Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
31/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Carsten Scheller   
 
26.08.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss 16.09.2014 
Gemeindevertretung 16.09.2014 

Betreff:
Verkehrsangelegenheiten, hier: Verkehrsspiegel an der Straße Obstwiese / K 63

Sachverhalt:

An die Gemeinde Brodersby wurde die Anregung gerichtet an der Ausfahrt Obstwiese (Ecke K 63) einen Verkehrsspiegel zu errichten, da die dortigen Sichten auf die K 63 schwierig seien.

Anmerkung Ordnungsamt: Ein Verkehrsspiegel ist kein Verkehrszeichen, sondern ein Sicherheitshilfsmittel, bedarf also keiner Anordnung seitens der Verkehrsaufsicht. Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass die Gemeinde bei Errichtung eines solchen Verkehrsspiegels in der Zukunft auch verpflichtet ist, dieses Sicherheitshilfsmittel funktionstüchtig zu halten, da ansonsten Gefahren hieraus erwachsen können (hier sei als Beispiel genannten: Verdrehen des Spiegels durch Sturm und dadurch Darstellung eines falschen Spiegelbildes).  


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, das Ordnungsamt des Amtes Schlei-Ostsee um Prüfung zu bitten, ob ein Rückschnitt der Hecken im Einmündungsbereich auf 70 bis 80 cm Höhe möglich ist. Je nach Ergebnis soll dann ggf. neu in dieser Angelegenheit beraten werden.



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Carsten Scheller
-Verwaltung-