N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Brodersby vom 22.11.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.16 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Thietje
Ausschussmitglied Maren Block
Ausschussmitglied Elsbeth Müller
Ausschussmitglied Dieter Olma
Ausschussmitglied Helmut Prager
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Schwartz-Sander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreter Peter Kühlcke
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 44/2017
6. Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Brodersby über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 48/2017
7. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 50/2017
8. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 47/2017
9. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Ausschussvorsitzender Thietje beantragt, die Einwohnerfragestunde an das Ende des öffentlichen Teils zu verlegen und als neuen Punkt 14 "Vertragsangelegenheiten Umgemeindung" in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Tagesordnungspunkte 10 bis 14 sollen unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 23.02.2017 erhoben.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

zu TOP 5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage - 44/2017
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben beieinzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2017 und der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 wird von Herrn Erichsen erläutert.
Folgende Änderung wird vorgenommen:
  • Neuer Ansatz "Schulkostenbeiträge Förderschulen" in Höhe von 3.400 €

Hierdurch beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt nunmehr 423.500 € und die Rücklagenzuführung 115.800 €. Der Rücklagenstand wird dann voraussichtlich 230.000 € betragen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Brodersby über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 48/2017
Aufgrund gestiegener Aufwendungen und angestiegenen Vorteilseinheiten war eine Neukalkulation des Abgabesatzes für die Tourismusabgabe erforderlich.
Diese führt in § 7 der Satzung zu einer Erhöhung der Abgabe je Vorteilseinheit
in der Vorteilsstufe 1 von bisher 6,00 € auf 7,42 €,
in der Vorteilsstufe 2 von bisher 12,00 € auf 14,84 €,
in der Vorteilsstufe 3 von bisher 24,00 € auf 29,68 € und
in der Vorteilsstufe 4 von bisher 48,00 € auf 59,36 €.

Die Ergänzung der Anlagen 2 und 3 zur Satzung (siehe § 6 Abs.2) um die Tätgkeiten "Sicherheitsdienste" und "Kunst-und Kreativangebote" ist als Grundlage für eine Veranlagung zur Tourismusabgabe erforderlich.  
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Erlass der II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen wird gemäß vorliegendem Entwurf vom 09.11.2017 beschlossen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 50/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen. 
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € unter der Bedingung zu gewähren, dass eine Info-Tafel auf dem Gebiet der Gemeinde Brodersby aufgestellt wird.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 47/2017

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.  

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 und des Haushaltsplanes 2018 sowie des Wirtschaftsplanes 2018 für den Kurbetrieb Schönhagen wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Erhöhung des Ansatzes "Unterhaltungskosten Feuerwehrgerätehäuser" auf 4.000 €
  • Verminderung des Ansatzes "Geräte, Ausstattung, Ausrüstung" Feuerwehren auf 5.000 €
  • Verminderung des Ansatzes "Dienst- und Schutzkleidung" Feuerwehren auf 4.000 €
  • Neuer Ansatz "Schulkostenbeiträge Förderschulen" in Höhe von 3.400 €
  • Erhöhung des Ansatzes "Verschönerung des Ortsbildes" auf 2.000 €
  • Neuer Ansatz "Veranstaltungskosten 750-Jahr-Feier" in Höhe von 10.000 €
  • Erhöhung des Ansatzes "Zuschüsse an Sportvereine" auf 500 €
  • Erhöhung des Ansatzes "Fahrzeughaltung Gemeinde" auf 10.000 €

Hierdurch beträgt die Zuführung an den Vermögenshaushalt nunmehr 284.400 € und die Rücklagenzuführung 250.000 €. Die Rücklage wird hiernach am 31.12.2018 einen Bestand von 480.000 € haben.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2018 und die nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2018 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.413.900EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.413.900EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      286.400EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      286.400EUR

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      2,0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2018
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 18.12.2017den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
336.100,00 €
 
 

die Aufwendungen

334.900,00 €
 
 

der Jahresgewinn

1.200,00 €
 
 

der Jahresverlust

0,00 €
 

1.2. im Vermögensplan

die Einzahlungen

890.000,00 €
 
 

die Auszahlungen

890.200,00 €
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €




2.




Es werden festgesetzt:

der Jahresverlust

0,00 €
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaßnahmen auf

0,00 €
 

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0,00 €
 

2.3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Ulrich Erichsen  Jürgen Thietje 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender