitglied Dieter Olma
Ausschussmitglied Helmut Prager
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Schwartz-Sander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Christian Schlömer
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 38/2016
6. Pappeln am Betonspurweg Lückeberg
  Beschlussvorlage - 35/2016
7. Erlass der I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Brodersby über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 42/2016
8. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 39/2016
9. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird beantragt, TOP 10 "Auftragsvergabe" unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 26.09.2016 erhoben.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

zu TOP 5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorlage - 38/2016
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben beieinzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Pappeln am Betonspurweg Lückeberg
Beschlussvorlage - 35/2016
Am Betonspurweg von Höxmark nach Karlberg stehen 14 große Pappeln und 2 abgestorbene Pappelstümpfe. Die 14 Pappeln schmeißen bei Wind und Sturm regelmäßig Äste ab. Dadurch ist bisweilen zum Einen der Wasserabfluss der Verbandsvorflut gehemmt und zum Anderen die Verkehrssicherheit gefährdet. Ferner droht bei einem Entwurzeln der Bäume bei Sturm eine Zerstörung der Betonspurbahn durch das Herauskippen des Wurzeltellers. Man vergleiche die entwurzelten Pappeln in Weidefeld. Die Reparatur der Betonspur wäre sicherlich teuer.
Da Pappeln trotz Vitalität an sich dazu neigen, Äste abzuschmeißen, kommen Fachleute zum Ergebnis, dass das Ordnungsamt wegen akuter Gefahr und irreversibler Baumkrankheiten keine Fällung der Bäume anordnen kann.
Daher wurde in Abstimmung zwischen dem Bürgermeister der Gemeinde Brodersby und dem Verbandsvorsteher des Wasser- und Bodenverbandes Schwansener-See (WBV) ein Antrag für die Fällung der 14 Bäume bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) gestellt. Der Dialog zwischen WBV und Bürgermeister fand statt, weil die Bäume an oder auf der Grenze zwischen den Grundstücken der Gemeinde und des WBVs stehen. Es kann aufgrund der Überlagerung von Luftbildern und der Katasterkarte sowie aufgrund eines aufgefundenen Grenzsteines vermutet werden, dass ein Anteil von rund ¼ der Bäume auf WBV-Grundstück und ¾ auf Gemeindegrundstück steht. Die Grenze verläuft durch die Stämme.

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Unterdessen ist die Fällgenehmigung der UNB eingegangen. Als Kompensation für die Beseitigung der Bäume ist die Pflanzung von 22 neuen Bäumen vorzunehmen. Es sollen Stieleichen oder Linden der Qualität 3xv 16-18 sein. D.h. die jungen Bäume müssen drei Mal verpflanzt sein und einen Stammumfang von 16 cm bis 18 cm haben. Damit handelt es sich um rund 4,50 m hohe Bäume. Diese Bäume müssen wieder an gleicher Stelle gepflanzt werden. Ferner muss vor der Fällung der Pappeln ein zugelassener Gutachter attestieren, dass artenschutzrechtliche Belange einer Fällung nicht entgegenstehen.
Anmerkung: Dieses Prozedere war vor rund 15 Jahren auch schon bei der Fällung der Pappeln und Ersatzpflanzung von Linden auf Seiten der Gemeinde Dörphof an der Krim vorgegeben.

Herrn Andresen liegen Angebote für die Fällung der 14 Pappeln und Lieferung und Pflanzung von 22 entsprechenden Ersatzbäumen vor. In der Summe ergeben sich Kosten von rund 9.000 €.

Der Bürgermeister war am 15.11.2016 in der Verbandssitzung des WBV und hat an der dort geführten Beratung teilgenommen. Es wurde besprochen, dass der Sachverhalt wie dargestellt zur Beratung auch in die Gremien der Gemeinde Brodersby gegeben wird.
Es soll angestrebt werden, kurzfristig das artenschutzrechtliche Gutachten einzuholen (ein günstiger Gutachter wird seitens des WBV empfohlen). Sofern dieses eine Fällung zulässt, soll diese bis Februar 2017 bei passender Witterung durchgeführt werden. Die Ersatzpflanzung wird dann im Herbst 2017 angestrebt. Unter Annahme der genannten Kosten und der Teilung ergibt sich ein Aufwand von 6.750 € für die Gemeinde Brodersby.
Ob die Kosten durch andere Angebote oder Eigenleistung reduziert werden können, möge die Gemeinde beraten. Natürlich würde die Verwaltung mindestens ein Vergleichsangebot einholen. 
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben zu verfahren. Der gemeindliche Anteil in Höhe von rund 8.000 € wird anerkannt. Mittel werden bereit gestellt. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der I. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Brodersby über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 42/2016
Aufgrund leicht gesunkener Aufwendungen bei gleichzeitig leicht angestiegenen Vorteilseinheiten war eine Neukalkulation des Abgabesatzes für die Tourismusabgabe erforderlich.
Diese führt in § 7 der Satzung zu einer Senkung der Abgabe je Vorteilseinheit
in der Vorteilsstufe 1 von bisher 7,70 € auf 6,00 €,
in der Vorteilsstufe 2 von bisher 15,40 € auf 12,00 €,
in der Vorteilsstufe 3 von bisher 30,80 € auf 24,00 € und
in der Vorteilsstufe 4 von bisher 61,60 € auf 48,00 €.

Eine weitere Änderung in § 5 Abs. 6 definiert den Begriff Bett im abgaberechtlichen Zusammenhang und dient der besseren Anwendbarkeit durch die Verwaltung.

Die Ergänzung der Anlage 4 zur Satzung (siehe § 6 Abs.2) um die Tätgkeit "Museumsbetrieb" ist als Grundlage für eine Veranlagung zur Tourismusabgabe erforderlich. 
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Erlass der I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen wird gemäß vorliegendem Entwurf vom 24.11.2016 beschlossen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 39/2016

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.  

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 sowie des Wirtschaftsplanes des Kurbetriebes Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2017 werden von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderung wird vorgenommen:
  • Im § 2 der Haushaltssatzung wird die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 2,0 Stellen festgesetzt.

Der Investitionszuschuss für die Kläranlage Kappeln in Höhe von 220.000 € soll von der Verwaltung zusammen mit der Stadt Kappeln geprüft werden.
Die Mittelanforderung der Feuerwehr soll mit dem Gemeindewehrführer besprochen werden.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2017 und die nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2017 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.344.100 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.344.100 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      936.200 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      936.200 EUR

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      635.000,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      2,0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2017
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 15.12.2016 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
261.800,00 €
 
 

die Aufwendungen

265.900,00 €
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €
 
 

der Jahresverlust

4.100,00 €
 

1.2. im Vermögensplan

die Einzahlungen

635.000,00 €
 
 

die Auszahlungen

638.200,00 €
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €




2.




Es werden festgesetzt:

der Jahresverlust

3.200,00 €
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaßnahmen auf

0,00 €
 

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0,00 €
 

2.3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Einwohnerfragestunde
Bürgermeister Schlömer gibt bekannt, dass z. Zt. der Eschenholzverkauf läuft, solange der Vorrat reicht.
Ferner teilt er mit, dass Ostern 2017 der "Seestern" in Schönhagen wieder eröffnet wird. Er soll dann als Kaffee betrieben werden.

Frau Müller teilt mit, dass eine Straßenlampe in Höhe des Grundstückes der Herrn Ehlbeck defekt ist.

Abschließend berichtet Bürgermeister Schlömer von der Maßnahme "Feuerwehrgerätehaus Schönhagen".

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Ulrich Erichsen  Jürgen Thietje 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender