N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Brodersby vom 11.12.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Brodersby, Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Michael Mikulsky
wählbare Bürgerin Heidrun Bojahr
Ausschussmitglied Matthias Schlömer
Ausschussmitglied Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Peter Kühlcke (entschuldigt )
wählbarer Bürger Hans Walther Wagner (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
Gemeindevertreter Dieter Olma
Gemeindevertreter Helmut Prager
Protokollführer Jan Andresen
Gast Jeppe Scheidt
Gast Karl Walther

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung einer wählbaren Bürgerin
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Schadenspotentialanalyse - Vorstellung Hochwasserkarten
  Beschlussvorlage - 41/2017
7. Anregungen des Fahrrad-Workshops des Helferkreises-Nordschwansen zum Spendengeldverbleib
  Beschlussvorlage - 42/2017
8. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Satzungsbeschlusses der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Brodersby für den Bereich "Am Mittelkamp/ Am Brekenbarg" für das Gebiet zwischen Ostseestraße und Schlossstraße"
  Beschlussvorlage - 46/2017
9. Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Ostseestraße, Ortsteil Schönhagen, Gemeinde Brodersby bis zur Einmündung Schloßstraße.
  Beschlussvorlage - 49/2017
10. Betonspurweg "Holmer Weg"
  Beschlussvorlage - 54/2017
11. Zusätzliche Asphaltierungsarbeiten in der Schloßstraße im Zuge des B-Plans Nr. 13
  Beschlussvorlage - 56/2017
12. Einwohnerfragestunde

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung einer wählbaren Bürgerin
Frau Kohrt ist nicht anwesend und kann daher nicht als bürgerliches Mitglied im Bauausschuss verpflichtet werden.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden zwei TOPs ergänzt:
  • Betonspurweg "Holmer Weg" (Beschlussvorlage 54/2017)
  • Zusätzliche Asphaltierungsarbeiten in der Schlossstraße in Zuge des B-Plans Nr.13 (Beschlussvorlage 56/2017)

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung erhoben.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet:

  • Bau DLRG-Wache:

    • Zeitplan trotz widriger Wetterverhältnisse noch eingehalten

    • Lieferung Betondecke EG am 15.12.2017 geplant

    • Am 17.11.2017 hat die Gestaltungsarbeitsgruppe getagt:

      • Einzelne Ausführungspositionen, die vielleicht teurer werden, sollen die Gesamtkosten des Baus nicht erhöhen. D.h. andere Positionen müssen günstiger gebaut werden.

      • Es wird eine Skizze mit den Ansichten und der Fassadengestaltung im Ausschuss herumgereicht. Das DLRG-Schild wird stirnseitig vorgesehen.

      • Die Fassade des EG und OG wird mit sandfarbenen Flachverblendern verkleidet. Die Farbgebung dieser Fassadenteile und jener darüber soll den Übergang vom Strand in die grüne Natur wiederspiegeln.

      • Die Fenster werden als anthrazit-farbene Kunststofffenster ausgeführt

      • Türen werden in blau / grau gestaltet

      • Die Metallgeländer sind verzinkt und bekommen eine anthrazite Farbe

      • Die Alupanelverkleidung des Treppenhauses und des Staffelgeschosses bekommt einen Farbverlauf ins grüne

      • Damit Gäste und die Bevölkerung an der Baustelle lesen können, was gebaut wird, wird ein Bauschild aufgestellt. Ein Entwurf des Schildes wird im Ausschuss herumgereicht.

  • Die durch die Gemeinde zu verhandelnde Grundstücksangelegenheit in Höxmark konnte für den Bauausschuss nicht mehr rechtzeitig vorbereitet werden, so dass diese direkt in der GV auf der Tagesordnung sein wird.


zu TOP 6. Schadenspotentialanalyse - Vorstellung Hochwasserkarten
Beschlussvorlage - 41/2017
Die Gemeinde Brodersby hat in der Sitzung der Gemeindevertertung vom 01.07.2014 beschlossen eine Schadenspotentialanalyse vom Schlei- Informations- und Erlebniszentrum (SIEZ) gem. Angebot i. H. v. 950,00 € erstellen zu lassen. Mit Schreiben vom 21.08.2017 teilte das SIEZ mit, dass die Hochwasserkarten, aus denen die Auswirkunegn des Klimawandels für die Gemeinde deutlich werde, erstellt worden sind. Es wurden sowohl Grenzen der Bebauung als auch Gefahren durch unzureichenden Küstenschutz für die Gemeinden ersichtlich. In Brodersby deute sich ein möglicher Deichbruch nördlich der Promenade und die Einflutung tiefer liegender Wohnbebauung an.
   

Herr Scheidt und Herr Walther tragen gemeinsam das bisher erstellte Kartenwerk vor. Durch eine Nachfrage aus dem Ausschuss wird deutlich, dass die Bezugshöhe NN als Kartennull fungiert und nicht unbedingt den Normalwasserstand der heutigen Ostsee darstellt. Durch Meeresspiegelanstieg kann dieser Normalwasserstand schon höher sein als NN.
Der Bürgermeister erklärt, warum die Gemeinde beauftragt hat. Es soll durch das Ergebnis der Analyse offenbar werden, wo und im welchen Maße in der Gemeinde Brodersby Leib und Leben sowie Sachgüter durch Hochwasser der Ostsee gefährdet sind. Der Deich von Nordhagen bis Weidefeld ist ein Regionaldeich. Ein verlesenes Zitat aus dem Landeswassergesetz zeigt die Verantwortlichkeiten auf. Demnach sind die Vorteilshabenden des Deiches für die Unterhaltung und den Betrieb verantwortlich. Die Interessensvertretung dieser Vorteilshabenden nehmen außerhalb der Ortslagen die Wasser- und Bodenverbände war. Da diese aber nicht in der Lage sein werden, ein Millionenprojekt einer Deichverstärkung zu finanzieren, ist es wichtig, die Auswirkungen eines Hochwassers objektiv darzustellen. Mit diesem Ergebnis kann dann beim Land um Unterstützung gebeten werden. Herr Walther ergänzt, dass er und Herr Scheidt das Projekt quasi ehrenamtlich unter dem Dach des SEIZ e.V. umsetzen würden. Um den Aufwand zu begrenzen und dennoch ein belastbares Schadenspotential zu erarbeiten, schlägt er vor, dass die von einem potentiellen Hochwasser betroffenen Grundeigentümer informiert werden (per Post und durch Informationsveranstaltungen) und selbst den potentiellen Schaden an und auf ihrem Grundstück abschätzen. Erfahrungen aus anderen Analysen zeigen seiner Aussage nach, dass nach Prüfung der Angaben recht plausible Werte dabei herauskommen. Diese Informationsverteilung müsste allerdings aktiv durch die GV eingeladen sowie organisiert werden und das SIEZ würde begleitend unterstützen. Für die Mühen des SIEZ kann er keine Rechnung stellen, sondern würde um eine Spende an den Verein bitten. Der Bürgermeister merkt an, dass die weitere Vorgehensweise zunächst in der GV beraten und beschlossen werden müsste. Erschwerend kommt hinzu, dass nördlich von Schönhagen die Gemeinde- und Kreisgrenze verläuft. D.h. man müsste das weitere Vorgehen ohnehin mit der Stadt Kappeln abstimmen. Herr Thomsen merkt an, dass neben dem Ostseedeich auch eine Wehranlage südlich von Port-Olpenitz eine Rolle im Hochwasserschutz spielt. Hier wurde zu Beginn des letzten Jahrhunderts nach einem Überflutungsereignis ein Wall aufgeschüttet, der eine Überflutung der Niederungen aus Richtung der Schlei verhindert.

Herr Walther verteilt Broschüren vom SIEZ. Ihm und Herrn Scheidt wird gedankt.

Herr Klähn erhält das Wort vom Vorsitzenden und merkt an, dass die Straßen Weidengrund und Erlengrund in Schönhagen möglicherweise durch eine, seiner Auffassung nach günstige Flutklappe in einer verrohrten Überfahrt des Verbandsvorfluters im Bereich des Holmer Wegs schon einen gewissen Schutz bieten könnte.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.


Beschluss:
Die vorliegende Schadenspotentialanalyse wird zur Kenntnis genommen. Der Stadt Kappeln soll mitgeteilt werden, dass bei einem Hochwasser der Bereich Weidefeld, der zur Stadt Kappeln gehört, eine Schwachstelle darstellt.  

zu TOP 7. Anregungen des Fahrrad-Workshops des Helferkreises-Nordschwansen zum Spendengeldverbleib
Beschlussvorlage - 42/2017
Der Vorsitzende des Fahrrad-Workshops des Helferkreises Nordschwansen hat das zur Verfügung gestellte Schriftstück an die Gemeinde gerichtet und bittet um Kenntnisnahme und Beratung in den passenden Gremien der Gemeinde.    
Da es sich um Kautionsgeld handelt, das theoretisch bei Rückgabe von Fahrrädern noch wieder zurückgezahlt werden muss, ist es problematisch über das Geld zu verfügen.

Der Ausschuss regt an, dass der Helferkreis zu gegebener Zeit selbst über die Verwendung des Geldes entscheidet. Bzgl. der Anfrage zu Platz für die Lagerung von Fahrradmaterial, muss die Gemeinde leider absagen. Die Gemeinde muss die Bauhof-Lagercontainer auf der ehemaligen Kläranlage aus umweltrechtlichen Gründen abräumen. Daher hat die Gemeinde selbst schon Platznot und kann keine dritten Materialien einlagern.

Herr Sauer soll schriftlich Antwort erhalten.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Idee der Mitfahrerbänke in der nächsten Bauausschusssitzung zu diskutieren. Das vorhandene Geld soll gemäß Entscheidung des Helferkreises für Bedürftige verwendet werden.  

zu TOP 8. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Satzungsbeschlusses der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Brodersby für den Bereich "Am Mittelkamp/ Am Brekenbarg" für das Gebiet zwischen Ostseestraße und Schlossstraße"
Beschlussvorlage - 46/2017
Die Gemeinde Brodersby hat am 16.09.2014 den Aufstellungsbeschluss und am 15.03.2016 den Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Am Mittelkamp/ Am Brekenbarg" für das Gebiet zwischen Ostseestraße und Schlosstraße gefasst. Ziel der Bauleitplanung war es das Feuerwehrhaus an diesen Standpunkt zu verlagern. Zwischenzeitlich wurde ein neues Feuerwehrgerätehaus im Eiskellerweg errichtet. Somit ist die Planung nicht mehr notwendig und aufzuheben. Die Aufhebung des Verfahrens ist anschließend bekannt zu geben.    

Beschluss:
Der Satzungsbeschluss vom 15.03.2016 für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Brodersby für den Bereich* "Am Mittelkamp/ Am Brekenbarg" für das Gebiet zwischen Ostseestraße und Schlossstraße wird aufgehoben. Die Aufhebung ist öffentlich bekannt zu machen.


* Geltungsbereich
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Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Ostseestraße, Ortsteil Schönhagen, Gemeinde Brodersby bis zur Einmündung Schloßstraße.
Beschlussvorlage - 49/2017

Die Straße ist eine Kreisstraße, so dass auch nur der LBV-SH in Zusammenarbeit mit der Verkehrsbehörde des Kreise über Geschwindigkeitbeschränkungen entscheiden kann. Gleichwohl berät der Ausschuss und tauscht Argumente aus. Die gegenständliche Straße wurde vor ca. 50 Jahren bewusst als Umgehung der Schlosstraße gebaut. Die Straße wird kaum durch Fußgänger oder Radfahrer gequert, so dass eine Herabsetzung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h quasi nur dem Lärmschutz dienen würde. Abschließend wird abgestimmt.

Beschluss:
Bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist kein Antrag auf Geschwinidgkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Ostseestraße, Ortsteil Schönhagen, Gemeinde Brodersby, bis zur Einmündung Schloßstraße zu stellen.   

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Betonspurweg "Holmer Weg"
Beschlussvorlage - 54/2017

Der Holmer Weg beginnt ab Günter-Remien-Ring mit einer Betonfahrbahn. Anschließend folgt eine Betonspurbahn aus einzelnen Betonplatten. Diese ist in einem desolaten Zustand, nicht zuletzt auch infolge des erheblichen Lieferverkehrs der letzten Jahre zur privaten Baustelle "Holmer Weg 14". Ferner haben während der Bauarbeiten auf dem privaten Grundstück die zugehörigen Feriengäste seitlich des Holmer Wegs geparkt, so dass der durchfahrende Verkehr auf die gegenüberliegende Bankette ausweichen musste (siehe zur Verfügung gestelltes Foto).

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Heute ist erkennbarermaßen insgesamt erhöhter Unterhaltungsbedarf festzustellen. Hiermit sei ein Vorschlag unterbreitet:

Da die westliche Spur stark versackt ist, der Weg insgesamt eigentlich zu tief im Gelände liegt und zahlreiche Betonplatten gebrochen sind, wird vorgeschlagen, alle Betonplatten auszubauen. Bis zur Grundstücksauffahrt "Holmer Weg 14" sollte unter Wiederverwendnung intakter Betonplatten wieder ein Betonspurweg erstellt werden, damit der in das Grundstück einbiegende und vom Grundstück herausfahrende Verkehr stabile Verhältnisse vorfindet. Beim Ein- und Ausbiegen herrschen Schubkräfte, die in einem wassergebundenen Weg schnell zu Fahrspuren und Schlaglöchern führen. Der übrige Weg bis zum Wald sollte als stabiler, wassergebundener Weg ohne Betonplatten hergerichtet werden. Damit das Niederschlagswasser nicht auf dem Weg steht, muss auf der westlichen Seite des Weges eine Mulde / ein Spitzbankett hergestellt werden. Da die heute vorzufindenen Sackungen möglicherweise auch auf einen nicht besonders tragfähigen Untergrund schließen lassen, wird empfohlen, zur Stabilisierung unterhalb der Tragschicht ein geotextieles Gewebe einzubauen. Ziel der Maßnahme muss sein, dass der Weg standfest wird und die Wasserführung weg vom Weg gewährleistet ist.

Verfolgt man den Weg weiter, gelangt man in den Wald. Dieser Wegeabschnitt wurde von rund 20 Jahren auch schon mal in einer ähnlichen Bauweise hergerichtet.

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Man kann erkennen, dass dieser bis heute stabil ist. Natürlich wurde er über die Zeit auch unterhalten. Auffällig ist heute, dass das Geäst des linken Waldstücks zunehmend in den Weg hineinragt und der Verkehr infolge dessen nach rechts ausweicht. Der Weg war ehedem schnurgerade angelegt. Es steht zu befürchten, dass er künftig durch das Ausweichen Schaden erleidet, da die befestigte Breite nach rechts natürlich begrenzt ist. Der Waldbesitzer wurde durch die Verwaltung aufgefordert, den Bewuchs nachhaltig zurück zu schneiden. Zugleich ist zu empfehlen, dass die Gemeinde im Zusammenhang mit den zuvor beschriebenen Arbeiten die aufgewachsenen Banketten abschält, damit die ursprüngliche Achse des Weges wieder nutzbar wird und das Wasser seitlich abfließen kann.

In der Summe wird der Aufwand sämtlicher Unterhaltungsmaßnahmen auf rund 10.000 € geschätzt. Ob und inwieweit der Anlieger des Grundstücks "Holmer Weg 14" am Aufwand beteiligt werden soll, sollte die Gemeinde im Dialog mit dem Anlieger, definieren.    

Der Ausschuss berät. Es wird angeregt, die Verrohrung einer Überfahrt des Verbandsgewässers um ein Rohr zu verlängern. Der private Waldbesitzer soll um Rückschnitt der Bäume gebeten werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie beschrieben zu verfahren. Die Mittel werden über den Wegeunterhaltungshaushalt bereit gestellt. Es wird empfohlen, diesen Haushalt über den Nachtrag entsprechend aufzustocken.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Zusätzliche Asphaltierungsarbeiten in der Schloßstraße im Zuge des B-Plans Nr. 13
Beschlussvorlage - 56/2017
Im Zuge der Umsetzung des B - Planes Nr.13 wird darüber nachgedacht, im Bereich der neu verlegten Entwässerungsleitungen, eine Asphaltdeckschicht über die gesamte Straßenbreite einzubauen. Hierzu ist ein Mehreinbau erforderlich, der durch die Gemeinde geschultert werden müsste. Ein Angebot von der beauftragten Tiefbaufirma schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 10.944,55 € für die zusätzlich zu asphaltierende Fläche von ca. 230 m².     
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt. Die Gründe sind:
- hohe Kosten
- Breitbandleerrohrgräben kommen 2019
- ggf. ist die gesamte Schlossstraße in den kommenden Jahren mal fällig für eine Asphaltdeckenerneuerung

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe vn 10.944,55 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.    

zu TOP 12. Einwohnerfragestunde
Ein Anwohner der Straße "Am Schulwald" bittet um eine Standfestigkeitsüberprüfung einiger Bäume entlang der Straße. Der Bürgermeister sagt diese zu. Ferner wird kurz erwähnt, dass Planungen zur 750-Jahrfeier der Gemeinde Brodersby anlaufen. Es wird ein Info-Flyer verteilt.


Jan Andresen  Michael Mikulsky 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender