Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
20/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Claudia Buhs   
 
17.06.2014

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 01.07.2014 

Betreff:
Förderung von Kindertagespflege

Sachverhalt:

Ab dem 01.08.2013 ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eingeführt worden.

Für Eltern ist die Tagespflege ohne Beteiligung durch den Kreis sowie durch die Gemeinden keine attraktive Alternative zur Kindertagesstätte, da die Kosten für die Tagespflege teilweise das Doppelte übersteigen.

Für die Gemeinden stellt die Tagespflege jedoch eine günstigere Möglichkeit zu einem ggf. zu zahlenden Kostenausgleich nach § 25 a Kindertagesstättengesetz dar. Hierfür wären bei einem unter 3-jährigen Kind 77,00 EUR pro Betreuungsstunde/Monat zu zahlen, d.h. bei einer Betreuungszeit von 4,5 Stunden würde der monatliche Kostenausgleich 346,50 EUR, der Zuschuss an die Tagespflege nur 90,00 EUR monatlich betragen.

Die Finanzierung der Tagespflege ist somit für die Gemeinden wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem kostengünstigen und attraktiven Angebot weiterzuentwickeln, hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde im Jahre 2011 beschlossen, sich mit 1,00 EUR pro Betreuungsstunde an den Kosten zu beteiligen. Weiterhin wurden die Gemeinden gebeten, sich ebenfalls mit 1,00 EUR pro Betreuungsstunde für Kinder unter 3 Jahren zu beteiligen.

Die entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und den Gemeinden wurden auf einen Zeitraum von 2 Jahren befristet und laufen am 31.07.2014 aus.

Mit Schreiben vom 21.05.2014 teilt der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit, dass die Tagespflege sich in den vergangenen 2 Jahren zu einer gleichwertigen und attraktiven Alternative zur Kindertagesstätte entwickelt hat und daher die Weiterführung des Projektes beschlossen wurde. Gleichzeitig werden die Gemeinden gebeten, sich weiterhin mit 1,00 EUR pro Betreuungsstunde zu beteiligen.

Die Regelung soll für einen weiteren Zeitraum von 2 Jahren gelten.


 


Abstimmungstext:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungsstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.



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Claudia Buhs
-Verwaltung-

Anlagen:
Schreiben des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 21.05.2014 sowie die neue Vereinbarung.