Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Brodersby, Brodersby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.18 Uhr |
Ausschussvorsitzender Michael Mikulsky |
Ausschussmitglied Peter Kühlcke |
wählbarer Bürger Matthias Schlömer |
stellv. Ausschussvorsitzender Björn Steffen |
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen |
wählbarer Bürger Hans Walther Wagner |
wählbarer Bürger Heidrun Bojahr (entschuldigt ) |
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller |
Gemeindevertreter Dieter Olma |
Gemeindevertreter Helmut Prager |
Gemeindevertreter Jürgen Thietje |
Protokollführer Jan Andresen |
Gast Matthias Wohlenberg |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung eines wählbaren Bürgers |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen bzgl. der DLRG-Unterkunft Schönhagen |
Beschlussvorlage - 25/2016 | |
7. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost" |
7.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 20/2016 | |
7.2 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 21/2016 | |
8. | Stellungnahme zum Teilmanagementplan (Ostseeflächen) des FFH-Gebiets "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe" sowie EU-Vogelschutzgebiet "Schlei" |
Beschlussvorlage - 23/2016 | |
9. | Antrag für die Aufstellung einer Informationstafel Ecke Schloßstraße/Am Brekenbarg |
Beschlussvorlage - 26/2016 | |
10. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
14. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung eines wählbaren Bürgers |
Herr Michael Mikulsky verpflichtet Herrn Hans Walther Wagner förmlich als wählbaren Bürger.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird ein TOP "Vertragsverlängerung" eingefügt. Dadurch wird der ehemalige TOP 13 zu TOP 14.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung des Ausschusses erhoben.
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zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Zitat des Skriptes des Ausschussvorsitzenden: |
zu TOP 6. | Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen bzgl. der DLRG-Unterkunft Schönhagen |
Beschlussvorlage - 25/2016 Anknüpfend an das Ergebnis der Beratungen zu TOP 8 der GV vom 26.07.2016 hat das Architektenbüro Wohlenberg aus Eckernförde das zur Verfügung gestellte Konzept zur Aufstockung des Strandhuses vom 08.08.2016 erstellt. Ein Vertreter des Büros wird zur Sitzung des Bauausschusses erscheinen und das Konzept näher erläutern. In Absprache mit dem Architekten und dem Statiker, dem Herr Andresen die vorhandenen statischen Berechnungen aus der Vergangenheit übergeben hat (Bau und zwei Umbauten), muss bedacht werden, dass es sich zunächst um eine erste Idee handelt. Um keinen unnötigen Aufwand zu betreiben, wurde auch nur eine statische Vorprüfung durchgeführt. Sollte die Idee Gefallen finden und sich eine Finanzierbarkeit der rund 550.000 € abzeichnen, so müsste die statische Machbarkeit in der geplanten Form zunächst genauer geprüft werden. Bisher wird davon ausgegangen, dass das vorhandene Gebäude die zusätzlichen Lasten ohne große Gründungen über Stützen etc. tragen kann. Dieses ist derzeit allerdings tatsächlich eine Annahme. Derzeit wird sowohl von der Verwaltung als auch vom Bürgermeister geprüft, ob es für ein derartiges Projekt Fördermöglichkeiten gibt. Sollten bis zum Sitzungstermin Ergebnisse vorliegen, so werden diese spätestens zur Sitzung vorgetragen.
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Herr Wohlenberg zeigt und erläutert seine grobe Vorplanung in Form eines Projektkonzeptes einschließlich der ersten Kostenschätzung. Wie im Sachverhalt beschrieben, wird deutlich gemacht, dass bei der ersten Bearbeitung der Aufgabenstellung nicht zuletzt bei der statitischen Konstruktion Annahmen getroffen wurden. Bei der weiteren Bearbeitung muss geprüft werden, ob diese Annahmen tatsächlich zutreffen. Hinsichtlich der Kostenschätzung berichtet er von der derzeitigen Erfahrung, dass die Baukosten aufgrund der guten Baukonjunktur momentan sehr hoch sind. Ob die bei der Schätzung angesetzten Kosten bei einer Ausschreibung im kommenden Jahr bestätigt werden würden, kann heute noch nicht gesagt werden. Herr Olma berichtet, dass man sich in den letzten Wochen viele Standort- und Planungsgedanken gemacht hat. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass es nach heutigen Erkenntnissen keine Alternative zum vorgestellten Konzept gibt. In der Einwohnerfragestunde meldet sich ein Bürger und fragt an, ob man nicht das vorhandene Obergeschoss des Strandhuses als DLRG-Station nutzen könne und eine neue Touristinformation am Ortseingang an der Schlossstraße platzieren könne. Dieses ist nicht möglich, weil seinerzeit Zuschüsse für den Umbau des Obergeschosses geflossen sind und die Nutzung der Räume als Touristinformation über die Bindefrist nicht geändert werden darf. Die hohen Kosten des vorgestellten Konzeptes relativieren sich, wenn man diesen den Aufwand für eine Fremdanmietung von Unterkünften für die DLRG und den Bau eines externen Wachgebäudes gegenüberstellt. Hinsichtlich möglicher Finanzierungsformen wird seitens des Bauausschusses auf den Finanzausschuss verwiesen. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
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Beschluss: Es wird beschlossen:
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zu TOP 7. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost" |
zu TOP 7.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 20/2016 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost" der Gemeinde Brodersby und die Begründung haben in der Zeit vom 01.02.2016 bis zum 03.03.2016 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden hierüber schriftlich informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
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Beschluss: Abwägungsbeschluss Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Michael Mikulsky |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 21/2016 Siehe Beschlussvorlage 20/2016.
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Beschluss: Die Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost" nur bestehend aus dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 in Kraft.
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Michael Mikulsky |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Stellungnahme zum Teilmanagementplan (Ostseeflächen) des FFH-Gebiets "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe" sowie EU-Vogelschutzgebiet "Schlei" |
Beschlussvorlage - 23/2016 Mit Schreiben vom 18.07.2016 hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume das Beteiligungsverfahren zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen in den Teilmanagementplänen für die Ostseeflächen des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes "DE 1423-394 Schlei inclusive Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe" sowie des Europäischen Vogelschutzgebietes "DE 1423-491 Schlei" eingeleitet. Managementpläne sind in erster Linie eine verbindliche Handlungsleitlinie für Behörden und eine fachliche Information für die Planung von besonderen Vorhaben. Der in Aufstellung befindliche Teilmanagementplan beschränkt sich dabei ausschließlich auf die Teile des Schutzgebietes, die als Meeresfläche (Ostsee) anzusprechen sind. Die terrestrischen Anteile des FFH- und Vogelschutzgebietes werden in gesonderten Teilmanagementplänen betrachtet. Die im Verfahren vorgelegten Unterlagen sind sehr umfangreich und werden auszugsweise zur Verfügung gestellt. Die übrigen Unterlagen, insbesondere die Anlagen zum Entwurf, sind unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/N/natura2000/NZP_03_3_FFHGebiete_Naturamanagementplan.html einsehbar. Der Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 20.10.2016 mögliche Stellungnahmen hierzu einzureichen.
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Der Ausschussvorsitzende legt einen ersten Entwurf einer Stellungnahme der Gemeinde vor. Darin sind, zunächst teilweise stichwortartig, erste Aspekte einer Stellungnahme beschrieben. Einige Anwesende sehen die gemeindliche Weiterentwicklungsmöglichkeit durch die geplanten Inhalte des Managementplanes in vielerlei Hinsicht eingeschränkt. Es wird deutlich gemacht, dass der derzeitig gegenständliche Managementplan nur die Wasserseite betrifft. Es wird weitere Pläne für die Küste und das Land geben. Es wird deutlich, dass sich zwar eine Mehrheit für die Abgabe einer Stellungnahme ausspricht, dass es teilweise aber auch kritisch gesehen wird. Schließlich geht es um die Natur, deren Schutz nicht zuletzt auch für die örtliche Tourismuswirtschaft wichtig ist. Es werden verschiedene Interessensverbände genannt, die über das Verfahren informiert werden sollen. Es soll vermieden werden, dass mit den Managementplänen Fakten geschaffen werden, ohne das einzelne Betroffene Kenntnis davon erlangt haben. Mögliche Betroffene könnten sein:
Für die Ausarbeitung der Stellungnahme bildet sich folgende Arbeitsgruppe, wobei sich einige aufgrund verschiedener Gründe nur beschränkt dort einbringen können:
Herr Mikulsky wird mit dem Amtsdirektor Kontakt aufnehmen und erfragen, welche Vorgehensweise er empfiehlt.
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Beschluss: Es wird eine Stellungnahme abgegeben, die noch erarbeitet werden muss. Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme wurde bis zum 20.11.2016 gewährt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Antrag für die Aufstellung einer Informationstafel Ecke Schloßstraße/Am Brekenbarg |
Beschlussvorlage - 26/2016 Seit einiger Zeit hatte Frau Rosa Peters, Am Brekenbarg 3 a, 24398 Brodersby, ein Klappschild im Bereich Ecke Schloßstraße/Am Brekenbarg aufgestellt. Dieses weist auf ihr Atelier in ihrem Haus hin. Zwischenzeitlich wurde der Bürgermeister, Herr Schlömer, seitens einer Bürgerin gebeten, sich zur Duldung des Schildes auf gemeindeeigenem Grund zu äußern. Bis zur Klärung dieser Angelegenheit im Bauausschuss wurde die Eigentümerin gebeten, das Klappschild zu entfernen. Mit Schreiben vom 30.07.2016 stellt Frau Peters jetzt den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für das Aufstellen einer Informationstafel. Gemäß § 21 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein ist ihr Handeln als Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum anzusehen, die einer Erlaubnis, in diesem Fall der Gemeinde als Straßenbaulastträger, bedarf. In diesem Zusammenhang wäre eine grundsätzliche Klärung der Schilderausweisung in der Gemeinde sinnvoll. Wie bereits in umliegenden Gemeinden anzutreffen, ist dabei die Ausweisung, ähnlich wie ein Straßennamensschild, als grünes Schild mit weißer Schrift und entsprechendem Hinweispfeil denkbar. Diese sind reflektierend und werden innerorts an einem dafür vorgesehenen Mast montiert.
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Beschluss: Es wird beschlossen, eine befristete Erlaubnis für das Aufstellen der Informationstafel zu erteilen, bis die Gemeinde eine generelle Idee einer einheitlichen Beschilderung entwickelt und deren Umsetzung beschlossen hat.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Einwohnerfragestunde |
Wie zum TOP 6 protokolliert, trägt ein Bürger Anregungen zur Lösung der DLRG-Problematik vor.
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntgaben |
Es sind keine Bürger mehr anwesend.
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Jan Andresen | Michael Mikulsky |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzender |