An die Gemeinde Brodersby wurde die Anregung gerichtet an der Ausfahrt Obstwiese (Ecke K 63) einen Verkehrsspiegel zu errichten, da die dortigen Sichten auf die K 63 schwierig seien.
Anmerkung Ordnungsamt: Ein Verkehrsspiegel ist kein Verkehrszeichen, sondern ein Sicherheitshilfsmittel, bedarf also keiner Anordnung seitens der Verkehrsaufsicht. Dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass die Gemeinde bei Errichtung eines solchen Verkehrsspiegels in der Zukunft auch verpflichtet ist, dieses Sicherheitshilfsmittel funktionstüchtig zu halten, da ansonsten Gefahren hieraus erwachsen können (hier sei als Beispiel genannten: Verdrehen des Spiegels durch Sturm und dadurch Darstellung eines falschen Spiegelbildes).