Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
7/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
10.02.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss 02.03.2015 
Gemeindevertretung 03.03.2015 

Betreff:
Überprüfung der Tragfähigkeit der Gemeindestraßen

Sachverhalt:

Herr Andresen wurde gebeten, eine Aussage über mögliche Kosten einer Untersuchung der Tragfähigkeit der Gemeindestraßen zu treffen. Das Ziel, das im Falle des Attests einer mangelnden Tragfähigkeit verfolgt werden soll, wäre der Versuch einer Ablastung von Gemeindestraßen. Vorweg muss Herr Andresen erwähnen, dass diese Vorlage teilweise nur spekulative Aussagen enthält:

Um zunächst eine Größenordnung über die Länge des gemeindlichen Straßennetzes zu erhalten, wurden die Straßen und Wege grob gelistet und überschlägig die Längen ermittelt (es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben):

Außerorts führende Straßen, asphaltiert:
- Höxmark 400 m
- Drasberger Weg 1.850 m
- Langacker 2.000 m
- Wiesenredder 2.000 m
- Eiskellerweg 475 m
- Lückeberg Strand 1.850 m
- Sibirenweg 500 m
- Nübelfeld 200 m
- Ellerüher Weg 400 m
- Westerfelder Weg 350 m
- Ossenrüh 200 m
- Dingelsby 300 m
= Summe der außerorts führenden, asphaltierten Straßen: rund 10.500 m

Außerorts führende Weg, Betonspurbahn
- Lückeberg 1.650 m

Innerorts führende Straßen, asphaltiert:
- Westerfelder Weg 500 m
- Am Moor 100 m
- Schulweg 175 m
- Am Denkmal... 100 m
- Um de Eck 125 m
- Obstweise 150 m
- Festung 50 m
- Drasberger Weg 300 m
- Schlossstraße + Am Park 1.000 m
- Brekenbarg 100 m
- Mittelkamp 150 m
- Nordhagener Straße 425 m
- Möwenring 350 m
- Am Kurgarten 100 m
- Schwalbenweg 75 m
- Strandpark und Strandblick sind neu, daher außer Betracht gelassen
- Günther-Remien-Ring 875 m
= Summe der innerorts führenden, asphaltierten Straßen: rund 4.500 m

Um eine halbwegs fundierte und belastbare Aussage zur Tragfähigkeit einer Straße tätigen zu können, müssen Bohrkerne vom Straßenoberbau, Straßenunterbau (sofern vorhanden) und Untergrund entnommen werden. Die Anzahl der Bohrkernentnahmestellen hängt natürlich von den örtlichen Verhältnissen ab. Topographische und morphologische Gegebenheiten müssen Berücksichtigung finden. Um zu einer Kostenaussage zu gelangen, muss an dieser Stelle eine theoretische Annahme getroffen werden. Es wird davon ausgegangen, dass alle 500 m ein Bohrkern zu entnehmen sein wird.
  • Kosten für eine Beprobung der asphaltierten Außerortsstraßen: ca. 8.000 €
  • Kosten für eine Beprobung der asphaltierten Innerortsstraßen: ca. 3.500 €
  • Kosten für eine Beprobung der Betonspurbahnen: ca. 1.500 €
Diese Kostenrahmen gelten nur, wenn eine große Anzahl von Bohrungen im Paket beauftragt werden. Die Kosten für Kleinmengen von beispielsweise nur 5 Stück müssen mit rund 450 €/Stk abgeschätzt werden.

Bevor der Auftrag für eine großflächige Analyse erteilt wird, sollte zunächst mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rd-Eck geklärt werden, ob es denn überhaupt realistisch ist, dass einem möglicherweise folgenden Antrag auf Ablastung einer Anzahl (Vielzahl) von Straßen entsprochen werden würde. Behördlich erteilte Anordnungen müssen befolgbar sein. Ob die Anordnung einer Ablastung ganzer Straßen tatsächlich befolgbar wäre, darf zumindest bezweifelt werden. Um diese Zweifel zu begründen, hat Herr Andresen die tatsächlichen Gewichte verschiedener Fahrzeuge, die sich in den Gemeinden des Amtes üblicherweise bewegen und bewegen müssen, im Folgenden notiert. Herr Andresen hat bei verschiedenen Dienstleistern und Betrieben Angaben recherchiert.
  • Heizöl:                                     7,5 to (eine Firma im Amt hat noch so ein FZ)
    normale Tankwagen als Solofahrzeug:            ca. 26 to Gesamtgewicht.
  • Milchwagen als Solofahrzeug:             ca. 27 to
  • Schrotlieferung (Kraftfutter z.B. HaGe, Getreide AG, ATR…), je nach Fahrzeug: 30- 40 to
  • Müllwagen AWR als Dreiachser:            26 to
  • LKW- Materiallieferungen zu und von Gewerbetreibenden bis 40 to
  • Schulbus (zul. Gesamtgewicht Zweiachser 16 to, Dreiachser 24 to)
Landwirtschaftlicher Verkehr von und zu den Äckern:
  • Silagetransport mit Schlepper und 40- 50 m³- Zweiachsanhänger: 30– 35 to
    (Der Verwaltung liegen beispielhaft Wiegekarten einer Brückenwage einer BGA vor. Diese zeigen die Bruttogewichte von vielen Gespannen aus Schlepper mit 2-Achs Silageanhänger bei Vollfüllung mit Maissilage, Gerste-GPS und Silage aus einer Sorgum-Hirse-Kreuzung (KWS-Sole). Die Früchte wurden von 3 unterschiedlichen Lohn-unternehmen transportiert, so dass quasi eine gewisse Repräsentanz gewahrt ist.)
  • Gärreste- oder Gülle ausbringung mit Schlepper und Fassanhänger: zul. bis 40 to
    (Schlepper mit angehängtem Fass mit 3 Achsen und Schleppschlauchverteilgestänge können bei Vollfüllung >40 to wiegen.)

Zusätzlicher Diskussionspunkt:
  • Möglicherweise kommt eine Straßenverkehrsbehörde im Rahmen einer detaillierten Prüfung der Ergebnisse einer Tragfähigkeitsuntersuchung auch zum Ergebnis, dass das Attest einer mangelnden Tragfähigkeit bei bestimmten Interessenlagen der Anlieger einen Ausbau der Straße zwingend erfordert?


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen:
  • Der Gemeindevertreter Thomsen wird gebeten, Gespräche mit den Landwirten zu führen.
  • Die Verwaltung wird gebeten, einen Fachmann vorzuschlagen, der die Gemeinde hinsichtlich der Böschungssicherung des Teiches im Drasberger Weg berät.
  • Eine weitergehende Beratung des TOPs wird vertagt, bis der Ausschussvorsitzende das Thema erneut auf die Tagesordnung nimmt.



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Jan Andresen
-Verwaltung-