N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Brodersby vom 12.10.2015.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Eiskellerweg, 24398 Schönhagen
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Michael Mikulsky
wählbarer Bürger Heidrun Bojahr
Ausschussmitglied Peter Kühlcke
wählbarer Bürger Peter Sauer
wählbarer Bürger Matthias Schlömer
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzender Björn Steffen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
Gemeindevertreter Dieter Olma
Gemeindevertreter Helmut Prager
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Jürgen Thietje
Protokollführer Jan Andresen
Herr Krüger, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. 1. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 23/2015
6. Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges
  Beschlussvorlage - 21/2015
7. Weitere Vorgehensweise in Sachen Windkraft
  Beschlussvorlage - 31/2015
8. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Er erklärt ferner, dass der wählbare Bürger Matthias Schlömer infolge seiner Funktion als Wehrführer der Wehr Brodersby wegen eines Übungsabends verspätet zur Sitzung erscheinen wird, um an den Beratungen des TOP 9 teilzunehmen. Daher sind nur bei diesem TOP sechs Stimmberechtigte anwesend.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es wird unter TOP 10 ein Punkt "Genehmigung von 5 Stellplätzen für Wohnmobile im Eiskellerweg 6, 24398 Brodersby" eingefügt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende stellt die Möglichkeit vor, als Bürger Bauleitverfahren online zu begleiten und Eingaben zu machen. Das Verfahren nennt sich BOB-SH.
Ferner wird berichtet, dass die Befestigung der Böschung des Dorfteiches mit Findlingen abgeschlossen ist. Dankenswerterweise hat C.-H. Thomsen Findlinge zur Verfügung gestellt.


zu TOP 5. 1. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 23/2015

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.07.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 gefasst. Ziel der Bauleitplanung ist die Anpassung der Außenwandmaterialien für Carports, Geräteschuppen sowie für Giebeldreiecke an den Hauptgebäuden.


Herr Mikulsky ist als Anlieger des B-Plans befangen und verlässt den Sitzungssaal. Da der stellvertretende Ausschussvorsitzende infolge Krankheit entschuldigt fehlt, muss für die Leitung dieses TOPs ein Vertreter für Herrn Mikulsky gewählt werden. Einstimmig wird C.-H. Thomsen gewählt.

Er leitet in das Thema ein und bittet um Wortbeiträge. Es wird gefragt, ob übrige Verletzungen der Festsetzungen des B- Plans unverändert geahndet werden (müssen). Dieses ist der Fall. Anhängige Verfahren, die nicht die Außenwandmaterialien für Carports, Geräteschuppen sowie Giebeldreiecke an den Hauptgebäuden zum Gegenstand haben, werden unverändert weiter verfolgt.


Beschluss:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt/ mit folgenden Änderungen gebilligt:
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Michael Mikulsky

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges
Beschlussvorlage - 21/2015

Der Ostseeküstenradwanderweg (OKR) ist einer der meistbefahrenen deutschen Radfernwege. Er führt in Schleswig-Holstein über 442 km von Lübeck bis Flensburg und davon gut 30 km durch das Amt Schlei-Ostsee. Von Eckernförde bis Damp führt er entlang des Radweges an der L 26. Dieser Radweg befindet sich derzeit in einem desolaten Zustand. Außerdem ist die Ostsee über eine große Wegstrecke (anders als der Name des Radweges vermuten lässt) nicht erlebbar. In Zusammenarbeit mit der Ostseefjord Schlei GmbH und den Bürgermeistern der Gemeinden entlang der westlichen Eckernförder Bucht wurden daher 2 Maßnahmen zur regionalen Qualitätssicherung des OKR mit Landtagsabgeordneten, Vertretern von Naturschutzverbänden sowie der zuständigen Behörden und Grundbesitzern thematisiert. Erstens: Die Sanierung des Radweges entlang der L 26, die zwischenzeitlich vom zuständigen Ministerium zugesagt wurde. Zweitens: Die Verlegung des Radweges von Damp nach Kappeln soweit wie möglich an die Ostsee. Im Amt Schlei-Ostsee wären hiervon die Gemeinden Brodersby, Dörphof und Damp betroffen. Der OKR wird derzeit aus Waabs kommend vor dem Ostseebad Damp in Richtung der Ortschaften Dörphof und Karby von der Ostsee weggeführt, um anschließend in Schönhagen wieder einen kurzen Abschnitt in Ostseenähe zu verlaufen. Hier besteht die Überlegung, den OKR als Alternativroute ab dem Entdeckerbad in Damp direkt an der Ostsee entlang zu führen, so dass er am Campingplatz Schubystrand vorbei und durch das Naturschutzgebiet Schwansener See führen würde. Dieser Weg steht bereits Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung - eine Ausweisung für den OKR ist derzeit jedoch nicht möglich, da der Pflegezustand dieses nicht zulässt. Hierfür wäre eine maßvolle (wassergebundene) Herrichtung und eine laufende Unterhaltung des Weges für die Nutzung als Wander- und Radweg in einer Mindestbreite von zwei Metern mit einem Belag, der eine Befahrbarkeit auch bei längeren Trocken- oder Regenperioden ermöglicht, erforderlich. Für eine entsprechende Entwurfsplanung in Abstimmung mit sämtlichen Beteiligten sowie die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für eine evt. Maßnahmenumsetzung mit einer Kostenschätzung sind höchstens 4.000,00 € zu veranschlagen, welche auf die drei Gemeinden aufzuteilen wären. Zuschüsse können für die Entwurfsplanung nicht eingeworben werden. In Abhängigkeit vom Planungsergebnis müssen für eine evt. Umsetzung der Maßnahme sodann Fördermöglichkeiten abgeklärt werden.


Es wird darüber beraten, ob die Gemeinde sich nicht nur an dieser Planung beteiligen möchte, sondern ob sie sich auch vorstellen kann, später ggf. daraus erwachsene Baukosten anteilig zu übernehmen. Es werden Argumente pro und contra einer Qualitätsverbesserung ausgetauscht. Es werden Zweifel erhoben, ob man dem Naturschutzgebiet eine wachsende Zahl an durchreisenden Touristen zumuten möchte. In Unkenntnis der heutigen Trassenführung des Ostseeküstenradwanderwegs wird abschließend überlegt, ob man den Schwansener-See nicht doch umfahren lassen sollte.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Drittel an den Planungskosten in Höhe von höchstens 4.000,00 €. Die Trassenführung von Damp kommend über Schubystrand, Schuby, Karlberg, Lückeberg nach Schönhagen und umgekehrt soll auch geprüft werden.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Weitere Vorgehensweise in Sachen Windkraft
Beschlussvorlage - 31/2015
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.07.2015 wurde über einen Antrag der demIni zum zukünftigen Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby beraten. Inhaltlich wird hierzu auf die Beschlussvorlage Nr. 10/2015 verwiesen.
Im Ergebnis wurde beschlossen, dass die Angelegenheit noch einmal an den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss verwiesen wird. Ziel ist, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, eine rechtssichere Beschlussfassung vorzubereiten.

Zum aktuellen Sachstand kann mitgeteilt werden, dass mit Datum vom 26.08.2015 der aktuellste Beratungserlass veröffentlicht wurde. Dieser trifft umfassende Aussagen zur Ansiedlung von Windkraftanlagen (einschl. Repowering). Der Landesentwicklungsplan, der bisher die Voraussetzungen hierfür definiert hat, wurde inzident mit dem OVG Urteil für unwirksam bewertet. Dies hat das Land S.-H. dazu veranlasst mit Planungserlass vom 23.06.2015 die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes S.-H. 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III auf den Weg zu bringen. In diesem Erlass werden auch die harten und weichen Ausschlusskriterien definiert.
Die Erlasse und weitere Ausführungen können unter
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landesplanung_raumordnung/windeignungsflaechen_ausweisung/landesplanung_windenergie_planungserlass.html#tabs1911212-tab-1
eingesehen werden.

Legt man die derzeitige Sach- und Rechtslage zu Grunde, werden aus Sicht der Verwaltung folgende Möglichkeiten aufgezeigt:
 
  1. Die Gemeinde gibt gegenüber der Staatskanzlei eine Eigenerklärung ab, in der Sie klar zum Ausdruck bringt, dass sie keine Eignungsflächen für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet vorhalten möchte und darüber hinaus einem Repowering außerhalb von Eignungsflächen nicht zustimmen wird. Dies kann insoweit nicht rechtssicher erfolgen, als das es aktuell noch keine abschließenden rechtlichen Rahmenbedingen hierfür gibt.  Diese Erklärung kann von der Gemeinde, gerne auch mit Unterstützung der Verwaltung, erarbeitet werden. Bindend wird diese aber nicht sein. Sie wird lediglich den aktuellen politischen Standpunkt der Gemeinde zum Ausdruck bringen.
  1. Im Rahmen der o. g. Teilfortschreibung werden alle Gemeinden formal beteiligt. Es liegen dann konkrete Planentwürfe vor, zu denen sich die Gemeinde positionieren kann. In diesem Verfahren sind dann die notwendigen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken vorzutragen.
  1. Die Gemeinde bedient sich zur Erarbeitung einer Stellungnahme der Unterstützung eines/r Fachjuristen. Die Kosten betragen hierfür zwischen 230,00 bis 250,00 €/Std. zzgl. MwSt.

Herr Mikulsky und Herr Olma erläutern die Historie, wie es zu der diffusen Rechtslage in Sachen Windkraft gekommen ist. Es wird deutlich, dass es gut ist, sich rechtzeitig auf das kommende Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans vorzubereiten. Es sollen adäquate Argumente gesammelt werden. Dabei sollen auch die schon vor Jahren bei der Teilfortschreibung der Regionalpläne eingebrachten Argumente wieder geprüft und ggf. aufgegriffen werden.


Beschluss:
Es wird beschlossen, wie folgt vorzugehen:

Die Gemeinde gibt gegenüber der Staatskanzlei eine Eigenerklärung ab, in der sie klar zum Ausdruck bringt, dass sie keine Eignungsflächen für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet vorhalten möchte und darüber hinaus einem Repowering außerhalb von Eignungsflächen nicht zustimmen wird.
Für die Erarbeitung soll ein Fach- / Arbeitsausschuss, bestehend aus Vertretern aller Fraktionen der Gemeinde, gegründet werden. Ein mögliches Ergebnis, bzw. der dann momentan herrschende Stand der Arbeit, soll in der GV im Dezember der Gemeinde vorgetragen werden.
Der Fach- / Arbeitsausschuss besteht aus:
  • Herrn Mikulsky für die DEMINI
  • Herrn Thietje für die CDU
  • Herrn Kühlcke für die SPD
sowie dem Bürgermeister, der ebenfalls eingeladen wird.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Einwohnerfragestunde

Herr Klaehn merkt an, dass die Asphaltausbesserungen am Weg zum Schwansener See mangelhaft ausgeführt wurden. Herr Olma berichtet, dass dieses bekannt ist und man dieses bei der Firma gerügt hat. Herr Andresen merkt an, dass man diese Straße aufgrund des mangelhaften Unterbaus und Untergrundes nicht fachgerecht ausflicken kann. Das Ausbessern hier wird immer ein Kompromiss bleiben.
Herr Prager weist darauf hin, dass in der Straße "Um de Eck" ein Schlagloch im Asphalt ist.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben

Es sind keine Bürger mehr anwesend.



Jan Andresen  Michael Mikulsky 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender