Die Gemeinde beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus in Schönhagen zu verlagern, da am derzeitigen Standort im Eiskellerweg nicht mehr genügend Platz für künftige Erfordernisse vorhanden ist. Es bietet sich eine gemeindeeigene Fläche im südlichen Bereich des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 4 an.
Die Fläche ist derzeit als Grünfläche - Obstwiese festgesetzt. In einem B-Plan können gem. § 9 (1) Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Solche Flächen erfassen die Standorte von Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen. Hierzu gehören etwa Schulen, Kirchen sowie sonstige Gebäude und Einrichtungen, die kirchlichen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienen.
Zwischenzeitlich hat eine Rücksprache mit Herrn Breuer vom Kreis Rendsburg-Eckernförde ergeben, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden kann.
Der Entwurf des Planungsbüros für die öffentliche Auslegung liegt inzwischen vor.