Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
2/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
08.01.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Am Mittelkamp - Am Breekenbarg, OT Schönhagen"

Sachverhalt:

Die Gemeinde beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus in Schönhagen zu verlagern, da am derzeitigen Standort im Eiskellerweg nicht mehr genügend Platz für künftige Erfordernisse vorhanden ist. Es bietet sich eine gemeindeeigene Fläche im südlichen Bereich des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 4 an.

Die Fläche ist derzeit als Grünfläche - Obstwiese festgesetzt. In einem B-Plan können gem. § 9 (1) Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Solche Flächen erfassen die Standorte von Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen. Hierzu gehören etwa Schulen, Kirchen sowie sonstige Gebäude und Einrichtungen, die kirchlichen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienen.

Zwischenzeitlich hat eine Rücksprache mit Herrn Breuer vom Kreis Rendsburg-Eckernförde ergeben, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden kann.

Der Entwurf des Planungsbüros für die öffentliche Auslegung liegt inzwischen vor.


Abstimmungstext:

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Am Mittelkamp-Am Brekenbarg" OT Schönhagen wird eine 1. Änderung aufgestellt. Das Verfahren soll auf das beschleunigte Verfahren nach § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) umgestellt werden. Der Bebauungsplan soll wie folgt geändert werden: Die bisher als Obstwiese festgesetzte Fläche soll geändert werden. Es soll Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  5. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und die Begründung werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB an die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme gegeben.
  6. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
  7. Die Beteiligung soll erst nach Durchführung der Baugrunduntersuchungen erfolgen.



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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurfs- und Auslegungsfassung