Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Brodersby, Drasberger Weg, 24398 Brodersby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.55 Uhr |
Ausschussvorsitzender Michael Mikulsky |
wählbarer Bürger Heidrun Bojahr |
Ausschussmitglied Peter Kühlcke |
wählbarer Bürger Peter Sauer |
wählbarer Bürger Matthias Schlömer |
stellv. Ausschussvorsitzender Björn Steffen |
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen |
Bürgermeister Christian Schlömer |
Gemeindevertreterin Maren Block |
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller |
Gemeindevertreter Dieter Olma |
Gemeindevertreter Helmut Prager |
Gemeindevertreter Jürgen Thietje |
Protokollführer Jan Andresen |
Gast Matthias Wohlenberg |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Vorstellung der Entwurfsplanung zum Neubau Feuerwehrgerätehaus Schönhagen |
Beschlussvorlage - 10/2016 | |
6. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Am Mittelkamp - Am Breekenbarg, OT Schönhagen" |
6.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 1/2016 | |
6.2 | Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 2/2016 | |
7. | 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Schönhagen, südlich Schloßstraße" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 8/2016 | |
8. | Bebauungsplan Nr. 13 für den Bereich "Schönhagen, südlich Schloßstraße" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 7/2016 | |
9. | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 14 für den Bereich "Haus Birkenhof - Am Schulwald" |
Beschlussvorlage - 11/2016 | |
10. | Weiteres Vorgehen zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet "Schönhagen zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg" |
Beschlussvorlage - 3/2016 | |
11. | Erschließung Feuerwehrgerätehaus Schönhagen und Bebauungsplan Nr. 13 "Schönhagen südlich Schloßstraße" |
Beschlussvorlage - 4/2016 | |
12. | Anschaffung einer Stranduhr für die Promenade |
Beschlussvorlage - 20/2015 | |
13. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
16. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird ein TOP 15 "Vertragsangelegenheiten" im nichtöffentlichen Teil ergänzt. Der bisherige TOP 15 wird zu TOP 16.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung erhoben.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
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zu TOP 5. | Vorstellung der Entwurfsplanung zum Neubau Feuerwehrgerätehaus Schönhagen |
Beschlussvorlage - 10/2016 Nachdem in der vergangenen Sitzung der Wechsel des Architekten beschlossen wurde, hat der neue Architekt, Herr Wohlenberg, die Arbeit aufgenommen. Ein entsprechender Architektenvertrag wurde abgeschlossen. Zunächst wurde eine Kostenberechnung für den beschlossenen Vorentwurf erstellt. Diese Berechnung schließt mit weit über 500.000 € und wird in der Bauausschusssitzung am 10.02.2016 vorgetragen. Beim Gesprächstermin mit der FUK am 03.11.2015 wurden seitens der Ortswehr und der FUK verschiedene Anregungen und Forderungen geäußert, die noch in den Vorentwurf einzuarbeiten waren. Neben den damit einhergehenden Mehrkosten galt es diese Änderungen in den Vorentwurf räumlich einzuarbeiten. Dadurch wird der Urvorentwurf in seiner Wirkung hinsichtlich des offenen Flurbereiches sehr eingeschränkt. Um ggf. bei Bedarf über andere Bauweisen beraten zu können, wird Herr Wohlenberg in der Sitzung Alternativen vorstellen.
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Herr Wohlenberg trägt anhand eines Leinwandvortrags den weitergeführten Vorentwurf und die Kostenberechnung zum Vorentwurf Molt vor. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 570.000 €. Da diese Kosten den Kostenrahmen der Gemeinde weit überschreiten, wird dieser Entwurf nicht weiter verfolgt. Anschließend trägt Herr Wohlenberg einen eingeschossigen Vorentwurf vor. Dieser findet dem Grunde nach allgemeine Zustimmung. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 497.000 €. Der Vollständigkeit halber präsentiert er auch noch einen zweigeschossigen Vorentwurf einfacherer Bauart. Die Kosten dafür werden auf ca. 520.000 € abgeschätzt. Herr Wohlenberg führt aus, dass die Hochkonjunktur im Baugewerbe, eine novellierte Baunorm für Feuerwehrhäuser und eine neue Energieeinsparverordnung die Baukosten in den letzten Jahren wesentlich erhöht haben. Daher ist er nicht bereit, die Berechnungen künstlich zu frisieren, nur um einen heute definierten Kostenrahmen einzuhalten. Dennoch soll natürlich gerne im Dialog mit dem Nutzer und dem Bauherren nach tatsächlichen Einsparpotentialen gesucht werden. Der Bürgermeister erklärt, dass man einen Kostendeckel von 500.000 € einschließlich der Erschließungskosten wünscht. Herr Wohlenberg soll schon mal davon ausgehen, dass die Elektroinstallation (in der Kostenschätzung mit 13.500 € netto angegeben) durch den Bauhof erledigt werden soll. Natürlich müssen die Materialgestehungskosten dennoch weiter in der Kostenberechnung berücksichtigt werden. Bzgl. der öffentlichen Erschließung vor seitens des Bürgermeisters erklärt, dass eine Synergie mit dem Vorhabenträger des B-Plans Nr. 13 genutzt werden soll. Ein Sondierungsgespräch hat am 08.02.2016 stattgefunden und deutet auf eine Zusammenarbeit hin. Im TOP 11 wird auf technische Überlegungen eingegangen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Urentwurf vom Architektenbüro Molt aus Kostengründen zu verwerfen. Ferner wird nicht zuletzt auch aus Kostengründen von einer zweigeschossigen Bauweise Abstand genommen und stattdessen einer eingeschossigen Bauweise der Vorzug gegeben. Dem vorgetragenen eingeschossigen Vorentwurf mit geschätzten Baukosten von 497.000 € excl. der öffentlichen Erschließungskosten wird zugestimmt. Die Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung soll beauftragt, vorangetrieben und in einer Sitzung im März / April 2016 vorgetragen werden. Diese Planungen sollen im Dialog mit Nutzer, Bauherr und Architekt u.a. das Ziel einer Kostenreduzierung haben. Die Erschließung des Grundstücks mit den Ver- und Entsorgungsleitungen soll synergetisch mit der Erschließung des B-Plans Nr.13 erfolgen. Die dazu erforderlichen Verhandlungen mit dem Vorhabenträger des B-Plans Nr. 13 sollen geführt werden. Die Ergebnisse sind als Grundlage für eine Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Erschließung in Form einer Beschlussvorlage für die kommenden Sitzungen vorzubereiten.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Am Mittelkamp - Am Breekenbarg, OT Schönhagen" |
zu TOP 6.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 1/2016 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen der Gemeinde Brodersby und die Begründung haben in der Zeit vom 16.11.2015 bis zum 18.12.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 15.10.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
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Beschluss: Abwägungsbeschlüsse Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6.2 | Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 2/2016 Siehe Beschlussvorlage 01/2016.
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Beschluss: Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen in Kraft. Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Schönhagen, südlich Schloßstraße" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 8/2016 Der Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 11.05.2011 gefasst. Der Entwurf dieses Planes sowie die Begründung haben in der Zeit vom 15.02.2012 bis zum 16.03.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Naturschutzverbänden erfolgte mit Schreiben vom 24.01.2012 und fand ebenfalls in der Zeit vom 15.02.2012 bis zum 16.03.2012 statt. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 15.05.2012 von der Gemeindevertretung beschlossen. Die Genehmigung des Innenministeriums erfolgte am 22.11.2012. Nach Rücksprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, sollte die erneute öffentliche Beteiligung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die Durchführung der daran anschließenden Verfahrensschritte wiederholt werden. Der Vorhabenträger ist hierüber bereits in Kenntnis gesetzt worden. Somit ist nun der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss auf den Weg zu bringen.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Bebauungsplan Nr. 13 für den Bereich "Schönhagen, südlich Schloßstraße" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 7/2016 Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 wurde am 11.05.2011 gefasst. Der Entwurf dieses Planes sowie die Begründung haben in der Zeit vom 15.02.2012 bis zum 16.03.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wurde am 15.05.2012 von der Gemeindevertretung beschlossen. In der Regel soll der Bebauungsplan innerhalb von zwei Jahren nach Satzungsbeschluss bekannt gemacht werden. Dies ist bisher nicht erfolgt, da sich die Umsetzung der Erschließung verzögerte und der Erschließungsvertrag bisher nicht abgeschlossen werden konnte. Nach Rücksprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, sollte die erneute öffentliche Beteiligung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die Durchführung der daran anschließenden Verfahrensschritte wiederholt werden. Der Vorhabenträger ist hierüber bereits in Kenntnis gesetzt worden. Somit ist nun der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss auf den Weg zu bringen.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 14 für den Bereich "Haus Birkenhof - Am Schulwald" |
Beschlussvorlage - 11/2016 Die Gemeinde Brodersby hat am 06.07.2015 den Ausfetllungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 für den Bereich "Haus Birkenhof - Am Schulwald" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Seinerzeit war ein Vorhabenträger, mit der Absicht, ein Erweiterungsbau für 15 Menschen mit Behinderung zu errichten, an die Gemeinde heran getreten. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass aus Sicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde Bauleiplanung nicht mehr erforderlich ist. Der Aufstellungsbeschluss ist somit aufzuheben.
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Beschluss: Die Gemeinde Brodersby hebt den Aufstellungsbeschluss vom 06.07.2015 für den Babuungsplan Nr. 14 für den Bereich "Haus Birkenhof - Am Schulwald" auf. Geltungsbereich: |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Weiteres Vorgehen zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet "Schönhagen zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg" |
Beschlussvorlage - 3/2016 Die Gemeinde hat am 08.04.2015 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 gefasst. Zwischenzeitlich hatten mit der Gemeinde und den Grundeigentümern mehrere Gespräche stattgefunden. Nach Beschluss der Gemeinde, eine Nachverhandlung, bezüglich der Preisvorstellungen der Grundeigentümer zu führen, konnte leider kein anderes Ergebnis erzielt werden. Die Eigentümer halten an ihrer Preisvorstellung fest. Ziel der Beratung soll es sein, sich darauf zu verständigen, ob die Gemeinde dennoch an ihren Planungsabsichten festhalten will.
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Die Ausschussmitglieder plädieren dafür, das Ziel wohnbaulicher Entwicklung für junge Familien im betreffenden Bereich nicht aus den Augen verlieren. Um die Chance eines Zugriffs auf das Grundstück der Tennishalle zu bekommen, sollen die Verhandlungen mit dem Eigentümer fortgeführt werden. Der Eigentümer räumt der Gemeinde noch bis Ende Juni ein Quasi-Vorkaufsrecht ein.
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Beschluss: Die Gemeinde hält an ihren Planungsabsichten fest. Mit dem Eigentümer der Tennishalle soll verhandelt werden. Ein Erwerb wird nicht ausgeschlossen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erschließung Feuerwehrgerätehaus Schönhagen und Bebauungsplan Nr. 13 "Schönhagen südlich Schloßstraße" |
Beschlussvorlage - 4/2016 Um den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Schönhagen realisieren zu können, ist es notwendig, die Möglichkeiten einer Erschließung der angedachten Baufläche planerisch zu überprüfen. Hiermit wurde ein Ingenieurbüro bedacht, das im Vorfeld bereits einen Vorschlag erarbeitet hat. In diesen Vorschlag fließen unter anderem hydraulische Berechnungen mit ein, die die Entwässerung über die "Schloßstraße" preferrieren und nicht eine kürzere Variante über "Am Brekenbarg". Zudem ist bekannt, dass ein privater Erschließungsträger ebenfalls Baugrund erschließen möchte und zwar unmittelbar gegenüber des geplanten Feuerwehrgerätehauses an der Schloßstraße. Um Synnergien zu nutzen, im Hinblick auf eine Kostenteilung, wurde seitens des Erschließungsträgers Gesprächsbereitschaft signalisiert. Es gilt nun die weitere Vorgehensweise innerhalb des Ausschusses zu beraten und gegebenenfalls einen Beschluss zu fassen. |
Die Gründe, warum eine Anbindung der Entsorgungsleitungen an die Kanäle im Brekenbarg nicht empfohlen wird, werden durch Herrn Andresen erläutert.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Angelegenheit zu vertagen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Anschaffung einer Stranduhr für die Promenade |
Beschlussvorlage - 20/2015 Es wird auf den Inhalt der Vorlage 11/2015 und die dazugehörigen Beratungen im Bauausschuss und in der Gemeindevertretung verwiesen. In der GV am 20.07.2015 wurde beschlossen, dass sich der Bauausschuss in einer der kommenden Sitzungen erneut des Themas annehmen soll.
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Da die Kurbetriebe über die Tourismusabgabe Einnahmen generieren, sprechen sich Herr Olma und der Bürgermeister für Investitionen für den Gast aus. Die Anschaffung einer Stranduhr wurde von Strandbesuchern und Familien auf dem Spielplatz angeregt. Die Uhr soll insbesondere auch für Kinder gut lesbar und daher mit einem Zifferblatt statt einer Digitalanzeige ausgestattet sein. Frau Müller spricht sich dafür aus, auch mal über die Anschaffung von Strandliegen nachzudenken. Die Ausschussmitglieder fordern Frau Müller auf, diesen guten Gedanken als Antrag zu formulieren und ggf. schon mit Zahlen, Daten und Fakten zu untermauern.
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Beschluss: Es wird beschlossen, eine Stranduhr über die Kurbetriebe anzuschaffen. Kosten von bis zu 3.000 € werden anerkannt. Die Werkleitung wird ermächtigt, die Anschaffung kurzfristig zu tätigen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Einwohnerfragestunde |
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 16. | Bekanntgaben |
Es sind keine Einwohner oder Gäste mehr anwesend.
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Jan Andresen | Michael Mikulsky |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |