Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
10/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
31.03.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Zukünftiger Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby

Sachverhalt:

Mit Datum vom 31.03.2015 hat die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft demIni gem. § 34 Abs. 4 Gemeindeordnung die Aufnahme des Tagesordnungspunktes "Zukünftiger Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby" für die nächste Gemeinderatssitzung beantragt.

1. Hintergrund
Das OVG Schleswig hat mit Urteilen vom 20.1.2015 die Regionalpläne 1 und 2 des Landes Schleswig-Holstein zur Definition von Windeignungsflächen für ungültig erklärt. Eine Revision ist nicht zugelassen. Die Frist zur Klage gegen die Nichtzulassung der Revision endet am 10.4.2015. Sollte die Klage abgewiesen werden, besteht nach mehrheitlicher Meinung zunächst das ursprüngliche Planungsrecht nach Baugesetzbuch. Wird die Klage angenommen, gelten zunächst die Regionalpläne weiter.

2. Konsequenzen für die Gemeinde Brodersby
Das Urteil des OVG erklärt u.a. die Entscheidung einer Gemeinde, auf ihrem Gebiet pauschal keine Windeignungsflächen auszuweisen, als unzulässig. Es müsse in jedem Fall eine Abwägung zwischen den Interessen eines Investors und dem öffentlichen Interesse stattfinden und die Argumente dokumentiert werden (BVerwG-4CN 2/12 vom 11.4.2013). Falls die Klage gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen wird – und damit die Urteile bestandskräftig werden – sollte frühzeitig eine Diskussion in den Gemeindegremien begonnen werden, wie der seinerzeit gefasste Beschluss zur Nichtausweisung von Eignungsflächen gerichtsfest ausgestaltet werden kann.

Das o.g. Urteil des BVerwG vom 11.4.2013 hat dazu die Verfahrensweise festgestellt.

3. Antrag der Fraktion demIni
Die Fraktion der demIni schlägt vor, Beratungen über einen erneuten Beschluss des Gemeinderates zur Nichtausweisung von Windeignungsflächen im Bereich der Gemeinde Brodersby frühzeitig – aber spätestens nach erfolgloser Klage gegen die Nichtzulassung der Revision - aufzunehmen. Zur Formulierung eines gerichtsfesten Beschlusses soll die Beratung durch einen in Gemeindeangelegenheiten erfahrenen Rechtsbeistand in Anspruch genommen werden.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, dass durch die Verwaltung eine Karte des Gemeindegebiets erarbeitet wird, aus der die wesentlichen Abstände der harten und weichen Ausschlusskriterien entnommen werden kann. Danach wird erneut über die Angelegenheit und das weitere Vorgehen beraten.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Antrag der demIni