Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus, Eiskellerweg, 24398 Schönhagen |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.15 Uhr |
Ausschussvorsitzender Michael Mikulsky |
wählbarer Bürger Heidrun Bojahr |
Ausschussmitglied Peter Kühlcke |
wählbarer Bürger Peter Sauer |
wählbarer Bürger Matthias Schlömer |
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen |
stellv. Ausschussvorsitzender Björn Steffen (entschuldigt ) |
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller |
Gemeindevertreter Dieter Olma |
Gemeindevertreter Helmut Prager |
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander |
Gemeindevertreter Jürgen Thietje |
Protokollführer Jan Andresen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | 1. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 23/2015 | |
6. | Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges |
Beschlussvorlage - 21/2015 | |
7. | Weitere Vorgehensweise in Sachen Windkraft |
Beschlussvorlage - 31/2015 | |
8. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
11. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Er erklärt ferner, dass der wählbare Bürger Matthias Schlömer infolge seiner Funktion als Wehrführer der Wehr Brodersby wegen eines Übungsabends verspätet zur Sitzung erscheinen wird, um an den Beratungen des TOP 9 teilzunehmen. Daher sind nur bei diesem TOP sechs Stimmberechtigte anwesend. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird unter TOP 10 ein Punkt "Genehmigung von 5 Stellplätzen für Wohnmobile im Eiskellerweg 6, 24398 Brodersby" eingefügt. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende stellt die Möglichkeit vor, als Bürger Bauleitverfahren online zu begleiten und Eingaben zu machen. Das Verfahren nennt sich BOB-SH. Ferner wird berichtet, dass die Befestigung der Böschung des Dorfteiches mit Findlingen abgeschlossen ist. Dankenswerterweise hat C.-H. Thomsen Findlinge zur Verfügung gestellt. |
zu TOP 5. | 1. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 23/2015 In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.07.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 gefasst. Ziel der Bauleitplanung ist die Anpassung der Außenwandmaterialien für Carports, Geräteschuppen sowie für Giebeldreiecke an den Hauptgebäuden. |
Herr Mikulsky ist als Anlieger des B-Plans befangen und verlässt den Sitzungssaal. Da der stellvertretende Ausschussvorsitzende infolge Krankheit entschuldigt fehlt, muss für die Leitung dieses TOPs ein Vertreter für Herrn Mikulsky gewählt werden. Einstimmig wird C.-H. Thomsen gewählt. Er leitet in das Thema ein und bittet um Wortbeiträge. Es wird gefragt, ob übrige Verletzungen der Festsetzungen des B- Plans unverändert geahndet werden (müssen). Dieses ist der Fall. Anhängige Verfahren, die nicht die Außenwandmaterialien für Carports, Geräteschuppen sowie Giebeldreiecke an den Hauptgebäuden zum Gegenstand haben, werden unverändert weiter verfolgt. |
Beschluss:
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Michael Mikulsky |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges |
Beschlussvorlage - 21/2015 Der Ostseeküstenradwanderweg (OKR) ist einer der meistbefahrenen deutschen Radfernwege. Er führt in Schleswig-Holstein über 442 km von Lübeck bis Flensburg und davon gut 30 km durch das Amt Schlei-Ostsee. Von Eckernförde bis Damp führt er entlang des Radweges an der L 26. Dieser Radweg befindet sich derzeit in einem desolaten Zustand. Außerdem ist die Ostsee über eine große Wegstrecke (anders als der Name des Radweges vermuten lässt) nicht erlebbar. In Zusammenarbeit mit der Ostseefjord Schlei GmbH und den Bürgermeistern der Gemeinden entlang der westlichen Eckernförder Bucht wurden daher 2 Maßnahmen zur regionalen Qualitätssicherung des OKR mit Landtagsabgeordneten, Vertretern von Naturschutzverbänden sowie der zuständigen Behörden und Grundbesitzern thematisiert. Erstens: Die Sanierung des Radweges entlang der L 26, die zwischenzeitlich vom zuständigen Ministerium zugesagt wurde. Zweitens: Die Verlegung des Radweges von Damp nach Kappeln soweit wie möglich an die Ostsee. Im Amt Schlei-Ostsee wären hiervon die Gemeinden Brodersby, Dörphof und Damp betroffen. Der OKR wird derzeit aus Waabs kommend vor dem Ostseebad Damp in Richtung der Ortschaften Dörphof und Karby von der Ostsee weggeführt, um anschließend in Schönhagen wieder einen kurzen Abschnitt in Ostseenähe zu verlaufen. Hier besteht die Überlegung, den OKR als Alternativroute ab dem Entdeckerbad in Damp direkt an der Ostsee entlang zu führen, so dass er am Campingplatz Schubystrand vorbei und durch das Naturschutzgebiet Schwansener See führen würde. Dieser Weg steht bereits Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung - eine Ausweisung für den OKR ist derzeit jedoch nicht möglich, da der Pflegezustand dieses nicht zulässt. Hierfür wäre eine maßvolle (wassergebundene) Herrichtung und eine laufende Unterhaltung des Weges für die Nutzung als Wander- und Radweg in einer Mindestbreite von zwei Metern mit einem Belag, der eine Befahrbarkeit auch bei längeren Trocken- oder Regenperioden ermöglicht, erforderlich. Für eine entsprechende Entwurfsplanung in Abstimmung mit sämtlichen Beteiligten sowie die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für eine evt. Maßnahmenumsetzung mit einer Kostenschätzung sind höchstens 4.000,00 € zu veranschlagen, welche auf die drei Gemeinden aufzuteilen wären. Zuschüsse können für die Entwurfsplanung nicht eingeworben werden. In Abhängigkeit vom Planungsergebnis müssen für eine evt. Umsetzung der Maßnahme sodann Fördermöglichkeiten abgeklärt werden. |
Es wird darüber beraten, ob die Gemeinde sich nicht nur an dieser Planung beteiligen möchte, sondern ob sie sich auch vorstellen kann, später ggf. daraus erwachsene Baukosten anteilig zu übernehmen. Es werden Argumente pro und contra einer Qualitätsverbesserung ausgetauscht. Es werden Zweifel erhoben, ob man dem Naturschutzgebiet eine wachsende Zahl an durchreisenden Touristen zumuten möchte. In Unkenntnis der heutigen Trassenführung des Ostseeküstenradwanderwegs wird abschließend überlegt, ob man den Schwansener-See nicht doch umfahren lassen sollte. |
Beschluss: Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Drittel an den Planungskosten in Höhe von höchstens 4.000,00 €. Die Trassenführung von Damp kommend über Schubystrand, Schuby, Karlberg, Lückeberg nach Schönhagen und umgekehrt soll auch geprüft werden. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Weitere Vorgehensweise in Sachen Windkraft |
Beschlussvorlage - 31/2015 Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.07.2015 wurde über einen Antrag der demIni zum zukünftigen Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby beraten. Inhaltlich wird hierzu auf die Beschlussvorlage Nr. 10/2015 verwiesen. Im Ergebnis wurde beschlossen, dass die Angelegenheit noch einmal an den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss verwiesen wird. Ziel ist, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, eine rechtssichere Beschlussfassung vorzubereiten. Zum aktuellen Sachstand kann mitgeteilt werden, dass mit Datum vom 26.08.2015 der aktuellste Beratungserlass veröffentlicht wurde. Dieser trifft umfassende Aussagen zur Ansiedlung von Windkraftanlagen (einschl. Repowering). Der Landesentwicklungsplan, der bisher die Voraussetzungen hierfür definiert hat, wurde inzident mit dem OVG Urteil für unwirksam bewertet. Dies hat das Land S.-H. dazu veranlasst mit Planungserlass vom 23.06.2015 die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes S.-H. 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III auf den Weg zu bringen. In diesem Erlass werden auch die harten und weichen Ausschlusskriterien definiert. Die Erlasse und weitere Ausführungen können unter eingesehen werden. Legt man die derzeitige Sach- und Rechtslage zu Grunde, werden aus Sicht der Verwaltung folgende Möglichkeiten aufgezeigt:
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Herr Mikulsky und Herr Olma erläutern die Historie, wie es zu der diffusen Rechtslage in Sachen Windkraft gekommen ist. Es wird deutlich, dass es gut ist, sich rechtzeitig auf das kommende Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans vorzubereiten. Es sollen adäquate Argumente gesammelt werden. Dabei sollen auch die schon vor Jahren bei der Teilfortschreibung der Regionalpläne eingebrachten Argumente wieder geprüft und ggf. aufgegriffen werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, wie folgt vorzugehen: Die Gemeinde gibt gegenüber der Staatskanzlei eine Eigenerklärung ab, in der sie klar zum Ausdruck bringt, dass sie keine Eignungsflächen für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet vorhalten möchte und darüber hinaus einem Repowering außerhalb von Eignungsflächen nicht zustimmen wird. Für die Erarbeitung soll ein Fach- / Arbeitsausschuss, bestehend aus Vertretern aller Fraktionen der Gemeinde, gegründet werden. Ein mögliches Ergebnis, bzw. der dann momentan herrschende Stand der Arbeit, soll in der GV im Dezember der Gemeinde vorgetragen werden. Der Fach- / Arbeitsausschuss besteht aus:
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Einwohnerfragestunde |
Herr Klaehn merkt an, dass die Asphaltausbesserungen am Weg zum Schwansener See mangelhaft ausgeführt wurden. Herr Olma berichtet, dass dieses bekannt ist und man dieses bei der Firma gerügt hat. Herr Andresen merkt an, dass man diese Straße aufgrund des mangelhaften Unterbaus und Untergrundes nicht fachgerecht ausflicken kann. Das Ausbessern hier wird immer ein Kompromiss bleiben. Herr Prager weist darauf hin, dass in der Straße "Um de Eck" ein Schlagloch im Asphalt ist. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 11. | Bekanntgaben |
Es sind keine Bürger mehr anwesend. |
Jan Andresen | Michael Mikulsky |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzender |